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Was sagt man dazu. Idi...
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Michael Woelky schrieb:
Doppelt.was soll das denn ?
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Klonkrieger schrieb:
Arzt hat das Verordnungsdatum handschriftlich geändert und direkt daneben gestempelt und noch unterschrieben. Nun habe ich das ganze Rezept abgesetzt bekommen weil die DDG meint, der Arzt hätte nochmal zusätzlich zum Änderungsdatum nochmal seine Unterschrift und den Stempel mit Datum versehen sollen...
Was sagt man dazu. Idi...
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Sabine Rabbel schrieb:
Ist aber echt nicht neu, Idiotie hin oder her, steht so im Rahmenvertrag. Stand übrigens glaub ich auch schon im alten Rahmenvertrag, aber die Kassen haben das erst ernstgenommen + beanstandet, nachdem der 2021er HMK ihnen einige beliebte andere Absetzungsmöglichkeiten genommen hat.
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therapeutin schrieb:
deswegen nehme ich keine geänderten Verordnungen an,nur neu ausgedrucktewink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@therapeutinGenau so handhaben wir es inzwischen auch, VO wird entweder neu korrekt ausgedrückt oder nicht akzepiert. 95 % unsere Ärzte haben das inzwischen kapiert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Klonkrieger Stempel wird nicht verlangt. Aber Unterschrift und Datum der Änderung. Es muss nachvollziehbar sein, wann das Ausstellungsdatum geändert wurde.
Also :
1.) Arzt ändert VO. = mit Datum,Unterschrift und Stempel.....
2.) Arzt muss nochmal das Datum an dem geändert wurde und Unterschrift leisten.Stempel nicht zwingend notwendig.Wenn das so richtig ist dann werde ich wirklich bald auswandern !!
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So ein Rotz.
Wir werden in zukunft nur noch neu ausgedruckte VO akzeptieren - das ist wohl das BEste
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Klonkrieger schrieb:
Arzt muß nochmal das Datum an dem geändert wurde hinschreiben. Neben Unterschrift und Stempel. Also VO Datum wird geändert, Unterschrift und Stempel, und daneben nochmal das Datum des Tages an dem geändert wurde.
So ein Rotz.
Wir werden in zukunft nur noch neu ausgedruckte VO akzeptieren - das ist wohl das BEste
Änderungen und Ergänzungen einer Ärztin oder eines Arztes bedürfen einer erneuten Unterschrift der Ärztin oder des Arztes mit Datumsangabe neben der fehlenden/falschen Angabe.
...
Das würde im Übrigen auch in den alten Verträge nie verlangt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
ich zitiere mal aus der Anlage 3a
... Ein Stempel wird eindeutig nicht verlangt!
Änderungen und Ergänzungen einer Ärztin oder eines Arztes bedürfen einer erneuten Unterschrift der Ärztin oder des Arztes mit Datumsangabe neben der fehlenden/falschen Angabe.
...
Das würde im Übrigen auch in den alten Verträge nie verlangt.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Weisst Du, wir Stempeln gern und sicher ist sicher...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Als Ausländer in Deutschland habe ich schon sehr früh gelernt, das hier nichts ohne Aktenzeichen, Stempel und Unterschrift läuft. joyjoy
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wo kämen wir denn da hin, ohne Stempel?? grimacing
1. Datum durchstreichen und neues Eintragen
2. Änderung vom Arzt bestätigen mit Datum Unterschrift (und Stempel - auch wenn nicht nötig)
Der Kluge verlangt eine neue Verordnung! Mit richtigem Datum 😉
Eselsbrücke: Wie änderst du z.B das Heilmittel?
1. Durchstreichen und neues eintragen
2. Änderung vom Arzt bestätigen lassen mit Datum, Unterschrift (und Stempel -auch wenn nicht nötig)
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massu schrieb:
@Michael Woelky
1. Datum durchstreichen und neues Eintragen
2. Änderung vom Arzt bestätigen mit Datum Unterschrift (und Stempel - auch wenn nicht nötig)
Der Kluge verlangt eine neue Verordnung! Mit richtigem Datum 😉
Eselsbrücke: Wie änderst du z.B das Heilmittel?
1. Durchstreichen und neues eintragen
2. Änderung vom Arzt bestätigen lassen mit Datum, Unterschrift (und Stempel -auch wenn nicht nötig)
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Michael Woelky schrieb:
Seid mir bitte nicht böse,aber je öfter ich einen Beitrag lese desto unsicherer werde ich ;-(
Also :
1.) Arzt ändert VO. = mit Datum,Unterschrift und Stempel.....
2.) Arzt muss nochmal das Datum an dem geändert wurde und Unterschrift leisten.Stempel nicht zwingend notwendig.Wenn das so richtig ist dann werde ich wirklich bald auswandern !!
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