Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine/n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie.
Wir bieten Teilzeit-, Vollzeit-
oder Mini Job an.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Wir bieten Wechselprämien von bis
zu 3000€ (abhängig vom
Vollzeit-/ Teilzeit Vertrag) nach
einjähriger bzw. zwei jähriger
Praxiszugehörigkeit an.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige f...
Teams eine/n Physiotherapeuten:in
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ich bin ja ehrlich gesagt kein Fan der neuen Blankoverordnungen, da never change a running system und ich der Meinung bin,
dass es alles nur noch mehr verkompliziert als es eh schon ist und die, die das jetzt ausgeheckt haben es extra kompliziert machen, so das dazu.
Jetzt meine Fragen.
Ich war gerade im Urlaub als die ganzen Webinare und Online Infoveranstaltungen für Praxisinhaber waren, wo kann ich diese runterladen oder anschauen oder wo gibt es welche die nocht stattfinden?
Ich finde nur welche die um 9 Uhr morgens, 14 Uhr nachmittags oder 16:15 Uhr sind und für Mitarbeiter oder Rezeptionisten sind.
Das mit den 16 Wochen ist mir auch nicht ganz schlüssig bzw der 9% Abschlag bei Überschreitung der Behandlungen.
Welcher Handwerker verzichtet so lange auf sein Geld? Wenn ich nach 16 Wochen abrechne sind das 4 Monate und dann muss ich noch 1 Monat auf mein Geld warten bis es durch das Abrechnungszentrum ausgezahlt wird.
Und zum Beispiel Handwerker, Maler x sagt ich brauche 10 Std zum malern und dann braucht er doch 12 Std und verlangt aber diese Zeit auch voll und wir sollen bei Überschreitung 9% Abschlag zahlen, auch wenn wir es begründen können warum wir mehr brauchen?
Was ist mit den ganzen chronisch kranken Patienten? Oder die Patieten die auf Grund eines Unfalles dauerhaft geschädigt sind? Wer entscheidet ob es Langzeitverordnungen sind oder nicht?
Ich weiß jetzt kommen einige die sagen es geht immer nur ums Geld.
Ich bin noch nicht so lange selsbtständig und alleine in meiner Praxis ohne Angestellte und eben mal 5 Monate auf Bezahlung warten, weil es könnte ja ein rezidiv sein und der Patient wieder kommen, finde ich schon etwas heftig, da wir ja auch laufende Kosten haben die gedeckt werden müssen.
Ich finde es gut, dass wir mehr Freiheiten bekommen sollen, aber ich finde das System nicht ausgereift genug und ich bin mir ziemlich sicher, dass viele damit ihre Probleme haben werden und somit es dann wieder in die falsche Richtung abdriften wird und wir wieder mehr Einschränkungen bekommen werden, aber mal sehen, vielleicht wird alles ja nur halb so schlimm.
Schönen Abend
Corinna
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Ich denke es ist wie bei vielen Änderungen/Neuerungen in der Vergangenheit auch, viele sind erstmal "überfordert" und abgeschreckt. Mit der Zeit erkennt man jedoch den Nutzen der Neuerung.
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johannes687 schrieb:
Schau mal auf der Website vom ZVK, dort kann man (frei zugänglich) das aufgezeichnete Webinar anschauen.
Ich denke es ist wie bei vielen Änderungen/Neuerungen in der Vergangenheit auch, viele sind erstmal "überfordert" und abgeschreckt. Mit der Zeit erkennt man jedoch den Nutzen der Neuerung.
vielen Dank, da werde ich nachschauen.
Ich bin ja mal gespannt was da alles auf uns zu kommt.
Habe allerdings auch das ungute Gefühl, dass die Kassen dann immer mehr streichen werden und wir immer weniger vergütet werden sollen
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Corinna Kruscha schrieb:
@johannes687
vielen Dank, da werde ich nachschauen.
