Wir suchen eine/-n nette/-n
Kollegin/-en für unsere Praxis im
Münchener Osten.
Aktuelle bieten wir eine Stelle auf
MinijobBasis an für 6Std/Wo an
(Stundenlohn 22,4€/Stunde)
Bevorzugt 1x/Wo Nachmittags bis max
18:00 (hier ist der Wochentag frei
wählbar). Ab September gerne
erweiterbar auf Teilzeit bis
20Std/Wo!
Unsere Praxis befindet sich in
einem Ärztehaus.
Wir haben überwiegend
orthopädische Krankheitsbilder und
viel Lymphdrainage (eine
Fortbildung in MLD wäre von
Vorteil)....
Kollegin/-en für unsere Praxis im
Münchener Osten.
Aktuelle bieten wir eine Stelle auf
MinijobBasis an für 6Std/Wo an
(Stundenlohn 22,4€/Stunde)
Bevorzugt 1x/Wo Nachmittags bis max
18:00 (hier ist der Wochentag frei
wählbar). Ab September gerne
erweiterbar auf Teilzeit bis
20Std/Wo!
Unsere Praxis befindet sich in
einem Ärztehaus.
Wir haben überwiegend
orthopädische Krankheitsbilder und
viel Lymphdrainage (eine
Fortbildung in MLD wäre von
Vorteil)....
wie lauten die aktuellen Unterbrechungsfristen der Verordnungen in Sachen Corona.
28 Tage bis zum Beginn der Behandlung ist klar.
Vielen Dank
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Die Unterbrechungsfrist ist normalerweise 14 Tage (länger bei Urlaub oder Krankheit, ist auf dem Rezept zu vermerken), die Prüfung durch die Kassen ist momentan bis 31.03.22 ausgesetzt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
steupel schrieb:
Hallo liebe Leute,
wie lauten die aktuellen Unterbrechungsfristen der Verordnungen in Sachen Corona.
28 Tage bis zum Beginn der Behandlung ist klar.
Vielen Dank
Wie Idefix schon geschrieben hat, muss lediglich bei Unterbrechnungen ab dem 15. Tag die entsprechende Begründung (Krank Therapeut/Patient, Urlaub Therapeut/Patient, med. Indiziert) als Kürzel angegeben werden. Fehlt dieses Kürzel, führt dies NICHT zu einer Absetzung durch die KKassen. (Aktuelle FAK des GKV, findest du hier im Forum mittlerweile oft verlinkt.)
Ansonsten ist nur noch die maximale Gültigkeitsdauer einer VO zu beachten (6er VO 3 Monate, alle anderen 6 Monate). Die länge und Anzahl der Unterbrechnungen innerhalb dieses Gültigkeitszeitraumes spielt dabei keine Rolle mehr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Auch ohne Corona-Sonderegelungen gibt es quasi keine Unterbrechungsfristen mehr.
Wie Idefix schon geschrieben hat, muss lediglich bei Unterbrechnungen ab dem 15. Tag die entsprechende Begründung (Krank Therapeut/Patient, Urlaub Therapeut/Patient, med. Indiziert) als Kürzel angegeben werden. Fehlt dieses Kürzel, führt dies NICHT zu einer Absetzung durch die KKassen. (Aktuelle FAK des GKV, findest du hier im Forum mittlerweile oft verlinkt.)
Ansonsten ist nur noch die maximale Gültigkeitsdauer einer VO zu beachten (6er VO 3 Monate, alle anderen 6 Monate). Die länge und Anzahl der Unterbrechnungen innerhalb dieses Gültigkeitszeitraumes spielt dabei keine Rolle mehr.
Mein Profilbild bearbeiten