Dann sag doch einfach ja ich will
:)
ja zu einem fairem Gehalt *- ja zu
einem modernen und
abwechslungsreichen Arbeitsplatz *
- ja zu einem monatlichen Extra als
Sachgutschein * ja zu einem tollen
Kollegenteam * - ja zu
Praxisfahrzeuge für Hausbesuche *
- ja zu Fobi-Unterstützung *-ja zu
internen Fortbildungen *
- ja zu Deinen eigenen
Vorstellungen zu Deinem
Arbeitsplatz *
Gerne ab sofort – aber auch
später möglich
Teilzeit / Vollzeit oder Mini-Job
möglich
Auch gerne Rentner...
:)
ja zu einem fairem Gehalt *- ja zu
einem modernen und
abwechslungsreichen Arbeitsplatz *
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Gerne ab sofort – aber auch
später möglich
Teilzeit / Vollzeit oder Mini-Job
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Auch gerne Rentner...
ich bin auf der Suche nach Informationen über die uns vielfach existentiell betreffende Branchenimpfpflicht auf die seriös wirkende Seite Netzwerkkrista gestoßen.
Der dort nachzulesenden rechtlichen Analyse des § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetzes nach gibt es ein wichtiges Detail, was mir - und wohl den meisten von uns - bisher unbekannt war.
1. Festgelegt ist die Pflicht, bis zum 15.3. Mitarbeiter ohne 2G ans Gesundheitsamt zu melden.
2. Das Gesundheitsamt wird in einem zweiten Schritt Rücksprache mit der Einrichtung halten.
und kann (!)
3. Betretungsverbote erlassen
Es liegt also durchaus im Ermessen des Gesundheitsamtes, wie dann weiter vorgegangen ist. Möglicherweise wird es sinnvolle Einzelfallentscheidungen treffen können und dürfen.
Ordnungswidrigkeiten entstehen bei Unterlassung der Meldung und bei Neueinstellung ohne 2G nach dem Stichtag. Der korrekt gemeldete No-Vax Status wird nicht bestraft. (oder höchstens mit vollkommener Vernichtung der beruflichen Existenz des Betroffenen)
Mein Vorschlag:
Falls Ihr und Eure MA bzw Chefs es nervlich aushalten könnt, dann macht keine voreiligen Kündigungen. Denn eines ist klar: Unter diesem Gesetz kann es einen Bestandsschutz geben, aber keine Neuanstellung ohne 2G.
Edit: Gerade sehe ich, dass im anderen Thread schon auf Kista hingewiesen wurde, aber ich denke, das ganze ist relevant genug für einen eigenen Gesprächsfaden.
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ringo schrieb:
Hallo Kollegen,
ich bin auf der Suche nach Informationen über die uns vielfach existentiell betreffende Branchenimpfpflicht auf die seriös wirkende Seite Netzwerkkrista gestoßen.
Der dort nachzulesenden rechtlichen Analyse des § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetzes nach gibt es ein wichtiges Detail, was mir - und wohl den meisten von uns - bisher unbekannt war.
1. Festgelegt ist die Pflicht, bis zum 15.3. Mitarbeiter ohne 2G ans Gesundheitsamt zu melden.
2. Das Gesundheitsamt wird in einem zweiten Schritt Rücksprache mit der Einrichtung halten.
und kann (!)
3. Betretungsverbote erlassen
Es liegt also durchaus im Ermessen des Gesundheitsamtes, wie dann weiter vorgegangen ist. Möglicherweise wird es sinnvolle Einzelfallentscheidungen treffen können und dürfen.
Ordnungswidrigkeiten entstehen bei Unterlassung der Meldung und bei Neueinstellung ohne 2G nach dem Stichtag. Der korrekt gemeldete No-Vax Status wird nicht bestraft. (oder höchstens mit vollkommener Vernichtung der beruflichen Existenz des Betroffenen)
Mein Vorschlag:
Falls Ihr und Eure MA bzw Chefs es nervlich aushalten könnt, dann macht keine voreiligen Kündigungen. Denn eines ist klar: Unter diesem Gesetz kann es einen Bestandsschutz geben, aber keine Neuanstellung ohne 2G.
Edit: Gerade sehe ich, dass im anderen Thread schon auf Kista hingewiesen wurde, aber ich denke, das ganze ist relevant genug für einen eigenen Gesprächsfaden.
Menschen im Gesundheitswesen, die versuchen die Gesundheitsmaßnahmen während einer weltweiten Pandemie zu unterwandern.
Weil sie lieber Verschwörungsseiten glauben, als die wissenschaftliche Erkenntnisse zu kennen.
Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll PatientInnen und Pflegebedürftige zusätzlich vor einer Infektion schützen.
Der Impfstoff von Pfizer ist der best erforschteste Impfstoff in der Geschichte der Medizin.
Ich hoffe, dass solche Anstifter-Threads gelöscht werden.
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wer all das 1:1 hinnimmt und nicht kritisch hinterfragt ist meiner Meinung nach leichtfertiger als derjenige der sich anderweitig informiert (auf pauschal unwissentlich zu Unrecht betitelten Verschwörungsseiten..- beweist im Übrigen dass diejenigen die das behaupten sich damit eben nicht auseinander gesetzt haben).
