Hallo meine Name ist Franziska-C.
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt! 4 Tage Woche!!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
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Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt! 4 Tage Woche!!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
Unter der Hand Auskunft vom KuG Bearbeiter beim Amt: die ersten korrekten Zahlungen von KuG werden vermutlich erst im Juni an die AG ausgezahlt. Erstens sind die völlig überlastet, denn KuG wird nicht durchgereicht, sondern richtig geprüft und zweitens: Schulungen für untätige Arbeitsvermittler sind derzeit nicht möglich, weil gesetzlich verboten. Mit anderen Worten, in der Arbeitsagentur sind einige überlastet, während andere selbst vor Kurzarbeit stehen.
Eine Lösung sind Nettoabschläge an AN auf Basis pi-mal-Daumen. Bei den Sozialabgaben wird es dann allerdings schwierig. Eine andere Lösung sind Gehaltszahlungen im April auf Basis Feb. 2020 und eine monatelange Rück- und Verrechnung mit KuG. Das wird jedenfalls noch heikel.
Wie sieht es im Land aus?
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Aber ich glaube, Amtspersonal flexibel woanders einzusetzen ist personalbürokratisch auch ziemlich schwierig bis unmöglich...
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ali schrieb:
na denn hoffen wir mal auf Schulungsmögkichkeiten nach Ostern, oder mal per Video ?
Aber ich glaube, Amtspersonal flexibel woanders einzusetzen ist personalbürokratisch auch ziemlich schwierig bis unmöglich...
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W. Stangner schrieb:
Antrag per Email samt notwendigem Anhang am 23. und dann zur Sicherheit noch postalisch am 25.03. verschickt; bis dato keine irgendwie geartete Rückmeldung (Nordbayern).
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W. Stangner schrieb:
Ergänzung: KUG-Bewilligung ist für längstens 31.12.2020 per Post vor einer halben Stunde bei uns eingeworfen worden.
Bewilligung wie beantragt vom 1.3.2020 bis 28.02.2021 - Arbeitsagentur in Nordbayern.
Warum kann das Lohnbüro die Berechnung nicht erstellen? Ich mache das Ganze selbst (Lexware Financial Office) und habe gestern Abend die KuG-Gehälter für März berechnet und werde sie mit der Auszahlung im April verrechnen. Die Software wird zwar auch erst am 21.4. darauf umgestellt, dass die Sozialabgaben des Arbeitgebers mit übernommen werden, so dass erst danach die Anträge an die Arbeitsagentur korrekt gestellt werden können. Aber dies betrifft ja nicht die Auszahlung an die Mitarbeiter, die bei Kurzarbeit schon immer sozialversicherungsfrei sind. Die Stammnummer und die Ableitungs-Nummer müssen nach meiner Kenntnislage auf dem KuG-Antrag nicht zwingend aufgeführt sein.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anzeige KuG vom 25.3. wurde heute online genehmigt - Post folgt.
Bewilligung wie beantragt vom 1.3.2020 bis 28.02.2021 - Arbeitsagentur in Nordbayern.
Warum kann das Lohnbüro die Berechnung nicht erstellen? Ich mache das Ganze selbst (Lexware Financial Office) und habe gestern Abend die KuG-Gehälter für März berechnet und werde sie mit der Auszahlung im April verrechnen. Die Software wird zwar auch erst am 21.4. darauf umgestellt, dass die Sozialabgaben des Arbeitgebers mit übernommen werden, so dass erst danach die Anträge an die Arbeitsagentur korrekt gestellt werden können. Aber dies betrifft ja nicht die Auszahlung an die Mitarbeiter, die bei Kurzarbeit schon immer sozialversicherungsfrei sind. Die Stammnummer und die Ableitungs-Nummer müssen nach meiner Kenntnislage auf dem KuG-Antrag nicht zwingend aufgeführt sein.
Gruß
Nora
Gut, wenn es bei dir ohne geht.
