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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zuzahlungsstatus

Neues Thema
Zuzahlungsstatus
Es gibt 9 Beiträge
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Tresenpummelfee
Vor 3 Monaten
Guten Morgen in die Runde,
§8 (2) des Rahmenvertrages entnehme ich:
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend."
Heißt dass, ich mache mir jede Menge unnötige Arbeit, wenn ich für zuzahlungsbefreit gekreuzte Kopien der Befreiungsausweise an die Verordnungen hänge, bevor die dann zum Abrechnungsdienstleister gehen, ODER sind die Kopien DOCH notwendig, weil der Status auf der Verordnung ja nur für die KK (--> und nicht den Abrechnungsdienstleister) bindend ist?
Für Eure Hinweise wäre ich dankbar!
Tresenpummelfee
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Guten Morgen in die Runde, §8 (2) des Rahmenvertrages entnehme ich: "Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend." Heißt dass, ich mache mir jede Menge unnötige Arbeit, wenn ich für zuzahlungsbefreit gekreuzte Kopien der Befreiungsausweise an die Verordnungen hänge, bevor die dann zum Abrechnungsdienstleister gehen, ODER sind die Kopien DOCH notwendig, weil der Status auf der Verordnung ja nur für die KK (--> und nicht den Abrechnungsdienstleister) bindend ist? Für Eure Hinweise wäre ich dankbar! Tresenpummelfee
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Schippi
Vor 3 Monaten
Ich notiere auf der Rückseite nur“befreiungsausweis hat vorgelegen mit Ausstellungsdatum“!dies hat bisher keine Probleme bereitet!
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• Lars van Ravenzwaaij
Ich notiere auf der Rückseite nur“befreiungsausweis hat vorgelegen mit Ausstellungsdatum“!dies hat bisher keine Probleme bereitet!
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Schippi schrieb:

Ich notiere auf der Rückseite nur“befreiungsausweis hat vorgelegen mit Ausstellungsdatum“!dies hat bisher keine Probleme bereitet!

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Tresenpummelfee schrieb:

Guten Morgen in die Runde,
§8 (2) des Rahmenvertrages entnehme ich:
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend."
Heißt dass, ich mache mir jede Menge unnötige Arbeit, wenn ich für zuzahlungsbefreit gekreuzte Kopien der Befreiungsausweise an die Verordnungen hänge, bevor die dann zum Abrechnungsdienstleister gehen, ODER sind die Kopien DOCH notwendig, weil der Status auf der Verordnung ja nur für die KK (--> und nicht den Abrechnungsdienstleister) bindend ist?
Für Eure Hinweise wäre ich dankbar!
Tresenpummelfee

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massu
Vor 3 Monaten
Ich notiere auf der Rückseite: Befreiungsausweis liegt vor.
Und in der Kartei lege ich die Kopie rein.
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Ich notiere auf der Rückseite: Befreiungsausweis liegt vor. Und in der Kartei lege ich die Kopie rein.
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massu schrieb:

Ich notiere auf der Rückseite: Befreiungsausweis liegt vor.
Und in der Kartei lege ich die Kopie rein.

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Dway
Vor 3 Monaten
Ich mach gar nix davon.
Warum soll ich extra was draufschreiben und noch dazu eine Kopie anhängen wenn das Rezept richtig ausgestellt ist?
Evtl auch noch meine Zulassung als Kopie dazu und meine Geburtsurkunde??
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Ich mach gar nix davon. Warum soll ich extra was draufschreiben und noch dazu eine Kopie anhängen wenn das Rezept richtig ausgestellt ist? Evtl auch noch meine Zulassung als Kopie dazu und meine Geburtsurkunde??
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Dway Du hast dein polizeiliches Führungszeugnis noch vergessen.
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• die neue
[mention]Dway[/mention] Du hast dein polizeiliches Führungszeugnis noch vergessen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Dway Du hast dein polizeiliches Führungszeugnis noch vergessen.

