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ragna seliger
Vor 4 Monaten
Hallo, das wurde sicher schon x mal geschrieben, ich bin Festangestellte und habe seit einem 1/2 Jahr eine einzige Privatpatientin, die ich mit Privatrezept betreue! Ich hatte im Vorfeld eine Kollegin, die das schon lange nebenbei macht, nach Voraussetzungen gefragt und sie meinte, es benötigt nur die Zulassung als Physiotherapeutin und gut! Ich wurde nun dank einer anderen Kollegin darauf aufmerksam gemacht, dass das wahrscheinlich nicht ausreicht…..muss ich eine Berufshaftpflicht abschließen, wahrscheinlich dann schon längst überfällig?!Ich werde nicht weitere Patienten betreuen, eben nur diese eine! Danke für jegliche Unterstützung!
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Hallo, das wurde sicher schon x mal geschrieben, ich bin Festangestellte und habe seit einem 1/2 Jahr eine einzige Privatpatientin, die ich mit Privatrezept betreue! Ich hatte im Vorfeld eine Kollegin, die das schon lange nebenbei macht, nach Voraussetzungen gefragt und sie meinte, es benötigt nur die Zulassung als Physiotherapeutin und gut! Ich wurde nun dank einer anderen Kollegin darauf aufmerksam gemacht, dass das wahrscheinlich nicht ausreicht…..muss ich eine Berufshaftpflicht abschließen, wahrscheinlich dann schon längst überfällig?!Ich werde nicht weitere Patienten betreuen, eben nur diese eine! Danke für jegliche Unterstützung!
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M0nique
Vor 4 Monaten
Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen, die die private Haftpflicht mit drin haben. Kostet nur unwesentlich mehr.
Im meiner ist sogar mein Mann mit versichert. Kostet 134 € pro Jahr (11,16 € pro Monat) bei der Continentalen Sachversicherung.
Gruß von Monique
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Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen, die die private Haftpflicht mit drin haben. Kostet nur unwesentlich mehr. Im meiner ist sogar mein Mann mit versichert. Kostet 134 € pro Jahr (11,16 € pro Monat) bei der Continentalen Sachversicherung. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Es gibt Berufshaftpflichtversicherungen, die die private Haftpflicht mit drin haben. Kostet nur unwesentlich mehr.
Im meiner ist sogar mein Mann mit versichert. Kostet 134 € pro Jahr (11,16 € pro Monat) bei der Continentalen Sachversicherung.
Gruß von Monique

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Leni C.
Vor 4 Monaten
Wenn das nur eine Patientin ist , warum läßt du es nicht über deine Praxis laufen ? Die Zeit der Behandlung wird einfach in der Praxis von deiner Behandlungszeit abgezogen und die Praxis macht dann die Abrechnung .
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Wenn das nur eine Patientin ist , warum läßt du es nicht über deine Praxis laufen ? Die Zeit der Behandlung wird einfach in der Praxis von deiner Behandlungszeit abgezogen und die Praxis macht dann die Abrechnung .
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Leni C. schrieb:

Wenn das nur eine Patientin ist , warum läßt du es nicht über deine Praxis laufen ? Die Zeit der Behandlung wird einfach in der Praxis von deiner Behandlungszeit abgezogen und die Praxis macht dann die Abrechnung .

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Badde
Vor 4 Monaten
Warum eigentlich nur eine Patientin?
Privatpatienten mit Hausbesuch. Eine Stunde 80 Euro plus 25 Euro Fahrpauschale. Das sollte sich lohnen. Bei der BG anmelden (200 Euro im Jahr) und Berufshaftpflicht 90 Euro im Jahr (DEVK).
Wenns mehr Patienten werden in der Anstellung zeitlich reduzieren.
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Warum eigentlich nur eine Patientin? Privatpatienten mit Hausbesuch. Eine Stunde 80 Euro plus 25 Euro Fahrpauschale. Das sollte sich lohnen. Bei der BG anmelden (200 Euro im Jahr) und Berufshaftpflicht 90 Euro im Jahr (DEVK). Wenns mehr Patienten werden in der Anstellung zeitlich reduzieren.
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Badde schrieb:

Warum eigentlich nur eine Patientin?
Privatpatienten mit Hausbesuch. Eine Stunde 80 Euro plus 25 Euro Fahrpauschale. Das sollte sich lohnen. Bei der BG anmelden (200 Euro im Jahr) und Berufshaftpflicht 90 Euro im Jahr (DEVK).
Wenns mehr Patienten werden in der Anstellung zeitlich reduzieren.

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Jeverland
Vor 4 Monaten
Ausserdem musst du dich bei der BGW anmelden. Und natürlich beim Finanzamt. Und du bist pflichtversichert bei der Rentenversicherung, also auch da anmelden bzw. Statusprüfung.

Und du musst das mit deiner Praxis klären, ob du neben deiner Festanstellung in deinem regulären Job auch selbstständig tätig sein darfst.

Ganz ehrlich für einen Patienten lohnt sich das ganze Procedere wahrscheinlich vorne und hinten nicht.
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Ausserdem musst du dich bei der BGW anmelden. Und natürlich beim Finanzamt. Und du bist pflichtversichert bei der Rentenversicherung, also auch da anmelden bzw. Statusprüfung. Und du musst das mit deiner Praxis klären, ob du neben deiner Festanstellung in deinem regulären Job auch selbstständig tätig sein darfst. Ganz ehrlich für einen Patienten lohnt sich das ganze Procedere wahrscheinlich vorne und hinten nicht.
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Jeverland schrieb:

Ausserdem musst du dich bei der BGW anmelden. Und natürlich beim Finanzamt. Und du bist pflichtversichert bei der Rentenversicherung, also auch da anmelden bzw. Statusprüfung.

Und du musst das mit deiner Praxis klären, ob du neben deiner Festanstellung in deinem regulären Job auch selbstständig tätig sein darfst.

Ganz ehrlich für einen Patienten lohnt sich das ganze Procedere wahrscheinlich vorne und hinten nicht.

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Badde
Vor 4 Monaten
@Jeverland Beim Finanzamt reicht es, wenn Sie es mit der Steuererklärung erst angibt und rentenversicherungspflichtig erst ab 450 Euro Gewinn/Monat. Da Sie den Patienten komplett selbst abrechnet und es keine Praxis als Auftraggeber gibt, ist ein Statusverfahren nicht nötig. Sie handelt ja selbständig auf eigene Rechnung und ist keine freie Mitarbeiterin. Der Arbeitgeber kann solch eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn es die Anstellung in irgendeiner Weise tangiert. Auch in Form von Konkurrenz.
Eine Information des Arbeitgebers über die Aufnahme dieser Tätigkeit ist auf jeden Fall notwendig.
Ich rate immer allen Therapeuten zu, solche selbständige Sachen nebenbei zu machen. Dadurch gewinnt man auch für die Anstellung an Erfahrung, agiert und denkt selbständiger.
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• M0nique
[mention]Jeverland[/mention] Beim Finanzamt reicht es, wenn Sie es mit der Steuererklärung erst angibt und rentenversicherungspflichtig erst ab 450 Euro Gewinn/Monat. Da Sie den Patienten komplett selbst abrechnet und es keine Praxis als Auftraggeber gibt, ist ein Statusverfahren nicht nötig. Sie handelt ja selbständig auf eigene Rechnung und ist keine freie Mitarbeiterin. Der Arbeitgeber kann solch eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn es die Anstellung in irgendeiner Weise tangiert. Auch in Form von Konkurrenz. Eine Information des Arbeitgebers über die Aufnahme dieser Tätigkeit ist auf jeden Fall notwendig. Ich rate immer allen Therapeuten zu, solche selbständige Sachen nebenbei zu machen. Dadurch gewinnt man auch für die Anstellung an Erfahrung, agiert und denkt selbständiger.
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Badde schrieb:

@Jeverland Beim Finanzamt reicht es, wenn Sie es mit der Steuererklärung erst angibt und rentenversicherungspflichtig erst ab 450 Euro Gewinn/Monat. Da Sie den Patienten komplett selbst abrechnet und es keine Praxis als Auftraggeber gibt, ist ein Statusverfahren nicht nötig. Sie handelt ja selbständig auf eigene Rechnung und ist keine freie Mitarbeiterin. Der Arbeitgeber kann solch eine Nebentätigkeit nur verbieten, wenn es die Anstellung in irgendeiner Weise tangiert. Auch in Form von Konkurrenz.
Eine Information des Arbeitgebers über die Aufnahme dieser Tätigkeit ist auf jeden Fall notwendig.
Ich rate immer allen Therapeuten zu, solche selbständige Sachen nebenbei zu machen. Dadurch gewinnt man auch für die Anstellung an Erfahrung, agiert und denkt selbständiger.

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M0nique
Vor 4 Monaten
@Jeverland
Die Versicherungspflicht in der DRV bei selbständiger Tätigkeit beginnt erst ab einem Gewinn von 450 € pro Monat!

Die Meldung beim Finanzamt dürfte keine Hürde darstellen = ein Schreiben. Steuer muss eh bezahlt werden.

Ein AG darf einem AN eine geringfügige Nebentätigkeit von wie hier ca. 1 oder 2 Stunden pro Woche nicht untersagen.

Ich denke, dass sich das doch durchaus lohnen könnte.
Gruß von Monique
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[mention]Jeverland[/mention] Die Versicherungspflicht in der DRV bei selbständiger Tätigkeit beginnt erst ab einem Gewinn von 450 € pro Monat! Die Meldung beim Finanzamt dürfte keine Hürde darstellen = ein Schreiben. Steuer muss eh bezahlt werden. Ein AG darf einem AN eine geringfügige Nebentätigkeit von wie hier ca. 1 oder 2 Stunden pro Woche nicht untersagen. Ich denke, dass sich das doch durchaus lohnen könnte. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Jeverland
Die Versicherungspflicht in der DRV bei selbständiger Tätigkeit beginnt erst ab einem Gewinn von 450 € pro Monat!

Die Meldung beim Finanzamt dürfte keine Hürde darstellen = ein Schreiben. Steuer muss eh bezahlt werden.

Ein AG darf einem AN eine geringfügige Nebentätigkeit von wie hier ca. 1 oder 2 Stunden pro Woche nicht untersagen.

Ich denke, dass sich das doch durchaus lohnen könnte.
Gruß von Monique

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Ahn
Vor 4 Monaten
@Leni C. genau das habe ich auch direkt gedacht, ich würd es auch über die Praxis laufen lassen, dann ist alles geregelt
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• JürgenK
[mention]Leni C.[/mention] genau das habe ich auch direkt gedacht, ich würd es auch über die Praxis laufen lassen, dann ist alles geregelt
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Ahn schrieb:

@Leni C. genau das habe ich auch direkt gedacht, ich würd es auch über die Praxis laufen lassen, dann ist alles geregelt

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Ahn
Vor 4 Monaten
@Jeverland genau, du machst ja der Praxis bei der du angestellt bist, quasi Konkurrenz, und das ist in der Regel nicht erlaubt bzw. wird oft im Anstellungsvertrag ausgeschlossen....
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[mention]Jeverland[/mention] genau, du machst ja der Praxis bei der du angestellt bist, quasi Konkurrenz, und das ist in der Regel nicht erlaubt bzw. wird oft im Anstellungsvertrag ausgeschlossen....
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Ahn schrieb:

@Jeverland genau, du machst ja der Praxis bei der du angestellt bist, quasi Konkurrenz, und das ist in der Regel nicht erlaubt bzw. wird oft im Anstellungsvertrag ausgeschlossen....