Ansonsten habe ich leider auch keine Rückmeldung auf meine KUG-Anzeige bekommen.
War durch Telefonat mit dem Arbeitsamt, auf deren Empfehlung ich mich NICHT online registriert habe, sondern mir eine EMail habe schicken lassen für die Anzeige von Kurzarbeit.
Das habe ich zurück geemailt, nur Eingangsbestätigung erhalten, keine Formulare, nichts...
(Nordbayern)
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heropas schrieb:
Meine Lohnbuchhalterin sagt, sie braucht die KUG Nummer dringend, sonst geht´s nicht.
Gut, wenn es bei dir ohne geht.
Ansonsten habe ich leider auch keine Rückmeldung auf meine KUG-Anzeige bekommen.
War durch Telefonat mit dem Arbeitsamt, auf deren Empfehlung ich mich NICHT online registriert habe, sondern mir eine EMail habe schicken lassen für die Anzeige von Kurzarbeit.
Das habe ich zurück geemailt, nur Eingangsbestätigung erhalten, keine Formulare, nichts...
(Nordbayern)
Offensichtlich gibt es regional unterschiedliche Umstände. Und meine Erfahrung sagt eben - haste keine Stammnummer, kannste abtreten beim Amt und neu Anlauf nehmen. Es wird einen Grund haben, warum diese Nummer vergeben und abgefragt wird. Für Ihre Aussage "Die Stammnummer und die Ableitungs-Nummer müssen nach meiner Kenntnislage auf dem KuG-Antrag nicht zwingend aufgeführt sein."... haben Sie eine verbindliche Kenntnis-Quelle? Das würde mir schon mal helfen.
Ich lass Lohnbuchhaltung machen und bin zufrieden damit. Versucht hab ich das Selberbuchen. Hab aber nach 4einhalbtausend Buchungssätzen im Jahr aufgegeben. Und wenn ich nur mal 20 AN mit KuG als Beispiel nehme und 20 Werktage ausgeschlüsselt mit 6 Fragen zu den Stunden, dann sind das knapp 2einhalbtausend Zahlen - die ich sowieso vorbereiten muss und noch exakt verarbeiten? Im Folgemonat das Gleiche mit diversen Rückrechnungen? Das können andere besser. Das tu ich mir nicht an und es war auch nicht die Ausgangsfrage.
Wie Sie sagen, hat Lexware das gleiche Problem wie DATEV. Da kommt die Software auch erst nächste Woche. Heißt also, dass die Lohnbüros die Software erst testen müssen und viele weitere Schwierigkeiten in den nächsten Wochen und Monaten dazukommen.
Mal sehen was in Berlin früher funktioniert: der BER oder KuG
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Xela schrieb:
@nora weber
Offensichtlich gibt es regional unterschiedliche Umstände. Und meine Erfahrung sagt eben - haste keine Stammnummer, kannste abtreten beim Amt und neu Anlauf nehmen. Es wird einen Grund haben, warum diese Nummer vergeben und abgefragt wird. Für Ihre Aussage "Die Stammnummer und die Ableitungs-Nummer müssen nach meiner Kenntnislage auf dem KuG-Antrag nicht zwingend aufgeführt sein."... haben Sie eine verbindliche Kenntnis-Quelle? Das würde mir schon mal helfen.
Ich lass Lohnbuchhaltung machen und bin zufrieden damit. Versucht hab ich das Selberbuchen. Hab aber nach 4einhalbtausend Buchungssätzen im Jahr aufgegeben. Und wenn ich nur mal 20 AN mit KuG als Beispiel nehme und 20 Werktage ausgeschlüsselt mit 6 Fragen zu den Stunden, dann sind das knapp 2einhalbtausend Zahlen - die ich sowieso vorbereiten muss und noch exakt verarbeiten? Im Folgemonat das Gleiche mit diversen Rückrechnungen? Das können andere besser. Das tu ich mir nicht an und es war auch nicht die Ausgangsfrage.
