Physiotherapeut*in (m/w/d) für das
Team der Physiotherapie-Abteilung
Das sind Ihre Aufgaben
- Behandlung operativer und
konservativer orthopädischer
Patient*innen
- stationäre und ambulante
Behandlungen innerhalb der Klinik
- Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
multimodaler Schmerzpati...
Team der Physiotherapie-Abteilung
Das sind Ihre Aufgaben
- Behandlung operativer und
konservativer orthopädischer
Patient*innen
- stationäre und ambulante
Behandlungen innerhalb der Klinik
- Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
multimodaler Schmerzpati...
folgende Frage: Ein AN fängt bei mir mit 20 Std an. Wir haben vereinbart, sollte es gut laufen, die Stunden zu erhöhen. Im Arbeitsvertrag stehen ja erstmal die 20 Std drin. Muß man solche eventualitäten gleich mit reinschreiben oder reicht es bei Bedarf einfach einen Zusatz zum Arbeitsvertrag zu machen? Was meint ihr?
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Ich würde in einen Arbeitsvertrag überhaupt keine "Eventualitäten" reinschreiben. Die regelmäßige Arbeitszeit kann im gegenseitigen Einvernehmen (mündlich, schriftlich) jederzeit verändert werden.
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W. Stangner schrieb:
Zu Form und Inhalt eines Arbeitsvertrags sowie zur Nachweispflicht siehe z. B.
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Ich würde in einen Arbeitsvertrag überhaupt keine "Eventualitäten" reinschreiben. Die regelmäßige Arbeitszeit kann im gegenseitigen Einvernehmen (mündlich, schriftlich) jederzeit verändert werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
folgende Frage: Ein AN fängt bei mir mit 20 Std an. Wir haben vereinbart, sollte es gut laufen, die Stunden zu erhöhen. Im Arbeitsvertrag stehen ja erstmal die 20 Std drin. Muß man solche eventualitäten gleich mit reinschreiben oder reicht es bei Bedarf einfach einen Zusatz zum Arbeitsvertrag zu machen? Was meint ihr?
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