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M0nique
Vor 4 Monaten
@Ahn
Ein einziger Hausbesuch soll Konkurrenz sein? Soll ich jetzt lachen oder weinen?

Ich habe einige Jahre in meiner Angestelltentätigkeit (32,5 Stunden) noch 8 Stunden selbständig HBs bei PP und Sportgruppen gemacht. Die HBs hätte mein damaliger AG niemals selbst erledigen können (15 km Entfernung, 19 - 24 Uhr).
Ohne diesen Nebentätigkeiten hätte ich meine vielen Fobis nicht bezahlen können. Denn schon vor 30 Jahren verdiente man als KG nicht die Welt. Und Fobizuschüsse des AG waren damals noch nicht üblich.
Ich habe meinen damaligen AG einfach über meine Nebentätigkeiten informiert. Und gut war es.
Gruß von Monique
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• Papa Alpaka
[mention]Ahn[/mention] Ein einziger Hausbesuch soll Konkurrenz sein? Soll ich jetzt lachen oder weinen? Ich habe einige Jahre in meiner Angestelltentätigkeit (32,5 Stunden) noch 8 Stunden selbständig HBs bei PP und Sportgruppen gemacht. Die HBs hätte mein damaliger AG niemals selbst erledigen können (15 km Entfernung, 19 - 24 Uhr). Ohne diesen Nebentätigkeiten hätte ich meine vielen Fobis nicht bezahlen können. Denn schon vor 30 Jahren verdiente man als KG nicht die Welt. Und Fobizuschüsse des AG waren damals noch nicht üblich. Ich habe meinen damaligen AG einfach über meine Nebentätigkeiten informiert. Und gut war es. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Ahn
Ein einziger Hausbesuch soll Konkurrenz sein? Soll ich jetzt lachen oder weinen?

Ich habe einige Jahre in meiner Angestelltentätigkeit (32,5 Stunden) noch 8 Stunden selbständig HBs bei PP und Sportgruppen gemacht. Die HBs hätte mein damaliger AG niemals selbst erledigen können (15 km Entfernung, 19 - 24 Uhr).
Ohne diesen Nebentätigkeiten hätte ich meine vielen Fobis nicht bezahlen können. Denn schon vor 30 Jahren verdiente man als KG nicht die Welt. Und Fobizuschüsse des AG waren damals noch nicht üblich.
Ich habe meinen damaligen AG einfach über meine Nebentätigkeiten informiert. Und gut war es.
Gruß von Monique

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Badde
Vor 4 Monaten
@Ahn In der Regel hat ein AG nichts einzuwenden. Bei dem Fachkräftemangel kann er es sich auch nicht leisten....
Bitte nicht über eine Praxis laufen lassen. Dafür gibt es keinen Grund.
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[mention]Ahn[/mention] In der Regel hat ein AG nichts einzuwenden. Bei dem Fachkräftemangel kann er es sich auch nicht leisten.... Bitte nicht über eine Praxis laufen lassen. Dafür gibt es keinen Grund.
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Badde schrieb:

@Ahn In der Regel hat ein AG nichts einzuwenden. Bei dem Fachkräftemangel kann er es sich auch nicht leisten....
Bitte nicht über eine Praxis laufen lassen. Dafür gibt es keinen Grund.

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Ahn
Vor 4 Monaten
@M0nique die Nebentätigkeit musst du deinem Arbeitgeber melden, klar. Ist auch kein Problem wenn's in einer anderen Branche ist, aber das ist ja hier nicht der Fall...
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[mention]M0nique[/mention] die Nebentätigkeit musst du deinem Arbeitgeber melden, klar. Ist auch kein Problem wenn's in einer anderen Branche ist, aber das ist ja hier nicht der Fall...
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Ahn schrieb:

@M0nique die Nebentätigkeit musst du deinem Arbeitgeber melden, klar. Ist auch kein Problem wenn's in einer anderen Branche ist, aber das ist ja hier nicht der Fall...

