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Hallo ihr Lieben, Ich habe eine Frage. Ich arbeite als Physiotherapeutin in Hessen und bin jetzt schwanger. Es ist noch ganz frisch... Normalerweise wartet man ja die 3 Monate bevor man es bekannt gibt, wegen der hohen Frequenz der Aborte in der Frühschwangerschaft. Aber jetzt mit Corona ist ja alles anders... :frowning: Muss ich jetzt automatisch ins Beschäftigungsverbot? Oder darf ich weiter arbeiten? Ich finde dazu leider nix eindeutiges. Arzttermin steht leider erst nächste Woche an. LG und danke für eure Antworten.
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Da die Schwangerschaften durch einen Arzt "festgestellt" wurden, hatte dieser bei uns in beiden Fällen schon ein Beschäftigungsverbot erteilt, als ich von der Schwangerschaft erfahren habe. Im einen Fall gleich für die ganze Schwangerschaft, im anderen für 2 Wochen, da habe ich dann für den Rest der Schwangerschaft eins ausgesprochen.
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Dir einen herzlichen Glückwunsch, Sylvia,
und nur mal laut nachgedacht (die Datenlage ist dann doch eher dürftig und widersprüchlich): zum einen bist du als Schwangere mit einem ausgetricksten Immunsystem ausgestattet das du voll funktionsfähig bräuchtest um ggf. eine Infektion bekämpfen zu können. Punkt 1 der dafür spricht, dich aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
Zum anderen ist bekannt, dass SARS-CoV-2 die Gefäßwände schädigt, was du für dich persönlich nicht haben möchtest [es greifen die Faustregeln des allgemeinen Infektionsschutzes], als Mensch mit Schwangerschaft hast du drei weitere Stellen an denen du jetzt keine Probleme mit außerplanmäßiger Blutgerinnung haben möchtest [Plazenta, Nabelschnur, Fötus]. Punkt 2 um dich "jetzt" aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
"Eigentlich" schützt die Plazentaschranke deinen Nachwuchs vor den meisten Dingen die dein Körper so aufnehmen kann; die Berichtslage zur Schwangerschaft in Kombination mit SARS-CoV-2 ist widersprüchlich: zum einen sehen viele Ärzte wohl keine oder eine nur sehr unwahrscheinliche Übertragbarkeit über die Plazentaschranke hinweg, zum anderen gibt es Einzelfallberichte die nahelegen das es zumindest im letzten Drittel der Schwangerschaft Zeitfenster gibt in denen die Plazenta eine massiv höhere Viruslast als der Rest des Körpers und aktive Virusreplikation aufweist, eine aufsteigende Infektion ausgeschlossen wird und das Neugeborene entweder intrauterin oder perinatal infiziert wurde. In der Folge werden bei den wenigen bekannten betroffenen Neugeborenen Läsionen der weißen Hirnsubstanz beschrieben. Selbstverständlich nur eine Hand voll Einzelfälle die noch nicht zu einer Studie zusammengefügt wurden die eine evidenzbasierte Entscheidung ermöglichen, trotzdem würde ich den Umständen entsprechend ggf. einen Fallschirm mitnehmen wenn ich aus einem Flugzeug springe [auch wenn die Evidenz dem Fallschirm keine Wirksamkeit zur Vermeidung von Verletzungen beim Sprung aus einem Flugzeug bescheinigt]. Punkt 3 um dich aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
Was geht und nach der Neufassung des Mutterschutzgesetzes vorzuziehen ist sind natürlich Aufgaben, die ohne wesentlichen Publikumskontakt zu bewältigen sind - also v.a. Begleitaufgaben: Berichte schreiben, Dienst- und Terminpläne schreiben, Praxisverwaltung, Reinigung, Teletherapie sofern die technische Ausstattung vorhanden ist oder kurzfristig beschafft werden kann...
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Es gibt ausführliche Einschätzungen zu Schwangerschaft und Covid19 bei der BGW, beim RKI und beim BMG. Hier ist jetzt der Arbeitgeber am Zug, der eine Gefährdungsanalyse durchführen muss und am Ende schlussfolgert, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist, oder auch nicht. Es ist abhängig vom einzelnen Arbeitsplatz, der Art des Klientel, der Art der therapeutischen Maßnahmen, der Art des Kontaktes und des Schutzmaterials.
Eine allgemeine Aussage dazu ist also schlicht falsch!
Der Arbeitgeber hat eine betriebsärztliche Betreuung für seinen Betrieb vorzuhalten. Dieser unterstützt den AG am besten dann auch bei der Gefährdungsanalyse.