Egal ob Aussteiger vor 10 Jahren
oder Mutter aus der Elternzeit.....
wir halten einen Platz für jeden
bereit. Wir suchen Verstärkung
für unser kleines Team. Du findest
bei uns eine harmonische
Atmosphäre, interne und externe
Fortbildungen werden unterstützt
und gefördert. Dein Lohn wird
regelmäßig an deine Qualitäten
angepasst. Komm zu uns und wir
nehmen dich mit auf eine wunderbare
Reise.
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Habe eine Frage, die ich im Suchverlauf nicht explizit beantwortet bekommen habe.
Habe einen Patienten mit Postbeamten B mit Beihilfe.
Abrechnung erfolgt doch dann mit Beihilfe Bund oder Land - Gebühren oder?
Vielen lieben Dank
Nadine
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Die Beihilfesätze sind in der Ergotherapie derzeit ~14% unter den GKV-Sätzen. Dafür steht morgens keiner mehr auf. :)
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Hubwieser-Gross schrieb:
Sind ganz gewöhnliche Privatpatienten.
Die Beihilfesätze sind in der Ergotherapie derzeit ~14% unter den GKV-Sätzen. Dafür steht morgens keiner mehr auf. :)
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Sabine Rabbel schrieb:
Postbeamten-B wird automatisch an die Bundesbeihilfe angepasst, sobald sich da was ändert.
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Schippi schrieb:
Abrechnung erfolgt nach deinen Privatpreisen,nicht nach Beihilfe!
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Felix Z. schrieb:
Die Abrechnung erfolgt nach deinen Privatsätzen. Das heißt: DU bestimmst, wie Viel die Behandlung kostet.
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nadineveronika schrieb:
Hallo zusammenhugging_face.
Habe eine Frage, die ich im Suchverlauf nicht explizit beantwortet bekommen habe.
Habe einen Patienten mit Postbeamten B mit Beihilfe.
Abrechnung erfolgt doch dann mit Beihilfe Bund oder Land - Gebühren oder?
Vielen lieben Dank
Nadine
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pt ani schrieb:
Post B ist privat, kannst Deine Privat-/Selbstzahlerpreise nehmen.
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pt ani schrieb:
@Clearer Da ist was dran sweat_smile
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Schippi schrieb:
@pt ani Irrtum,verbeamtete Lehrer sind noch schwieriger!
....also was den Ausgleich meiner Rechnungen betraf...🤣😇
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tinki schrieb:
Ich hatte bislang mit Pastoren (mwd) den größten Spass.... face_with_rolling_eyes
....also was den Ausgleich meiner Rechnungen betraf...🤣😇
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pt ani schrieb:
@Schippi Waren bei mir bisher friedlich. Aber ich sehe das Potential smile
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Clearer schrieb:
Viel Spaß. Das sind die schwierigsten Patienten.
Erspart manchmal viel Ärger!
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Wäre mir neu und gibt es kaum woanders. Aus welcher Quelle stammt das?
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Clearer schrieb:
Vor der eigentlichen Leistungserbringung?
Wäre mir neu und gibt es kaum woanders. Aus welcher Quelle stammt das?
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Achilles2 schrieb:
Warum darf die Apotheke eigentlich bei Privatpatienten den gesamten Preis im Voraus einbehalten? Die Patienten nehmen dann Tag für Tag die Tabletten und bezahlen dann z.B. bei einer Monatspackung auch nicht erst im Nachhinein.
Anderes Beispiel: Wenn ich meine Auto volltanke zahl ich direkt nachdem ich getankt habe. Ich habe den Sprit vollständig erhalten. Verbrauchen tue ich den Sprit erst während dem Fahren danach. Oder: Ich kaufe mir eine Flasche Milch. Habe somit die Leistung vollständig erhalten, verbrauchen tue ich sie erst danach.
Beim Patienten werden die Leistungen erst nach und nach abgegeben. Das ist wie bei einem Handwerker, der erst seine Leistung erbringt und danach abrechnet (ggf. wird nur eine Anzahlung vereinbart).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Achilles2 Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Patient hat die Leistung (die Packung mit Medikamente) erhalten / ausgehändigt bekommen und zahlt mit der Erhalt der Leistung. Das ist nicht im Voraus bezahlen.
Anderes Beispiel: Wenn ich meine Auto volltanke zahl ich direkt nachdem ich getankt habe. Ich habe den Sprit vollständig erhalten. Verbrauchen tue ich den Sprit erst während dem Fahren danach. Oder: Ich kaufe mir eine Flasche Milch. Habe somit die Leistung vollständig erhalten, verbrauchen tue ich sie erst danach.
Beim Patienten werden die Leistungen erst nach und nach abgegeben. Das ist wie bei einem Handwerker, der erst seine Leistung erbringt und danach abrechnet (ggf. wird nur eine Anzahlung vereinbart).
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Clearer schrieb:
@Achilles2 Der Patient hat die Leistung natürlich bei Übergabe der Packung erhalten. Ansonsten bitte mit der rechtlichen Quelle antworten. Vielen Dank.
Echt jetzt? Du trinkst noch Milch? sunglasses
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 27.08.2024 10:29 Uhr: Oder: Ich kaufe mir eine Flasche Milch. Habe somit die Leistung vollständig erhalten, verbrauchen tue ich sie erst danach.
