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freuen uns auf Dich.
Beschreibung:
Es erwartet Dich eine harmonisch
geführte Privatarztpraxis in
Kombination mit
Privatphysiotherapiepraxis im
Herzen von München. Geregelte
Arbeitszeiten und Behandlungen im
Stundenrhytmus erlauben kollegiales
Zusammenarbeiten in ruhiger
Atmosphäre.
Profil: Eine abgeschlossene
Ausbildung als Physiotherapeut,
Schwerpunkt Orthopädie, Manuelle
Therapie, Trainingstherapie,
KG-Gerät.
Beschäftigung: feste Anstellung
(25-35...
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Ausbildung als Physiotherapeut,
Schwerpunkt Orthopädie, Manuelle
Therapie, Trainingstherapie,
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Beschäftigung: feste Anstellung
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Soweit so klar, nun wieder die Frage: was ist mit Selbstzahlerleistungen (Fussreflex, Massage, Gutscheine etc).
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Inche schrieb:
Wie bisher dann auch nur über den Skt Hp oder Voll Hp
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Horatio72 schrieb:
Guten Tag, eben kam die Mail vom Verband...zu medizinisch therapeutischen Zwecken ausdrücklich erlaubt....
Soweit so klar, nun wieder die Frage: was ist mit Selbstzahlerleistungen (Fussreflex, Massage, Gutscheine etc).
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idefix- schrieb:
kosmetik??? kannst´e knicken. Nur medizinisch ist zulässig. Verstehe wer will
Friseure und Fußpfleger dürfen ihre Betriebe weiterhin auch bei hohen Inzidenzen öffnen. Neu ist, dass Kunden ab einer Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Kunden müssen laut Friseurinnung immer eine FFP2-Maske tragen, Friseure und Fußpfleger bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske. Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ist nach Angaben der IHK Bayern künftig ab einer Inzidenz von 100 auch zu medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Zwecken nicht mehr gestattet.
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Armin Thuringer schrieb:
Dienstleistungen
Friseure und Fußpfleger dürfen ihre Betriebe weiterhin auch bei hohen Inzidenzen öffnen. Neu ist, dass Kunden ab einer Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Kunden müssen laut Friseurinnung immer eine FFP2-Maske tragen, Friseure und Fußpfleger bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske. Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ist nach Angaben der IHK Bayern künftig ab einer Inzidenz von 100 auch zu medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Zwecken nicht mehr gestattet.
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Andreas schrieb:
Und wie ist es mit kosmetischer Fußpflege? Die müsste dann ja nur mit negativem test erlaubt sein, oder?
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