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Wissenswertes über Heilmittel Die Erteilung von Zulassungen sowie von Zulassungserweiterungen fällt in die Zuständigkeit der Landesverbände der Krankenkassen. Die Anforderungen an die Zulassungen und Zulassungserweiterungen sind in den Zulassungsempfehlungen geregelt, die ein bundeseinheitliches Zulassungsverfahren gewährleisten sollen. Die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, die Preise und deren Abrechnung werden auf der Landesebene vertraglich geregelt. Die Verträge werden zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen und den Leistungserbringern oder Verbänden der Leistungserbringer abgeschlossen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene gemeinsam Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln abgeben. Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die oben genannten Verträge auf der Landesebene dar. Zulassungsbedingungen Zulassungserweiterung
für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie
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