Wir sind eine freie Praxis für
Physiotherapie mit 4 Therapeut:
Innen, 2 Rezeptionsfachkräften.
Wir sind seit 1999 in Dresden
Laubegast tätig. Unsere
Fachgebiete sind Orthopädie,
Chirurgie und Neurologie. Unsere
Therapieschwerpunkte sind Manuelle
Therapie, Krankengymnastik nach
Bobath und Lymphdrainage. Die
Durchführung von
Rückenschulkursen und Personal
Trainining gehört auch zu unserem
Aufgabengebiet.
Das bringst Du mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung
als Physiotherapeut: Innen
- ...
Physiotherapie mit 4 Therapeut:
Innen, 2 Rezeptionsfachkräften.
Wir sind seit 1999 in Dresden
Laubegast tätig. Unsere
Fachgebiete sind Orthopädie,
Chirurgie und Neurologie. Unsere
Therapieschwerpunkte sind Manuelle
Therapie, Krankengymnastik nach
Bobath und Lymphdrainage. Die
Durchführung von
Rückenschulkursen und Personal
Trainining gehört auch zu unserem
Aufgabengebiet.
Das bringst Du mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung
als Physiotherapeut: Innen
- ...
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Janine Lang schrieb:
Vor nicht allzu langer Zeit gab es hier einen Beitrag, dass wenn Schulen und Kitas Coronabedingt schließen, man zu Hause bleiben kann. Und das bei voller Bezahlung und der Chef kann beim Gesundheitsamt den Ausfall beantragen. Ich finde nur den Betrag nicht mehr. Kann mir bitte jemand helfen.
BMAS - Entschädigung von Eltern – Hier finden Sie Informationen des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales zur Entschädigun
Betreuung Kind in Quarantäne bzw. erkrankt
Link
Das muss man unterscheiden. Wenn das Kind selbst erkrankt ist, bis 15 Tage bei vollem Gehalt*. Wenn die Einrichtung schließt und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht bzw. eine Quarantäne für das Kind angeordnet wurde, bis 10 Wochen und 67% vom Gehalt.
*
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PT-Morris schrieb:
Infektionsschutzgesetz
BMAS - Entschädigung von Eltern – Hier finden Sie Informationen des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales zur Entschädigun
Betreuung Kind in Quarantäne bzw. erkrankt
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Das muss man unterscheiden. Wenn das Kind selbst erkrankt ist, bis 15 Tage bei vollem Gehalt*. Wenn die Einrichtung schließt und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht bzw. eine Quarantäne für das Kind angeordnet wurde, bis 10 Wochen und 67% vom Gehalt.
*
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Janine Lang schrieb:
Danke
Ich hab leider keinen passenden Artikel gefunden aber Stöber einfach mal ein bisschen :wink:
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Jannis95 schrieb:
Vor nicht allzu langer Zeit wurden nochmal neue Regelungen für die Eltern und Kinderkrankenzeiten veröffentlicht bzw erlassen ...
Ich hab leider keinen passenden Artikel gefunden aber Stöber einfach mal ein bisschen :wink:
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