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cocco
Vor 2 Monaten
Hallo zusammen,

weis jemand ob man bei einem LHB auch die untere Altersgrenze prüfen muss als Leistungserbringer?

Soweit ich weis müssen wir doch bei LHB nur den code checken ob dass zu der Menge passt...

riskiere ich eine Absetzung?

L.G zusammen
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Hallo zusammen, weis jemand ob man bei einem LHB auch die untere Altersgrenze prüfen muss als Leistungserbringer? Soweit ich weis müssen wir doch bei LHB nur den code checken ob dass zu der Menge passt... riskiere ich eine Absetzung? L.G zusammen
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Hubwieser-Gross
Vor 2 Monaten
Das Alter ist im Gegensatz zur Diagnosestellung ohne größeren Aufwand prüfbar. Deshalb ja, muss geprüft werden.

[sollte aber eigentlich Aufgabe der ärztlichen PVS sein]
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• Lars van Ravenzwaaij
Das Alter ist im Gegensatz zur Diagnosestellung ohne größeren Aufwand prüfbar. Deshalb ja, muss geprüft werden. [sollte aber eigentlich Aufgabe der ärztlichen PVS sein]
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Hubwieser-Gross schrieb:

Das Alter ist im Gegensatz zur Diagnosestellung ohne größeren Aufwand prüfbar. Deshalb ja, muss geprüft werden.

[sollte aber eigentlich Aufgabe der ärztlichen PVS sein]

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Shia
Vor 2 Monaten
Kommt auf den ICD10 Code an.
Bei manchen braucht es ein Mindestalter
Um welchen Code geht es?
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Kommt auf den ICD10 Code an. Bei manchen braucht es ein Mindestalter Um welchen Code geht es?
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Shia schrieb:

Kommt auf den ICD10 Code an.
Bei manchen braucht es ein Mindestalter
Um welchen Code geht es?

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jonauti
Vor 2 Monaten
Ja, auf jeden Fall. Es gibt ICD10 Codes, die erst ab einem bestimmten Alter verwendet werden dürfen. Unter dieser Altersgrenze verliert die Verordnung den LHB.
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Ja, auf jeden Fall. Es gibt ICD10 Codes, die erst ab einem bestimmten Alter verwendet werden dürfen. Unter dieser Altersgrenze verliert die Verordnung den LHB.
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jonauti schrieb:

Ja, auf jeden Fall. Es gibt ICD10 Codes, die erst ab einem bestimmten Alter verwendet werden dürfen. Unter dieser Altersgrenze verliert die Verordnung den LHB.

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Friedrich Merz
Vor 2 Monaten
Hallo Herr/Frau @cocco ,

hier ein kleiner Auszug aus unserem Beitrag vom 21. November 2022:
"Lediglich Angaben zu Mindest- oder Höchstalter des Patienten müssen berücksichtigt werden, betont der G-BA in seiner Klarstellung"

Den ganzen Beitrag finden Sie unter:
https://www.physio.de/community/news/content/99/10931

Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.

Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz
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• Lars van Ravenzwaaij
• Nora Weber
Hallo Herr/Frau [mention]cocco[/mention] , hier ein kleiner Auszug aus unserem Beitrag vom 21. November 2022: "[i]Lediglich Angaben zu Mindest- oder Höchstalter des Patienten müssen berücksichtigt werden, betont der G-BA in seiner Klarstellung[/i]" Den ganzen Beitrag finden Sie unter: https://physio.de/community/news/content/99/10931 Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage. Herzliche Grüße aus der Redaktion Ihr Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:

Hallo Herr/Frau @cocco ,

hier ein kleiner Auszug aus unserem Beitrag vom 21. November 2022:
"Lediglich Angaben zu Mindest- oder Höchstalter des Patienten müssen berücksichtigt werden, betont der G-BA in seiner Klarstellung"

Den ganzen Beitrag finden Sie unter:
https://www.physio.de/community/news/content/99/10931

Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.

Herzliche Grüße aus der Redaktion
Ihr Friedrich Merz

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Wonderwoman
Vor 2 Monaten
Muss kontrolliert werden... sollte aber Dein Praxisprogramm automatisch machen.
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• JürgenK
Muss kontrolliert werden... sollte aber Dein Praxisprogramm automatisch machen.
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Wonderwoman schrieb:

Muss kontrolliert werden... sollte aber Dein Praxisprogramm automatisch machen.

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cocco
Vor 2 Monaten
Vielen Dank für die Info.
Ja mein Programm prüft das alles auch deshalb weiß ich es ja.
Habe doch nicht alle Codes und deren Kriterien im Kopf....

Aber...

