Wir freuen uns auf tatkräftige
Unterstützung!
Wer sind wir?
Wir sind ein Team von 8
Therapeuten*innen, 3
Gymnastiklehrerinnen und 4
Kolleginnen an der Anmeldung und
Abrechnung. Wir betreiben eine
Praxis und ein Rehasportzentrum,
darüber hinaus werden durch uns
seit vielen Jahren einige
Seniorenresidenzen betreut.
Darüber hinaus sind wir seit über
10 Jahren enger Partner der
professionellen Basketballteams in
der Stadt, und dem Stadttheater der
Stadt Hagen, welches uns Tänzer
und Küns...
Unterstützung!
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Erstmal abwarten und alles so weiter wie bisher, in der Hoffnung (ist die realistisch), dass sich erstmal nicht tut?
MA "ausplanen"?
MA in Urlaub schicken?
Ich hab echt keine Ahnung wie man diese unsichere Situation bzgl. der Terminplanung elegant hinbekommt.
Freue mich und bin sehr dankbar über eure kreativen Vorschläge.
Ich hoffe sehr, dass wir irgendwie ein organisatorisches Chaos vermeiden können, ohne jemanden vorzeitig zu entlassen (muss ich in dem Fall eigentlich eine Kündigung aussprechen?)
Danke Euch und schönes Wochenende!
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Die Geschäftsleitung haftet doch für die Einhaltung der Richtlinien.
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Anke F schrieb:
Hallo
Die Geschäftsleitung haftet doch für die Einhaltung der Richtlinien.
Die "Geschäftsleitung", das bin ich, und ich habe erstmal nur eine Pflicht: die Meldung an das GA.
Dann muss das GA reagieren und auf den MA zugehen und entsprechend handeln.
Das ist doch nicht in meinem Ermessen, wann der MA nicht mehr arbeiten darf.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
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luzifer schrieb:
Wie meinst Du das???
Die "Geschäftsleitung", das bin ich, und ich habe erstmal nur eine Pflicht: die Meldung an das GA.
Dann muss das GA reagieren und auf den MA zugehen und entsprechend handeln.
Das ist doch nicht in meinem Ermessen, wann der MA nicht mehr arbeiten darf.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Was das GA daraus macht, ist dann das andere. Ich frage mich halt, ob das gesamte Gesundheitssystem auf die Mitarbeiter verzichten kann, die bei ihrer Einstellung bleiben oder ob dadurch nicht größere Probleme entstehen, als wir sie durch Corona jemals hatten 🤔
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soleta schrieb:
@luzifer ich sehe es auch wie Du- mit der Meldung hast Du erstmal Deine Pflicht getan.
Was das GA daraus macht, ist dann das andere. Ich frage mich halt, ob das gesamte Gesundheitssystem auf die Mitarbeiter verzichten kann, die bei ihrer Einstellung bleiben oder ob dadurch nicht größere Probleme entstehen, als wir sie durch Corona jemals hatten 🤔
Deine Mitarbeiter müssen geimpft sein. Wenn sie es nicht sind und du sie trotzdem arbeiten läßt, muss du dafür haften. Eventuell entscheiden die Krankenkassen, dass sie diese Leistungen nicht bezahlen oder auch nicht. Wenn man sich nicht an Gesetze hält begeht man eine Ordnungswidrigkeit und die Strafe dafür bezahlt nunmal die Geschäftsleitung und nicht der Angestellte
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Anke F schrieb:
@luzifer
Deine Mitarbeiter müssen geimpft sein. Wenn sie es nicht sind und du sie trotzdem arbeiten läßt, muss du dafür haften. Eventuell entscheiden die Krankenkassen, dass sie diese Leistungen nicht bezahlen oder auch nicht. Wenn man sich nicht an Gesetze hält begeht man eine Ordnungswidrigkeit und die Strafe dafür bezahlt nunmal die Geschäftsleitung und nicht der Angestellte
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W. Stangner schrieb:
Bei ordnungsgemäßer Meldung von nichtgeimpften MA an das Gesundheitsamt gilt: Weiterbeschäftigung bis zu einem Arbeitsverbot durch das Gesundheitsamt. Gesundheitsamt kontaktiert vorher den nichtgeimpften MA und entscheidet, ob Arbeitsverbot oder nicht. Solange kein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde und der MA seine Arbeitskraft anbietet, besteht Anspruch auf Gehalt. Die Krankenkasse kommt hier meines Erachtens mit Leistungskürzungen überhaupt nicht ins Spiel, außer vielleicht bei Weiterbeschäftigung trotz Arbeitsverbot. Aber da gibt es ja noch die Bußgelder und zwar sowohl für den AG wie auch den MA.