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Dway
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ärztliche Bescheinigung das man körperlich und geistig in der Lage ist den Beruf auszuüben darf auch nicht fehlen
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ärztliche Bescheinigung das man körperlich und geistig in der Lage ist den Beruf auszuüben darf auch nicht fehlen
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Dway schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ärztliche Bescheinigung das man körperlich und geistig in der Lage ist den Beruf auszuüben darf auch nicht fehlen

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Schippi
Vor 3 Monaten
Meine Bemerkung bezieht sich auf eine VO wo zuzahlungspflichtig angekreuzt ist und der Patient mir eine Befreiungsausweis vorlegt!
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Meine Bemerkung bezieht sich auf eine VO wo zuzahlungspflichtig angekreuzt ist und der Patient mir eine Befreiungsausweis vorlegt!
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Schippi schrieb:

Meine Bemerkung bezieht sich auf eine VO wo zuzahlungspflichtig angekreuzt ist und der Patient mir eine Befreiungsausweis vorlegt!

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Dway schrieb:

Ich mach gar nix davon.
Warum soll ich extra was draufschreiben und noch dazu eine Kopie anhängen wenn das Rezept richtig ausgestellt ist?
Evtl auch noch meine Zulassung als Kopie dazu und meine Geburtsurkunde??

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Nora Weber
Vor 3 Monaten
Im Ausgangspost wird ja bereits auf die korrekte Stelle im Rahmenvertrag (§ 8 Abs. 2) verwiesen - ergänzen möchte ich lediglich den darauffolgenden Satz:
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird."

Also auf unnötige Arbeit verzichten: ist auf der Verordnung "Gebühr frei" angekreuzt brauche ich nichts weiter unternehmen, legt mir aber der Patient trotz Kreuz bei "Gebühr pflicht." seinen Befreiungsausweis vor, mache ich eine Kopie für meine Unterlagen und notiere "Befreit" auf der Rückseite.

Gruß
Nora
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Im Ausgangspost wird ja bereits auf die korrekte Stelle im Rahmenvertrag (§ 8 Abs. 2) verwiesen - ergänzen möchte ich lediglich den darauffolgenden Satz: "[i]Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. [b]Dies gilt nicht[/b], wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige [b]Befreiungsbescheinigung[/b] der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird[/i]." Also auf unnötige Arbeit verzichten: ist auf der Verordnung "Gebühr frei" angekreuzt brauche ich nichts weiter unternehmen, legt mir aber der Patient trotz Kreuz bei "Gebühr pflicht." seinen Befreiungsausweis vor, mache ich eine Kopie für meine Unterlagen und notiere "Befreit" auf der Rückseite. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Im Ausgangspost wird ja bereits auf die korrekte Stelle im Rahmenvertrag (§ 8 Abs. 2) verwiesen - ergänzen möchte ich lediglich den darauffolgenden Satz:
"Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird."

Also auf unnötige Arbeit verzichten: ist auf der Verordnung "Gebühr frei" angekreuzt brauche ich nichts weiter unternehmen, legt mir aber der Patient trotz Kreuz bei "Gebühr pflicht." seinen Befreiungsausweis vor, mache ich eine Kopie für meine Unterlagen und notiere "Befreit" auf der Rückseite.

Gruß
Nora

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die neue
Vor 3 Monaten
Ich halt es folgendermaßen: Wer einen Befreiungsausweis vorliegt ist befreit, und wer keinen vorlegen kann, macht die Zuzahlung. Von dem Befreiungsausweis mache ich für mich eine Kopie und keine für die Abrechnung. Die Kasse wird ja wohl wissen, ob sie den Befreiungsausweis ausgestellt hat. Und wenn nicht, gibt‘s 40 Euro extra innocent
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Ich halt es folgendermaßen: Wer einen Befreiungsausweis vorliegt ist befreit, und wer keinen vorlegen kann, macht die Zuzahlung. Von dem Befreiungsausweis mache ich [b]für mich[/b] eine Kopie und keine für die Abrechnung. Die Kasse wird ja wohl wissen, ob sie den Befreiungsausweis ausgestellt hat. Und wenn nicht, gibt‘s 40 Euro extra [emoji]innocent[/emoji]
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die neue schrieb:

Ich halt es folgendermaßen: Wer einen Befreiungsausweis vorliegt ist befreit, und wer keinen vorlegen kann, macht die Zuzahlung. Von dem Befreiungsausweis mache ich für mich eine Kopie und keine für die Abrechnung. Die Kasse wird ja wohl wissen, ob sie den Befreiungsausweis ausgestellt hat. Und wenn nicht, gibt‘s 40 Euro extra innocent



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