Wir sind aktuell ein Team von
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtenden Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisc...
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtenden Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisc...
Wie ist es z.B. bei Schulterpatienten, die bisher KG und MLD hatten? Kann ich die beide auf die Blankoverordnung als vorrangige Heilmittel schreiben? Und wie muss ein MLD- Rezept für die untere Extremität jetzt aussehen? Da dürfen wir doch ab jetzt die Dauer bestimmen.
Gefällt mir
Achtung: hierzu gibt es eine deutliche Warnung seitens der Verbände. https://www.physio.de/community/news/vorsicht-bei-lymph-rezepten-ohne-zeitangabe/99/11454/1
Und MLD muss weiterhin zwingend vom Arzt verordnet werden. Die Blanko-VO für der Schulter gilt ausschließlich für die Diagnosegruppe EX. MLD bedarf die Diagnosegruppe LY.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dirk Bernd Nein, bei der MLD gibt es keine Blanko-VO sowie wir es jetzt bei der Schulter kennen. Allerdings kann der Arzt seit dem 01.10. die Zeitangaben weglassen. In Abhängigkeit vom Stadium (sprich: ICD) können wir jetzt selbst flexibel mit den Behandlungszeiten umgehen. Siehe § 18 Ziff. 7 HMR https://www.physio.de/hmr/hmr20-d.php
Achtung: hierzu gibt es eine deutliche Warnung seitens der Verbände. https://www.physio.de/community/news/vorsicht-bei-lymph-rezepten-ohne-zeitangabe/99/11454/1
Und MLD muss weiterhin zwingend vom Arzt verordnet werden. Die Blanko-VO für der Schulter gilt ausschließlich für die Diagnosegruppe EX. MLD bedarf die Diagnosegruppe LY.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dirk Bernd schrieb:
Ahhhh, macht Sinn mit der Diagnosegruppe. Danke!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Dirk Bernd schrieb:
Zu diesem Thema habe ich nichts gefunden. Irgendwann hieß es mal, auch die MLD gibt es jetzt als Blankoverordnung.
Wie ist es z.B. bei Schulterpatienten, die bisher KG und MLD hatten? Kann ich die beide auf die Blankoverordnung als vorrangige Heilmittel schreiben? Und wie muss ein MLD- Rezept für die untere Extremität jetzt aussehen? Da dürfen wir doch ab jetzt die Dauer bestimmen.
Mein Profilbild bearbeiten