Ich bin ja mal gespannt was da alles auf uns zu kommt.
Habe allerdings auch das ungute Gefühl, dass die Kassen dann immer mehr streichen werden und wir immer weniger vergütet werden sollen
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Problem beschreiben
Corinna Kruscha schrieb:
Hallo liebe Mitglieder des Forums,
ich bin ja ehrlich gesagt kein Fan der neuen Blankoverordnungen, da never change a running system und ich der Meinung bin,
dass es alles nur noch mehr verkompliziert als es eh schon ist und die, die das jetzt ausgeheckt haben es extra kompliziert machen, so das dazu.
Jetzt meine Fragen.
Ich war gerade im Urlaub als die ganzen Webinare und Online Infoveranstaltungen für Praxisinhaber waren, wo kann ich diese runterladen oder anschauen oder wo gibt es welche die nocht stattfinden?
Ich finde nur welche die um 9 Uhr morgens, 14 Uhr nachmittags oder 16:15 Uhr sind und für Mitarbeiter oder Rezeptionisten sind.
Das mit den 16 Wochen ist mir auch nicht ganz schlüssig bzw der 9% Abschlag bei Überschreitung der Behandlungen.
Welcher Handwerker verzichtet so lange auf sein Geld? Wenn ich nach 16 Wochen abrechne sind das 4 Monate und dann muss ich noch 1 Monat auf mein Geld warten bis es durch das Abrechnungszentrum ausgezahlt wird.
Und zum Beispiel Handwerker, Maler x sagt ich brauche 10 Std zum malern und dann braucht er doch 12 Std und verlangt aber diese Zeit auch voll und wir sollen bei Überschreitung 9% Abschlag zahlen, auch wenn wir es begründen können warum wir mehr brauchen?
Was ist mit den ganzen chronisch kranken Patienten? Oder die Patieten die auf Grund eines Unfalles dauerhaft geschädigt sind? Wer entscheidet ob es Langzeitverordnungen sind oder nicht?
Ich weiß jetzt kommen einige die sagen es geht immer nur ums Geld.
Ich bin noch nicht so lange selsbtständig und alleine in meiner Praxis ohne Angestellte und eben mal 5 Monate auf Bezahlung warten, weil es könnte ja ein rezidiv sein und der Patient wieder kommen, finde ich schon etwas heftig, da wir ja auch laufende Kosten haben die gedeckt werden müssen.
Ich finde es gut, dass wir mehr Freiheiten bekommen sollen, aber ich finde das System nicht ausgereift genug und ich bin mir ziemlich sicher, dass viele damit ihre Probleme haben werden und somit es dann wieder in die falsche Richtung abdriften wird und wir wieder mehr Einschränkungen bekommen werden, aber mal sehen, vielleicht wird alles ja nur halb so schlimm.
Schönen Abend
Corinna
Dann, wenn du eine Schulter in weniger als 16 Wochen "geheilt" hast, kannst du auch eher abbrechnen. Sollte es dann wieder erwarten zum Rezidiv kommen, dafür gibt es ein extra Formular. Und das kannst du dann später abrechnen.
Schaffst du es nicht eine Schulterpatient mit den vorgesehen 18 bzw. 26 Einheiten ausreichend zu helfen, dann bist du tatsächlich verpflichtet ein Abschlag zu akzeptieren. Allerdings kompensiert die Verwaltungspauschale ein wenig (sind etwa 22 X KG in der roten Zone).
Du wirst tatsächlich umdenken müssen. Ich bin aber der Auffassung, dass für fast alle Schulterpatienten die vorgesehenen Einheiten reichen. Kollegen in Ländern mit Direktzugang zeigen das schon sehr lange.
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johannes687 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ist es tatsächlich so das man zur "Weiterbehandlung" in der roten Phase verpflichtet ist?
Die in den jeweiligen indikationsspezifischen Anlagen vereinbarten Leistungen einer Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung sind bis zum Ende der maximalen Gültigkeit der Verordnung gemäß Satz 1 auszuführen.