Echt jetzt? Du trinkst noch Milch? sunglasses
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MikeL Nö, schon seit 50 Jahren nicht mehr. Ich mag keine Milch. Dafür esse ich viel alter Gouda. joy
Alter Gauda! Leckerleckerlecker! Und verursacht keine Osteoporose!
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MikeL schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Alter Gauda! Leckerleckerlecker! Und verursacht keine Osteoporose!
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Achilles2 schrieb:
@Clearer Wie ist das dann mit der 10 er Karte im Schwimmbad zu begründen? Frage bloß deswegen, weil es hier in der Nähe zwei Thermalbäder gibt, die in dem einen bei den Privatpatienten die 10 Behandlungen im Thermalwasser im voraus zahlen lassen und das andere Bad macht nach jeder Behandlung ein Lastschrifteinzugsverfahren. Die Patienten motzen zwar, aber anders kommen die gar nicht rein.
Das ist aber auch egal. Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn Du öffentlich schreibst, dass PP die Rechnung vor Leistungserbringung gestellt werden kann, gibt es hierfür bestimmt einen Grund. Deshalb bitte ich hier um die Rechtsgrundlage. Alles andere führt zu nix.
Anmerkung: Ein Thermalbad ist keine Rechtsgrundlage.
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Clearer schrieb:
@Achilles2 Eine 10er Karte oder ein Gutschein ist keine vorzeitige PP Rechnungsstellung in der Physiotherapie oder die Rechnung eines Fliesenlegers. Es darf auch bezweifelt werden, ob das Thermalbad korrekt handelt. Nur weil es gemacht wird ist es noch lange nicht legitim. Wenn Du schon Vergleiche anstellen möchtest, dann bitte mit der Physiotherapie verwandte Bereiche. Dienstleistung erbracht, dann Rechnungsstellung. Oder zahlst Du Deine Autowerkstatt, Dein Friseur und Dein Einkauf auch immer im Voraus?
Das ist aber auch egal. Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn Du öffentlich schreibst, dass PP die Rechnung vor Leistungserbringung gestellt werden kann, gibt es hierfür bestimmt einen Grund. Deshalb bitte ich hier um die Rechtsgrundlage. Alles andere führt zu nix.
Anmerkung: Ein Thermalbad ist keine Rechtsgrundlage.
Die Antwort darauf lautet: In den Vertrag den ich mit dem PPatienten mache.
Nach dessen Unterschrift, ist der Vertrag gültig...
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302er schrieb:
Ich habe nicht alles durchgelesen... Aber wenn die Frage ist wo das steht, dass im voraus bezahlt werden soll...
Die Antwort darauf lautet: In den Vertrag den ich mit dem PPatienten mache.
Nach dessen Unterschrift, ist der Vertrag gültig...
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302er schrieb:
Immer dran denken, bei Privatpatienten darf man auch vorab die Rechnung stellen und kassieren!
Erspart manchmal viel Ärger!
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nadineveronika schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe. wink
Kalkuliere einfach, wieviel Honorar Du für deine Arbeit benötigst, um hieraus ein auskömmliches Einkommen zu erwirtschaften und vergiss hierbei nicht, auch die Rücklagen fürs Alter, Praxisausfall etc. mit einzukalkulieren. Mindestens diesen Betrag solltest Du in Rechnung stellen.
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Clearer schrieb:
Naja, Beihilfe liegt auf dem GKV Niveau und da passt es ja wohl auch zur Zeit.
GKV Niveau passt, wenn man eine Praxis in strukturschwachen Gegenden oder im ländlichen Raum betreibt. Hat man seine Praxis (so wie ich) z.B. im Speckgürtel von Frankfurt, muss man schon ganz anders kalkulieren.
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MikeL schrieb:
@Clearer
GKV Niveau passt, wenn man eine Praxis in strukturschwachen Gegenden oder im ländlichen Raum betreibt. Hat man seine Praxis (so wie ich) z.B. im Speckgürtel von Frankfurt, muss man schon ganz anders kalkulieren.
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Clearer schrieb:
@MikeL Bei den Mieten kann ich das gut verstehen. Andererseits komme ich mit GKV Patienten im Hausbesuch mit KG ZNS auf 100 Euro die Stunde und mehr. Das finde ich eigentlich ganz gut so.
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MikeL schrieb:
Bevor Du ein schlechtes Gewissen dafür bekommen solltest, diesen Patienten mehr zu berechnen, als sie erstattet bekommen, solltest Du dir darüber im Klaren sein, dass dieser Patientenkreis den Status "Privatpatient" praktisch für lau bekommt. Normale (nicht verbeamtete) Privatpatienten müssen gerade im Alter oft ein Vielfaches dessen für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen, was man als Beamter bezahlen muss.
Kalkuliere einfach, wieviel Honorar Du für deine Arbeit benötigst, um hieraus ein auskömmliches Einkommen zu erwirtschaften und vergiss hierbei nicht, auch die Rücklagen fürs Alter, Praxisausfall etc. mit einzukalkulieren. Mindestens diesen Betrag solltest Du in Rechnung stellen.
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