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Neue Beiträge| Alle Foren| Abrechnung und Heilmittelrichtlinie| Ausländische Patientin, wo versichert?

Ausländische Patientin, wo versichert?

Es gibt 13 Beiträge

  • Vor 2 Monaten
    Casus
    Casus: 29 Beiträge, 100% Empfehlungen

    Hallo Leute,
    ich habe eine Frage bzgl. eines Rezeptes:
    Und zwar habe ich eine Patientin in meiner Praxis, die aus Luxemburg kommt. Demnach hat sie auch eine Gesundheitskarte, welche mein Computer nicht lesen kann. Auf der Heilmittelverordnung steht "AOK Baden-Württemberg" . Die Arztpraxis habe ich bereits angerufen, daher habe ich lediglich die Info, dass es bei ausländischen Patienten "häufig" die AOK übernimmt. Ehrlich gesagt bin ich recht neu in Sachen Abrechnung, weiß aber einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich da am besten vorgehe? Bin über jede Antwort mehr als dankbar!
    Liebe Grüße

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    Casus schrieb:
    Hallo Leute,
    ich habe eine Frage bzgl. eines Rezeptes:
    Und zwar habe ich eine Patientin in meiner Praxis, die aus Luxemburg kommt. Demnach hat sie auch eine Gesundheitskarte, welche mein Computer nicht lesen kann. Auf der Heilmittelverordnung steht "AOK Baden-Württemberg" . Die Arztpraxis habe ich bereits angerufen, daher habe ich lediglich die Info, dass es bei ausländischen Patienten "häufig" die AOK übernimmt. Ehrlich gesagt bin ich recht neu in Sachen Abrechnung, weiß aber einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich da am besten vorgehe? Bin über jede Antwort mehr als dankbar!
    Liebe Grüße

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    Hallo Leute,
    ich habe eine Frage bzgl. eines Rezeptes:
    Und zwar habe ich eine Patientin in meiner Praxis, die aus Luxemburg kommt. Demnach hat sie auch eine Gesundheitskarte, welche mein Computer nicht lesen kann. Auf der Heilmittelverordnung steht "AOK Baden-Württemberg" . Die Arztpraxis habe ich bereits angerufen, daher habe ich lediglich die Info, dass es bei ausländischen Patienten "häufig" die AOK übernimmt. Ehrlich gesagt bin ich recht neu in Sachen Abrechnung, weiß aber einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich da am besten vorgehe? Bin über jede Antwort mehr als dankbar!
    Liebe Grüße

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  • Vor 2 Monaten
    nele69
    nele69: 160 Beiträge, 90% Empfehlungen

    Auf der HeilmittelVO stehen Name, Versichertennummer und Status der Patientin. Ruf einfach bei der AOK an und frag unter Angabe der Versichertennummer nach, ob die Dame dort versichert ist.

    Und vergleiche die Namen auf VO und Versichertenkarte, wir hatten schon den Fall, dass jemand die VO eines Anderen vorlegte.

    FG, Nele

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    nele69 schrieb:
    Auf der HeilmittelVO stehen Name, Versichertennummer und Status der Patientin. Ruf einfach bei der AOK an und frag unter Angabe der Versichertennummer nach, ob die Dame dort versichert ist.

    Und vergleiche die Namen auf VO und Versichertenkarte, wir hatten schon den Fall, dass jemand die VO eines Anderen vorlegte.

    FG, Nele

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    Auf der HeilmittelVO stehen Name, Versichertennummer und Status der Patientin. Ruf einfach bei der AOK an und frag unter Angabe der Versichertennummer nach, ob die Dame dort versichert ist.

    Und vergleiche die Namen auf VO und Versichertenkarte, wir hatten schon den Fall, dass jemand die VO eines Anderen vorlegte.

    FG, Nele

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  • Vor 2 Monaten
    nele69
    nele69: 160 Beiträge, 90% Empfehlungen

    Abgesehen davon müsste sie auch die Versichertenkarte der AOK haben - anders hätte ihr der Arzt doch gar kein Rezept per EDV ausstellen können .....

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    nele69 schrieb:
    Abgesehen davon müsste sie auch die Versichertenkarte der AOK haben - anders hätte ihr der Arzt doch gar kein Rezept per EDV ausstellen können .....

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    Abgesehen davon müsste sie auch die Versichertenkarte der AOK haben - anders hätte ihr der Arzt doch gar kein Rezept per EDV ausstellen können .....

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    • 1
    • 0
    • ronjane
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    (1)
    Vor 2 Monaten
    ALTAVIT
    ALTAVIT: 61 Beiträge, 96% Empfehlungen

    Also in Bayern ist es so, dass alle internationalen Patienten (gesetzlich versicherte) aus der EU über die AOK abgerechnet werden können - auch ohne eigene Versicherung bei der AOK. So sind die internationalen Abkommen. Die Versicherungen klären das dann untereinander.