Wie Sie sagen, hat Lexware das gleiche Problem wie DATEV. Da kommt die Software auch erst nächste Woche. Heißt also, dass die Lohnbüros die Software erst testen müssen und viele weitere Schwierigkeiten in den nächsten Wochen und Monaten dazukommen.
Mal sehen was in Berlin früher funktioniert: der BER oder KuG
Eine verbindliche Kenntnis-Quelle wäre eine schriftliche Aussage der Agentur für Arbeit oder eine gesetzliche Regelung - dies liegt mir nicht vor.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft schreibt aber beispielsweise in einer Ausfüllhilfe zum Antragsformular für Kurzarbeit (siehe Link)
Die Stamm-Nr. Kug haben die meisten Unternehmen noch nicht, außer es wurde bereits
einmal Kurzarbeit angezeigt. Ansonsten einfach leer lassen – ebenso die Ableitungs-Nr.
An anderer Stelle habe ich gefunden, dass bei noch fehlender Stammnummer die dreistellige Dienststellennummer der Arbeitsagentur (hier: Link) mit fünfmal der Ziffer 0 ergänzt angegeben werden könnte.
Für März hatte ich erst für vier der 14 AN Kurzarbeit berechnen müssen - und für das erste Kennenlernen und Einarbeiten habe ich doch drei Stunden gebraucht - zukünftig dürfte es eher bei unter 10 Minuten pro Mitarbeiter pro Monat liegen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Xela:
Eine verbindliche Kenntnis-Quelle wäre eine schriftliche Aussage der Agentur für Arbeit oder eine gesetzliche Regelung - dies liegt mir nicht vor.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft schreibt aber beispielsweise in einer Ausfüllhilfe zum Antragsformular für Kurzarbeit (siehe Link)
Die Stamm-Nr. Kug haben die meisten Unternehmen noch nicht, außer es wurde bereits
einmal Kurzarbeit angezeigt. Ansonsten einfach leer lassen – ebenso die Ableitungs-Nr.
An anderer Stelle habe ich gefunden, dass bei noch fehlender Stammnummer die dreistellige Dienststellennummer der Arbeitsagentur (hier: Link) mit fünfmal der Ziffer 0 ergänzt angegeben werden könnte.
Für März hatte ich erst für vier der 14 AN Kurzarbeit berechnen müssen - und für das erste Kennenlernen und Einarbeiten habe ich doch drei Stunden gebraucht - zukünftig dürfte es eher bei unter 10 Minuten pro Mitarbeiter pro Monat liegen.
Gruß
Nora
Danke für Ihre Mühe. Der zweite Link von 2017 ist lediglich ein Dienststellenverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit, der erste link der Hinweis eines regionalen e.V.. Beides dürfte keinerlei Rechtswirksamkeit entfalten. Und darum ging es eigentlich: Verbindlichkeit. Der e.V. vermittelt Erfahrungswerte in Bayern - was ja immerhin ein Lichtblick wäre.
Nun habe ich vor Gericht (explizit in Bayern!) schon viele lustige Sachen erlebt. Eine davon war, dass die von Ihnen genannten Bezüge bestenfalls ein Kribbeln unter der Richterrobe auslösen.
Ich werde wohl Ostern probieren, wie ich das KuG ausrechne und weiter auf meinen bestätigten Antrag warten, bevor ich irgendwas rechtsverbindlich auslösen kann.
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Xela schrieb:
@nora weber
Danke für Ihre Mühe. Der zweite Link von 2017 ist lediglich ein Dienststellenverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit, der erste link der Hinweis eines regionalen e.V.. Beides dürfte keinerlei Rechtswirksamkeit entfalten. Und darum ging es eigentlich: Verbindlichkeit. Der e.V. vermittelt Erfahrungswerte in Bayern - was ja immerhin ein Lichtblick wäre.
Nun habe ich vor Gericht (explizit in Bayern!) schon viele lustige Sachen erlebt. Eine davon war, dass die von Ihnen genannten Bezüge bestenfalls ein Kribbeln unter der Richterrobe auslösen.
