Das Allgemeine Krankenhaus Celle
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmoderne medizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Beha...
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmoderne medizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Beha...
Habe eine Verordnung über KG plus HB erhalten die der verordnende Arzt an einem Sonntag ausgestellt hat.
Gibt das Probleme bei der Abrechnung ?
LG
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steupel schrieb:
Hallo,
Habe eine Verordnung über KG plus HB erhalten die der verordnende Arzt an einem Sonntag ausgestellt hat.
Gibt das Probleme bei der Abrechnung ?
LG
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Ann1 schrieb:
Warum sollte es Probleme geben? Darf ein selbständiger Arzt nicht Sonntags arbeiten?
Hallo,
Habe eine Verordnung über KG plus HB erhalten die der verordnende Arzt an einem Sonntag ausgestellt hat.
Gibt das Probleme bei der Abrechnung ?
LG
Möglicherweise, je nach Kasse, Abrechnungszentrum und Tagesform des SoFAs, kann es Probleme bei der Abrechnung geben.
Dafür stellst du dann im Gegenzug direkt €40 zzgl. Zinsen in Rechnung und schon ist Ruhe im Karton. Schwupps haben die betroffenen Kassen einen Feiertagszuschlag bewilligt und €520 draufgehen...
Mein lukrativster Tag: am Karfreitag vergangenen Jahres habe ich morgens noch eine kleine Heimrunde gedreht. Von 20 Behandlungen an diesem Tag wurden mir im Zuge der Abrechnung über das nächste halbe Jahr verteilt 13 abgesetzt.
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Papa Alpaka schrieb:
steupel schrieb am 4.8.20 14:50:
Hallo,
Habe eine Verordnung über KG plus HB erhalten die der verordnende Arzt an einem Sonntag ausgestellt hat.
Gibt das Probleme bei der Abrechnung ?
LG
Möglicherweise, je nach Kasse, Abrechnungszentrum und Tagesform des SoFAs, kann es Probleme bei der Abrechnung geben.
Dafür stellst du dann im Gegenzug direkt €40 zzgl. Zinsen in Rechnung und schon ist Ruhe im Karton. Schwupps haben die betroffenen Kassen einen Feiertagszuschlag bewilligt und €520 draufgehen...
Mein lukrativster Tag: am Karfreitag vergangenen Jahres habe ich morgens noch eine kleine Heimrunde gedreht. Von 20 Behandlungen an diesem Tag wurden mir im Zuge der Abrechnung über das nächste halbe Jahr verteilt 13 abgesetzt.
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Hm. Ich hab mal eine Verordnung gekürzt bekommen weil ich eine Pat. Sonntags behandelt habe. Nach Rücksprache mit der Kasse hieß es es gäbe ein Sonntagsarbeitsverbot weswegen sie mir die Abrechnung um besagten Termin gekürzt hätten...
Hättest du widersprechen können. Mit 40 Euro und Zinsen.
1. Du als Selbstständiger kannst jeden Tag arbeiten, wenn du Lust hast.
2. Angestellte Physios dürften auch arbeiten - sofern dafür andere Tage freigemacht werden (aber das geht die KK erstmal nichts an) - jedenfalls gilt das Sonntagsarbeitsverbot nicht für "...und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..." Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG
Gruß von der Nordsee
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Jeverland schrieb:
Klonkrieger schrieb am 5.8.20 21:30:
Hm. Ich hab mal eine Verordnung gekürzt bekommen weil ich eine Pat. Sonntags behandelt habe. Nach Rücksprache mit der Kasse hieß es es gäbe ein Sonntagsarbeitsverbot weswegen sie mir die Abrechnung um besagten Termin gekürzt hätten...
Hättest du widersprechen können. Mit 40 Euro und Zinsen.
1. Du als Selbstständiger kannst jeden Tag arbeiten, wenn du Lust hast.
2. Angestellte Physios dürften auch arbeiten - sofern dafür andere Tage freigemacht werden (aber das geht die KK erstmal nichts an) - jedenfalls gilt das Sonntagsarbeitsverbot nicht für "...und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..." Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG
Gruß von der Nordsee
Hm. Ich hab mal eine Verordnung gekürzt bekommen weil ich eine Pat. Sonntags behandelt habe. Nach Rücksprache mit der Kasse hieß es es gäbe ein Sonntagsarbeitsverbot weswegen sie mir die Abrechnung um besagten Termin gekürzt hätten...
Hättest du widersprechen können. Mit 40 Euro und Zinsen.
1. Du als Selbstständiger kannst jeden Tag arbeiten, wenn du Lust hast.
2. Angestellte Physios dürften auch arbeiten - sofern dafür andere Tage freigemacht werden (aber das geht die KK erstmal nichts an) - jedenfalls gilt das Sonntagsarbeitsverbot nicht für "...und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..." Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG
Gruß von der Nordsee
Ok. Das ist mir neu. Aber für das nächste Mal werde ich da dementsprechend reagieren. Danke für den wertvollen Tip.
