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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Coronahilfe bei Infektion 2022 vom Land BW ?

Neues Thema
Coronahilfe bei Infektion 2022 vom Land BW ?
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MH-FN
Vor 4 Monaten
Hallo zusammen, dummerweise habe ich doch tatsächlich gestern einen positiven Selbsttest Praxis intern angezeigt bekommen, im offiziellen Testzentrum wurde das heute nun bestätigt.
Vom Gesundheitsamt (BW-RV) habe ich die Auskunft bekommen, dass Ausgleichszahlungen über das Land, hier vom Regierungspräsidium, übernommen werden.
Aber leider habe ich jetzt im Forum nichts aktuelles gefunden, das meiste ist von 2020 , der Thread wurde jeweils geschlossen.
Könnt ihr mir helfen, hat die Informationen, wie die Vorgehensweise nun ist? Vielen Dank schon im Voraus,
viele herzliche Grüße und bleibt alle gesund!
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Hallo zusammen, dummerweise habe ich doch tatsächlich gestern einen positiven Selbsttest Praxis intern angezeigt bekommen, im offiziellen Testzentrum wurde das heute nun bestätigt. Vom Gesundheitsamt (BW-RV) habe ich die Auskunft bekommen, dass Ausgleichszahlungen über das Land, hier vom Regierungspräsidium, übernommen werden. Aber leider habe ich jetzt im Forum nichts aktuelles gefunden, das meiste ist von 2020 , der Thread wurde jeweils geschlossen. Könnt ihr mir helfen, hat die Informationen, wie die Vorgehensweise nun ist? Vielen Dank schon im Voraus, viele herzliche Grüße und bleibt alle gesund!
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MH-FN
Vor 4 Monaten
ich habe die Informationen bekommen, vielen Dank, erledigt, mit herzlichen Grüßen an alle
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ich habe die Informationen bekommen, vielen Dank, erledigt, mit herzlichen Grüßen an alle
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MH-FN schrieb:

ich habe die Informationen bekommen, vielen Dank, erledigt, mit herzlichen Grüßen an alle

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MH-FN
Vor 4 Monaten
Entschädigungs Anträge online Infos 2022 -10
folgende Infos habe ich gefunden:
Fragen können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0711 21820061 (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) stellen oder an
[E-Mail]
richten.
Entschädigungs Anträge müssen grundsätzlich per online-Antrag über
Infoportal IfSG – Startseite
auf elektronischem Weg gestellt werden. (Das betrifft das Regierungspräsidium Tübingen)

ich habe das selber noch nicht ausprobiert, aber das sollte alles stimmig sein.
Viele Grüße
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Entschädigungs Anträge online Infos 2022 -10 folgende Infos habe ich gefunden: Fragen können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0711 21820061 (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) stellen oder an Entschaedigung-ifsg@rpt.bwj.de richten. Entschädigungs Anträge müssen grundsätzlich per online-Antrag über www.ifsg-online.de auf elektronischem Weg gestellt werden. (Das betrifft das Regierungspräsidium Tübingen) ich habe das selber noch nicht ausprobiert, aber das sollte alles stimmig sein. Viele Grüße
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MH-FN schrieb:

Entschädigungs Anträge online Infos 2022 -10
folgende Infos habe ich gefunden:
Fragen können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0711 21820061 (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) stellen oder an
[E-Mail]
richten.
Entschädigungs Anträge müssen grundsätzlich per online-Antrag über
Infoportal IfSG – Startseite
auf elektronischem Weg gestellt werden. (Das betrifft das Regierungspräsidium Tübingen)

ich habe das selber noch nicht ausprobiert, aber das sollte alles stimmig sein.
Viele Grüße

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MH-FN
Vor 4 Monaten
Vereinfachte Regel bei Quarantäne-Entschädigung: Baden-Württemberg

Schnell Test Nachweis reicht, PCR Test kann aber muss nicht mehr für di Inanspruch Name von Entschädigungszahlungen.
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https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/vereinfachte-regel-bei-quarantaene-entschaedigung-1/ Schnell Test Nachweis reicht, PCR Test kann aber muss nicht mehr für di Inanspruch Name von Entschädigungszahlungen.
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MH-FN schrieb:

Vereinfachte Regel bei Quarantäne-Entschädigung: Baden-Württemberg

Schnell Test Nachweis reicht, PCR Test kann aber muss nicht mehr für di Inanspruch Name von Entschädigungszahlungen.

