Wir suchen ab 01.Juli 2024 - DICH.
Lust auf eine Veränderung? Lust
auf familiäres Arbeiten mit
flacher Hierarchie? Lust auf
selbstständiges Arbeiten ohne
diese Verwaltungsaufgaben?
Du bist gerne auch schön älter
und erfahren - ideal mit MT und MLD
(keine Pflicht).
Du bist med. Bademeister und
Masseur mit
Erfahrung/Krankengymnastin/Physiotherapeutin?
Wir haben nach zwei großen Praxen
in Ärztehäusern nun endlich
unsere Bestimmung in einer kleinen
und hellen Privatpraxis gefunden.
Wen...
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Zum 01.05. wollten wir einen neuen Mitarbeiter einstellen, der jetzt leider wegen nicht bestandenem Examen nicht anfangen kann. Der Vertrag ist ja schon unterschrieben, müssen wir jetzt irgendwas schriftlich machen oder ihm gar wieder kündigen?
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Es kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Von "nichtig" bis "schwebend ..." ist vieles möglich. Das kann nur ein Arbeitsrechtler sicher erkennen.
Am einfachsten bekommt man die Kuh vom Eis, wenn man sich zusammensetzt, die bestehenden Verträge zusammen in den Reißwolf steckt und dann eine Lösung sucht, bei der beide Seiten das bekommen, was man von Anfang vorgehabt hat. Dabei wird man den gleichen Fehler nicht nochmal machen. So spart man sich wenigstens den Anwalt.
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Xela schrieb:
@meggi89
Es kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Von "nichtig" bis "schwebend ..." ist vieles möglich. Das kann nur ein Arbeitsrechtler sicher erkennen.
Am einfachsten bekommt man die Kuh vom Eis, wenn man sich zusammensetzt, die bestehenden Verträge zusammen in den Reißwolf steckt und dann eine Lösung sucht, bei der beide Seiten das bekommen, was man von Anfang vorgehabt hat. Dabei wird man den gleichen Fehler nicht nochmal machen. So spart man sich wenigstens den Anwalt.
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Meggi89 schrieb:
Hallo,
Zum 01.05. wollten wir einen neuen Mitarbeiter einstellen, der jetzt leider wegen nicht bestandenem Examen nicht anfangen kann. Der Vertrag ist ja schon unterschrieben, müssen wir jetzt irgendwas schriftlich machen oder ihm gar wieder kündigen?
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Äntz schrieb:
In den meisten Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass der AN die Berufsurkunde aushändigen muss. Wenn das bei Ihnen drin steht, ist der Vertrag ja seitens AN nicht einzuhalten. Wenn’s nicht drin steht, wäre ein Auflösungsvertrag das rechtlich sinnvollste.
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kvet schrieb:
Warum geht ihr Arbeitsverhältnisse mit Schülern ein? Warum wartet ihr nicht bis zum Erreichen des Examens?
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