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luzifer schrieb:
@Anke F ich glaube, das stimmt so nicht....
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PT BLN schrieb:
@Anke F so ein Quatsch!
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MikeS schrieb:
@Anke F Warum verbreitest Du hier Falschinformationen?
Dafür hast Du bestimmt eine Quelle ? Würde mich interessieren…..
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Bernie schrieb:
@W. Stangner „Weiterbeschäftigung bis zu einem Arbeitsverbot durch das Gesundheitsamt. Gesundheitsamt kontaktiert vorher den nichtgeimpften MA und entscheidet, ob Arbeitsverbot oder nicht. Solange kein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde und der MA seine Arbeitskraft anbietet, besteht Anspruch auf Gehalt.“
Dafür hast Du bestimmt eine Quelle ? Würde mich interessieren…..
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Paul Kolep schrieb:
@luzifer es besteht nur eine Meldepflicht.
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Paul Kolep schrieb:
@soleta Corona ist ja nicht das Problem. Es sind die korrupten und unfähigen Politiker und deren Beratenden Institute.
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Paul Kolep schrieb:
@Anke F stimmt nicht.
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Paul Kolep schrieb:
@Bernie Infektionsschutzgesetz 20a
So einfach ist es nicht. Die Behauptung"Solange kein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde und der MA seine Arbeitskraft anbietet, besteht Anspruch auf Gehalt." ist ja eine Auslegung und eine arbeitsrechtliche Behauptung. Da würde mich die Quelle interessieren. Dies ist nicht der § 20 a IfSG!
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Bernie schrieb:
@Paul Kolep
So einfach ist es nicht. Die Behauptung"Solange kein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde und der MA seine Arbeitskraft anbietet, besteht Anspruch auf Gehalt." ist ja eine Auslegung und eine arbeitsrechtliche Behauptung. Da würde mich die Quelle interessieren. Dies ist nicht der § 20 a IfSG!
Danke. Muß meine pauschale Aussage "Solange kein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde und der MA seine Arbeitskraft anbietet, besteht Anspruch auf Gehalt" korrigieren.
Die Pflichtimpfung als arbeitsvertragliche Nebenpflicht berechtigt den AG bei Nichterfüllung zur (schriftlichen) Abmahnung und im Anschluß daran zur (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In der Zwischenzeit soll nach Auffassung von Arbeitsrechtlern die (Pflicht)Freistellung von der Arbeit bei gleichzeitigem Wegfall des Lohnanspruchs bestehen/möglich sein. Und in welchem Verhältnis dazu steht eine Entscheidung des GA (Tätigkeits/Beschäftigungsverbot ja/nein)?
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W. Stangner schrieb:
@Bernie
Danke. Muß meine pauschale Aussage "Solange kein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde und der MA seine Arbeitskraft anbietet, besteht Anspruch auf Gehalt" korrigieren.
Die Pflichtimpfung als arbeitsvertragliche Nebenpflicht berechtigt den AG bei Nichterfüllung zur (schriftlichen) Abmahnung und im Anschluß daran zur (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In der Zwischenzeit soll nach Auffassung von Arbeitsrechtlern die (Pflicht)Freistellung von der Arbeit bei gleichzeitigem Wegfall des Lohnanspruchs bestehen/möglich sein. Und in welchem Verhältnis dazu steht eine Entscheidung des GA (Tätigkeits/Beschäftigungsverbot ja/nein)?
