Stellenbeschreibung
Wir suchen:
Physiotherapeut/in (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit
Unser Team:
Modernes, junges und dynamisches
Team
Kollegialer und wertschätzender
Umgang
Flache Hierarchien und kurze
Entscheidungswege
Unsere Praxis:
Moderne und ansprechende
Räumlichkeiten
Hochwertige Ausstattung mit
neuester Gerätetechnik
Gerätesaal mit vielfältigen
Trainingsmöglichkeiten
Gute Verkehrsanbindung und
Parkmöglichkeiten
Besetzte Rezeption
Ihre Aufgaben:
Befundaufnahme un...
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oder Teilzeit
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Befundaufnahme un...
benutzt jemand Software die Heilmittelverordnungen elektronisch einlesen kann und wo eventuell auch die Unterschrift vom Patienten elektronisch (mittels Tablet) generiert wird ? Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
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Hallo,
.... Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
Bei Therapierezepten nicht erlaubt, bei Rehasport stillschweigend akzeptiert.
Versteht keiner, ist aber so.
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Xela schrieb:
chris0507 schrieb:
Hallo,
.... Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
Bei Therapierezepten nicht erlaubt, bei Rehasport stillschweigend akzeptiert.
Versteht keiner, ist aber so.
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Problem beschreiben
chris0507 schrieb:
Hallo,
benutzt jemand Software die Heilmittelverordnungen elektronisch einlesen kann und wo eventuell auch die Unterschrift vom Patienten elektronisch (mittels Tablet) generiert wird ? Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
lt. HMR bzw. in den RV nicht zugelassen. Der Pat. muss auf der VO unterzeichnen.
Stillschweigende Akzeptanz begründet aber noch keine rechtliche Grundlage.
z.B. RV AOK Bayern, IKK Classic, BKK LV Bayern und Knappschaft, siehe § 17, Abs. 2.
"Die empfangene Maßnahme ist vom Therapeuten auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig."
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
lt. HMR bzw. in den RV nicht zugelassen. Der Pat. muss auf der VO unterzeichnen.
Stillschweigende Akzeptanz begründet aber noch keine rechtliche Grundlage.
z.B. RV AOK Bayern, IKK Classic, BKK LV Bayern und Knappschaft, siehe § 17, Abs. 2.
"Die empfangene Maßnahme ist vom Therapeuten auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig."
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