[...]
Das soll uns naturgemäß dazu "zwingen" fachlich genauer die Therapie-Ansätzen und -Planung zu überdenken. Fachliches Wissen und Kreativität sind gefragt. So können wir als Fachgruppe auch beweisen, dass der Direktzugang kommen sollte. Auch weil andere Ländern schon längst bewiesen haben, dass diese Form der Versorgung medizinisch effektiver und dazu kostengünstiger ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@johannes687 § 2 Abs. 3 Satz 2
[...]
Die in den jeweiligen indikationsspezifischen Anlagen vereinbarten Leistungen einer Verordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung sind bis zum Ende der maximalen Gültigkeit der Verordnung gemäß Satz 1 auszuführen.
[...]
Das soll uns naturgemäß dazu "zwingen" fachlich genauer die Therapie-Ansätzen und -Planung zu überdenken. Fachliches Wissen und Kreativität sind gefragt. So können wir als Fachgruppe auch beweisen, dass der Direktzugang kommen sollte. Auch weil andere Ländern schon längst bewiesen haben, dass diese Form der Versorgung medizinisch effektiver und dazu kostengünstiger ist.
Ich sehe auch die Gefahr darin, wenn wir uns auf den Abschlag einlassen bzw auf die Behandlungseinheiten, dann wird die GKV irgendwann kommen sagen ach 18 reichen, dann reichen auch 12 und irgendwann 6 Behandlungen und irgendwann geht es auch von 9% Abschlag nach oben und dann dürfen wir in ein paar Jahren dafür bezahlen das wir Patienten behandeln dürfen.
Das ist etwas was mir ehrlich Bauchschmerzen bereitet. Denn wenn man denen den kleinen Finger gibt, ist es irgendwann der ganze Arm.
Wir müssen doch als Physios um jedes bisschen mehr Geld kämpfen und es wird doch alles über Schiedsgerichte entschieden und ich sehe halt jetzt so wie es gemacht wird, dass die GKV dadurch Gelder generieren und Kosten sparen möchte, aber zu was für eine Preis?
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Corinna Kruscha schrieb:
Ich habe eine Patientin mit chronischer Schultererkrankung durch einen Arbeitsunfall und ich habe einige Brustkrebspatientinnen die im Abstand von 6-12 Wochen KG von ihrem Frauenarzt aufgeschrieben bekommen um Verklebungen durch die Bestrahlung zu lockern und dadruch die Schulterbewegung zu verbessern, da steht zwar EX und Schulter drauf aber auch gleichzeitig MammaCa, was ist mit solchen Patienten?
Ich sehe auch die Gefahr darin, wenn wir uns auf den Abschlag einlassen bzw auf die Behandlungseinheiten, dann wird die GKV irgendwann kommen sagen ach 18 reichen, dann reichen auch 12 und irgendwann 6 Behandlungen und irgendwann geht es auch von 9% Abschlag nach oben und dann dürfen wir in ein paar Jahren dafür bezahlen das wir Patienten behandeln dürfen.
Das ist etwas was mir ehrlich Bauchschmerzen bereitet. Denn wenn man denen den kleinen Finger gibt, ist es irgendwann der ganze Arm.
Wir müssen doch als Physios um jedes bisschen mehr Geld kämpfen und es wird doch alles über Schiedsgerichte entschieden und ich sehe halt jetzt so wie es gemacht wird, dass die GKV dadurch Gelder generieren und Kosten sparen möchte, aber zu was für eine Preis?
Ich / wir haben keine Bestrahlungspatienten mit Dauer-VO / regelmäßige KG. Der Zustand ist ja irgendwann schließlich stabil und somit nicht mehr behandlungsbedürftig. Wenn doch, dann eben nur noch 1 x wöchentlich behandeln. Der Rest ist mittels Eigenübungen zu regeln (Patientenmitwirkungspflicht).
