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Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft (bis 31.5.), d.h., da kannst Du "unbegrenzt" unterbrechen.
Die 42 Tage haben sich die GKV als neues Zahlungsziel genehmigt....
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die neue schrieb:
ich glaub, Du verwechselst was ....
Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft (bis 31.5.), d.h., da kannst Du "unbegrenzt" unterbrechen.
Die 42 Tage haben sich die GKV als neues Zahlungsziel genehmigt....
vielen Dank, mal wieder was falsch gelesen.
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idefix- schrieb:
@ die neue
vielen Dank, mal wieder was falsch gelesen.
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen, wie schon geschrieben, wollte ich nachfragen ob die 42 Tagesfrist an Unterbrechung zwischen zwei Behandlungen in der Coronakrise noch gilt.In der letzten Info vom 31.03.2020 vom Verband fehlt diese Info nämlich jetzt. Bin gerade die nächste Abrechnung am vorbereiten.
Beginndatum aber 28 Tage?
Danke KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Beginndatum aber 28 Tage?
Danke KaBa
Zitat:
Der Gemeinsame Bundesauschuss hat mit Beschluss vom 27. März 2020 rückwirkend
zum 9.März 2020 u.a. die Heilmittel-Richtlinie und die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an
die aktuelle Pandemie angepasst. Diese Sonderregelungen betreffen insbesondere:
- Aussetzung der Frist für den Behandlungsbeginn
- Aussetzung der Frist bei Unterbrechung der Behandlung
- Verlängerung der Fristen im Rahmen des Entlassmanagements
Den vollständigen G-BA Beschluss finden Sie unter:
Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss
1Darüber hinaus gelten folgende Empfehlungen:
1. Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14
Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB
V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte
Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
2. Die 12-Wochen-Frist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 HM-RL ist nur für die Bemessung
der Verordnungsmenge zum Zeitpunkt der Verordnung maßgeblich, nicht
jedoch für die Gültigkeit einer Verordnung über 12 Wochen hinaus.
3. Der Behandlungsbeginn von 14 Kalendertagen für die
Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie
(Sprachtherapie) bzw. 28 Kalendertagen für die Podologie und
Ernährungstherapie bzw. wenn die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Angaben
zu einem spätesten Behandlungsbeginn auf dem Verordnungsvordruck gemacht
hat wird ausgesetzt. Dies gilt für alle nach dem 18.02.2020 ausgestellte Verordnungen.
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mbone schrieb:
Info Stand 31.03.2020 der gesetzl. KK (von der Physio Deutschland - Seite )
Zitat:
Der Gemeinsame Bundesauschuss hat mit Beschluss vom 27. März 2020 rückwirkend
zum 9.März 2020 u.a. die Heilmittel-Richtlinie und die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an
die aktuelle Pandemie angepasst. Diese Sonderregelungen betreffen insbesondere:
- Aussetzung der Frist für den Behandlungsbeginn
- Aussetzung der Frist bei Unterbrechung der Behandlung
- Verlängerung der Fristen im Rahmen des Entlassmanagements
Den vollständigen G-BA Beschluss finden Sie unter:
Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss
1Darüber hinaus gelten folgende Empfehlungen:
1. Die in § 16 Abs. 3 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses (HM-RL) geregelte Unterbrechungsfrist von 14
Kalendertagen bzw. die in den aktuell gültigen Verträgen nach § 125 Abs.2 SGB
V (alt) vereinbarten Unterbrechungsfristen werden nicht geprüft. Der letzte
Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17.02.2020 liegen.
2. Die 12-Wochen-Frist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 HM-RL ist nur für die Bemessung
der Verordnungsmenge zum Zeitpunkt der Verordnung maßgeblich, nicht
jedoch für die Gültigkeit einer Verordnung über 12 Wochen hinaus.
3. Der Behandlungsbeginn von 14 Kalendertagen für die
Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach-und Schlucktherapie
(Sprachtherapie) bzw. 28 Kalendertagen für die Podologie und
Ernährungstherapie bzw. wenn die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Angaben
zu einem spätesten Behandlungsbeginn auf dem Verordnungsvordruck gemacht
hat wird ausgesetzt. Dies gilt für alle nach dem 18.02.2020 ausgestellte Verordnungen.
