Unsere Leistungen:
- Überdurchschnittliche Vergütung
- Flexible Arbeitszeiten und 30
Urlaubstage (Vollzeit)
- Moderne Praxis und Ausstattung
- Günstiges Mittagessen, Obst und
Wasser kostenlos
- Nette Kolleg*innen aus
Ergotherapie, Logopädie,
Physiotherapie, Naturheilkunde
- Umfangreiche Einarbeitung,
regelmäßige Fortbildungen und
Teamsitzungen
- Betriebliche Altersvorsorge und
Kranken-Zusatz-Versicherung
- Günstige Mitgliedschaft im
Fitness-Studio
- Möglichkeit auf ein Job-Rad...
- Überdurchschnittliche Vergütung
- Flexible Arbeitszeiten und 30
Urlaubstage (Vollzeit)
- Moderne Praxis und Ausstattung
- Günstiges Mittagessen, Obst und
Wasser kostenlos
- Nette Kolleg*innen aus
Ergotherapie, Logopädie,
Physiotherapie, Naturheilkunde
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Teamsitzungen
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- Möglichkeit auf ein Job-Rad...
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Ich würde zu einem kompetenten Abrechnungsdienstleister wechseln. 🤦♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Einer Langfristgenehmigung ist solange gültig wie im Bescheid vermerkt. Das aber die VO bis zu diesem Datum abgeschlossen sein muss ist Quatsch. Vielmehr hast du gemäß HMR 6 Monate - ab 1. Behandlungsdatum - Zeit, die VO abzuarbeiten. Das Genehmigungsenddatum hat nur Bedeutung für das letztmöglichen Ausstellungsdatum einer LHB-VO. 🤷♂️
Ich würde zu einem kompetenten Abrechnungsdienstleister wechseln. 🤦♂️
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Problem beschreiben
Karin Tolaci schrieb:
Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Gültigkeit einer Langfristgenehmigung. In einem Telefonat mit unserem Abrechnungsdienstleister wurde gesagt, dass mit Ablauf der Gültigkeit auch das entsprechende Rezept abgearbeitet sein muss. Ich dachte eigentlich, dass nur das Ausstellungsdatum der VO in den Gültigkeitszeitraum fallen muss. Weiß jemand Genaueres?
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