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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Privat Rezept abrechnen.

Neues Thema
Privat Rezept abrechnen.
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onur 980
Vor 5 Monaten
Kurze Frage,
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
1

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Kurze Frage, was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ? Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet. Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ? lg
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Bernie
Vor 5 Monaten
In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht."
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
1

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In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht." Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
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Bernie schrieb:

In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht."
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?

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onur 980
Vor 5 Monaten
@Bernie ne
1

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[mention]Bernie[/mention] ne
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onur 980 schrieb:

@Bernie ne

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Bernie
Vor 5 Monaten
Also bist Du auch kein FM? Hat also nicht geklappt?
1

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Also bist Du auch kein FM? Hat also nicht geklappt?
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Bernie schrieb:

Also bist Du auch kein FM? Hat also nicht geklappt?

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onur 980
Vor 5 Monaten
@Bernie habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach.
lg
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[mention]Bernie[/mention] habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach. lg
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onur 980 schrieb:

@Bernie habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach.
lg

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onur 980 schrieb:

Kurze Frage,
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg

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M0nique
Vor 5 Monaten
Du brauchst
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten

Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
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• Bernie
• gallo85
Du brauchst 1. Berufserlaubnis 2. ärztliches Rezept 3. Berufshaftpflichtversicherung 4. BG-Versicherung 5. Meldung beim Gesundheitsamt 6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV 7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung 8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten 9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden 10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf. Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung. Ja, der Patient geht in Vorkasse. Gruß von Monique
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pit fit
Vor 5 Monaten
Hallo,
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
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• onur 980
Hallo, genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten. Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet. Schöne Grüße, pit
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pit fit schrieb:

Hallo,
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit

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Bernie
Vor 5 Monaten
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 9
1

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SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 9
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Bernie schrieb:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 9

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M0nique
Vor 5 Monaten
@pit fit Stimmt nicht!
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[mention]pit fit[/mention] Stimmt nicht!
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M0nique schrieb:

@pit fit Stimmt nicht!

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eim
Vor 5 Monaten
@pit fitman braucht als Selbstständig tätiger egal ob als PI oder FM immer die BG .Ist Pflicht
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[mention]pit fit[/mention]man braucht als Selbstständig tätiger egal ob als PI oder FM immer die BG .Ist Pflicht
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eim schrieb:

@pit fitman braucht als Selbstständig tätiger egal ob als PI oder FM immer die BG .Ist Pflicht

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pit fit
Vor 4 Monaten
Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...
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Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...
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pit fit schrieb:

Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...

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M0nique schrieb:

Du brauchst
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten

Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique



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