ich finde es einfach traurig wie diese Lagerbildung völlig an einem sinnvollen Umgang vorbei geht..letztes Jahr dass man noch in einem Boot..nur wegen der einzigen eingepeitschten Vorgabe wie es zu lösen sei (was ja eben nicht funktioniert wie man sieht) gibt es nun nur noch das richtige und das falsche Boot..schade..statt an einem Strang zu ziehen und sich auf das zu besinnen was wir gelernt haben in unseren therapeutischen Berufen nur noch Grabenkämpfen und Verurteilungen…
hoffe auf Besserung…und die Besinnung auf einen menschlichen Umgang, mit Vertrauen ins Leben und nicht eine tägliche vergiftende Lebensangst
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mona54 schrieb:
Wer will hier was unterwandern? Ich bin sicher dass alle Therapeuten ihr Möglichstes tun um mit der Situation seit 2 Jahren verantwortungsvoll umzugehen . Ich bin dankbar um jeden Tipp der jedem Therapeuten helfen könnte, trotz fehlender Impfung weiterzuarbeiten, weil es dein Herzensberuf ist! Denn die Inpfung ist nicht entscheidend dafür wie gut oder schlecht er seinen Beruf ausübt. Ich persönlich habe niemanden mitbekommen der seit zwei Jahren durch einen unserer Therapeuten (Logos und Ergos) angesteckt worden ist…Fakt ist, dass eigentlich nichts wirklich klar oder bestens erforscht ist (was ja schon die laufende Studie mit stets neuen Erkenntnissen -vor denen kritische Informierte Ärzte bereits früh gewarnt haben- beweist..) daher sollte langsam jeder wissen dass jeder jeden anstecken KANN, egal ob mit oder ohne Impfung..sich in einem vermeintlichen Schutz zu wägen, dass man weniger gefährdend für andere ist, halte ich persönlich für eine viel gefährlichere Lage als wenn man bewusst und mit angemessenen Hygienemassnahmen seine Patienten versorgt. Wenn aber einfach so eine völlig überzogene Impfpflicht durchgezogen wird, werden die Patienten darunter leiden, da viele gute Therapeuten wegfallen werden…somit wird niemandem geholfen werden…
wer all das 1:1 hinnimmt und nicht kritisch hinterfragt ist meiner Meinung nach leichtfertiger als derjenige der sich anderweitig informiert (auf pauschal unwissentlich zu Unrecht betitelten Verschwörungsseiten..- beweist im Übrigen dass diejenigen die das behaupten sich damit eben nicht auseinander gesetzt haben).
ich finde es einfach traurig wie diese Lagerbildung völlig an einem sinnvollen Umgang vorbei geht..letztes Jahr dass man noch in einem Boot..nur wegen der einzigen eingepeitschten Vorgabe wie es zu lösen sei (was ja eben nicht funktioniert wie man sieht) gibt es nun nur noch das richtige und das falsche Boot..schade..statt an einem Strang zu ziehen und sich auf das zu besinnen was wir gelernt haben in unseren therapeutischen Berufen nur noch Grabenkämpfen und Verurteilungen…
hoffe auf Besserung…und die Besinnung auf einen menschlichen Umgang, mit Vertrauen ins Leben und nicht eine tägliche vergiftende Lebensangst
Fun Fact: wenn du dein Ohr auf die heiße Herdplatte legst kannst du riechen wie dumm du bist :)
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Papa Alpaka schrieb:
...gefrühstückt, mal wieder hier vorbeigeguckt, genug Internet für heute. 0,004% der Bevölkerung schreien "Spaltung!" und der Rest lässt sich treiben...
Fun Fact: wenn du dein Ohr auf die heiße Herdplatte legst kannst du riechen wie dumm du bist :)
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mia73 schrieb:
@mona54 Hör dir z.B. den Podcast Corona Virus Update vom NDR an, da bekommst du die aktuellen Forschungsergebnisse.
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Foka18 schrieb:
@Papa Alpaka Vorausgesetzt..ein (Geruchs)-Sinn funktioniert noch!
Corona Tote, Long Covid Geschädigte, kein Geld für Klimaschutz, verstörte Kinder, sog. Spaziergänger und erschöpfte Polizisten, Krankenschwestern ...und mein Mann hatte immer noch nicht seine geplante OP....
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Elleng schrieb:
@mona54 Durch ihren " an einem Strang ziehen" haben wir:
Corona Tote, Long Covid Geschädigte, kein Geld für Klimaschutz, verstörte Kinder, sog. Spaziergänger und erschöpfte Polizisten, Krankenschwestern ...und mein Mann hatte immer noch nicht seine geplante OP....
Art. 139 des Grundgesetzes sieht übrigens vor, dass Nazis in Deutschland geächtet bleiben. Gegen Nazis sein ist nichts weiter als auf dem Boden der Verfassung bleiben.
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Papa Alpaka schrieb:
Wunderschöne Bilder vom "Spaziergang" in Magdeburg (ich mache dann gleich mal mit 160km/h eine beschauliche Stadtrundfahrt): vorne Sieg Heil!-Rufende und Hitlergruß, dahinter ein Schild "Wo sind hier Nazis?"
Art. 139 des Grundgesetzes sieht übrigens vor, dass Nazis in Deutschland geächtet bleiben. Gegen Nazis sein ist nichts weiter als auf dem Boden der Verfassung bleiben.
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Foka18 schrieb:
@Papa Alpaka Die 160km/h Sadtrundfahrt ist auch nicht besser!
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Papa Alpaka schrieb:
@Foka18 Hör auf zu spalten! Außerdem passe ich eigenverantwortlich auf, so wie hoffentlich alle anderen auch. Bin ja kein Raser.
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Foka18 schrieb:
@Papa Alpaka Was spalte ich?Mit 160Sachen durch die Stadt zu rasen,finde ich einfach nicht gut....und weiß nicht,was das mit "eigenverantwortlich"zu tun hat.
Wenn die Quarkbällchen mit Nazis demonstrieren, verzeih, spazieren gehen wollen ohne mit Nazis in einen Topf geworfen zu werden (obwohl eine Maß zu >90% aus Wasser besteht und trotzdem Bier genannt wird) und sich nicht an "unsinnige" Regeln halten müssen (vgl. Bundestagsvize Kubicki), dann brauche ich mich nicht an die unsinnige Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts zu halten - die anderen passen selbst auf, richtig? Und wenn es sinnvoll ist fahre ich selbstverständlich mit Schritt Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone.
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Papa Alpaka schrieb:
@Foka18 ich befürchte, ich habe den Sarkasmus nicht ausreichend gekennzeichnet.