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pt ani
Vor 4 Monaten
@MH-FN
Der Link ist vom März 22. Zumindest das mit den zehn Tagen Quarantäne stimmt nicht mehr, es sind fünf.
Ob sich sonst noch etwas geändert hat, weiß ich allerdings nicht..
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[mention]MH-FN[/mention] Der Link ist vom März 22. Zumindest das mit den zehn Tagen Quarantäne stimmt nicht mehr, es sind fünf. Ob sich sonst noch etwas geändert hat, weiß ich allerdings nicht..
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pt ani schrieb:

@MH-FN
Der Link ist vom März 22. Zumindest das mit den zehn Tagen Quarantäne stimmt nicht mehr, es sind fünf.
Ob sich sonst noch etwas geändert hat, weiß ich allerdings nicht..

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MH-FN
Vor 4 Monaten
wichtig:
Korrektur der Telefonnummer jetzt richtig:
0711 218200-601 (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) 

Hinweis:
die Beratungshilfe ist wirklich echt gut!
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[b][u]wichtig[/u][/b]: Korrektur der Telefonnummer jetzt richtig: [b]0711 218200-601[/b] (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr)  Hinweis: die Beratungshilfe ist wirklich echt gut!
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MH-FN schrieb:

wichtig:
Korrektur der Telefonnummer jetzt richtig:
0711 218200-601 (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) 

Hinweis:
die Beratungshilfe ist wirklich echt gut!

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MH-FN schrieb:

Hallo zusammen, dummerweise habe ich doch tatsächlich gestern einen positiven Selbsttest Praxis intern angezeigt bekommen, im offiziellen Testzentrum wurde das heute nun bestätigt.
Vom Gesundheitsamt (BW-RV) habe ich die Auskunft bekommen, dass Ausgleichszahlungen über das Land, hier vom Regierungspräsidium, übernommen werden.
Aber leider habe ich jetzt im Forum nichts aktuelles gefunden, das meiste ist von 2020 , der Thread wurde jeweils geschlossen.
Könnt ihr mir helfen, hat die Informationen, wie die Vorgehensweise nun ist? Vielen Dank schon im Voraus,
viele herzliche Grüße und bleibt alle gesund!

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KGSchuller
Vor 4 Monaten
Danke für die aktuelle Information hier wink

Aber Frage: Als AN und positivem Corona-Test ist man doch krank, da bekommt der AG das doch bei Krankmeldung über die Umlage zurück (zumindest zum Teil).
Gibt es noch andere Quarantäne, die angeordnet werden kann? Denn die meisten können ja bei negativem Test arbeiten gehen, wenn der Ehepartner /Kind positiv ist...
und eine Absonderung auf geheis des AG gilt ja nicht, oder sehe ich das falsch?

Also wär das dann ja nur für den AG selbst bzw. für einen Selbständigen.....

Aber trotzdem nochmal danke für die Info´s das hilft ja schinmal echt weiter....
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Danke für die aktuelle Information hier [emoji]wink[/emoji] Aber Frage: Als AN und positivem Corona-Test ist man doch krank, da bekommt der AG das doch bei Krankmeldung über die Umlage zurück (zumindest zum Teil). Gibt es noch andere Quarantäne, die angeordnet werden kann? Denn die meisten können ja bei negativem Test arbeiten gehen, wenn der Ehepartner /Kind positiv ist... und eine Absonderung auf geheis des AG gilt ja nicht, oder sehe ich das falsch? Also wär das dann ja nur für den AG selbst bzw. für einen Selbständigen..... Aber trotzdem nochmal danke für die Info´s das hilft ja schinmal echt weiter....
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MH-FN
Vor 4 Monaten
also für dich, so habe ich das verstanden, bekommt der Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung. Wenn du Arbeitnehmer bist dann bist du halt krank, bekommst aber trotzdem deine Lohnfortzahlung. So gesehen ist das schon korrekt, dass jeder Arbeitgeber, der den finanziellen Aufwand hat, entlastet wird.
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also für dich, so habe ich das verstanden, bekommt der Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung. Wenn du Arbeitnehmer bist dann bist du halt krank, bekommst aber trotzdem deine Lohnfortzahlung. So gesehen ist das schon korrekt, dass jeder Arbeitgeber, der den finanziellen Aufwand hat, entlastet wird.
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MH-FN schrieb:

also für dich, so habe ich das verstanden, bekommt der Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung. Wenn du Arbeitnehmer bist dann bist du halt krank, bekommst aber trotzdem deine Lohnfortzahlung. So gesehen ist das schon korrekt, dass jeder Arbeitgeber, der den finanziellen Aufwand hat, entlastet wird.

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MH-FN
Vor 4 Monaten
Ja, einige dieser aktuellen Vorgehensweisen sind meines Erachtens einfach nicht gut. Meines Erachtens auch widersprüchlich. Und irgendwie orientieren sie sich tatsächlich nicht an der Biologie des Virus. (Hier meine ich die Entscheidungsträger). Aber es ist halt wie immer: das Geld zählt.
Viel Glück und bleibt alle gesund
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Ja, einige dieser aktuellen Vorgehensweisen sind meines Erachtens einfach nicht gut. Meines Erachtens auch widersprüchlich. Und irgendwie orientieren sie sich tatsächlich nicht an der Biologie des Virus. (Hier meine ich die Entscheidungsträger). Aber es ist halt wie immer: das Geld zählt. Viel Glück und bleibt alle gesund
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MH-FN schrieb:

Ja, einige dieser aktuellen Vorgehensweisen sind meines Erachtens einfach nicht gut. Meines Erachtens auch widersprüchlich. Und irgendwie orientieren sie sich tatsächlich nicht an der Biologie des Virus. (Hier meine ich die Entscheidungsträger). Aber es ist halt wie immer: das Geld zählt.
Viel Glück und bleibt alle gesund

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KGSchuller
Vor 4 Monaten
@MH-FN
JA, die kommt aber von der KKAsse, wenn positiv, da AN ja krank ist. Daher bracuht man keine zu beantragen, da reicht die AU.
Denke nur für den absonderungsfall bei Kontakt z.B. innerhalb der Familie kann man die Entschädigungszahlung beantragen.
Für den AG oder selbständigen dagegen schon da zu beantrage, da gibts ja kein geld von der KKasse (ausser es ist im Tarif enthalten...was bei den wenigsten der Fall sein dürfte)
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[mention]MH-FN[/mention] JA, die kommt aber von der KKAsse, wenn positiv, da AN ja krank ist. Daher bracuht man keine zu beantragen, da reicht die AU. Denke nur für den absonderungsfall bei Kontakt z.B. innerhalb der Familie kann man die Entschädigungszahlung beantragen. Für den AG oder selbständigen dagegen schon da zu beantrage, da gibts ja kein geld von der KKasse (ausser es ist im Tarif enthalten...was bei den wenigsten der Fall sein dürfte)
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KGSchuller schrieb:

@MH-FN
JA, die kommt aber von der KKAsse, wenn positiv, da AN ja krank ist. Daher bracuht man keine zu beantragen, da reicht die AU.
Denke nur für den absonderungsfall bei Kontakt z.B. innerhalb der Familie kann man die Entschädigungszahlung beantragen.
Für den AG oder selbständigen dagegen schon da zu beantrage, da gibts ja kein geld von der KKasse (ausser es ist im Tarif enthalten...was bei den wenigsten der Fall sein dürfte)

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pt ani
Vor 4 Monaten
@KGSchuller

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es Ausfallzahlungen für Angestellte. Dafür müssen sie positiv sein, aber gesund. Dann bekommen sie keinen Krankenschein und müssen ja trotzdem in Quarantäne und kosten den AG.
Sorry, wenn ich das Thema verfehlt habe :-)
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[mention]KGSchuller[/mention] Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es Ausfallzahlungen für Angestellte. Dafür müssen sie positiv sein, aber gesund. Dann bekommen sie keinen Krankenschein und müssen ja trotzdem in Quarantäne und kosten den AG. Sorry, wenn ich das Thema verfehlt habe :-)
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pt ani schrieb:

@KGSchuller

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es Ausfallzahlungen für Angestellte. Dafür müssen sie positiv sein, aber gesund. Dann bekommen sie keinen Krankenschein und müssen ja trotzdem in Quarantäne und kosten den AG.
Sorry, wenn ich das Thema verfehlt habe :-)

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KGSchuller
Vor 4 Monaten
@pt ani blushAlles gut, dafür ist das Forum ja da, damit wir uns allen Helfen und uns austauschen können. wink

Positiv bedeutet erkrankt, da ist man nicht gesund, höchstens frei von Symptomen.
Das ist ganz klar definiert, erkrankt ist erkrankt und damit für den AN Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der AG bekommt über die Umlage teilweise was zurück.
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[mention]pt ani[/mention] [emoji]blush[/emoji]Alles gut, dafür ist das Forum ja da, damit wir uns allen Helfen und uns austauschen können. [emoji]wink[/emoji] Positiv bedeutet erkrankt, da ist man nicht gesund, höchstens frei von Symptomen. Das ist ganz klar definiert, erkrankt ist erkrankt und damit für den AN Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der AG bekommt über die Umlage teilweise was zurück.
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KGSchuller schrieb:

@pt ani blushAlles gut, dafür ist das Forum ja da, damit wir uns allen Helfen und uns austauschen können. wink

Positiv bedeutet erkrankt, da ist man nicht gesund, höchstens frei von Symptomen.
Das ist ganz klar definiert, erkrankt ist erkrankt und damit für den AN Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der AG bekommt über die Umlage teilweise was zurück.

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KGSchuller schrieb:

Danke für die aktuelle Information hier wink

Aber Frage: Als AN und positivem Corona-Test ist man doch krank, da bekommt der AG das doch bei Krankmeldung über die Umlage zurück (zumindest zum Teil).
Gibt es noch andere Quarantäne, die angeordnet werden kann? Denn die meisten können ja bei negativem Test arbeiten gehen, wenn der Ehepartner /Kind positiv ist...
und eine Absonderung auf geheis des AG gilt ja nicht, oder sehe ich das falsch?

Also wär das dann ja nur für den AG selbst bzw. für einen Selbständigen.....

Aber trotzdem nochmal danke für die Info´s das hilft ja schinmal echt weiter....

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KGSchuller
Vor 4 Monaten
Gerade bei der KV Berlin gefunden:

hier der link dazu:
So bescheinigen Ärzt:innen eine AU bei Quarantäne und Isolation

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus können Ärzt:innen nur Personen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, die mit dem Coronavirus nachweislich infiziert sind und sich deshalb für mehrere Tage in Isolation begeben müssen. Zu unterscheiden ist hier zwischen Personen mit und ohne Krankheitssymptomen:

Bei einer bestätigten Infektion und Krankheitssymptomen aufgrund derer Patient:innen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können, kann eine AU ausgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Gesundheitsamt eine Isolation angeordnet hat.

Bei einer bestätigten Infektion ohne Krankheitssymptome kann grundsätzlich auch eine AU ausgestellt werden. Denn die Patient:innen können wegen der Infektion die Wohnung nicht verlassen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. Ausnahme: Patient:innen können während des gesamten Zeitraums der Isolation die Tätigkeit von zu Hause aus erbringen („Homeoffice“).