Bei uns läuft die Kommunikation ausschließlich über einen Rechtsanwalt, da sind mir persönlich zu viele Fallstricke dabei.
Die Rechtsschutzversicherung sollte hierfür wohl einspringen.
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michael558 schrieb:
@W. Stangner
Bei uns läuft die Kommunikation ausschließlich über einen Rechtsanwalt, da sind mir persönlich zu viele Fallstricke dabei.
Die Rechtsschutzversicherung sollte hierfür wohl einspringen.
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Bernie schrieb:
thumbsup
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Billchen schrieb:
Habe gerade eben irgendwo im [kaputter Link] gelesen, dass die Gesundheitsminister der Länder in dieser Frage Klarheit vom Bundesgesundheitsministerium fordern.
z. B. Spiegel-Online
Corona-Impfpflicht: Unmut bei Länder-Gesundheitsministern über Karl Lauterbach - DER SPIEGEL
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W. Stangner schrieb:
@Billchen
z. B. Spiegel-Online
Corona-Impfpflicht: Unmut bei Länder-Gesundheitsministern über Karl Lauterbach - DER SPIEGEL
oder meinst Du evtl. die Süddeutsche:
Gesundheit - Berlin - Gesundheitsminister: Klärung bei Einrichtungsimpfpflicht - Gesundheit - SZ
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W. Stangner schrieb:
@Billchen
oder meinst Du evtl. die Süddeutsche:
Gesundheit - Berlin - Gesundheitsminister: Klärung bei Einrichtungsimpfpflicht - Gesundheit - SZ
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Billchen schrieb:
Danke für den Link! 😊 Ich hab's zwar in einem anderen Newsletter gelesen aber der Text war der selbe. Dann können wir mal gespannt sein, was die Damen und Herren morgen besprechen werden...
Hätte ein MA sich nicht impfen lassen, hätten wir uns bereits letztes Jahr von diesem MA getrennt.
Jemand, der sich nicht impfen lässt, hat weder im Gesundheitssektor, noch sonst wo etwas zu suchen.
Das gilt für Masern genauso wie für HEP und SARS CoV2.
Auch unsere neuen MA, die wir dieses Jahr eingestellt haben respektive in drei Monaten einstellen werden, sind geboostert. Ohne vollständigen Impfschutz keinen Job bei uns.
Ihre Frage impliziert ja, dass Sie ungeimpfte MA haben. Das finde ich erschreckend, beschämend und unverantwortlich.
Im Übrigen aktualisieren die Verbände nahezu im Stundentakt die jeweils gültigen regeln zu dem Thema.
Auch hier finde ich sehr beschämend, dass sich die Verbände für ungeimpfte MA einsetzen. Das ist für einen Verband, der HME vertritt unwürdig.
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LeviathanPT schrieb:
Wir haben für alle Mitarbeiter letztes Jahr die Impftermine gemacht und auch die Boostertermine.
Hätte ein MA sich nicht impfen lassen, hätten wir uns bereits letztes Jahr von diesem MA getrennt.
Jemand, der sich nicht impfen lässt, hat weder im Gesundheitssektor, noch sonst wo etwas zu suchen.
Das gilt für Masern genauso wie für HEP und SARS CoV2.
Auch unsere neuen MA, die wir dieses Jahr eingestellt haben respektive in drei Monaten einstellen werden, sind geboostert. Ohne vollständigen Impfschutz keinen Job bei uns.
Ihre Frage impliziert ja, dass Sie ungeimpfte MA haben. Das finde ich erschreckend, beschämend und unverantwortlich.
Im Übrigen aktualisieren die Verbände nahezu im Stundentakt die jeweils gültigen regeln zu dem Thema.
Auch hier finde ich sehr beschämend, dass sich die Verbände für ungeimpfte MA einsetzen. Das ist für einen Verband, der HME vertritt unwürdig.
