Stellenausschreibung
Der Helgoland Tourismus-Service
sucht für das Kur- und
Physiotherapiezentrum Helgoland ab
sofort eine*n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die Stelle kann als saisonale oder
unbefristete Stelle besetzt werden.
Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle (39,0 Std.), welche
grundsätzlich in zwei
Teilzeitstellen teilbar ist.
Ihre Aufgabengebiete in unserem
engagierten Physiotherapie-Team
sind sehr abwechslungsreich und
interessant und umfasst je nach
Ausbildung:
? Physiotherapeutisc...
Der Helgoland Tourismus-Service
sucht für das Kur- und
Physiotherapiezentrum Helgoland ab
sofort eine*n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die Stelle kann als saisonale oder
unbefristete Stelle besetzt werden.
Es handelt sich um eine
Vollzeitstelle (39,0 Std.), welche
grundsätzlich in zwei
Teilzeitstellen teilbar ist.
Ihre Aufgabengebiete in unserem
engagierten Physiotherapie-Team
sind sehr abwechslungsreich und
interessant und umfasst je nach
Ausbildung:
? Physiotherapeutisc...
Eine neue Patientin hat ein in der Schweiz ausgestelltes Physiotherapierezept und hat uns darüber informiert, dass die Abrechnung über die IKK laufen muß.
Da es sich bei dem Vordruck aber nicht um ein gängiges Formular der deutschen KK handelt, bezweifle ich das die Abrechnung funktionieren wird. Außerdem sind die in der Schweiz üblichen 9 Anwendungen verordnet und wie auch sonst üblich wird nur Physiotherapie ohne Spezifizierung verordnet.
Da wir durchaus häufiger Patienten aus der Schweiz bzw. in der Schweiz versicherte behandeln, würde ich wie sonst auch eine Privatrechnung schreiben, aber eben diese Patientin meint, dass wir direkt über die deutsche Partnerversicherung ( IKK ) abrechnen müssen.
Ist jemanden von Euch bekannt, ob dies tatsächlich möglich ist. Hat sich da in den letzten Wochen irgend etwas neues ergeben ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Holzwurm
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo holzwurm,ein kurzer Rückruf deiner regionalen IKK wäre der schnellere Weg
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
Holzwurm schrieb:
Wer von Euch hat mit der Abrechnung von Grenzgängern in die Schweiz zu tun ?
Eine neue Patientin hat ein in der Schweiz ausgestelltes Physiotherapierezept und hat uns darüber informiert, dass die Abrechnung über die IKK laufen muß.
Da es sich bei dem Vordruck aber nicht um ein gängiges Formular der deutschen KK handelt, bezweifle ich das die Abrechnung funktionieren wird. Außerdem sind die in der Schweiz üblichen 9 Anwendungen verordnet und wie auch sonst üblich wird nur Physiotherapie ohne Spezifizierung verordnet.
Da wir durchaus häufiger Patienten aus der Schweiz bzw. in der Schweiz versicherte behandeln, würde ich wie sonst auch eine Privatrechnung schreiben, aber eben diese Patientin meint, dass wir direkt über die deutsche Partnerversicherung ( IKK ) abrechnen müssen.
Ist jemanden von Euch bekannt, ob dies tatsächlich möglich ist. Hat sich da in den letzten Wochen irgend etwas neues ergeben ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Holzwurm
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Sarah Gerbert schrieb:
Ich würde die Patientin anfragen lassen. Und sie entweder eine Genehmigung oder ein gültiges Rezept bringen lassen.
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Problem beschreiben
Logo1983 schrieb:
Ich würde die IKK anfragen
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