Es gibt 56 Beiträge
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Nein.
§ 43c Abs. 1 SGB V :
Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. [...]
in Verbindung mit §32 Abs. 2 SGB V:
Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag an die abgebende Stelle zu leisten. [...]
Also ist der Patient (Versicherter) verpflichtet zu zahlen und der Therapeut (Leistungserbringer), diese Zuzahlung zu kassieren. Wenn der Patient nicht zahlt, gibt in § 43c Abs. 3 SGB V die Klärung, dass die Kassen sich das Geld selbst holen müssen.
Die Verpflichtung für den Leistungserbringer regelt aber auch der Rahmenvertrag - z.B. mit dem VdEK § 6 Abs. 6:
Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen [...].
Gruß
Nora
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Vor 3 Monaten
Anonymer Teilnehmer Ok, aber die Zuzahlung wird ja auf der VO angegeben und von dem gesamt Betrag abgezogen , also bekomme ich letztendlich einfach weniger Geld
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Was könnte sonst passieren wenn ich die Zuzahlung nicht verlangen werde?
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Aber was soll ich versteuern wenn ich das Geld nicht bekommen habe ?! Ich habe ja sogar weniger Geld für die Leistung bekommen
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Vor 3 Monaten
Anonymer Teilnehmer Was könnte denn im schlimmsten Fall passieren? Geldstrafe?
Obwohl man das Geld ja tatsächlich nicht bekommen hat(
Es gibt Menschen die Physiotherapie dringend brauchen , aber leider keine Finanzielle Möglichkeit haben für die Zuzahlung ! (Viele Rentner)
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ich klinke mich hier mal kurz ein.
es ist also auch nicht gestattet, beispielsweise zu sagen, dass kunden, die ebenfalls für die trainingsfläche einen monatlichen betrag zahlen, keine zuzahlung leisten müssen, wenn sie in der vertragszeit zusätzlich ein physio-rezept bekommen?
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So wie sich dann anhört bestimmt nicht!
Die KK ziehen doch die Zuzahlungsgebühr von mir ab, also bekomme ich weniger Geld für die Leistung!
Klar wenn ich damit werben würde, dann könnte eine andere Praxis mich abmahnen ! Man kann ja auch Patienten fragen, falls Finanzamt fragen hat! Die werden ja bestätigen dass kein Geld bezahlt wurde! Was soll ich dann versteuern wenn kein Geld bekommen?