Wenn der Arzt nun eine VO ( in diesem Fall mit R26.2) ausstellt und der jenige erst 67 J. ist und eben noch keine 70 J.
wie geht man dann am besten vor?
ich meine, ich könnte dem Pat natürlich erklären dass der Code falsch ist, gleichzeitig kann ich dem Arzt doch nicht eine andere Diagnose vorschlagen ....oder etwa doch???
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Vielen Dank für die Info. Ja mein Programm prüft das alles auch deshalb weiß ich es ja. Habe doch nicht alle Codes und deren Kriterien im Kopf.... Aber... Wenn der Arzt nun eine VO ( in diesem Fall mit R26.2) ausstellt und der jenige erst 67 J. ist und eben noch keine 70 J. wie geht man dann am besten vor? ich meine, ich könnte dem Pat natürlich erklären dass der Code falsch ist, gleichzeitig kann ich dem Arzt doch nicht eine andere Diagnose vorschlagen ....oder etwa doch???
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cocco schrieb:

Vielen Dank für die Info.
Ja mein Programm prüft das alles auch deshalb weiß ich es ja.
Habe doch nicht alle Codes und deren Kriterien im Kopf....

Aber...

Wenn der Arzt nun eine VO ( in diesem Fall mit R26.2) ausstellt und der jenige erst 67 J. ist und eben noch keine 70 J.
wie geht man dann am besten vor?
ich meine, ich könnte dem Pat natürlich erklären dass der Code falsch ist, gleichzeitig kann ich dem Arzt doch nicht eine andere Diagnose vorschlagen ....oder etwa doch???

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Wonderwoman
Vor 2 Monaten
@cocco Ich schlage den Ärzten schon andere ICD10-Codes vor, wenn sie Rezepte mehr als 6/10 ausstellen wollen.
Wenn nicht, dann ist eben nach 6/10 Behandlungen Schluss. Mehr bekommst Du dann ja gar nicht bezahlt.
Der eigentliche ICD10 ist also meist nicht falsch... es darf nur nicht mehr als 6/10 verschrieben werden.
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[mention]cocco[/mention] Ich schlage den Ärzten schon andere ICD10-Codes vor, wenn sie Rezepte mehr als 6/10 ausstellen wollen. Wenn nicht, dann ist eben nach 6/10 Behandlungen Schluss. Mehr bekommst Du dann ja gar nicht bezahlt. Der eigentliche ICD10 ist also meist nicht falsch... es darf nur nicht mehr als 6/10 verschrieben werden.
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Wonderwoman schrieb:

@cocco Ich schlage den Ärzten schon andere ICD10-Codes vor, wenn sie Rezepte mehr als 6/10 ausstellen wollen.
Wenn nicht, dann ist eben nach 6/10 Behandlungen Schluss. Mehr bekommst Du dann ja gar nicht bezahlt.
Der eigentliche ICD10 ist also meist nicht falsch... es darf nur nicht mehr als 6/10 verschrieben werden.

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jonauti
Vor 2 Monaten
@cocco Guten Morgen, die Verordnung behält ihre Gültigkeit, wenn nur 6 Einheiten aufgeschrieben wurden. Dann ist es einfach kein LHB.
Bei mehr Einheiten sollte man den Arzt darauf hinweisen. Ich habe dann nach Rücksprache mit dem Patienten nur 6 abgerechnet und das war kein Problem.
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[mention]cocco[/mention] Guten Morgen, die Verordnung behält ihre Gültigkeit, wenn nur 6 Einheiten aufgeschrieben wurden. Dann ist es einfach kein LHB. Bei mehr Einheiten sollte man den Arzt darauf hinweisen. Ich habe dann nach Rücksprache mit dem Patienten nur 6 abgerechnet und das war kein Problem.
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jonauti schrieb:

@cocco Guten Morgen, die Verordnung behält ihre Gültigkeit, wenn nur 6 Einheiten aufgeschrieben wurden. Dann ist es einfach kein LHB.
Bei mehr Einheiten sollte man den Arzt darauf hinweisen. Ich habe dann nach Rücksprache mit dem Patienten nur 6 abgerechnet und das war kein Problem.

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cocco
Vor 2 Monaten
ich liebe euch....kissing
Danke für die Tippsblush
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• Friedrich Merz
• pt ani
• michaela872
ich liebe euch....[emoji]kissing[/emoji] Danke für die Tipps[emoji]blush[/emoji]
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cocco schrieb:

ich liebe euch....kissing
Danke für die Tippsblush

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cocco schrieb:

Hallo zusammen,

weis jemand ob man bei einem LHB auch die untere Altersgrenze prüfen muss als Leistungserbringer?

Soweit ich weis müssen wir doch bei LHB nur den code checken ob dass zu der Menge passt...

riskiere ich eine Absetzung?

L.G zusammen



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