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M0nique
Vor 4 Monaten
@Ahn Dieser eine Hausbesuch wird den AG ganz sicher in den Ruin treiben! Totale Konkurrenz!
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[mention]Ahn[/mention] Dieser eine Hausbesuch wird den AG ganz sicher in den Ruin treiben! Totale Konkurrenz!
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M0nique schrieb:

@Ahn Dieser eine Hausbesuch wird den AG ganz sicher in den Ruin treiben! Totale Konkurrenz!

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ragna seliger
Vor 4 Monaten
Hallo, ich bin ja nicht in der Praxus angestellt und hatte in meiner Klinik einen anderen, längst beendeten, Nebenjob bewilligt bekommen, so dass das also kein Problem darstellt! Zu den anderen Aussagen erstmal Danke und da ich eine Einkommensteuer mache, wird das Finanzamt doch dadurch in Kenntnis gesetzt und sich die Steuer zurückholen, oder? Ich bin nun letztendlich nicht wirklich klar, was ich dringend machen sollte, da ich ehrlich null Ahnung habe, da ich immer nur Angestellte ohne Nebenverdienst war, wenn man MamaSein nebenher nicht auch als Nebentätigkeit rechnen kann( ist ja unbezahlt und unbezahlbar:-))…..Liebe Grüße
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Hallo, ich bin ja nicht in der Praxus angestellt und hatte in meiner Klinik einen anderen, längst beendeten, Nebenjob bewilligt bekommen, so dass das also kein Problem darstellt! Zu den anderen Aussagen erstmal Danke und da ich eine Einkommensteuer mache, wird das Finanzamt doch dadurch in Kenntnis gesetzt und sich die Steuer zurückholen, oder? Ich bin nun letztendlich nicht wirklich klar, was ich dringend machen sollte, da ich ehrlich null Ahnung habe, da ich immer nur Angestellte ohne Nebenverdienst war, wenn man MamaSein nebenher nicht auch als Nebentätigkeit rechnen kann( ist ja unbezahlt und unbezahlbar:-))…..Liebe Grüße
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ragna seliger schrieb:

Hallo, ich bin ja nicht in der Praxus angestellt und hatte in meiner Klinik einen anderen, längst beendeten, Nebenjob bewilligt bekommen, so dass das also kein Problem darstellt! Zu den anderen Aussagen erstmal Danke und da ich eine Einkommensteuer mache, wird das Finanzamt doch dadurch in Kenntnis gesetzt und sich die Steuer zurückholen, oder? Ich bin nun letztendlich nicht wirklich klar, was ich dringend machen sollte, da ich ehrlich null Ahnung habe, da ich immer nur Angestellte ohne Nebenverdienst war, wenn man MamaSein nebenher nicht auch als Nebentätigkeit rechnen kann( ist ja unbezahlt und unbezahlbar:-))…..Liebe Grüße

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Badde
Vor 4 Monaten
@ragna seliger Das FA möchte halt die Lohnsteuer gleich, so wie beim Angestellten. Deshalb zahlen Selbständige mit höheren Umsätzen quartalsweise Ihre voraussichtliche Steuer voraus.
Bei einem Patienten mit etwas Umsatz reicht die Angabe am Jahresende mit der sonstigen Steuererklärung. Wenn Du jetzt das FA anschreibst, hast Du das nächste Problem in Form eines Formularkrieges.
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[mention]ragna seliger[/mention] Das FA möchte halt die Lohnsteuer gleich, so wie beim Angestellten. Deshalb zahlen Selbständige mit höheren Umsätzen quartalsweise Ihre voraussichtliche Steuer voraus. Bei einem Patienten mit etwas Umsatz reicht die Angabe am Jahresende mit der sonstigen Steuererklärung. Wenn Du jetzt das FA anschreibst, hast Du das nächste Problem in Form eines Formularkrieges.
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Badde schrieb:

@ragna seliger Das FA möchte halt die Lohnsteuer gleich, so wie beim Angestellten. Deshalb zahlen Selbständige mit höheren Umsätzen quartalsweise Ihre voraussichtliche Steuer voraus.
Bei einem Patienten mit etwas Umsatz reicht die Angabe am Jahresende mit der sonstigen Steuererklärung. Wenn Du jetzt das FA anschreibst, hast Du das nächste Problem in Form eines Formularkrieges.

