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LG
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Schippi schrieb:
Steht doch in den hmr wie was korrigiert wird,entweder mit Anruf oder schicken oder selbst, begründung je nach grund wenn überhaupt gefordert
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Casus schrieb:
Ja, prinzipiell geht es um die Leitsymptomatik. Da steht im HMR, dass ich nach Rücksprache mit dem Arzt es selbst verbessern kann. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Vorne? Hinten? Gibt es dafür Kürzel etc?
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die neue schrieb:
@Casus vorne auf der VO dürfen wir NICHTS ändern. Hinten drauf bei "Begründung" z.B. schreiben "nach Rücksprache von ZNa auf ZNb" geändert. Datum, Kürzel"
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Schippi schrieb:
Genau,kurz und knackig
Wo steht das, dass wir vorne nichts ändern dürfen?
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Ann1 schrieb:
@die neue
Wo steht das, dass wir vorne nichts ändern dürfen?
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die neue schrieb:
@Ann1 es ist eine Urkunde. Und darauf darf halt nichts geändert werden ....
Es steht nirgendwo geschrieben, dass eine Verordnung dadurch ungültig wird, wenn auf ihrer Vorderseite - von wem auch immer - herumgekritzelt wird. Auf der Rückseite (die gehört ebenfalls zur "Urkunde") muss man sogar etwas aufbringen, sonst wird es schwierig bei der Abrechnung der Leistung.
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SHUM schrieb:
Das sehe ich anders. Wenn man ein "fremdes" Schriftstück dem Sinn nach verändert, ohne dabei kenntlich zu machen, dass diese nachträgliche Änderung auch eine solche ist, dann wäre es eine "Fälschung".
Es steht nirgendwo geschrieben, dass eine Verordnung dadurch ungültig wird, wenn auf ihrer Vorderseite - von wem auch immer - herumgekritzelt wird. Auf der Rückseite (die gehört ebenfalls zur "Urkunde") muss man sogar etwas aufbringen, sonst wird es schwierig bei der Abrechnung der Leistung.
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Casus schrieb:
Wie findet das statt? Muss ich persönlich mit dem Arzt sprechen - der voraussichtlich keine Zeit dafür hat - oder reicht ein Anruf? Was schreibe ich hinten auf das Rezept bzgl. der Korrektur?
LG
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