Zur Verstärkung unseres Teams,
suchen wir ein(e)
Physiotherapeut/in für Voll- /
Teilzeit oder 538 € Basis !
Voraussetzungen sind :
- abgeschlossene
Physiotherapieausbildung
wünschenswert :
- manuelle Lymphdrainage
- manuelle Therapie
- KGG
Wir bieten in unserem großen,
modernen Therapiezentrum die
gesamte Palette an konservativer
Therapie außer Balneotherapie an.
Zusätzlich großer Gerätepark der
Firma Frei und Wellnessbereich mit
Sauna, Sanarium und Dampfbad.
Neben en...
suchen wir ein(e)
Physiotherapeut/in für Voll- /
Teilzeit oder 538 € Basis !
Voraussetzungen sind :
- abgeschlossene
Physiotherapieausbildung
wünschenswert :
- manuelle Lymphdrainage
- manuelle Therapie
- KGG
Wir bieten in unserem großen,
modernen Therapiezentrum die
gesamte Palette an konservativer
Therapie außer Balneotherapie an.
Zusätzlich großer Gerätepark der
Firma Frei und Wellnessbereich mit
Sauna, Sanarium und Dampfbad.
Neben en...
Und vorallem wannhugging_face
Gibt's da schon Neuigkeiten?
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kroetzi schrieb:
Och Nöööööö🙈
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mario29 schrieb:
Bin gespannt wo ich meine Rechnung für die mittlerweile wieder überteuerten Schnelltests für die Angestellten hinschicken darf....
Und vorallem wannhugging_face
Gibt's da schon Neuigkeiten?
Das mache ich schon seitdem man den Mitarbeitern Tests zur Verfügung stellen musste.
Klappte bisher immer problemlos mit der Erstattung.
Man braucht auch keine Rechnung einreichen, nur die Anzahl Tests, die man im Monat verbraucht hatte
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Stefan999 schrieb:
Ich hab heute eine Testabrechnung für November online bei der KV-Nordrhein eingereicht.
Das mache ich schon seitdem man den Mitarbeitern Tests zur Verfügung stellen musste.
Klappte bisher immer problemlos mit der Erstattung.
Man braucht auch keine Rechnung einreichen, nur die Anzahl Tests, die man im Monat verbraucht hatte
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mario29 schrieb:
Ok ..dann probiere ich das
bzw diese auch zur Abrechnung einreichen kann.?
Fortbildung zum Testen sind vorhanden.
Und auch ein Testzertifikat für sie Ausstellen darf,welches auch eine Gültigkeit hat.
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Das würde ich nicht für lau machen...
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Ahn schrieb:
Ja, darfst du, wenn du zertifiziert bist. Stellt sich nur die Frage welchen Betrag du dafür von deinen Patienten verlangst. Die Patienten müssen mindestens eine Viertelstunde früher kommen, du musst dich umziehen mit Schutzanzug und dem ganzen Gedöns, d.h. deine Arbeitszeit musst du berechnen und den Test musst du ja auch kaufen.
Das würde ich nicht für lau machen...
bzw diese auch zur Abrechnung einreichen kann.?
Fortbildung zum Testen sind vorhanden.
Und auch ein Testzertifikat für sie Ausstellen darf,welches auch eine Gültigkeit hat.
Was Du machen kannst ist, Deine Mitarbeiter testen und die Erstattung beantragen.
Wenn Du Deine Patienten testen möchtest, bleibst Du entweder auf den Kosten sitzen oder die Patienten zahlen Dir das.
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die neue schrieb:
FeldGeibel schrieb am 30.11.2021 13:00 Uhr:Kann mir jemand sagen ,ob ich unsere eigenen Patienten auch testen darf ? Wo zur Abrechnung einreichen? Bei der KV? Mit Sicherheit nicht! Dazu musst Du ein Testzentrum sein. Und die haben ganz andere Voraussetzungen als wir.
bzw diese auch zur Abrechnung einreichen kann.?
Fortbildung zum Testen sind vorhanden.
Und auch ein Testzertifikat für sie Ausstellen darf,welches auch eine Gültigkeit hat.
Was Du machen kannst ist, Deine Mitarbeiter testen und die Erstattung beantragen.
Wenn Du Deine Patienten testen möchtest, bleibst Du entweder auf den Kosten sitzen oder die Patienten zahlen Dir das.
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FeldGeibel schrieb:
@Ahn danke für die Antworten … hab gestern noch mit unserem zuständigen Gesundheitsamt telefoniert.Abrechnung über KV nur als Testzentrum möglich .
das ist richtig was du mir geschrieben hast .
Abrechnung über KV nur als Testzentrum möglich . Mitarbeitertest’s kann ich abrechnen. Zur Zeit bis zu 10 Test’s pro Monat
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FeldGeibel schrieb:
@die neue danke für die Antwort.
das ist richtig was du mir geschrieben hast .
Abrechnung über KV nur als Testzentrum möglich . Mitarbeitertest’s kann ich abrechnen. Zur Zeit bis zu 10 Test’s pro Monat
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FeldGeibel schrieb:
Kann mir jemand sagen ,ob ich unsere eigenen Patienten auch testen darf ?
bzw diese auch zur Abrechnung einreichen kann.?
Fortbildung zum Testen sind vorhanden.
Und auch ein Testzertifikat für sie Ausstellen darf,welches auch eine Gültigkeit hat.
Einreichen kann nur wer registriert ist,musst aber keine teststation sein. für Eigenbedarf der Therapeuten wird bezahlt.
Unkompliziert und schnell ausbezahlt
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mario29 schrieb:
Ich hab bei kV Bayern nachgefragt.
Einreichen kann nur wer registriert ist,musst aber keine teststation sein. für Eigenbedarf der Therapeuten wird bezahlt.
Unkompliziert und schnell ausbezahlt
Können PI ihren Test auch mit bei der KV abrechnen oder nur für die Mitarbeiter?
LG
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mia 554 schrieb:
Ich schubs das nochmal hoch...grinning
Können PI ihren Test auch mit bei der KV abrechnen oder nur für die Mitarbeiter?
LG
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