Wenn die Quarkbällchen mit Nazis demonstrieren, verzeih, spazieren gehen wollen ohne mit Nazis in einen Topf geworfen zu werden (obwohl eine Maß zu >90% aus Wasser besteht und trotzdem Bier genannt wird) und sich nicht an "unsinnige" Regeln halten müssen (vgl. Bundestagsvize Kubicki), dann brauche ich mich nicht an die unsinnige Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts zu halten - die anderen passen selbst auf, richtig? Und wenn es sinnvoll ist fahre ich selbstverständlich mit Schritt Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone.
Zitat Prof. Dirk Brockmann: Bei Omikron ist 2G soviel wert wie 0G, da es geimpfte wie ungeimpfte gleichermaßen befällt und infektiös werden lässt, es schützt aber vor schweren Verläufen."
Nun stellt sich mir dem Gleichheitsprinzip und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit folgend die Frage, inwieweit eine Verhältnismäßigkeit und Gleichheit gewährleistet sein kann, wenn ich eine vulnerable Gruppe, die sich weigern kann geimpft zu werden, durch eine Pflichtimpfung meinerseits schützen soll, die doch nur mir hilft? Und bin ich schützenswerter als der Busfahrer und Mechaniker?
Ich glaube, dass die Diskussion nicht ganz so einfach ist und mit dem Schaffen solcher Ressentiments eher noch zur Spaltung beigetragen wird.
Ich resumiere: Ich bin geimpft und trotzdem gegen eine Pflicht, dies muss sich nicht beißen...
Auch wurden 2020 die Gesundheitsberufe -insbesondere die Pflege- beklatscht, bewundert und gefeiert und verbesserte Konditionen gefordert, und nun sind genau die es-die eh schon über Personalmangel klagen- die eine, zumindest auf Omikron gemünzt, recht hinterfragungswürdige Impfpflicht auferlegt kriegen. Ich mahne hier zur Vorsicht ob der Personalabwanderung und der daraus resultierenden wirtschaftlichen aber auch versorgungstechnischen Probleme.
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Dorsovolar schrieb:
@mia73 Hello, vorweg, das "ich habe nichts gegen Ausländer,aber..." mal in ein "ich bin 3x geimpft, aber..." umgemünzt:
Zitat Prof. Dirk Brockmann: Bei Omikron ist 2G soviel wert wie 0G, da es geimpfte wie ungeimpfte gleichermaßen befällt und infektiös werden lässt, es schützt aber vor schweren Verläufen."
Nun stellt sich mir dem Gleichheitsprinzip und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit folgend die Frage, inwieweit eine Verhältnismäßigkeit und Gleichheit gewährleistet sein kann, wenn ich eine vulnerable Gruppe, die sich weigern kann geimpft zu werden, durch eine Pflichtimpfung meinerseits schützen soll, die doch nur mir hilft? Und bin ich schützenswerter als der Busfahrer und Mechaniker?
Ich glaube, dass die Diskussion nicht ganz so einfach ist und mit dem Schaffen solcher Ressentiments eher noch zur Spaltung beigetragen wird.
Ich resumiere: Ich bin geimpft und trotzdem gegen eine Pflicht, dies muss sich nicht beißen...
Auch wurden 2020 die Gesundheitsberufe -insbesondere die Pflege- beklatscht, bewundert und gefeiert und verbesserte Konditionen gefordert, und nun sind genau die es-die eh schon über Personalmangel klagen- die eine, zumindest auf Omikron gemünzt, recht hinterfragungswürdige Impfpflicht auferlegt kriegen. Ich mahne hier zur Vorsicht ob der Personalabwanderung und der daraus resultierenden wirtschaftlichen aber auch versorgungstechnischen Probleme.
Jeder der sich impfen lassen möchte (egal wie oft), soll das gerne dürfen, aber bitte keine Impfpflicht!
Übrigens.... ich bin 3x geimpft (2x Astra und Booster mit Moderna) und mein Schnelltest zuhause war heute positiv ....
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die neue schrieb:
@Dorsovolar vielen Dank für diesen Beitrag. Da reicht mir ein einfaches "gefällt mir" nicht. Genauso sehe ich es auch, gerade auch, was Deinen letzten Absatz bezüglich der Gesundheitsberufe angeht.
Jeder der sich impfen lassen möchte (egal wie oft), soll das gerne dürfen, aber bitte keine Impfpflicht!
Übrigens.... ich bin 3x geimpft (2x Astra und Booster mit Moderna) und mein Schnelltest zuhause war heute positiv ....
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soleta schrieb:
@die neue ich wünsche dir sofern du Symptome hast, gute und schnelle Besserung!
Angemerkt sei aber, dass seit dem 20.12. eine Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht seitens 23 Klägern liegt, die hoffentlich zeitnah bearbeitet wird.
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Dorsovolar schrieb:
@die neue Vielen Dank und Dir vor Allem den Wunsch, dass alles gut ist bei Dir. Bei Deinem Impfstatut hoffe ich, dass alles so läuft, wie es laufen sollte-mild bis nicht registrierbar-.
Angemerkt sei aber, dass seit dem 20.12. eine Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht seitens 23 Klägern liegt, die hoffentlich zeitnah bearbeitet wird.
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die neue schrieb:
@Dorsovolar danke. Bis jetzt (bis auf leichtes Kopfbrummen, wie bei einem Kater) alles gut.....
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Elleng schrieb:
@die neue ....und der pcr test?
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die neue schrieb:
@Elleng heute um 10 Uhr gemacht, Ergebnis innerhalb von 24 Stunden
Ich gebe dir auf den Schnelltest kein Like. Aber ich wünsche dir milde Symptome und gute Besserung!
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viento schrieb:
@die neue
Ich gebe dir auf den Schnelltest kein Like. Aber ich wünsche dir milde Symptome und gute Besserung!
