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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung

Neues Thema
Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung
Es gibt 8 Beiträge
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angeliki948
Vor 3 Monaten
Hallo liebe Kollegen,Ist hier jemand auch selbstständig oder hat Erfahrung wie man von der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche kann ?
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Hallo liebe Kollegen,Ist hier jemand auch selbstständig oder hat Erfahrung wie man von der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche kann ?
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webpt
Vor 3 Monaten
Z.B. bei Google: " wechsel pkv in gkv tricks " eingeben.
Bei verheirateten kann sich der einkommenslose ( bzw. mit sehr sehr geringem Einkommen ) per Familienversicherung mitversichern lassen. Letzteres ist z.B. sogar stark rückwirkend möglich.


Auch ist es evtl. möglich in eine andere PKV zu wechseln, was bei PKV`lern deutlich problemloser funktioniert als wenn man sich ins nichts oder in die GKV verabschieden möchte.
Es gibt seit sehr geraumer Zeit private Versicherungen, welche sich sozusagen in diese Richtung spezialisiert haben. Zumeist sog. " europäische KV " oder auch weltweit agierende Anbieter, welche viele Studenten versichern.
( und dort wird ab einem Monat Laufzeit vielerlei geboten, also letztendlich das Thema 55. Lj und Co nicht dazu fühen dürfte, das du die erste der Welt wärst der das evtl. relativ einfach gelänge )
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Z.B. bei Google: " wechsel pkv in gkv tricks " eingeben. Bei verheirateten kann sich der einkommenslose ( bzw. mit sehr sehr geringem Einkommen ) per Familienversicherung mitversichern lassen. Letzteres ist z.B. sogar stark rückwirkend möglich. Auch ist es evtl. möglich in eine andere PKV zu wechseln, was bei PKV`lern deutlich problemloser funktioniert als wenn man sich ins nichts oder in die GKV verabschieden möchte. Es gibt seit sehr geraumer Zeit private Versicherungen, welche sich sozusagen in diese Richtung spezialisiert haben. Zumeist sog. " europäische KV " oder auch weltweit agierende Anbieter, welche viele Studenten versichern. ( und dort wird ab einem Monat Laufzeit vielerlei geboten, also letztendlich das Thema 55. Lj und Co nicht dazu fühen dürfte, das du die erste der Welt wärst der das evtl. relativ einfach gelänge )
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webpt schrieb:

Z.B. bei Google: " wechsel pkv in gkv tricks " eingeben.
Bei verheirateten kann sich der einkommenslose ( bzw. mit sehr sehr geringem Einkommen ) per Familienversicherung mitversichern lassen. Letzteres ist z.B. sogar stark rückwirkend möglich.


Auch ist es evtl. möglich in eine andere PKV zu wechseln, was bei PKV`lern deutlich problemloser funktioniert als wenn man sich ins nichts oder in die GKV verabschieden möchte.
Es gibt seit sehr geraumer Zeit private Versicherungen, welche sich sozusagen in diese Richtung spezialisiert haben. Zumeist sog. " europäische KV " oder auch weltweit agierende Anbieter, welche viele Studenten versichern.
( und dort wird ab einem Monat Laufzeit vielerlei geboten, also letztendlich das Thema 55. Lj und Co nicht dazu fühen dürfte, das du die erste der Welt wärst der das evtl. relativ einfach gelänge )

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angeliki948 schrieb:

Hallo liebe Kollegen,Ist hier jemand auch selbstständig oder hat Erfahrung wie man von der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche kann ?

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Leni C.
Vor 3 Monaten
Wenn du unter 55 Jahren alt bist geht das nur über eine soziaversicherte Angestelltentätigkeit . Darüber geht es nicht . Oder , wenn du PI bist , " verkauf " die Praxis ( auch an einen Fachfremden ) und laß dich dann als fachlichen Leiter anstellen . Nach 1-2 Jahren " kaufst " du die Praxis zurück .
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• Susulo
Wenn du unter 55 Jahren alt bist geht das nur über eine soziaversicherte Angestelltentätigkeit . Darüber geht es nicht . Oder , wenn du PI bist , " verkauf " die Praxis ( auch an einen Fachfremden ) und laß dich dann als fachlichen Leiter anstellen . Nach 1-2 Jahren " kaufst " du die Praxis zurück .
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GernotW
Vor 3 Monaten
Wenn du die Praxis aber vor deinem 55. verkaufst fallen pauschal rund 1/3 des Verkaufspreises an Steuern an!

Grüße...Gerry
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• RoFo
Wenn du die Praxis aber vor deinem 55. verkaufst fallen pauschal rund 1/3 des Verkaufspreises an Steuern an! Grüße...Gerry
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GernotW schrieb:

Wenn du die Praxis aber vor deinem 55. verkaufst fallen pauschal rund 1/3 des Verkaufspreises an Steuern an!

Grüße...Gerry

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Leni C. schrieb:

Wenn du unter 55 Jahren alt bist geht das nur über eine soziaversicherte Angestelltentätigkeit . Darüber geht es nicht . Oder , wenn du PI bist , " verkauf " die Praxis ( auch an einen Fachfremden ) und laß dich dann als fachlichen Leiter anstellen . Nach 1-2 Jahren " kaufst " du die Praxis zurück .

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mosaik
Vor 3 Monaten
...oder geh für mindestens ein Jahr ins Ausland, dann kannst Du die private Versicherung kündigen und Dich nach Rückkehr gesetzlich versichern.