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    ALTAVIT schrieb:
    Also in Bayern ist es so, dass alle internationalen Patienten (gesetzlich versicherte) aus der EU über die AOK abgerechnet werden können - auch ohne eigene Versicherung bei der AOK. So sind die internationalen Abkommen. Die Versicherungen klären das dann untereinander.

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    Also in Bayern ist es so, dass alle internationalen Patienten (gesetzlich versicherte) aus der EU über die AOK abgerechnet werden können - auch ohne eigene Versicherung bei der AOK. So sind die internationalen Abkommen. Die Versicherungen klären das dann untereinander.

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    Vor 2 Monaten
    Tempelritter
    Tempelritter: 3865 Beiträge, 95% Empfehlungen

    Aber Heilmittel werden oft nur als direkte Unfallfolge übernommen, so die AOK BaWü. Also vor Behandlungsbeginn nachfragen.

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    Tempelritter schrieb:
    Aber Heilmittel werden oft nur als direkte Unfallfolge übernommen, so die AOK BaWü. Also vor Behandlungsbeginn nachfragen.

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    Aber Heilmittel werden oft nur als direkte Unfallfolge übernommen, so die AOK BaWü. Also vor Behandlungsbeginn nachfragen.
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  • Vor 2 Monaten
    Turnschwester17
    Turnschwester17: 112 Beiträge, 93% Empfehlungen

    Wir hatten letztens auch eine luxemburgische Patientin. Die hatte aber auch eine luxemburger Verordnung(36x auf einmal, ein Traum) . Nach Anraten des Verbandes bekam die eine Privatrechnung mit GKV Preisen und musste sich anschließend selbst bei ihrer Luxemburgischen Versicherung um Erstattung kümmern. Vor Beginn haben wir einen Behandlungsvertrag wie bei Privaten gemacht.

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    Turnschwester17 schrieb:
    Wir hatten letztens auch eine luxemburgische Patientin. Die hatte aber auch eine luxemburger Verordnung(36x auf einmal, ein Traum) . Nach Anraten des Verbandes bekam die eine Privatrechnung mit GKV Preisen und musste sich anschließend selbst bei ihrer Luxemburgischen Versicherung um Erstattung kümmern. Vor Beginn haben wir einen Behandlungsvertrag wie bei Privaten gemacht.

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    Wir hatten letztens auch eine luxemburgische Patientin. Die hatte aber auch eine luxemburger Verordnung(36x auf einmal, ein Traum) . Nach Anraten des Verbandes bekam die eine Privatrechnung mit GKV Preisen und musste sich anschließend selbst bei ihrer Luxemburgischen Versicherung um Erstattung kümmern. Vor Beginn haben wir einen Behandlungsvertrag wie bei Privaten gemacht.

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  • Vor 2 Monaten
    Casus
    Casus: 29 Beiträge, 100% Empfehlungen

    Das Problem ist, dass auf der Heilmittelverordnung keine Versichertennummer steht. Beim Arzt hat sie auch keine Versichertenkarte vorgelegt. Die Arzthelferin meinte nur zu ihr, dass es "meistens" so ist, dass die AOK das übernimmt.


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    Casus schrieb:
    Das Problem ist, dass auf der Heilmittelverordnung keine Versichertennummer steht. Beim Arzt hat sie auch keine Versichertenkarte vorgelegt. Die Arzthelferin meinte nur zu ihr, dass es "meistens" so ist, dass die AOK das übernimmt.


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    Das Problem ist, dass auf der Heilmittelverordnung keine Versichertennummer steht. Beim Arzt hat sie auch keine Versichertenkarte vorgelegt. Die Arzthelferin meinte nur zu ihr, dass es "meistens" so ist, dass die AOK das übernimmt.


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  • Vor 2 Monaten
    ALTAVIT
    ALTAVIT: 61 Beiträge, 96% Empfehlungen

    Ja, das ist normal so und kein Problem bei der Abrechnung.

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    ALTAVIT schrieb:
    Ja, das ist normal so und kein Problem bei der Abrechnung.

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    Ja, das ist normal so und kein Problem bei der Abrechnung.

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  • Vor 2 Monaten
    Casus
    Casus: 29 Beiträge, 100% Empfehlungen

    Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.

    Frage: Darf ich auf die Privatrechnung trotzdem den behandelnden Arzt nennen? Oder ist das nicht erlaubt?

    Antworten

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    Casus schrieb:
    Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.

    Frage: Darf ich auf die Privatrechnung trotzdem den behandelnden Arzt nennen? Oder ist das nicht erlaubt?

