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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Hallo Kollegen, wenn die Zuzahlungsbefreiung 2023 für einen Patienten nicht mehr ausgestellt wird, ich das Rezept aber schon 2022 mit Zuzahlungsbefreiung begonnen habe..gilt das dann für das laufende Rezept?
Danke für eure Hilfe
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Hallo Kollegen, wenn die Zuzahlungsbefreiung 2023 für einen Patienten nicht mehr ausgestellt wird, ich das Rezept aber schon 2022 mit Zuzahlungsbefreiung begonnen habe..gilt das dann für das laufende Rezept? Danke für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen, wenn die Zuzahlungsbefreiung 2023 für einen Patienten nicht mehr ausgestellt wird, ich das Rezept aber schon 2022 mit Zuzahlungsbefreiung begonnen habe..gilt das dann für das laufende Rezept?
Danke für eure Hilfe

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Shia
Vor 2 Monaten
Ja, die Termin in 2023 sind zuzahlungspflichtig.
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Ja, die Termin in 2023 sind zuzahlungspflichtig.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
Shia schrieb am 06.12.2022 16:32 Uhr:Ja, die Termin in 2023 sind zuzahlungspflichtig.
Aber nur der 10%igen Eigenanteil für die 2023er Termine! Die Rezeptgebühr von 10 € ist mit der Befreiung schon in 2022 abgegolten.
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• JürgenK
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[zitat][b]Shia schrieb am 06.12.2022 16:32 Uhr:[/b]Ja, die Termin in 2023 sind zuzahlungspflichtig.[/zitat]Aber nur der 10%igen Eigenanteil für die 2023er Termine! Die Rezeptgebühr von 10 € ist mit der Befreiung schon in 2022 abgegolten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Shia schrieb am 06.12.2022 16:32 Uhr:Ja, die Termin in 2023 sind zuzahlungspflichtig.
Aber nur der 10%igen Eigenanteil für die 2023er Termine! Die Rezeptgebühr von 10 € ist mit der Befreiung schon in 2022 abgegolten.

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Shia schrieb:

Ja, die Termin in 2023 sind zuzahlungspflichtig.



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