Dann ist noch die Frage, ob dass nicht unter "Verbrennungen, 3 Grades" fällt. Das ist jetzt LHB und da gilt keine rote Zone.
Im Übrigen steht bei uns meisten Mamma-CA o. ä. als Diagnose. Das fällt nicht unter der Blanko-VO. Du solltest schon auch die ICD-Liste Link für die Blanko-VO im Auge haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Corinna Kruscha Ein Arbeitsunfall geht doch zu Lasten der BG? Da gibt es keine Blanko-VO.
Ich / wir haben keine Bestrahlungspatienten mit Dauer-VO / regelmäßige KG. Der Zustand ist ja irgendwann schließlich stabil und somit nicht mehr behandlungsbedürftig. Wenn doch, dann eben nur noch 1 x wöchentlich behandeln. Der Rest ist mittels Eigenübungen zu regeln (Patientenmitwirkungspflicht).
Dann ist noch die Frage, ob dass nicht unter "Verbrennungen, 3 Grades" fällt. Das ist jetzt LHB und da gilt keine rote Zone.
Im Übrigen steht bei uns meisten Mamma-CA o. ä. als Diagnose. Das fällt nicht unter der Blanko-VO. Du solltest schon auch die ICD-Liste Link für die Blanko-VO im Auge haben.
Diese Patietin hatte vor 30 Jahren einen schweren Autounfall nach der Arbeit und war im Koma und es wurde vom Chef nicht als Arbeitswegeunfall betitelt bzw er hat es nicht weitergemeldet und als sie es der BG melden wollte, wurde es nicht mehr anerkannt.
Meine Patientin kommen ja nur alle 6 bis 12 Wochen mit einem KG Rezept und meistens auf Anraten der Frauenärztin da sie Bewegungseinschränkungen und Schmerzen haben auf Grund einer dauerhaften Schädigung und nicht weil ich sage sie sollen wieder kommen, ich würde diesen Damen gerne nur "magische Handauflegung" alle Schmerzen nehmen, aber bei massiven Bestrahlungschäden kann man halt einfach nicht zaubern. Die Rezepte kommen dann entweder als KG Rezept mit Begründung Schultereinschränkung durch Vernarbung oder auch mal mit der Diagnose PHS dann aber vom Hausarzt, wenn sie vom Hausarzt kommen steht oft irgendeine Schulterdiagnose drauf, da die immer nicht wissen, wie sie es sonst deklarieren sollen.
Ich habe mit den verschiedensten Arzthelferinnen schon telefoniert und gesagt sie sollen es doch bitte so deklarieren wie es auch gedacht ist, als Narbenmobilisation nach Bestrahlung oder Narbenmobilisation nach MammaCa und Brustambutation.
Ich habe zum Teil sehr heftige Bestrahlungsverletzungen mit massiven Vernarbungen die immer wieder verhärten, entweder weil zum Teil Rezidive entstanden sind und wieder Bestrahlt und operiert werden musste oder auch zum Teil zu stark bestrahlt wurde und dadurch das ganz Gewebe geschädigt ist und da nicht mehr als verklebte und vernarbte Haut da ist.
Da muss man immer wieder ran. Da wäre es für dich mal interessant dich mit dem Thema auseinander zu setzen, wir haben da damals bei der Lymphdrainige eine Sensibilisierung für Bestrahlungsschäden bekommen bekommen und wie man mit solchen Patienten am besten umgeht und auch was für Schmerzen diese haben können.
Bestrahlungsschäden können massive Bewegungseinschränkungen verursachen.
Kurz aus dem privaten Bereich, wir hatten einen Bekannten (leider verstorben) der vor 40 Jahren ein Hodenkarzinom falsch bestrahlt bekommen hat und dadurch ist eine Hüftfehlstellung entstanden, er war sein ganzes Leben auf eine Gehhilfe und im Alter an den Rollstuhl gebunden. Er hat dadurch auch immer wieder Physio verschrieben bekommen, da ein dauerhafter Schaden entstanden ist, so wie bei den Fällen die ich oben beschrieben habe.