Bitte seht von PN ab, dass ich mich an keine Regeln halten soll, nicht in Quarantäne bleiben soll, etc. Das nervt!
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die neue schrieb:
@Elleng PCR positiv. Dies nur zur Information an alle.
Bitte seht von PN ab, dass ich mich an keine Regeln halten soll, nicht in Quarantäne bleiben soll, etc. Das nervt!
Ich wünsche Dir gute Besserung. Drücke alle Daumen, dass Du und Deine Lieben einen milden Verlauf haben kissing_heart
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Shia schrieb:
@die neue
Ich wünsche Dir gute Besserung. Drücke alle Daumen, dass Du und Deine Lieben einen milden Verlauf haben kissing_heart
Echt jetzt, sowas hast Du bekommen! Krass. Ich warte auch gerade auf das Ergebnis.
Einen symptomarmen Verlauf wünsche ich Dir!
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pt ani schrieb:
@die neue
Echt jetzt, sowas hast Du bekommen! Krass. Ich warte auch gerade auf das Ergebnis.
Einen symptomarmen Verlauf wünsche ich Dir!
Bitte seht von PN ab, dass ich mich an keine Regeln halten soll, nicht in Quarantäne bleiben soll, etc. Das nervt!
Und ist, nebenbei, Anstiftung zu Straftaten. Im worst case steht neben einer Freiheitsstrafe der Entzug der Berufserlaubnis im Raum wenn ihr euch als "Gefahr für die Volksgesundheit" entpuppt.
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Papa Alpaka schrieb:
die neue schrieb am 18.01.2022 12:16 Uhr:@Elleng PCR positiv. Dies nur zur Information an alle.
Bitte seht von PN ab, dass ich mich an keine Regeln halten soll, nicht in Quarantäne bleiben soll, etc. Das nervt!
Und ist, nebenbei, Anstiftung zu Straftaten. Im worst case steht neben einer Freiheitsstrafe der Entzug der Berufserlaubnis im Raum wenn ihr euch als "Gefahr für die Volksgesundheit" entpuppt.
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Problem beschreiben
mia73 schrieb:
Wow.
Menschen im Gesundheitswesen, die versuchen die Gesundheitsmaßnahmen während einer weltweiten Pandemie zu unterwandern.
Weil sie lieber Verschwörungsseiten glauben, als die wissenschaftliche Erkenntnisse zu kennen.
Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll PatientInnen und Pflegebedürftige zusätzlich vor einer Infektion schützen.
Der Impfstoff von Pfizer ist der best erforschteste Impfstoff in der Geschichte der Medizin.
Ich hoffe, dass solche Anstifter-Threads gelöscht werden.
Das ist schon das Problem, sie wirkt halt nur seriös.
Wen es interessiert, hier ein ausführlicher Artikel : Querdenker in der Justiz: Corona-Rebellen in Robe
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helga902 schrieb:
... auf die seriös wirkende Seite Netzwerkkrista gestoßen.
Das ist schon das Problem, sie wirkt halt nur seriös.
Wen es interessiert, hier ein ausführlicher Artikel : Querdenker in der Justiz: Corona-Rebellen in Robe
Es wäre an der Zeit, dass Gewerkschaften, Verbände und Kammern nun ihre Mitglieder über den richtigen Umgang mit dem Gesetz zur Impfpflicht aufklären. Die ungeimpften Mitarbeiter melden, einfach weiterbeschäftigen und damit ins offene Messer laufen zu lassen ist der falscheste Weg. Es muss vor dem 15.3. für alle klare Infos geben. Ob ein Aussitzen bis zum 01.01.23 klug ist sollte ebenfalls diskutiert werden.
Auch wenn die spitzfindige, juristische Betrachtung des Gesetztes für die Schreiber dieser Seite vielleicht ganz lustig oder spannend sein mag, für die Betroffenen geht es um ihre Existenz bzw. um den weiter guten Praxisablauf.
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mia 554 schrieb:
Was ist denn am 1.1.23 ??
Da tritt die Impfpflicht außer Kraft, es sei denn sie wird verlängert.
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LaraBe schrieb:
@mia 554
Da tritt die Impfpflicht außer Kraft, es sei denn sie wird verlängert.
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mark760 schrieb:
Die Seite ist sehr kritisch zu sehen. Bezüglich des Artikels zur Impfpflicht halte ich deren Tipps für fragwürdig. Allerdings ist die nüchterne Betrachtung des Gesetzestextes sehr erhellend. Ich habe mir das nochmal im Vergleich zur Masernimpfpflicht angeguckt. Hier wurde viel übernommen.
Es wäre an der Zeit, dass Gewerkschaften, Verbände und Kammern nun ihre Mitglieder über den richtigen Umgang mit dem Gesetz zur Impfpflicht aufklären. Die ungeimpften Mitarbeiter melden, einfach weiterbeschäftigen und damit ins offene Messer laufen zu lassen ist der falscheste Weg. Es muss vor dem 15.3. für alle klare Infos geben. Ob ein Aussitzen bis zum 01.01.23 klug ist sollte ebenfalls diskutiert werden.
Auch wenn die spitzfindige, juristische Betrachtung des Gesetztes für die Schreiber dieser Seite vielleicht ganz lustig oder spannend sein mag, für die Betroffenen geht es um ihre Existenz bzw. um den weiter guten Praxisablauf.
Trotzdem vielen Dank für diesen wunderbar deutschen Beitrag zur Debatte.
Die genannte Seite mag quer, rechts oder links eingeordnet sein. Wichtig ist mir allein der dahinterliegende juristische Sachverstand. Diesen besitze ich als Physio ebenfalls nicht.
Der Weg des Aussitzens scheint mir ebenfalls nicht richtig. Auch im Sinne eines gute Praxisablaufes muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die geforderte Meldung bereits in der Post.
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Logo1983 schrieb:
Da ich ebenfalls keinen juristischen Sachverstand im engeren Sinne habe, möchte ich mir auch nicht anmaßen, die Güte einer Internetseite zu bewerten.
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ringo schrieb:
Im Gegensatz zu mia73 bin ich nicht im Besitz absoluter Wahrheit.
Trotzdem vielen Dank für diesen wunderbar deutschen Beitrag zur Debatte.
Die genannte Seite mag quer, rechts oder links eingeordnet sein. Wichtig ist mir allein der dahinterliegende juristische Sachverstand. Diesen besitze ich als Physio ebenfalls nicht.
Der Weg des Aussitzens scheint mir ebenfalls nicht richtig. Auch im Sinne eines gute Praxisablaufes muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Aus diesem Grund ist die geforderte Meldung bereits in der Post.
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Ingo Friedrich schrieb:
.
"unterwandern" zu unterstellen, ist eine eigentümliche Auffassung zur Beschreibung der Wahrnehmung eines demokratischen Rechts. Kannte ich bisher nur aus der "DDR".
Vor 12 Monaten (nach 12 Tagen Einführung der Impferei) Inzidenz 122. Gestern Inzidenz 303.
Ich denke es gäbe gute Gründe, dass gerade Menschen mit med. Hintergrund, die Impfpflicht hinterfragen.
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Xela schrieb:
@Klonkrieger
"unterwandern" zu unterstellen, ist eine eigentümliche Auffassung zur Beschreibung der Wahrnehmung eines demokratischen Rechts. Kannte ich bisher nur aus der "DDR".
Vor 12 Monaten (nach 12 Tagen Einführung der Impferei) Inzidenz 122. Gestern Inzidenz 303.
Ich denke es gäbe gute Gründe, dass gerade Menschen mit med. Hintergrund, die Impfpflicht hinterfragen.
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anika666 schrieb:
@Xela Es gibt , gerade für Menschen mit medizinischem Hintergrund, gute Gründe sich impfen zu lassen! Die Gründe für die höhere Inzidenz sind sicher nicht das impfen, wie dir als Mensch mit medizinischem Hintergrund wohl klar sein dürfte.
Diese Typen sind gerade dabei, medizinisches Personal bei bekannter Infektiösität zur Arbeit am vulnerablen Menschen zu drücken. OB IHR NOCH ALLE BANANEN AN DER STAUDE HABT?!? war die Frage...
...d.h. wir müssen nochmal bei 0 anfangen und hoffen, dass irgendwas an der Problematik verstanden wird. Ganz, ganz niedrigschwellig.
Aber immerhin: statt Lockdown durch die Regierung gibt es in Wien nun halt Lockdown durch die Verkehrsbetriebe - wenn Fahrdienstpersonal wegen Krankheit ausfällt bleiben Busse&Straßenbahnen halt stehen.
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Papa Alpaka schrieb:
@anika666 die Bildungsmisere ist groß. Herr Laumann, derzeit Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, hat erst vor gut einer Woche erfahren, dass wir es mit einem durch die Luft überträglichen Virus zu tun haben. Der gleiche Typ übrigens, der meinte wir bekämen die Pandemie in den Griff wenn bloß die Ärzte samstags weniger Zeit auf dem Golfplatz verbrächten.
Diese Typen sind gerade dabei, medizinisches Personal bei bekannter Infektiösität zur Arbeit am vulnerablen Menschen zu drücken. OB IHR NOCH ALLE BANANEN AN DER STAUDE HABT?!? war die Frage...
...d.h. wir müssen nochmal bei 0 anfangen und hoffen, dass irgendwas an der Problematik verstanden wird. Ganz, ganz niedrigschwellig.
Aber immerhin: statt Lockdown durch die Regierung gibt es in Wien nun halt Lockdown durch die Verkehrsbetriebe - wenn Fahrdienstpersonal wegen Krankheit ausfällt bleiben Busse&Straßenbahnen halt stehen.
Hast Du denn immer noch nicht verstanden, dass sich Geimpfte viel schneller und viel häufiger mit Delta und vor allem mit Omikron anstecken?
Das ging jetzt schon durch sooo viel Kanäle, dass es jedem bekannt sein müsste.
Wir Geimpfte haben nun den Salat: Wir kriegen dieses Zeug nicht mehr raus aus unserem Körper und unser Immunsystem ist für immer und ewig kaputt und hinüber.
Hätten wir doch bloß auf die Impfskeptiker gehört...
Ich rechne täglich damit, dass die Streptokokken auf meiner Haut meine Herzklappen und meine Lunge kapern. Antibiotikum liegt Gott sei Dank in großer Menge schon griffbereit in der obersten Schublade.
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M0nique schrieb:
anika666 schrieb am 07.01.2022 08:54 Uhr:"@Xela Es gibt , gerade für Menschen mit medizinischem Hintergrund, gute Gründe sich impfen zu lassen! Die Gründe für die höhere Inzidenz sind sicher nicht das impfen, wie dir als Mensch mit medizinischem Hintergrund wohl klar sein dürfte."
Hast Du denn immer noch nicht verstanden, dass sich Geimpfte viel schneller und viel häufiger mit Delta und vor allem mit Omikron anstecken?
Das ging jetzt schon durch sooo viel Kanäle, dass es jedem bekannt sein müsste.
Wir Geimpfte haben nun den Salat: Wir kriegen dieses Zeug nicht mehr raus aus unserem Körper und unser Immunsystem ist für immer und ewig kaputt und hinüber.
Hätten wir doch bloß auf die Impfskeptiker gehört...
Ich rechne täglich damit, dass die Streptokokken auf meiner Haut meine Herzklappen und meine Lunge kapern. Antibiotikum liegt Gott sei Dank in großer Menge schon griffbereit in der obersten Schublade.
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anika666 schrieb:
@M0nique Stimmt schon. Ich verdränge immer, dass wir Geimpften das Jahr nicht überleben werden und spätestens im Herbst alle hinüber sind. Da wird dir dein Antibiotikum auch nicht helfen!!
Eigentlich kann ich nur hoffen, dass das ein Scherz ist?!
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mia73 schrieb:
@M0nique Nenne mir bitte die Wissenschaftlichen Quellen zu deinen Aussagen. Auf welchen Kanälen informierst du dich?
Eigentlich kann ich nur hoffen, dass das ein Scherz ist?!
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Schippi schrieb:
@M0nique wo hast du denn den Blödsinn her???oder bist du von der silvesterfeier noch benebelt?sorry für diese Bemerkung!meistens respektiere ich andere Meinungen wenn sie belegbar sind!
Sorry aber das ist absoluter Quatsch
Wenn nur 14% der ungeimpften Altersgruppe über 60 Jahre ausmacht, diese 14% aber 44% der hospitalisierten Fälle und 56% der Behandelten auf der Intensivstation ausmachen, dann sind tatsächlich überwiegend Ungeimpfte betroffen von schweren Folgen einer Infektion.
Es wurde auch nie gesagt, dass man sich mit einer Impfung nicht anstecken kann, sondern, dass die Wahrscheinlichkeit an einem schwereren Verlauf viel geringer ist
Und Antibiotikum nutzt die bei einer viralen Erkrankung gar nicht
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Shia schrieb:
@M0nique
Sorry aber das ist absoluter Quatsch
Wenn nur 14% der ungeimpften Altersgruppe über 60 Jahre ausmacht, diese 14% aber 44% der hospitalisierten Fälle und 56% der Behandelten auf der Intensivstation ausmachen, dann sind tatsächlich überwiegend Ungeimpfte betroffen von schweren Folgen einer Infektion.
Es wurde auch nie gesagt, dass man sich mit einer Impfung nicht anstecken kann, sondern, dass die Wahrscheinlichkeit an einem schwereren Verlauf viel geringer ist
Und Antibiotikum nutzt die bei einer viralen Erkrankung gar nicht
Die Problematischsten Ungeimpften sind die 14% Ü60.
Rein zahlenmäßig übrigens mehr als 53% ungeimpfte Teenager
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Shia schrieb:
Noch was vergessen
Die Problematischsten Ungeimpften sind die 14% Ü60.
Rein zahlenmäßig übrigens mehr als 53% ungeimpfte Teenager
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helga902 schrieb:
MOnique, das nächste Mal solltest du deine ironischen Beiträge wohl besser kenntlich machen😜😎
Echt jetzt? Wieviele alternative Fakten hätte ich noch aufzählen müssen um die Ironie deutlich zu machen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@helga902
Echt jetzt? Wieviele alternative Fakten hätte ich noch aufzählen müssen um die Ironie deutlich zu machen?
Gruß von Monique
grin
Okay, sorry. Aber ich arbeite bei einem Querdenker und da sind deine Aussagen völlig normal.
Nix für ungutbouquet
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Shia schrieb:
@M0nique
grin
Okay, sorry. Aber ich arbeite bei einem Querdenker und da sind deine Aussagen völlig normal.
Nix für ungutbouquet
Bitte nächstes Mal kennzeichnen, das halte ich nicht aus :-D
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mia73 schrieb:
@M0nique Also der Schock saß tief!
Bitte nächstes Mal kennzeichnen, das halte ich nicht aus :-D
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Klonkrieger schrieb:
Eine "Kollegin" aus der Pflege hat mir neulich einen Whats-App Kettenbrief geschickt in dem es um ein angebliches Volksbegehren gegen die Impfpflicht geht die am 18. Januar starten soll. Aber das war auch wieder so unklar und so verworren daß ich das nicht für bare Münze nehmen kann. So viel zum Thema "Menschen im Gesundheitswesen, die versuchen die Gesundheitsmaßnahmen während einer weltweiten Pandemie zu unterwandern."
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Ingo Friedrich schrieb:
.
BMG veröffentlicht Fragen-Antwortenkatalog zur einrichtungsbezogenen Impfprävention im Gesundheitswesen
Es gibt eine große Verunsicherung unter den Praxisinhabern und ihren Beschäftigen zu den Rechtsfolgen des neuen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere zu der Frage, ob nichtimmunisierte Beschäftigte auch nach dem 15. März 2022 noch in den Praxen arbeiten dürfen.
Die Verunsicherung wird dabei durch unterschiedlichste Aussagen, insbesondere in den sozialen Medien, immer weiter angeheizt. Deshalb möchten wir Sie auf einen neuen Fragen-Antwortenkatalog des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hinweisen, in dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Fragen rund um das vom Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2021 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beantwortet werden - einfach hier klicken zur Ansicht der Antworten.
Das BMG beantwortet dabei Fragen wie zum Beispiel:
welcher Personenkreis von der Nachweispflicht erfasst wird (Frage 16),
was Aufgabe des Arbeitgebers ist, wenn bis zum Ablauf der Frist am 15. März kein Nachweis über eine Immunität vorgelegt wird (Frage 17),
wie es weiter geht, wenn der Arbeitgeber das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt hat (Frage 21) und
welche arbeitsrechtlichen Folgen sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise vorgelegt werden (Frage 24).
Mit Blick auf die Nachweispflicht für bestehende Beschäftigungsverhältnisse wird seitens des BMG darüber informiert, dass die Arbeitgeber im ersten Schritt verpflichtet sind, den Gesundheitsämtern diejenigen zu melden, die keinen Immunitätsnachweis vorlegen. Arbeitgeber, die das Gesundheitsamt nicht über fehlende Nachweise unterrichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesundheitsamt kann daraufhin Betroffenen gegenüber ein Betretungsverbot aussprechen.
In der Gesetzesbegründung zu § 20a Abs. 5 IfSG heißt es, dass das zuständige Gesundheitsamt das Betreten oder Tätigwerden in den genannten Einrichtungen und Unternehmen untersagen könne, sofern die betroffene Person keinen entsprechenden Nachweis vorlege. Zudem habe das Gesundheitsamt das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG bei der Bemessung der Dauer des Tätigkeitsverbotes zu beachten. (vgl. Drucksache 20/188, S. 42). Der Gesetzesbegründung kann also entnommen werden, dass ein Betretungsverbot erst durch das Gesundheitsamt angeordnet werden muss.
Was passiert, wenn Arbeitgeber nichtimmunisierte Beschäftigte nach dem 15. März weiterhin in der Einrichtung/Praxis tätig werden lassen? Droht diesen Arbeitgebern dann ein Bußgeld? Nein. Die Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 7 Buchstabe g) IfSG bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bereits vor dem 16. März 2022 in einer der genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt waren und ab dem 16. März weiter beschäftigt werden (soweit nicht bereits ein Betretungsverbot seitens des Gesundheitsamtes ausgesprochen wurde). Eine Ordnungswidrigkeit läge nur dann vor, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit Wirkung ab dem 15. März 2022 neu einstellt, der seiner Nachweispflicht nicht nachkommt bzw. nichtimmunisierte (Alt-)Mitarbeiter trotz Betretungsverbotes weiter tätig werden lässt.
Danach folgt aus dem Infektionsschutzgesetz ab dem 16. März 2022 selbst noch kein automatisches Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot für Ungeimpfte, die schon vor dem 16. März 2022 tätig waren, sondern dies müsste in jedem einzelnen Fall erst durch das Gesundheitsamt selbst angeordnet werden.
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mbone schrieb:
Info von Physio Deutschland
BMG veröffentlicht Fragen-Antwortenkatalog zur einrichtungsbezogenen Impfprävention im Gesundheitswesen
Es gibt eine große Verunsicherung unter den Praxisinhabern und ihren Beschäftigen zu den Rechtsfolgen des neuen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere zu der Frage, ob nichtimmunisierte Beschäftigte auch nach dem 15. März 2022 noch in den Praxen arbeiten dürfen.
Die Verunsicherung wird dabei durch unterschiedlichste Aussagen, insbesondere in den sozialen Medien, immer weiter angeheizt. Deshalb möchten wir Sie auf einen neuen Fragen-Antwortenkatalog des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hinweisen, in dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Fragen rund um das vom Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2021 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beantwortet werden - einfach hier klicken zur Ansicht der Antworten.
Das BMG beantwortet dabei Fragen wie zum Beispiel:
welcher Personenkreis von der Nachweispflicht erfasst wird (Frage 16),
was Aufgabe des Arbeitgebers ist, wenn bis zum Ablauf der Frist am 15. März kein Nachweis über eine Immunität vorgelegt wird (Frage 17),
wie es weiter geht, wenn der Arbeitgeber das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigt hat (Frage 21) und
welche arbeitsrechtlichen Folgen sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise vorgelegt werden (Frage 24).
Mit Blick auf die Nachweispflicht für bestehende Beschäftigungsverhältnisse wird seitens des BMG darüber informiert, dass die Arbeitgeber im ersten Schritt verpflichtet sind, den Gesundheitsämtern diejenigen zu melden, die keinen Immunitätsnachweis vorlegen. Arbeitgeber, die das Gesundheitsamt nicht über fehlende Nachweise unterrichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesundheitsamt kann daraufhin Betroffenen gegenüber ein Betretungsverbot aussprechen.
In der Gesetzesbegründung zu § 20a Abs. 5 IfSG heißt es, dass das zuständige Gesundheitsamt das Betreten oder Tätigwerden in den genannten Einrichtungen und Unternehmen untersagen könne, sofern die betroffene Person keinen entsprechenden Nachweis vorlege. Zudem habe das Gesundheitsamt das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG bei der Bemessung der Dauer des Tätigkeitsverbotes zu beachten. (vgl. Drucksache 20/188, S. 42). Der Gesetzesbegründung kann also entnommen werden, dass ein Betretungsverbot erst durch das Gesundheitsamt angeordnet werden muss.
Was passiert, wenn Arbeitgeber nichtimmunisierte Beschäftigte nach dem 15. März weiterhin in der Einrichtung/Praxis tätig werden lassen? Droht diesen Arbeitgebern dann ein Bußgeld? Nein. Die Ordnungswidrigkeit gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 7 Buchstabe g) IfSG bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bereits vor dem 16. März 2022 in einer der genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt waren und ab dem 16. März weiter beschäftigt werden (soweit nicht bereits ein Betretungsverbot seitens des Gesundheitsamtes ausgesprochen wurde). Eine Ordnungswidrigkeit läge nur dann vor, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit Wirkung ab dem 15. März 2022 neu einstellt, der seiner Nachweispflicht nicht nachkommt bzw. nichtimmunisierte (Alt-)Mitarbeiter trotz Betretungsverbotes weiter tätig werden lässt.
Danach folgt aus dem Infektionsschutzgesetz ab dem 16. März 2022 selbst noch kein automatisches Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot für Ungeimpfte, die schon vor dem 16. März 2022 tätig waren, sondern dies müsste in jedem einzelnen Fall erst durch das Gesundheitsamt selbst angeordnet werden.
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kvet schrieb:
Ist der auch als Booster Impfung geeignet?
Bei den bisher gängigen Impfstoffen sagen die Auswertungen "bestes Ergebnis gibt's wenn man die Impfstoffe fröhlich durcheinander mischt".
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Papa Alpaka schrieb:
@kvet ...da werden frühestens ein paar Monate nach Zulassung Daten vorliegen.
Bei den bisher gängigen Impfstoffen sagen die Auswertungen "bestes Ergebnis gibt's wenn man die Impfstoffe fröhlich durcheinander mischt".
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mark760 schrieb:
Ende Februar soll Novavax kommen. Es wird im Abstand von drei Wochen in zwei Dosen gegeben. Bei dieser Art Impfstoff gilt meist der vollständige Schutz direkt mit der zweiten Impfung. Es sollte auf jeden Fall eine Priorisierung für diesen Impfstoff für das impfpflichtige Personal im Gesundheitswesen geben. Vielleicht erreicht man damit nochmal einige bisher Ungeimpfte.
ist zu finden unter:
Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Praxen (Stand 12.01.2022)
(ist ne Sondersendung😉)
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Werde dazu nochmal einen Anwalt kontaktieren und entsprechend bewerten lassen.
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Ringgeist schrieb:
Da wird nicht so sehr viel neues erzählt. Einen Rechtsbehelf gegen das ausgesprochene Betretungs- Verbot hat es vorher auch gegeben. Nur kann man sich jetzt evtl. direkt an die über geordnete Landesbehörde des jeweilig zuständigen GA wenden, und die fatale Fehl Entscheidung der unter geordneten Behörde per Widerspruch angehen.
Werde dazu nochmal einen Anwalt kontaktieren und entsprechend bewerten lassen.
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silvia43 schrieb:
wenn das GA informiert wurde über ungeimpfte MA die schon vor dem 15.3.22 in der Praxis gearbeitet haben, dann kannste davon ausgehen, das dort auch permanent das GA zur Kontrolle auftaucht.
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Elleng schrieb:
@silvia43 gilt auch für ungeimpfte Pi? Melden die sich etwa selbst???
"Elleng schrieb am 20.01.2022 12:13 Uhr:
.... Pi? Melden die sich etwa selbst???"
Ausgezeichnete Frage. Es ist nicht eindeutig geklärt. So einfach. Eine "Selbstanzeige" ist zudem eine delikate Frage. Eine Selbstanzeige kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn man auch auf Strafminderung hoffen kann. Das wäre hier vermutlich andersrum.
Herr Lauterbach tut übrigens sein Bestes, damit es verwirrend bleibt. "Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft. Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt."
Karl Lauterbach: Die Impfpflicht führt dazu, dass man sich freiwillig impfen lässt - YouTube
Würde einer meiner Mitarbeiter so etwas von sich geben, würde ich ihn ein paar Tage nach Hause schicken. Die täglichen Anforderungen scheinen eine Pause zu brauchen.
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Xela schrieb:
@Elleng
"Elleng schrieb am 20.01.2022 12:13 Uhr:
.... Pi? Melden die sich etwa selbst???"
Ausgezeichnete Frage. Es ist nicht eindeutig geklärt. So einfach. Eine "Selbstanzeige" ist zudem eine delikate Frage. Eine Selbstanzeige kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn man auch auf Strafminderung hoffen kann. Das wäre hier vermutlich andersrum.
Herr Lauterbach tut übrigens sein Bestes, damit es verwirrend bleibt. "Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft. Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt."
Karl Lauterbach: Die Impfpflicht führt dazu, dass man sich freiwillig impfen lässt - YouTube
Würde einer meiner Mitarbeiter so etwas von sich geben, würde ich ihn ein paar Tage nach Hause schicken. Die täglichen Anforderungen scheinen eine Pause zu brauchen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@silvia43 Das wäre doch in Ordnung so. Spannender als eine Kontrolle wäre für mich die Frage, ob das GA ein Betretungsverbot (wegen nicht immun) ausspricht. Ohne das Betretungsverbot und mit Meldung an das GA wird sich wohl erst mal nicht viel ändern.
MfG :)
Ich werde in dieser Praxis dann kein MA mehr sein, überlege aber noch sehr genau, wie ich mich verhalten werde.....
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Elleng schrieb:
@Xela
Ich werde in dieser Praxis dann kein MA mehr sein, überlege aber noch sehr genau, wie ich mich verhalten werde.....
MfG :)
Bin sehr gespannt darauf, ob das gleiche Gesundheitsamt, auch in allen Praxen gleich handelt.
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Shia schrieb:
@Ingo Friedrich
Ingo Friedrich schrieb am 20.01.2022 12:55 Uhr:@silvia43 Das wäre doch in Ordnung so. Spannender als eine Kontrolle wäre für mich die Frage, ob das GA ein Betretungsverbot (wegen nicht immun) ausspricht. Ohne das Betretungsverbot und mit Meldung an das GA wird sich wohl erst mal nicht viel ändern. Und spannend, wie wird in der Praxis schräg gegenüber, oder ums Eck verfahren.
MfG :)
Bin sehr gespannt darauf, ob das gleiche Gesundheitsamt, auch in allen Praxen gleich handelt.
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viento schrieb:
@Shia interessant wäre es zu wissen, wie so manch Alleinunterhalter, ungeimpft, nach dem 15.3. verfährt 🥂.
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LaraBe schrieb:
@vientoSelbstmeldung ans GA oder Ordnungswidrigkeit begehen.
Der ist also fein raus
Scheffelt Kohle ohne arbeiten zu müssen.....stuck_out_tongue_winking_eye
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mbone schrieb:
@viento
viento schrieb am 23.01.2022 15:00 Uhr:@Shia interessant wäre es zu wissen, wie so manch Alleinunterhalter, ungeimpft, nach dem 15.3. verfährt 🥂. Der spricht sich selbst ein Betretungsverbot seiner Praxis aus, die Privatentnahmen vom Konto bleiben aber gleich
Der ist also fein raus
Scheffelt Kohle ohne arbeiten zu müssen.....stuck_out_tongue_winking_eye
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Adriane Fabian schrieb:
Auf YouTube hat der VPT ein Video reingestellt. Das Bundesgesundheitsministerium hat das Gesetz nochmals überarbeitet und so wie es aussieht, dürfen Mitarbeiter ohne Impfschutz nach dem 15.3.ersteinmal weiter arbeiten. Das Gesundheitsamt entscheidet dann im Einzelfall…..
ist zu finden unter:
Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Praxen (Stand 12.01.2022)
(ist ne Sondersendung😉)
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