Viele Grüße
Monika
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...oder geh für mindestens ein Jahr ins Ausland, dann kannst Du die private Versicherung kündigen und Dich nach Rückkehr gesetzlich versichern. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

...oder geh für mindestens ein Jahr ins Ausland, dann kannst Du die private Versicherung kündigen und Dich nach Rückkehr gesetzlich versichern.

Viele Grüße
Monika

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Ligamentum
Vor 3 Monaten
Hallo angeliki948,

Du brauchst die Praxis nicht zu verkaufen. Du beantragst bei der ARGE eine Neuzulassung z. B. auf Deinen Ehemann (sofern vorhanden) und läßt Dich von ihm als fachlichen Leiter anstellen. Da Du dann mit Sicherheit für 30 Stunden angestellt sein musst, hast Du selbst zum Mindestlohn eine versicherungspflichtige Anstellung und kannst stressfrei wechseln.
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• die neue
• Tempelritter
• Alex Moro
Hallo angeliki948, Du brauchst die Praxis nicht zu verkaufen. Du beantragst bei der ARGE eine Neuzulassung z. B. auf Deinen Ehemann (sofern vorhanden) und läßt Dich von ihm als fachlichen Leiter anstellen. Da Du dann mit Sicherheit für 30 Stunden angestellt sein musst, hast Du selbst zum Mindestlohn eine versicherungspflichtige Anstellung und kannst stressfrei wechseln.
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Ligamentum schrieb:

Hallo angeliki948,

Du brauchst die Praxis nicht zu verkaufen. Du beantragst bei der ARGE eine Neuzulassung z. B. auf Deinen Ehemann (sofern vorhanden) und läßt Dich von ihm als fachlichen Leiter anstellen. Da Du dann mit Sicherheit für 30 Stunden angestellt sein musst, hast Du selbst zum Mindestlohn eine versicherungspflichtige Anstellung und kannst stressfrei wechseln.

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Klauslogo
Vor 3 Monaten
Aber bitte immer überlegen: Ja nach dem wie die Altersvorsorge aufgebaut ist, müssen dann als freiwillig Krankenversicherter, der nicht sein Leben lang eingezahlt hat, ALLE Einkünfte in die Berechnung der KV einbezogen werden. Wer hier mit Miet- oder Pachteinnahmen und Lebensversicherungen rechnet, sollte sich dies mal ausrechen lassen, dass kann auch richtig teuer in der GKV werden, es besteht ja auch immer noch die Möglichkeit zum Wechsel in den Basistarif der PKV...
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Aber bitte immer überlegen: Ja nach dem wie die Altersvorsorge aufgebaut ist, müssen dann als freiwillig Krankenversicherter, der nicht sein Leben lang eingezahlt hat, ALLE Einkünfte in die Berechnung der KV einbezogen werden. Wer hier mit Miet- oder Pachteinnahmen und Lebensversicherungen rechnet, sollte sich dies mal ausrechen lassen, dass kann auch richtig teuer in der GKV werden, es besteht ja auch immer noch die Möglichkeit zum Wechsel in den Basistarif der PKV...
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Klauslogo schrieb:

Aber bitte immer überlegen: Ja nach dem wie die Altersvorsorge aufgebaut ist, müssen dann als freiwillig Krankenversicherter, der nicht sein Leben lang eingezahlt hat, ALLE Einkünfte in die Berechnung der KV einbezogen werden. Wer hier mit Miet- oder Pachteinnahmen und Lebensversicherungen rechnet, sollte sich dies mal ausrechen lassen, dass kann auch richtig teuer in der GKV werden, es besteht ja auch immer noch die Möglichkeit zum Wechsel in den Basistarif der PKV...

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medizinerin88
Vor 3 Monaten
Wenn die Beweggründe es zulassen, würde auch ich einen Wechsel innerhalb der PKV vorziehen und eventuell Leistungsänderungen vornehmen (nur Basistarif, oder eben einzelne Behandlungen ausschließen).

Bei vorzeitiger Kündigung ist es leider oft so, dass, falls Renten oder BU-Versicherungen mit abgeschlossen wurden, man von dem eingezahlten Geld nur wenig sieht.

Zwar gibt es bei der GKV die Beitragsbemessungsgrenze, jedoch sind bis da hin auch schon hohe Beträge fällig. Auch GKV kann teuer sein.
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Wenn die Beweggründe es zulassen, würde auch ich einen Wechsel innerhalb der PKV vorziehen und eventuell Leistungsänderungen vornehmen (nur Basistarif, oder eben einzelne Behandlungen ausschließen). Bei vorzeitiger Kündigung ist es leider oft so, dass, falls Renten oder BU-Versicherungen mit abgeschlossen wurden, man von dem eingezahlten Geld nur wenig sieht. Zwar gibt es bei der GKV die Beitragsbemessungsgrenze, jedoch sind bis da hin auch schon hohe Beträge fällig. Auch GKV kann teuer sein.
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medizinerin88 schrieb:

Wenn die Beweggründe es zulassen, würde auch ich einen Wechsel innerhalb der PKV vorziehen und eventuell Leistungsänderungen vornehmen (nur Basistarif, oder eben einzelne Behandlungen ausschließen).

Bei vorzeitiger Kündigung ist es leider oft so, dass, falls Renten oder BU-Versicherungen mit abgeschlossen wurden, man von dem eingezahlten Geld nur wenig sieht.

Zwar gibt es bei der GKV die Beitragsbemessungsgrenze, jedoch sind bis da hin auch schon hohe Beträge fällig. Auch GKV kann teuer sein.



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