Ich glaube du machst es dir mit gewissen Aussagen zu leicht und nur weil ihr, zum Glück für eure Patienten, solche Fälle in der Praxis nicht habt heißt es nicht das es das nicht gibt und diese werden schlichtweg vergessen
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Corinna Kruscha schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij naja Arbeitsunfall ist ja nicht gleich Arbeitsunfall wink - da ja auch eine Hausfrau bei der HausARBEIT einen Unfall haben kann oder wenn man im Wald Holz macht....
Diese Patietin hatte vor 30 Jahren einen schweren Autounfall nach der Arbeit und war im Koma und es wurde vom Chef nicht als Arbeitswegeunfall betitelt bzw er hat es nicht weitergemeldet und als sie es der BG melden wollte, wurde es nicht mehr anerkannt.
Meine Patientin kommen ja nur alle 6 bis 12 Wochen mit einem KG Rezept und meistens auf Anraten der Frauenärztin da sie Bewegungseinschränkungen und Schmerzen haben auf Grund einer dauerhaften Schädigung und nicht weil ich sage sie sollen wieder kommen, ich würde diesen Damen gerne nur "magische Handauflegung" alle Schmerzen nehmen, aber bei massiven Bestrahlungschäden kann man halt einfach nicht zaubern. Die Rezepte kommen dann entweder als KG Rezept mit Begründung Schultereinschränkung durch Vernarbung oder auch mal mit der Diagnose PHS dann aber vom Hausarzt, wenn sie vom Hausarzt kommen steht oft irgendeine Schulterdiagnose drauf, da die immer nicht wissen, wie sie es sonst deklarieren sollen.
Ich habe mit den verschiedensten Arzthelferinnen schon telefoniert und gesagt sie sollen es doch bitte so deklarieren wie es auch gedacht ist, als Narbenmobilisation nach Bestrahlung oder Narbenmobilisation nach MammaCa und Brustambutation.
Ich habe zum Teil sehr heftige Bestrahlungsverletzungen mit massiven Vernarbungen die immer wieder verhärten, entweder weil zum Teil Rezidive entstanden sind und wieder Bestrahlt und operiert werden musste oder auch zum Teil zu stark bestrahlt wurde und dadurch das ganz Gewebe geschädigt ist und da nicht mehr als verklebte und vernarbte Haut da ist.
Da muss man immer wieder ran. Da wäre es für dich mal interessant dich mit dem Thema auseinander zu setzen, wir haben da damals bei der Lymphdrainige eine Sensibilisierung für Bestrahlungsschäden bekommen bekommen und wie man mit solchen Patienten am besten umgeht und auch was für Schmerzen diese haben können.
Bestrahlungsschäden können massive Bewegungseinschränkungen verursachen.
Kurz aus dem privaten Bereich, wir hatten einen Bekannten (leider verstorben) der vor 40 Jahren ein Hodenkarzinom falsch bestrahlt bekommen hat und dadurch ist eine Hüftfehlstellung entstanden, er war sein ganzes Leben auf eine Gehhilfe und im Alter an den Rollstuhl gebunden. Er hat dadurch auch immer wieder Physio verschrieben bekommen, da ein dauerhafter Schaden entstanden ist, so wie bei den Fällen die ich oben beschrieben habe.
Ich glaube du machst es dir mit gewissen Aussagen zu leicht und nur weil ihr, zum Glück für eure Patienten, solche Fälle in der Praxis nicht habt heißt es nicht das es das nicht gibt und diese werden schlichtweg vergessen
Arbeiten die Radiologen in deiner Gegend soviel anders als unseren? Oder liegt es an der Arbeitsweise unseres zertifizierten und ausgezeichneten Brustzentrums vor Ort?
