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Hallo Leute,
ich habe eine Frage bzgl. eines Rezeptes:
Und zwar habe ich eine Patientin in meiner Praxis, die aus Luxemburg kommt. Demnach hat sie auch eine Gesundheitskarte, welche mein Computer nicht lesen kann. Auf der Heilmittelverordnung steht "AOK Baden-Württemberg" . Die Arztpraxis habe ich bereits angerufen, daher habe ich lediglich die Info, dass es bei ausländischen Patienten "häufig" die AOK übernimmt. Ehrlich gesagt bin ich recht neu in Sachen Abrechnung, weiß aber einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand erklären, wie ich da am besten vorgehe? Bin über jede Antwort mehr als dankbar!
Liebe Grüße
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Auf der HeilmittelVO stehen Name, Versichertennummer und Status der Patientin. Ruf einfach bei der AOK an und frag unter Angabe der Versichertennummer nach, ob die Dame dort versichert ist.
Und vergleiche die Namen auf VO und Versichertenkarte, wir hatten schon den Fall, dass jemand die VO eines Anderen vorlegte.
FG, Nele
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Also in Bayern ist es so, dass alle internationalen Patienten (gesetzlich versicherte) aus der EU über die AOK abgerechnet werden können - auch ohne eigene Versicherung bei der AOK. So sind die internationalen Abkommen. Die Versicherungen klären das dann untereinander.
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Wir hatten letztens auch eine luxemburgische Patientin. Die hatte aber auch eine luxemburger Verordnung(36x auf einmal, ein Traum) . Nach Anraten des Verbandes bekam die eine Privatrechnung mit GKV Preisen und musste sich anschließend selbst bei ihrer Luxemburgischen Versicherung um Erstattung kümmern. Vor Beginn haben wir einen Behandlungsvertrag wie bei Privaten gemacht.
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Das Problem ist, dass auf der Heilmittelverordnung keine Versichertennummer steht. Beim Arzt hat sie auch keine Versichertenkarte vorgelegt. Die Arzthelferin meinte nur zu ihr, dass es "meistens" so ist, dass die AOK das übernimmt.
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Okay. Also das Ende vom Lied war jetzt, dass die AOK von nichts wusste. Die Patientin bekommt von mir jetzt eine Privatrechnung. Damit ist Sie auch einverstanden.
Frage: Darf ich auf die Privatrechnung trotzdem den behandelnden Arzt nennen? Oder ist das nicht erlaubt?
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Ja, Du darfst natürlich den behandelnden Arzt nennen. Egal ob privat oder gesetzlich versichert, steht der doch ohnehin auf der Verordnung. Zum anderen bist Du doch auch auf ärztliche Anordnung tätig (sofern kein sektoraler HP) und brauchst für Deine eigene Buchhaltung einen Beleg für den seltenen Fall einer Steuerprüfung.