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Hallo liebes Forum,
hatte einer von Euch schon mal Probleme mit einer Absetzung bei der Unterschreitung der vorgegebenen Behandlungsfrequenz? Der Arzt hat 2 x / Woche auf das Rezept geschrieben, die Patientin (Betriebskrankenkasse) konnte aber durchgehend, wegen Schichtdienst, nur 1 x / Woche zur Behandlung kommen.
Wie ist das jetzt in Coronazeiten, wo die Fristenregelungen bei den Rezepten ausgesetzt sind. Ist da die vorgeschriebene Behandlungsfrequenz auch nicht so streng zu nehmen und wird das auch nicht geprüft???
Danke für Eure Antworten!
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Hallo,
nein, wir hatten damit noch nie Probleme. Wir haben mit dem ausstellenden Arzt gesprochen, die Thematik erklärt und auf der Rückseite des Rezepts das vermerkt. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht.
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Eine Frequenzunterschreitung ist immer möglich, steht auch so in den R-Verträgen und den HMR.
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Danke für Euere Rückmeldungen!
Haben nach Euerer Erfahrung auch die "Hardcore-Absetzer" wie die AOK, IKK Classic oder DAK auch keine Probleme dabei gemacht? Die suchen sich doch jeden erdenklichen Grund um ein Rezept abzusetzen!