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Klonkrieger schrieb:
Jeverland schrieb am 5.8.20 21:57:
Klonkrieger schrieb am 5.8.20 21:30:
Hm. Ich hab mal eine Verordnung gekürzt bekommen weil ich eine Pat. Sonntags behandelt habe. Nach Rücksprache mit der Kasse hieß es es gäbe ein Sonntagsarbeitsverbot weswegen sie mir die Abrechnung um besagten Termin gekürzt hätten...
Hättest du widersprechen können. Mit 40 Euro und Zinsen.
1. Du als Selbstständiger kannst jeden Tag arbeiten, wenn du Lust hast.
2. Angestellte Physios dürften auch arbeiten - sofern dafür andere Tage freigemacht werden (aber das geht die KK erstmal nichts an) - jedenfalls gilt das Sonntagsarbeitsverbot nicht für "...und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..." Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG
Gruß von der Nordsee
Ok. Das ist mir neu. Aber für das nächste Mal werde ich da dementsprechend reagieren. Danke für den wertvollen Tip.
Hm. Ich hab mal eine Verordnung gekürzt bekommen weil ich eine Pat. Sonntags behandelt habe. Nach Rücksprache mit der Kasse hieß es es gäbe ein Sonntagsarbeitsverbot weswegen sie mir die Abrechnung um besagten Termin gekürzt hätten...
Hättest du widersprechen können. Mit 40 Euro und Zinsen.
1. Du als Selbstständiger kannst jeden Tag arbeiten, wenn du Lust hast.
2. Angestellte Physios dürften auch arbeiten - sofern dafür andere Tage freigemacht werden (aber das geht die KK erstmal nichts an) - jedenfalls gilt das Sonntagsarbeitsverbot nicht für "...und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..." Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG
Gruß von der Nordsee
Ok. Das ist mir neu. Aber für das nächste Mal werde ich da dementsprechend reagieren. Danke für den wertvollen Tip.
...möglicherweise kannst du noch widersprechen (Verjährung: drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist; d.h. du kannst vermutlich noch bis 2017 zurückgehen und Honorar zzgl. Zinsen aufs Honorar --8,12% einfach mal auf die ganze Zeitspanne ansetzen oder einen Verzugszinsenrechner bemühen-- zzgl. €40 Verzugsschadenspauschale); du hast die Abrechnung schließlich vertragsgemäß binnen eines Kalenderjahres nach der letzten Behandlung eingereicht. Die Verjährung unrechtmäßiger Absetzungen ist in den meisten Rahmenverträgen nicht abweichend vom BGB vereinbart.
Damit steht deine Forderung erstmal unwidersprochen im Raum und die GKV kann zahlen oder es auf den Rechtsweg ankommen lassen ... nach einem kurzen Einblick in die Sachlage kann dir dein Anwalt sehr schnell sagen ob die AOK deine Rechtsabteilung zahlt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Klonkrieger schrieb am 6.8.20 10:35:
Jeverland schrieb am 5.8.20 21:57:
Klonkrieger schrieb am 5.8.20 21:30:
Hm. Ich hab mal eine Verordnung gekürzt bekommen weil ich eine Pat. Sonntags behandelt habe. Nach Rücksprache mit der Kasse hieß es es gäbe ein Sonntagsarbeitsverbot weswegen sie mir die Abrechnung um besagten Termin gekürzt hätten...
Hättest du widersprechen können. Mit 40 Euro und Zinsen.
1. Du als Selbstständiger kannst jeden Tag arbeiten, wenn du Lust hast.
2. Angestellte Physios dürften auch arbeiten - sofern dafür andere Tage freigemacht werden (aber das geht die KK erstmal nichts an) - jedenfalls gilt das Sonntagsarbeitsverbot nicht für "...und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..." Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG
Gruß von der Nordsee
Ok. Das ist mir neu. Aber für das nächste Mal werde ich da dementsprechend reagieren. Danke für den wertvollen Tip.
...möglicherweise kannst du noch widersprechen (Verjährung: drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist; d.h. du kannst vermutlich noch bis 2017 zurückgehen und Honorar zzgl. Zinsen aufs Honorar --8,12% einfach mal auf die ganze Zeitspanne ansetzen oder einen Verzugszinsenrechner bemühen-- zzgl. €40 Verzugsschadenspauschale); du hast die Abrechnung schließlich vertragsgemäß binnen eines Kalenderjahres nach der letzten Behandlung eingereicht. Die Verjährung unrechtmäßiger Absetzungen ist in den meisten Rahmenverträgen nicht abweichend vom BGB vereinbart.
Damit steht deine Forderung erstmal unwidersprochen im Raum und die GKV kann zahlen oder es auf den Rechtsweg ankommen lassen ... nach einem kurzen Einblick in die Sachlage kann dir dein Anwalt sehr schnell sagen ob die AOK deine Rechtsabteilung zahlt ;)
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Ich hab mal eine Verordnung gekürzt bekommen weil ich eine Pat. Sonntags behandelt habe. Nach Rücksprache mit der Kasse hieß es es gäbe ein Sonntagsarbeitsverbot weswegen sie mir die Abrechnung um besagten Termin gekürzt hätten...
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