Ja, ich habe umgeimpfte MA und finde das auch nicht toll. Aber ich behandle meine MA wie erwachsene vollwertige Menschen, die eigene Entscheidungen (inkl. Konsequenzen) fällen können, und dürfen. Meine MA sind nicht verpflichtet meine Meinung zu haben. Sie dürfen ihr eigene haben. Sie sind nämlich nicht doof, sondern haben ihre Gründe, die ich nicht verstehen muss, aber ich toleriere die Entscheidung so gut es geht.
Ihre Herangehensweise finde ich erschreckend, radikal und wie gesagt total hysterisch. Diese Unterscheidung in Geimpft = gut und Ungeimpft = böse/unverantwortlich ist dermassen profan und peinlich, dass mir diese Debatte darüber so unglaublich zum Hals heraushängt.
Meiner Meinung nach für einige, lieber Leviathan oder so, eine einzigartige Gelegenheit ihr Bedürfnis nach Machtausübung und Überheblichkeit unter diesem Deckmantel auszuleben. Das macht mir fast Angst.
Viel Spaß dabei,.... ich finde DAS beschämend.
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luzifer schrieb:
naja...Ihre Meinung. Wie immer: radikal, intolerant und leicht hysterisch. Obendrein von oben herab, aber das kennen wir ja von Ihnen.
Ja, ich habe umgeimpfte MA und finde das auch nicht toll. Aber ich behandle meine MA wie erwachsene vollwertige Menschen, die eigene Entscheidungen (inkl. Konsequenzen) fällen können, und dürfen. Meine MA sind nicht verpflichtet meine Meinung zu haben. Sie dürfen ihr eigene haben. Sie sind nämlich nicht doof, sondern haben ihre Gründe, die ich nicht verstehen muss, aber ich toleriere die Entscheidung so gut es geht.
Ihre Herangehensweise finde ich erschreckend, radikal und wie gesagt total hysterisch. Diese Unterscheidung in Geimpft = gut und Ungeimpft = böse/unverantwortlich ist dermassen profan und peinlich, dass mir diese Debatte darüber so unglaublich zum Hals heraushängt.
Meiner Meinung nach für einige, lieber Leviathan oder so, eine einzigartige Gelegenheit ihr Bedürfnis nach Machtausübung und Überheblichkeit unter diesem Deckmantel auszuleben. Das macht mir fast Angst.
Viel Spaß dabei,.... ich finde DAS beschämend.
Die Zeit wird kommen, da wird sich auch hier so manch Eine/r fragen, wie habe ich damals nur so... reagieren, agieren können. ;) Und sie wird kommen, ob es dann Pflichtgeimpfte, oder nicht gibt, ist völlig egal, ob man 2020 nach Desinfektionsmittel gerannt ist, auch total geschichtsträchtig. Eines steht fest, Jeder, aber auch Jeder darf und kann seine Meinung haben, und sachlich äussern, dies haben im Übrigen auch hier einige KollegenInnnen verlernt.
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viento schrieb:
@luzifer
Die Zeit wird kommen, da wird sich auch hier so manch Eine/r fragen, wie habe ich damals nur so... reagieren, agieren können. ;) Und sie wird kommen, ob es dann Pflichtgeimpfte, oder nicht gibt, ist völlig egal, ob man 2020 nach Desinfektionsmittel gerannt ist, auch total geschichtsträchtig. Eines steht fest, Jeder, aber auch Jeder darf und kann seine Meinung haben, und sachlich äussern, dies haben im Übrigen auch hier einige KollegenInnnen verlernt.
Diejenigen, die sich wegen einer Allergie auf den impfstoff nicht impfen lassen dürfen, haben mein vollstes Mitgefühl.
alle anderen , die ja sooo viele impfgeschädigte kennen, blockieren m e. das " System " bzw. u.a. die gesunde Entwicklung junger Menschen und sollten mal auf eine coronastation oder sich beiträge darüber anhören/ ansehen.