Wie dem auch sei, entweder du behandelst jetzt nur noch 1x wöchentlich. Oder du akzeptierst alle 16 Wochen ein paar Behandlungen in der roten Zone. Oder du bestehst, wie von dir beschrieben, auf eine Mamma-Diagnose oder ein CS-Diagnose/-Gruppe. Oder deine Patientinnen sollen einen Antrag auf LHB bei ihre Kassen stellen.
Du wirst gezwungenermaßen umdenken müssen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Corinna Kruscha Ich behandel seit Anfang der 90er Mamma-Patienten. Habe auch einen MLD-Zertifikat, genau wie noch 11 meiner Kollegen/innen im Team. Wir sehen hier so gut wie nie massive Strahlenschäden mit deutliche Schultereinschränkungen. Auch an chronischen Schmerzustände nach Bestrahlung kann ich mich nicht erinnern.
Arbeiten die Radiologen in deiner Gegend soviel anders als unseren? Oder liegt es an der Arbeitsweise unseres zertifizierten und ausgezeichneten Brustzentrums vor Ort?
Wie dem auch sei, entweder du behandelst jetzt nur noch 1x wöchentlich. Oder du akzeptierst alle 16 Wochen ein paar Behandlungen in der roten Zone. Oder du bestehst, wie von dir beschrieben, auf eine Mamma-Diagnose oder ein CS-Diagnose/-Gruppe. Oder deine Patientinnen sollen einen Antrag auf LHB bei ihre Kassen stellen.
Du wirst gezwungenermaßen umdenken müssen.
diese von dir beschriebenen Fälle z.B. Bestrahlungsschäden, habe ich häufiger in den 70. und Anfang der 80 Jahre d.v.J. etliche erlebt, aber es wurden immer weniger ...in den letzten 10 Jahren sind mir keine mehr unter die Augen gekommen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Corinna Kruscha
diese von dir beschriebenen Fälle z.B. Bestrahlungsschäden, habe ich häufiger in den 70. und Anfang der 80 Jahre d.v.J. etliche erlebt, aber es wurden immer weniger ...in den letzten 10 Jahren sind mir keine mehr unter die Augen gekommen
MfG
JürgenK ;)
wir haben hier im Süddeutschen Raum auch ein Brustzentrum, aber auch gute Radiologen, aber trotzdem kann es zu Bestrahlungsschäden kommen in verschiedensten Ausmaß und durch verschiedene Faktoren, da kann oft der Radiologe nicht mal was dafür geschweige denn der Patient.
Wir werden da auch keinen grünen Zweig kommen, da ich ein viel patientorientiertes Denken habe als wie es bei dir rüber kommt.
Ich bilde mich für meine Patienten ständig weiter um die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen, aber bin gleichzeitig der Meinung das Kassen dafür angemessen zahlen sollen und nicht uns ständig in unserer Arbeit einschränken und uns nicht das Arbeitsleben noch zusätzlich zu erschweren.
Das ist meine Meinung und dahinter stehe ich und mehr kommt da von mir auch nicht mehr.
Einen schönen Abend noch
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Corinna Kruscha schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wir haben hier im Süddeutschen Raum auch ein Brustzentrum, aber auch gute Radiologen, aber trotzdem kann es zu Bestrahlungsschäden kommen in verschiedensten Ausmaß und durch verschiedene Faktoren, da kann oft der Radiologe nicht mal was dafür geschweige denn der Patient.
Wir werden da auch keinen grünen Zweig kommen, da ich ein viel patientorientiertes Denken habe als wie es bei dir rüber kommt.
Ich bilde mich für meine Patienten ständig weiter um die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen, aber bin gleichzeitig der Meinung das Kassen dafür angemessen zahlen sollen und nicht uns ständig in unserer Arbeit einschränken und uns nicht das Arbeitsleben noch zusätzlich zu erschweren.
Das ist meine Meinung und dahinter stehe ich und mehr kommt da von mir auch nicht mehr.
