Herzlich Willkommen bei PhysioStich
- Privatpraxis für Physiotherapie
zu Hause
Werde Teil eines motivierten Teams,
das Privatpatienten und
Selbstzahlern in ihren eigenen vier
Wänden eine neue und qualitativ
hochwertige Therapieerfahrung (u.a.
mit mobiler Therapiebank) mit
ausreichend Behandlungszeit
ermöglicht. Für uns steht dabei
die Zufriedenheit der Patienten an
erster Stelle. Deshalb haben wir
ausschließlich 60-Minuten
Behandlungszeit und ausreichend
Zeit zwischen den einzelnen
Termi...
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zu Hause
Werde Teil eines motivierten Teams,
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Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
Beste Grüße und Danke für eure Hilfe
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...auch danach dürfen VO ausgestellt werden ist dann aber kein BVB sondern Regeln wie für ganz normale VO
MfG
JürgenK ;)
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Dway schrieb:
@JürgenK herzlichen Dank für die einfache und sehr aussagekräftige Formulierung.
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Dway schrieb:
Hallo.
Bei zb Z96.64 (Hüft Tep) + Z98.8 handelt es sich ja um einen BVB und es dürfen mehr als 6 Einheiten auf einem Rezept verordnet werden.
In der Diagnoseliste gibt es aber den Zusatz: längstens 6 Monate nach Akutereignis.
Sind nach 6 Monaten auch noch mehr als 6 Einheiten pro Rezepte abrechenbar oder bezieht sich das nur auf die Fristberechnung für die Wirtschaftlichkeitsprüfung für den Arzt. Dann wären ja auch nach 6 Monaten noch mehr als 6 Behandlungen pro Rezept möglich. Oder übersehe ich an anderer Stelle was?
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