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Team, das ganzheitlich, achtsam und
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Wir arbeiten im Bereich
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung bei AT

Neues Thema
Absetzung bei AT
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Carol
Vor 3 Monaten
Hallo, ich habe eine eine Absetzung bei einer Verordnung eines Patienten, ICD-Code J44.81 COPD, also extrabudgetär, Diagnosgruppe AT, Leitsymptomatik a, Schädigung der Atmungsfunktion, BGM und Fango 12 x.
Grund der Absetzung: die zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten wurde überschritten.
Sitze ich auf der Leitung, oder das Abrechnungszentrum? Die Verordnung ist vom 20.12, die letzte Behandlung war am 5.5.. Also eigentlich müsste doch alles in Ordnung sein, oder?
Ich danke euch für eure Tipps, die nächste Verordnung, gleich lautend, würde nämlich diesen Monat in die Abrechnung gehen.
Schönen Abend noch
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Hallo, ich habe eine eine Absetzung bei einer Verordnung eines Patienten, ICD-Code J44.81 COPD, also extrabudgetär, Diagnosgruppe AT, Leitsymptomatik a, Schädigung der Atmungsfunktion, BGM und Fango 12 x. Grund der Absetzung: die zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten wurde überschritten. Sitze ich auf der Leitung, oder das Abrechnungszentrum? Die Verordnung ist vom 20.12, die letzte Behandlung war am 5.5.. Also eigentlich müsste doch alles in Ordnung sein, oder? Ich danke euch für eure Tipps, die nächste Verordnung, gleich lautend, würde nämlich diesen Monat in die Abrechnung gehen. Schönen Abend noch
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
J44.81 ist nicht im LHB/BVB. Du hast die 4. Stelle falsch. 🤦‍♂️ Nur J44.80 wäre richtig.

Leider hat die Kasse recht. 😢
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J44.8[b]1[/b] ist [b]nicht[/b] im LHB/BVB. Du hast die 4. Stelle falsch. 🤦‍♂️ Nur J44.80 wäre richtig. Leider hat die Kasse recht. 😢
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

J44.81 ist nicht im LHB/BVB. Du hast die 4. Stelle falsch. 🤦‍♂️ Nur J44.80 wäre richtig.

Leider hat die Kasse recht. 😢

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Carol
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij oh nein, vielen Dank.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] oh nein, vielen Dank.
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Carol schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij oh nein, vielen Dank.

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Carol
Vor 3 Monaten
Darf die 4. Stelle nachträglich noch vom Arzt geändert werden, gibt es da wohl eine Chance es nochmal einzureichen?
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Darf die 4. Stelle nachträglich noch vom Arzt geändert werden, gibt es da wohl eine Chance es nochmal einzureichen?
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Carol schrieb:

Darf die 4. Stelle nachträglich noch vom Arzt geändert werden, gibt es da wohl eine Chance es nochmal einzureichen?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Carol ich befürchte nein.
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[mention]Carol[/mention] ich befürchte nein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Carol ich befürchte nein.

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Shia
Vor 3 Monaten
Sprich mit der Kasse und erbitte Kulanz

Das zweite Rezept lass im Vorfeld der Abrechnung ändern
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Sprich mit der Kasse und erbitte Kulanz Das zweite Rezept lass im Vorfeld der Abrechnung ändern
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Shia schrieb:

Sprich mit der Kasse und erbitte Kulanz

Das zweite Rezept lass im Vorfeld der Abrechnung ändern

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Carol schrieb:

Hallo, ich habe eine eine Absetzung bei einer Verordnung eines Patienten, ICD-Code J44.81 COPD, also extrabudgetär, Diagnosgruppe AT, Leitsymptomatik a, Schädigung der Atmungsfunktion, BGM und Fango 12 x.
Grund der Absetzung: die zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten wurde überschritten.
Sitze ich auf der Leitung, oder das Abrechnungszentrum? Die Verordnung ist vom 20.12, die letzte Behandlung war am 5.5.. Also eigentlich müsste doch alles in Ordnung sein, oder?
Ich danke euch für eure Tipps, die nächste Verordnung, gleich lautend, würde nämlich diesen Monat in die Abrechnung gehen.
Schönen Abend noch

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Ahn
Vor 3 Monaten
Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT?

Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…
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Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT? Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
Ahn schrieb am 16.11.2022 16:29 Uhr:Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT?

Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…
Nein, ist nicht begrenzt.
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• JürgenK
• Nora Weber
[zitat][b]Ahn schrieb am 16.11.2022 16:29 Uhr:[/b]Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT? Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…[/zitat]Nein, ist nicht begrenzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Ahn schrieb am 16.11.2022 16:29 Uhr:Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT?

Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…
Nein, ist nicht begrenzt.

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Nora Weber
Vor 3 Monaten
Grundsätzlich würde die BGM tatsächlich unter die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall fallen, da sie auch unter § 18 der Heilmittel-Richtlinie, in der die Massagetherapie erläutert wird, gelistet ist - übrigens aber auch die Manuelle Lymphdrainage.
Deshalb wird diese Mengenbegrenzung auf 12 Einheiten auch nur in einem Teil der Diagnosegruppen aufgeführt (WS, EX, CS), unter anderem bei der hier betreffenden Diagnosegruppe AT wird sogar im Heilmittelkatalog explizit dazu definiert: "Die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall für Maßnahmen der Massagetherapie gilt hier nicht". Eine Mengenbegrenzung der BGM liegt also hier - wie bereits @Lars van Ravenzwaaij geschrieben hat, nicht vor.

Gruß
Nora
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• JürgenK
• Ahn
Grundsätzlich würde die BGM tatsächlich unter die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall fallen, da sie auch unter § 18 der Heilmittel-Richtlinie, in der die Massagetherapie erläutert wird, gelistet ist - übrigens aber auch die Manuelle Lymphdrainage. Deshalb wird diese Mengenbegrenzung auf 12 Einheiten auch nur in einem Teil der Diagnosegruppen aufgeführt (WS, EX, CS), unter anderem bei der hier betreffenden Diagnosegruppe AT wird sogar im Heilmittelkatalog explizit dazu definiert: "[i]Die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall für Maßnahmen der Massagetherapie gilt hier nicht[/i]". Eine Mengenbegrenzung der BGM liegt also hier - wie bereits [mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] geschrieben hat, nicht vor. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Grundsätzlich würde die BGM tatsächlich unter die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall fallen, da sie auch unter § 18 der Heilmittel-Richtlinie, in der die Massagetherapie erläutert wird, gelistet ist - übrigens aber auch die Manuelle Lymphdrainage.
Deshalb wird diese Mengenbegrenzung auf 12 Einheiten auch nur in einem Teil der Diagnosegruppen aufgeführt (WS, EX, CS), unter anderem bei der hier betreffenden Diagnosegruppe AT wird sogar im Heilmittelkatalog explizit dazu definiert: "Die Begrenzung auf 12 Einheiten je Verordnungsfall für Maßnahmen der Massagetherapie gilt hier nicht". Eine Mengenbegrenzung der BGM liegt also hier - wie bereits @Lars van Ravenzwaaij geschrieben hat, nicht vor.

Gruß
Nora

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Ahn schrieb:

Wie ist das denn bei BGM, ist die auch auf 12 Behandlungseinheiten begrenzt wie die KMT?

Wenn ja, bekommst du beim Folgerezept Probleme…



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