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Elleng schrieb:
@luzifer mein Verständnis für ungeimpfte hält sich sehr in Grenzen.
Diejenigen, die sich wegen einer Allergie auf den impfstoff nicht impfen lassen dürfen, haben mein vollstes Mitgefühl.
alle anderen , die ja sooo viele impfgeschädigte kennen, blockieren m e. das " System " bzw. u.a. die gesunde Entwicklung junger Menschen und sollten mal auf eine coronastation oder sich beiträge darüber anhören/ ansehen.
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Adriane Fabian schrieb:
Ist schon erschreckend, was das mit uns macht….also den Patienten habe ich bereits signalisiert, dass ich diese ständigen Diskussionen über Corona und Impfen oder nicht impfen leid bin. Seit dem ist es ruhiger geworden👍😁 Ich bin geimpft und habe morgen mein Booster. Meine Gründe waren1.mein Mann, weil er Vorerkrankungen ist…2.weil ich nicht auf der Intensiv landen möchte und 3.weil ich Verwandtschaft im Ausland habe und wir sie besuchen wollten. Bestimmt nicht für meine Patienten, ehrlich gesagt. Denn auch nach dem 15.3. dürfen wir fleißig weiter ungeimpfte Patienten behandeln und auch deren Begleitung braucht keinen Impfnachweis. Wer schützt mich? Wir haben so ein hohen Hygienestandard und Behandlung 1 zu 1 (da Räume und keine Kabine), da hab ich eher Angst, mich beim einkaufen anzustecken.😱😉
Die Impfung läuft etwa so ab:
(1) im Krankenhaus anrufen, ob sie Zeit&Behandlungskapazitäten für eine planbare und geplante allergische Reaktion haben
(2) ins Bett legen, Zugang gelegt bekommen, Epipen&sonstige Medikamente liegen bereit. Notfallteam steht vollzählig ums Bett parat.
(3) Arzt fragt "Ja?", Impfling sagt "Ja!", Team sagt "Bereit."
(4) Impfstoff wird langsam injiziert. Wenn alles drin ist oder erste Anzeichen einer allergischen Reaktion erkennbar sind wird abgebrochen.
(5) was die im Krankenhaus so machen wenn jemand allergisch reagiert passiert.
(6) idealerweise am gleichen Tag verlässt der Impfling das Krankenhaus.
beide könnten, wenn sie wollten, jederzeit mehrere ärztliche Gutachten bekommen in denen steht, dass sie nicht geimpft werden können.
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Papa Alpaka schrieb:
@Elleng Randnotiz: ich kenne derzeit zwei Menschen, die auf mindestens einen Inhaltsstoff aller gängigen Impfstoff allergisch reagieren. Beide sind nach aktuellem Stand der Dinge "vollständig" (3x) geimpft und rechnen im Falle von SARS-CoV-2 mit regelmäßigen Auffrischungsimpfungen [nicht zuletzt wegen möglicher Wechselwirkungen zwischen Impfstoffen, Immunsystem und hochdosierten Kortikosteroiden].
Die Impfung läuft etwa so ab:
(1) im Krankenhaus anrufen, ob sie Zeit&Behandlungskapazitäten für eine planbare und geplante allergische Reaktion haben
(2) ins Bett legen, Zugang gelegt bekommen, Epipen&sonstige Medikamente liegen bereit. Notfallteam steht vollzählig ums Bett parat.
(3) Arzt fragt "Ja?", Impfling sagt "Ja!", Team sagt "Bereit."
(4) Impfstoff wird langsam injiziert. Wenn alles drin ist oder erste Anzeichen einer allergischen Reaktion erkennbar sind wird abgebrochen.
(5) was die im Krankenhaus so machen wenn jemand allergisch reagiert passiert.
(6) idealerweise am gleichen Tag verlässt der Impfling das Krankenhaus.
beide könnten, wenn sie wollten, jederzeit mehrere ärztliche Gutachten bekommen in denen steht, dass sie nicht geimpft werden können.