Also nur Entschädigung, wenn in Quarantäne und keine machweisbare Infektion (und natürlich geimpft). Sobald jemand positiv ist, gilt er als erkrankt und damit fällt der AN unter die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für max. 6 Wochen. Danach beginnt das Krankengeld.
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Gerade bei der KV Berlin gefunden: hier der link dazu: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn220128-3 Im Zusammenhang mit dem Coronavirus können Ärzt:innen nur Personen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, die mit dem Coronavirus nachweislich infiziert sind und sich deshalb für mehrere Tage in Isolation begeben müssen. Zu unterscheiden ist hier zwischen Personen mit und ohne Krankheitssymptomen: Bei einer bestätigten Infektion und Krankheitssymptomen aufgrund derer Patient:innen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können, kann eine AU ausgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Gesundheitsamt eine Isolation angeordnet hat. Bei einer bestätigten Infektion ohne Krankheitssymptome kann grundsätzlich auch eine AU ausgestellt werden. Denn die Patient:innen können wegen der Infektion die Wohnung nicht verlassen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. Ausnahme: Patient:innen können während des gesamten Zeitraums der Isolation die Tätigkeit von zu Hause aus erbringen („Homeoffice“). Also nur Entschädigung, wenn in Quarantäne und keine machweisbare Infektion (und natürlich geimpft). Sobald jemand positiv ist, gilt er als erkrankt und damit fällt der AN unter die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für max. 6 Wochen. Danach beginnt das Krankengeld.
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KGSchuller schrieb:

Gerade bei der KV Berlin gefunden:

hier der link dazu:
So bescheinigen Ärzt:innen eine AU bei Quarantäne und Isolation

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus können Ärzt:innen nur Personen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, die mit dem Coronavirus nachweislich infiziert sind und sich deshalb für mehrere Tage in Isolation begeben müssen. Zu unterscheiden ist hier zwischen Personen mit und ohne Krankheitssymptomen:

Bei einer bestätigten Infektion und Krankheitssymptomen aufgrund derer Patient:innen ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können, kann eine AU ausgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Gesundheitsamt eine Isolation angeordnet hat.

Bei einer bestätigten Infektion ohne Krankheitssymptome kann grundsätzlich auch eine AU ausgestellt werden. Denn die Patient:innen können wegen der Infektion die Wohnung nicht verlassen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. Ausnahme: Patient:innen können während des gesamten Zeitraums der Isolation die Tätigkeit von zu Hause aus erbringen („Homeoffice“).

Also nur Entschädigung, wenn in Quarantäne und keine machweisbare Infektion (und natürlich geimpft). Sobald jemand positiv ist, gilt er als erkrankt und damit fällt der AN unter die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für max. 6 Wochen. Danach beginnt das Krankengeld.

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hugo5
Vor 4 Monaten
Hallo zusammen,

da ich gerade aktuell zum ersten mal Corona hatte und ich Praxisinhaber bin, wollte ich nachfragen, ob jemand die Entschädigung bereits beantragt hat? rentiert sich der Aufwand für 5 Tage ( in meinem Fall zumindest) für das was man bekommt? Ich hab keine Vorstellung wie hoch die Entschädigung ist?

Vielleicht hat ja jemand dazu Erfahrungen gemacht ?

Gruß Sabine
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Hallo zusammen, da ich gerade aktuell zum ersten mal Corona hatte und ich Praxisinhaber bin, wollte ich nachfragen, ob jemand die Entschädigung bereits beantragt hat? rentiert sich der Aufwand für 5 Tage ( in meinem Fall zumindest) für das was man bekommt? Ich hab keine Vorstellung wie hoch die Entschädigung ist? Vielleicht hat ja jemand dazu Erfahrungen gemacht ? Gruß Sabine
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die neue
Vor 4 Monaten
lt. meiner Steuerberaterin wird die Entschädigung nach dem Vorjahresumsatzes berechnet.
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lt. meiner Steuerberaterin wird die Entschädigung nach dem Vorjahresumsatzes berechnet.
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die neue schrieb:

lt. meiner Steuerberaterin wird die Entschädigung nach dem Vorjahresumsatzes berechnet.

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hugo5 schrieb:

Hallo zusammen,

da ich gerade aktuell zum ersten mal Corona hatte und ich Praxisinhaber bin, wollte ich nachfragen, ob jemand die Entschädigung bereits beantragt hat? rentiert sich der Aufwand für 5 Tage ( in meinem Fall zumindest) für das was man bekommt? Ich hab keine Vorstellung wie hoch die Entschädigung ist?

Vielleicht hat ja jemand dazu Erfahrungen gemacht ?

Gruß Sabine



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