In Voll- oder Teilzeit, als Minijob
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernen Sie
Krankheitsbilder kennen, ...
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernen Sie
Krankheitsbilder kennen, ...
Habe mich registriert. Dort steht etwas von Sachkosten. Was wird denn von der KV aufgrund der TestV Verordnung gezahlt ?
ab 1.4.21 6€ pro Test, oder nur die Anschaffungskosten der Tests, oder beides zusammen?
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schlumpi22 schrieb:
Hallo, ich habe den Beschaffungswert eingegeben. 8,99 pro Test und warte mal ab, was überwiesen wird. Rechnung hebe ich auf, falls sie noch was haben wollen als Nachweis
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steupel schrieb:
Hallo,
Habe mich registriert. Dort steht etwas von Sachkosten. Was wird denn von der KV aufgrund der TestV Verordnung gezahlt ?
ab 1.4.21 6€ pro Test, oder nur die Anschaffungskosten der Tests, oder beides zusammen?
Die Coronavirus-Testverordnung konkretisiert in § 11 für uns als Kostenersatz, dass "für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar bis [...] höchstens 6 Euro je Test, zu zahlen."
Die Zahlung erfolgt also ausschließlich für die eigentlichen Kosten des Tests - mit der Obergrenze von 6,- Euro.
Gruß
Nora
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steupel schrieb:
Ok, Danke für deine Hilfe !
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Nora Weber schrieb:
Leider verstehe ich deine Fragestellung nicht ganz: meinst du, dass man 6,- Euro für die Durchführung des Tests bekommt, evtl. plus der Anschaffungskosten?
Die Coronavirus-Testverordnung konkretisiert in § 11 für uns als Kostenersatz, dass "für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar bis [...] höchstens 6 Euro je Test, zu zahlen."
Die Zahlung erfolgt also ausschließlich für die eigentlichen Kosten des Tests - mit der Obergrenze von 6,- Euro.
Gruß
Nora
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