Danke
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Plexxus73 schrieb:
Korrekt...
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KaBa schrieb:
Daaanke
auch bisher musste Rezept nicht in 12 Wochen abgearbeitet sein.
Wichtig ist, das die Anzahl der Behandlungen theoretisch in 12 Wochen zu bearbeiten sind.
z.B.
24 x KG mit 2x pro Woche: also kannst du in 12 Wochen fertig werden. Rezept ist OK = 12 Wochen
30 x KG mit 2x pro Woche: geht rein rechnerisch nicht, also Rezept falsch ausgestellt = 15 Wochen = falsch
zum ersten Rezept, wenn du für die Behandlungen auch 14 oder 16 Wochen brauchst, ist das keine Problem.
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idefix- schrieb:
@ KABA
auch bisher musste Rezept nicht in 12 Wochen abgearbeitet sein.
Wichtig ist, das die Anzahl der Behandlungen theoretisch in 12 Wochen zu bearbeiten sind.
z.B.
24 x KG mit 2x pro Woche: also kannst du in 12 Wochen fertig werden. Rezept ist OK = 12 Wochen
30 x KG mit 2x pro Woche: geht rein rechnerisch nicht, also Rezept falsch ausgestellt = 15 Wochen = falsch
zum ersten Rezept, wenn du für die Behandlungen auch 14 oder 16 Wochen brauchst, ist das keine Problem.
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KaBa schrieb:
Also muß ein Rezept auch nicht in 12 Wochen abgearbeitet werden. So les ich das.
Danke
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Susulo schrieb:
Um mal "böse" zu antworten: Die sind momentan froh, wenn sie was zu tun haben: sämtliche "normalen" Gesundheitseinsätze fallen weg - ca 50-70% weniger Abrechnungen von Krankenhäusern, Arztpraxen, HME Praxen. Die erwartete Corona-Welle bleibt aus. Irgendwie müssen die SoFas beschäftigt werden....
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die neue schrieb:
Mal eine positive Nachricht: Nachdem ich ja schwer davon ausgegangen bin, daß die Kassen die 42 Tage gnadenlos ausnutzen werden, wurde ich positiv überrascht. Die ersten Zahlungen meiner Abrechnung vom 30.03. trudeln ein ....
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ali schrieb:
Bei Abrechnung bis zum 31.12.20 werden keine Unterbrechungsfristen geprüft.
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Jan Herrmann schrieb:
Wer soll so etwas wissen?
Die hier: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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mbone schrieb:
@ Jan
Die hier: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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Jan Herrmann schrieb:
Wenn die wissen, dass die Kassen das planen, muss es trotzdem nicht kommen. Das Wissen bleibt meist eine Vermutung und eine Planung ist und bleibt eine Planung. Damit ist so eine Info, zumindest für mich, völlig irrelevant.
Nachtrag: die Diskussion gerade passt leider so gar nicht zur Überschrift :frowning:
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Susulo schrieb:
Nun ja, der dazugehörige Link ist immerhin vom gkv Spitzenverband....Was bisher funktioniert hat und nun offiziell verlängert wird gilt dann wohl auch offiziell.
Nachtrag: die Diskussion gerade passt leider so gar nicht zur Überschrift :frowning:
Was brauchst Du mehr ?
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ali schrieb:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das ist eine VERBINDLICHE Antwort mit Quellenlink.
Was brauchst Du mehr ?
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janine928 schrieb:
Weiss jemand, ob die Kassen planen, die Unterbrechungsfrist wieder zu verlängern, wenn es im Herbst/ Winter zur 2. Welle kommt?
Weiss jemand, ob die Kassen planen, die Unterbrechungsfrist wieder zu verlängern, wenn es im Herbst/ Winter zur 2. Welle kommt?
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Jan Herrmann schrieb:
Danke, schon klar. Es ging mir um die Frage von janine982:
Weiss jemand, ob die Kassen planen, die Unterbrechungsfrist wieder zu verlängern, wenn es im Herbst/ Winter zur 2. Welle kommt?
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