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M0nique
Vor 4 Monaten
@Badde
Bei einer selbständigen Tätigkeit wird keine Lohnsteuer fällig!!!
Du meinst wahrscheinlich die Einkommensteuervorauszahlung, die man jedes Quartal an das FA zahlen muss?
Gruß von Monique
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[mention]Badde[/mention] Bei einer selbständigen Tätigkeit wird keine Lohnsteuer fällig!!! Du meinst wahrscheinlich die Einkommensteuervorauszahlung, die man jedes Quartal an das FA zahlen muss? Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Badde
Bei einer selbständigen Tätigkeit wird keine Lohnsteuer fällig!!!
Du meinst wahrscheinlich die Einkommensteuervorauszahlung, die man jedes Quartal an das FA zahlen muss?
Gruß von Monique

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M0nique
Vor 4 Monaten
@ragna seliger
Berufshaftpflichtversicherung abschließen, bei der BG anmelden und gut ist.
Und sich vielleicht noch nach dem ein oder anderen PP mit HB umsehen wink
Gruß von Monique
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• Bernie
[mention]ragna seliger[/mention] Berufshaftpflichtversicherung abschließen, bei der BG anmelden und gut ist. Und sich vielleicht noch nach dem ein oder anderen PP mit HB umsehen [emoji]wink[/emoji] Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@ragna seliger
Berufshaftpflichtversicherung abschließen, bei der BG anmelden und gut ist.
Und sich vielleicht noch nach dem ein oder anderen PP mit HB umsehen wink
Gruß von Monique

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Badde
Vor 4 Monaten
@M0nique Hab ich ja auch nicht behauptet.
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[mention]M0nique[/mention] Hab ich ja auch nicht behauptet.
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Badde schrieb:

@M0nique Hab ich ja auch nicht behauptet.

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Bernie
Vor 4 Monaten
@M0nique .... un evtl. - je nach BL - noch Meldung beim ÖGD. Ich frage mich: Macht ragna seliger das als HB oder wird die PP "irgendwo" behandelt? Und wie sieht die Rechnung aus? blush
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[mention]M0nique[/mention] .... un evtl. - je nach BL - noch Meldung beim ÖGD. Ich frage mich: Macht ragna seliger das als HB oder wird die PP "irgendwo" behandelt? Und wie sieht die Rechnung aus? [emoji]blush[/emoji]
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Bernie schrieb:

@M0nique .... un evtl. - je nach BL - noch Meldung beim ÖGD. Ich frage mich: Macht ragna seliger das als HB oder wird die PP "irgendwo" behandelt? Und wie sieht die Rechnung aus? blush

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ragna seliger schrieb:

Hallo, das wurde sicher schon x mal geschrieben, ich bin Festangestellte und habe seit einem 1/2 Jahr eine einzige Privatpatientin, die ich mit Privatrezept betreue! Ich hatte im Vorfeld eine Kollegin, die das schon lange nebenbei macht, nach Voraussetzungen gefragt und sie meinte, es benötigt nur die Zulassung als Physiotherapeutin und gut! Ich wurde nun dank einer anderen Kollegin darauf aufmerksam gemacht, dass das wahrscheinlich nicht ausreicht…..muss ich eine Berufshaftpflicht abschließen, wahrscheinlich dann schon längst überfällig?!Ich werde nicht weitere Patienten betreuen, eben nur diese eine! Danke für jegliche Unterstützung!



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