Das kleine und sehr kollegiale Team
der bene+ GbR freut sich auf eine
neue Kollegin, einen neuen
Kollegen. Wir brauchen Dich! Du
vermittelst unseren Teilnehmenden
des Anpassungslehrgangs das Wissen,
damit sie nach dem Lehrgang und dem
bestandenen Abschluss als
Physiotherapeuten in Deutschland
praktizieren dürfen. Du bringst
Dich also aktiv ein, den
Fachkräftemangel zu verringern.
Aufgaben angestellte/r Dozent:in
? Planung, Gestaltung und
Durchführung der Lehre in
einzelnen Modulen des Anp...
der bene+ GbR freut sich auf eine
neue Kollegin, einen neuen
Kollegen. Wir brauchen Dich! Du
vermittelst unseren Teilnehmenden
des Anpassungslehrgangs das Wissen,
damit sie nach dem Lehrgang und dem
bestandenen Abschluss als
Physiotherapeuten in Deutschland
praktizieren dürfen. Du bringst
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Aufgaben angestellte/r Dozent:in
? Planung, Gestaltung und
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Wir haben momentan KG- Patienten auf Selbstzahlerbasis. Da wir eine über 1000er Inzidenz haben, dürfen Selbstzahler nicht mehr behandelt werden (sind in Bayern). sHP dürfen weiterbehandeln.
Aber jetzt meine Frage, darf unser Heilpraktiker KG auf Selbstzahler-Basis behandeln? Oder darf bloß Osteopathie gemacht werden?
Lieben Dank
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Schippi schrieb:
Wer soll das rechtlich richtig beantworten ausser die zuständige Behörde
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Horatio72 schrieb:
@Schippi generell richtig, aber die zuständigen Behörden zeichnen sich seit einem Jahr dadurch aus, das sie eigentlich gar nichts wissen und nur im Konjunktiv antworten. Mal ne klare Aussage bekommst du da nicht.
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Schippi schrieb:
@Horatio72 mag ja sein, aber eine rechtlich fundierte gesicherte Aussage kann es hier im forum auch nicht geben,nur Tipps und darüber sollte man sich im klaren sein
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massu schrieb:
Lass dir doch ein Privatrezept über KG geben. Dann ist es medizinisch notwendig und jeder kann es in der Praxis machen. Das Leben kann auch einfach.
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Horatio72 schrieb:
@Schippi Das ist mir schon klar, allerdings muss ich persönlich sagen das mir dieses Forum hier oft weiter hilft als ein Anruf beim Gesundheitsamt. Das kann ich mir nämliih eigentlich jedesmal sparen.
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WiHe schrieb:
wenn das med. notwendig ist dann darf ich schon Beh. (hat halt Kopfschmerzen) Wenn es eine Wellnessbeh . ist dann nein so sehe ich das .
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Ahn schrieb:
@WiHe medizinisch notwendig heißt auf Rezept, Selbstzahler fallen da nicht drunter, es sei denn sie holen sich ein Privatrezept
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Problem beschreiben
nadweb86 schrieb:
Guten Tag ihr Lieben,
Wir haben momentan KG- Patienten auf Selbstzahlerbasis. Da wir eine über 1000er Inzidenz haben, dürfen Selbstzahler nicht mehr behandelt werden (sind in Bayern). sHP dürfen weiterbehandeln.
Aber jetzt meine Frage, darf unser Heilpraktiker KG auf Selbstzahler-Basis behandeln? Oder darf bloß Osteopathie gemacht werden?
Lieben Dank
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