Ich werde wohl Ostern probieren, wie ich das KuG ausrechne und weiter auf meinen bestätigten Antrag warten, bevor ich irgendwas rechtsverbindlich auslösen kann.
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Xela schrieb:
Habe gestern bei der Arbeitsagentur angerufen und erfahren, dass mein Antrag vom 25. März noch nicht mal erfaßt ist. Gibt also keine Stammnummer, damit auch für das Lohnbüro keine Chance den Antrag mit Zahlen zu unterfüttern, um eine korrekte Berechnung an die Arbeitsagentur zu schicken. Hilfsweise wurde angeboten, Daten auf Basis der Betriebsnummer zu schicken. Ob das klappt? Fraglich!
Unter der Hand Auskunft vom KuG Bearbeiter beim Amt: die ersten korrekten Zahlungen von KuG werden vermutlich erst im Juni an die AG ausgezahlt. Erstens sind die völlig überlastet, denn KuG wird nicht durchgereicht, sondern richtig geprüft und zweitens: Schulungen für untätige Arbeitsvermittler sind derzeit nicht möglich, weil gesetzlich verboten. Mit anderen Worten, in der Arbeitsagentur sind einige überlastet, während andere selbst vor Kurzarbeit stehen.
Eine Lösung sind Nettoabschläge an AN auf Basis pi-mal-Daumen. Bei den Sozialabgaben wird es dann allerdings schwierig. Eine andere Lösung sind Gehaltszahlungen im April auf Basis Feb. 2020 und eine monatelange Rück- und Verrechnung mit KuG. Das wird jedenfalls noch heikel.
Wie sieht es im Land aus?
„DGB-Chef Hoffmann sagte, eine gemeinsame Lösung mit den Arbeitgebern zur Aufstockung sei leider nicht möglich gewesen, deshalb müsse nun der Weg für eine gesetzliche Erhöhung freigemacht werden. "Wir werden erleben, dass Menschen, die 40 Prozent Einkommenseinbußen haben, ihre Mieten nicht mehr bezahlen können." Dies betreffe auch Ratenkredite fürs Auto oder das Eigenheim. "Strom, Wasser, Rundfunkgebühren - alles, was da anfällt, wird für sie eine erhebliche Belastung."
„Laut Gewerkschaftschef Frank Werneke ist Deutschland im europäischen Vergleich Schlusslicht bei der Höhe des Kurzarbeitsgeldes: "Angemessen ist daher aus meiner Sicht die Erhöhung des gesetzlichen Kurzarbeitsgeldes auf 80 Prozent vom Netto, für Beschäftigte mit Nettoeinkommen unter 2500 Euro im Monat auf 90 Prozent vom Netto."
Wie wäre es Kurzarbeitergeld zu beantragen und einfach weiter das Gehalt voll zu überweisen? Dann muss auch nichts rumgerechnet werden.
Gewerkschaftsforderung: DGB will mehr Geld für Kurzarbeiter | tagesschau
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W. Stangner schrieb:
"rumgerechnet" (im Lohnbüro) werden müßte trotzdem, da der Aufstockungsbetrag des AG zum KUG bis zu einem gewissen Anteil (sozial)abgabenfrei wäre und auch die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer mit KUG von der Höhe her eine andere wäre als es sie ohne ist.
Ich hätte schon fast Lust, auf den Osterhasen zu schiessen, müsste ihn aber erst noch umtaufen, Tom zum Beispiel....
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Alfred Kramer schrieb:
is ja schon klar: Arbeitnehmer bleibt bei vollem Lohn zuhause, AG darf Ausfall aus seinem angehäuften Millionenvermögen ausgleichen. Trifft ja keine Armen.
Ich hätte schon fast Lust, auf den Osterhasen zu schiessen, müsste ihn aber erst noch umtaufen, Tom zum Beispiel....
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tom1350 schrieb:
So sieht"s aus:
„DGB-Chef Hoffmann sagte, eine gemeinsame Lösung mit den Arbeitgebern zur Aufstockung sei leider nicht möglich gewesen, deshalb müsse nun der Weg für eine gesetzliche Erhöhung freigemacht werden. "Wir werden erleben, dass Menschen, die 40 Prozent Einkommenseinbußen haben, ihre Mieten nicht mehr bezahlen können." Dies betreffe auch Ratenkredite fürs Auto oder das Eigenheim. "Strom, Wasser, Rundfunkgebühren - alles, was da anfällt, wird für sie eine erhebliche Belastung."
„Laut Gewerkschaftschef Frank Werneke ist Deutschland im europäischen Vergleich Schlusslicht bei der Höhe des Kurzarbeitsgeldes: "Angemessen ist daher aus meiner Sicht die Erhöhung des gesetzlichen Kurzarbeitsgeldes auf 80 Prozent vom Netto, für Beschäftigte mit Nettoeinkommen unter 2500 Euro im Monat auf 90 Prozent vom Netto."
Wie wäre es Kurzarbeitergeld zu beantragen und einfach weiter das Gehalt voll zu überweisen? Dann muss auch nichts rumgerechnet werden.
Gewerkschaftsforderung: DGB will mehr Geld für Kurzarbeiter | tagesschau
27.3. verschickt, gestern per Post Bescheid erhalten, genehmigt
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:thumbsup:
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billremsi schrieb:
Dito, bei mir genauso
:thumbsup:
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Jörg schrieb:
Antrag Online am 17.03. 2020 online gemacht, am 24.03.2020 Unterlagen Nachgereicht. und Bescheid am 26.03.2020 erhalten. Genehmigt.
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Nickiiiii schrieb:
Wir haben unseren Antrag per Mail an die Email Adresse, der zuständigen Arbeitsagentur geschickt. Vom Steuerberater erhalten.
27.3. verschickt, gestern per Post Bescheid erhalten, genehmigt
Ich bin beruhigt.
Habt Geduld!
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Harito schrieb:
Ich habe den Antrag am 18. Abgeschickt. Gestern kam die Genehmigung. Meine Buchhalterin übernimmt den Rest an Organisation.
Ich bin beruhigt.
Habt Geduld!
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Geronimo schrieb:
....am 25.03. online beantragt,(NRW) noch keine Rückmeldung...
Wir haben wirklich ausreichend anmeldungen, was uns selber sehr überrascht!
3/4 scheint der Plan voll
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vdv schrieb:
wir fragen uns gerade in der Praxis, ob wir das überhaupt brauchen!
Wir haben wirklich ausreichend anmeldungen, was uns selber sehr überrascht!
3/4 scheint der Plan voll
Heute kam der Bescheid, dass es genehmigt ist, mit dem Zusatz,dass sie mir KUG für 12 Monate genehmigen. Hab ich ganz alleine gemacht, ohne steuerberater und ohne Verband
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Alfred Kramer schrieb:
Ich hatte KUG am 26.3. beantragt bis Ende Juni.
Heute kam der Bescheid, dass es genehmigt ist, mit dem Zusatz,dass sie mir KUG für 12 Monate genehmigen. Hab ich ganz alleine gemacht, ohne steuerberater und ohne Verband
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Matu schrieb:
Du wirst mir täglich sympathischer.
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tom1350 schrieb:
Ich bewundere euch. Keine Ahnung von Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, aber Profis im Kurzarbeitergeld beantragen. Respekt.
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Alfred Kramer schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
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jeder sollte seine Meinung zum Thema sagen können, aber bitte mit Respekt vor dem anderen.
Ansonsten machen Foren nur wenig Sinn.
Liebe Grüße
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Praxis Löffler schrieb:
Liebe Kollegen,
jeder sollte seine Meinung zum Thema sagen können, aber bitte mit Respekt vor dem anderen.
Ansonsten machen Foren nur wenig Sinn.
Liebe Grüße
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