Einen schönen Abend noch
der Bekannte den ich beschrieben habe, war in den 70iger Jahren.
Ich sage ja auch nicht das es jeder Patient hier so ist, sondern dass ich solchen Fälle habe und zwar aktuell 3 und da liegen die Bestrahlungen zwischen 15 und 1 Jahre her,
wobei die eine Patientin leider einen sehr agressiven Brustkrebs hat und in den letzten 3 Jahren 2x Bestrahlungssitzungen mit verschiedenen Anzahlen und Stärken hatte und dadurch das Narbengewebe stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist und jetzt auch noch einen neuen Befund auf der anderen Brustseite hat
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Corinna Kruscha schrieb:
@JürgenK
der Bekannte den ich beschrieben habe, war in den 70iger Jahren.
Ich sage ja auch nicht das es jeder Patient hier so ist, sondern dass ich solchen Fälle habe und zwar aktuell 3 und da liegen die Bestrahlungen zwischen 15 und 1 Jahre her,
wobei die eine Patientin leider einen sehr agressiven Brustkrebs hat und in den letzten 3 Jahren 2x Bestrahlungssitzungen mit verschiedenen Anzahlen und Stärken hatte und dadurch das Narbengewebe stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist und jetzt auch noch einen neuen Befund auf der anderen Brustseite hat
Etwas, was dir (und mir) in
Deutschland bislang fremd ist. Ich sage ja, du - und wir allen müssen -umdenken. Gerade auch in fachlicher Hinsicht. Das braucht auch überhaupt nicht zu Lasten der Patientenversorgung zu gehen. Etwas, was dir offensichtlich noch schwer fällt, dir das vorstellen.
Und nein, es ist niemals die Aufgabe von sozialwirtschaftlichen Systeme einfach alles zu bezahlen. Genau das besagt der Kombi-Begriff "sozial_wirtschaftlich".
Aber, ich gebe dir Recht, wir zwei kommen (noch) nicht auf einem grünen Zweig. Ich denke aber, dass wird sich bei dir noch ändern. Nur mein kollegialer Rat: Werde kreativer in dein fachliches Handeln wenn es um Blanko-VOn geht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Corinna Kruscha Ich denke, du unterschätzt mein patientenorientiertes Denken. Allerdings komme ich aus NL, wo wir Therapeuten (neben 1 Jahr längerer Ausbildung) schon sehr lange den Direktzugang kennen. Und somit Versorgungsverantwortung (auch wirtschaftlich) übernommen haben.
Etwas, was dir (und mir) in
Deutschland bislang fremd ist. Ich sage ja, du - und wir allen müssen -umdenken. Gerade auch in fachlicher Hinsicht. Das braucht auch überhaupt nicht zu Lasten der Patientenversorgung zu gehen. Etwas, was dir offensichtlich noch schwer fällt, dir das vorstellen.
Und nein, es ist niemals die Aufgabe von sozialwirtschaftlichen Systeme einfach alles zu bezahlen. Genau das besagt der Kombi-Begriff "sozial_wirtschaftlich".
Aber, ich gebe dir Recht, wir zwei kommen (noch) nicht auf einem grünen Zweig. Ich denke aber, dass wird sich bei dir noch ändern. Nur mein kollegialer Rat: Werde kreativer in dein fachliches Handeln wenn es um Blanko-VOn geht.
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Corinna Kruscha Zunächst einmal: Es sind ausschließlich Schulterdiagnosen. Viewiel Dauerpatienten hast du überhaupt mit Schulterdiagnosen als Behandlungsindikation? In unsere (sehr großen) Praxis sind das, sage und schreiben, exakt Null.
Dann, wenn du eine Schulter in weniger als 16 Wochen "geheilt" hast, kannst du auch eher abbrechnen. Sollte es dann wieder erwarten zum Rezidiv kommen, dafür gibt es ein extra Formular. Und das kannst du dann später abrechnen.
