physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Frankfurt Ostend/Bornheim

Für unser ausgesprochen
freundliches und sympathisches
Team, in dem wir viel Spaß haben,
suchen wir Dich!!!

Wir sind eine dynamisch wachsende
Praxis mit mehreren Filialen in
Frankfurt. Jede Filiale hat ihren
eigenen Charakter und bildet ein
eigenes Team.
Da wir auch in Zukunft weiter
wachsen wollen und weiterhin viel
Spaß auf (und auch nach) der
Arbeit zusammen haben wollen,
brauchen wir Dich!!!

Wir können Dir folgende Stellen
anbieten:

-Für unsere Praxis agil Ostend
suchen wir ab...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung vorrangige Heilmittel?

Neues Thema
vorrangige Heilmittel?
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...
1

Gefällt mir

Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
Vor 2 Monaten
Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht
1

Gefällt mir

Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Monaten
Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag
1

Gefällt mir

Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

silvia43 schrieb:

Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Nora Weber
Vor 2 Monaten
Kurz: ja.

Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [Anmerkung: Ausnahme siehe unten] ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel.

Und zuvor in Abs. 2:
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]

Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.


Gruß
Nora
1

Gefällt mir

• JürgenK
Kurz: ja. Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2: [zitat]Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [[i]Anmerkung: Ausnahme siehe unten[/i]] [u]ein vorrangiges Heilmittel[/u] und sofern verordnet [u]ein ergänzendes Heilmittel.[/u] [/zitat] Und zuvor in Abs. 2: [zitat]Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...][/zitat] Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden: [zitat]In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann [u]dasselbe Heilmittel[/u] auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.[/zitat] Gruß Nora
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Nora Weber schrieb:

Kurz: ja.

Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [Anmerkung: Ausnahme siehe unten] ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel.

Und zuvor in Abs. 2:
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]

Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.


Gruß
Nora



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung vorrangige Heilmittel?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns