Zahnärzte unterliegen nicht den Regelungen der Heilmittelrichtlinien.
Die Angaben zu Diagnosegruppen, Leitsymptomatik, Verordnungsmengen und
alle anderen Vorgaben des Heilmittelkataloges finden keine Anwendung.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)hat in einer Stellungnahme
das Procedere für Heilmittelverordnungen von Zahnärzten erläutert. Das
Schreiben kann hier aufgerufen werden.Stellungnahme
der KZBV
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