Schaffst du es nicht eine Schulterpatient mit den vorgesehen 18 bzw. 26 Einheiten ausreichend zu helfen, dann bist du tatsächlich verpflichtet ein Abschlag zu akzeptieren. Allerdings kompensiert die Verwaltungspauschale ein wenig (sind etwa 22 X KG in der roten Zone).
Du wirst tatsächlich umdenken müssen. Ich bin aber der Auffassung, dass für fast alle Schulterpatienten die vorgesehenen Einheiten reichen. Kollegen in Ländern mit Direktzugang zeigen das schon sehr lange.
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1. Du kassierst eine Pauschale Zuzahlung in Höhe von XX € bei der ersten Behandlung. Dann musst du jedoch den Patienten darauf hinweisen, dass er im Falle einer zu viel entrichteten Zuzahlung einen Anspruch auf Erstattung hat.
2. Du kassierst am letzten Behandlungstag wenn du die Zuzahlung genau beziffern kannst.
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johannes687 schrieb:
Es gibt zwei Optionen:
1. Du kassierst eine Pauschale Zuzahlung in Höhe von XX € bei der ersten Behandlung. Dann musst du jedoch den Patienten darauf hinweisen, dass er im Falle einer zu viel entrichteten Zuzahlung einen Anspruch auf Erstattung hat.
2. Du kassierst am letzten Behandlungstag wenn du die Zuzahlung genau beziffern kannst.
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postri-77 schrieb:
oder machst in 3 Teilen: am Anfang, ab 7. mal und ab 13. mal d. H verteilst diese grüne Phase auf „6-er Verordnung“
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massu schrieb:
@PT BLN genauso sehe ich es auch. Zum Schluss kommt die Rechnung wie bei den Privaten auch. Was ist so schlimm dran?
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Problem beschreiben
PT BLN schrieb:
ich frage mich, wie wird es mit der Zuzahlung sein, praktisch gesehen, kann man ja erst am Ende sehen, wieviel Behandlungen es denn geworden sind.
Außerdem hat Lars schon auf die Möglichkeit einer individuellen Genehmigung durch die Krankenkasse hingewiesen. Bei solch schweren Erkrankungen (wie von dir geschildert) stehen die Chancen auf einen langfristigen Heilmittelbedarf, genehmigt durch die Krankenkasse, vermutlich nicht so schlecht.
Also nicht verzagen bevor die ersten Blanko-VO überhaupt ausgestellt wurde. Lassen wir es doch erstmal auf uns zukommen.
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massu schrieb:
@johannes687 vermutlich haben die Ärzte mehr Angst vor der Blanko als wir. Kann ja auch sein, dass ab November es keine Schulterproblematiken mehr gibt 😀
besser so rum, als dass die Schultern auf einmal bis zu den Fingerspitzen reichen wink
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Secretary schrieb:
@massu
besser so rum, als dass die Schultern auf einmal bis zu den Fingerspitzen reichen wink
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Problem beschreiben
johannes687 schrieb:
@Corinna Kruscha Schau dir mal die Liste mit den Diagnose an, für welche eine Blankoverordnung überhaupt ausgestellt werden kann. Nur wenn deine Patienten eine solche Diagnose in der EX haben, dann kommt überhaupt eine Blanko-VO in Frage. Für alle anderen Diagnosen und Diagnosegruppen ist (bislang noch) der Arzt mit einer "normalen" Verordnung dran.
Außerdem hat Lars schon auf die Möglichkeit einer individuellen Genehmigung durch die Krankenkasse hingewiesen. Bei solch schweren Erkrankungen (wie von dir geschildert) stehen die Chancen auf einen langfristigen Heilmittelbedarf, genehmigt durch die Krankenkasse, vermutlich nicht so schlecht.
Also nicht verzagen bevor die ersten Blanko-VO überhaupt ausgestellt wurde. Lassen wir es doch erstmal auf uns zukommen.
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