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    Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.

    Frage: Darf ich auf die Privatrechnung trotzdem den behandelnden Arzt nennen? Oder ist das nicht erlaubt?

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    Vor 2 Monaten
    Lars van Ravenzwaaij
    Lars van Ravenzwaaij: 2016 Beiträge, 86% Empfehlungen

    Casus schrieb am 04.12.2020 10:42:
    Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.


    Die AOK ist auch der falsche Adressat. Du rechnest diese Art von Rezepte mit der DVKA ab.
    Weitere Infos zum richtigen Vorgehen unter Willkommen bei der DVKA - GKV-Spitzenverband, DVKA bzw. da nachfragen.

    Antworten

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    Lars van Ravenzwaaij schrieb:
    [zitat][b]Casus schrieb am 04.12.2020 10:42: [/b]
    Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden. [/zitat]

    Die AOK ist auch der falsche Adressat. Du rechnest diese Art von Rezepte mit der DVKA ab.
    Weitere Infos zum richtigen Vorgehen unter https://www.dvka.de/de/startseite/startseite.html bzw. da nachfragen.

    Meinen Beitrag bearbeiten

    [zitat][b]Casus schrieb am 04.12.2020 10:42: [/b]
    Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden. [/zitat]

    Die AOK ist auch der falsche Adressat. Du rechnest diese Art von Rezepte mit der DVKA ab.
    Weitere Infos zum richtigen Vorgehen unter https://www.dvka.de/de/startseite/startseite.html bzw. da nachfragen.
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    • Papa Alpaka
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    Vor 2 Monaten
    MikeL
    MikeL: 4933 Beiträge, 85% Empfehlungen

    Ja, Du darfst natürlich den behandelnden Arzt nennen. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, steht der doch ohnehin auf der Verordnung. Zum anderen bist Du doch auch auf ärztliche Anordnung tätig (sofern kein sektoraler HP) und brauchst für Deine eigene Buchhaltung einen Beleg für den seltenen Fall einer Steuerprüfung.

    Antworten

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    MikeL schrieb:
    Ja, Du darfst natürlich den behandelnden Arzt nennen. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, steht der doch ohnehin auf der Verordnung. Zum anderen bist Du doch auch auf ärztliche Anordnung tätig (sofern kein sektoraler HP) und brauchst für Deine eigene Buchhaltung einen Beleg für den seltenen Fall einer Steuerprüfung.

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    Ja, Du darfst natürlich den behandelnden Arzt nennen. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, steht der doch ohnehin auf der Verordnung. Zum anderen bist Du doch auch auf ärztliche Anordnung tätig (sofern kein sektoraler HP) und brauchst für Deine eigene Buchhaltung einen Beleg für den seltenen Fall einer Steuerprüfung.

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    Vor 2 Monaten
    Casus
    Casus: 29 Beiträge, 100% Empfehlungen

    Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )

    Antworten

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    Casus schrieb:
    Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )

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    Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )
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    Vor 2 Monaten
    Papa Alpaka
    Papa Alpaka: 5883 Beiträge, 88% Empfehlungen

    Casus schrieb am 04.12.2020 13:43:
    Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )


    ...das es sich ursprünglich um eine ohne Weiteres gültige VO zu Lasten der GKVen handelte halte ich für eine gewagte These.

    Das hätte durchaus noch gerichtlich geklärt werden können ob du dich ohne Angabe einer Versichertennummer darauf verlassen darfst, das die AOK der Kostenträger ist wenn der Vertragsarzt das so abzeichnet... :wink:

    Antworten

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    Papa Alpaka schrieb:
    [zitat][b]Casus schrieb am 04.12.2020 13:43: [/b]
    Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )[/zitat]

    ...das es sich ursprünglich um eine ohne Weiteres gültige VO zu Lasten der GKVen handelte halte ich für eine gewagte These.

    Das hätte durchaus noch gerichtlich geklärt werden können ob du dich ohne Angabe einer Versichertennummer darauf verlassen darfst, das die AOK der Kostenträger ist wenn der Vertragsarzt das so abzeichnet... :wink:

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    [zitat][b]Casus schrieb am 04.12.2020 13:43: [/b]
    Naja, war nur die Frage, weil es sich ja an sich um ein GKV-Rezept handelte. Im Ursprung zumindest. : )[/zitat]

    ...das es sich ursprünglich um eine ohne Weiteres gültige VO zu Lasten der GKVen handelte halte ich für eine gewagte These.

    Das hätte durchaus noch gerichtlich geklärt werden können ob du dich ohne Angabe einer Versichertennummer darauf verlassen darfst, das die AOK der Kostenträger ist wenn der Vertragsarzt das so abzeichnet... :wink:
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