Wenn Sie mit solchen Subjekten arbeiten wollen, dann ist mir das völlig unverständlich.
Aber glücklicherweise werden diese Personen ja in zwei Monaten aus dem Gesundheitsbereich entfernt. Und das ist auch gut so. Es gibt KEINEN Grund (außer Kleinkinder, die ja wahrscheinlich nicht im Berufsleben stehen und Schwangere, die sowieso sofort ein Berufsverbot vom PI/Bezirksregierung ausgesprochen bekommen), sich nicht impfen zu lassen!
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LeviathanPT schrieb:
@luzifer Ob man sich impfen lässt oder nicht ist keine Meinungssache oder eine persönliche Angelegenheit. Dr. E.v. Hirschhausen hat es schon immer sehr vorsichtig aber treffend formuliert: "Impfverweigerer sind asoziale Trittbrettfahrer." Und derzeit gefährden diese "Menschen" auch noch bewusst und vorsätzlich das Leben und die Gesundheit anderer und nehmen ein ganzes Land in Geiselhaft.
Wenn Sie mit solchen Subjekten arbeiten wollen, dann ist mir das völlig unverständlich.
Aber glücklicherweise werden diese Personen ja in zwei Monaten aus dem Gesundheitsbereich entfernt. Und das ist auch gut so. Es gibt KEINEN Grund (außer Kleinkinder, die ja wahrscheinlich nicht im Berufsleben stehen und Schwangere, die sowieso sofort ein Berufsverbot vom PI/Bezirksregierung ausgesprochen bekommen), sich nicht impfen zu lassen!
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LeviathanPT schrieb:
@viento Auch hier: es gibt keine sachliche Argumentation, sich nicht impfen zu lassen! Und gerade Eltern können ihren Kindern ja dann später erklären, warum sie jeden Tag zur Dialyse müssen, weil die Nieren durch long covid zerstört wurden. Wir werden alle an Covid19 erkranken, aber die Impfung sorgt für hohe Chancen, keine Folgeschäden zu erleiden, die Viruslast zu minimieren und die Ausbreitung und Mutationen zu verlangsamen und letztlich zu beenden. Wer da nicht mithilft, hat in der Solidargemeinschaft nichts zu suchen.
Ich arbeite ja nebenbei ehrenamtlich für ein Testzentrum ( Aufwandsentschädigung 15 €/ h), dort meinte die Kundin, die Ärzte hätten ihr eine "Probe" ( ich kann es jetzt nicht anders erklären..) des Impfstoffes versucht in den Unterarm zu spritzen....Sie reagierte sofort mit Schwellung u.a..Sie tut mir echt leid.
Eine andere Kundin geht vorzeitig in den Ruhestand. Sie ist impfunwillig...
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Elleng schrieb:
@Papa Alpaka
Ich arbeite ja nebenbei ehrenamtlich für ein Testzentrum ( Aufwandsentschädigung 15 €/ h), dort meinte die Kundin, die Ärzte hätten ihr eine "Probe" ( ich kann es jetzt nicht anders erklären..) des Impfstoffes versucht in den Unterarm zu spritzen....Sie reagierte sofort mit Schwellung u.a..Sie tut mir echt leid.
Eine andere Kundin geht vorzeitig in den Ruhestand. Sie ist impfunwillig...
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viento schrieb:
@LeviathanPT Ich habe nie etwas gegenteiliges behauptet. Setzen Sie gern die Ausrufezeichen bei denen, die da anderer Sichtweisen frönen😎
(und ja, es gibt Menschen, welche die Impfung nicht vertragen. Und es gibt bei 25.000.000 verimpften Impfdosen binnen eines Jahres in Bayern vier (4!) anerkannte Impfschäden. Wer's nicht verträgt hat die freie Wahl, es trotzdem zu versuchen oder es bleiben zu lassen... es gibt halt nur einen Weg, die --verfassungskonform mögliche-- Impfpflicht zu verhindern: alle die sich impfen lassen können&wollen sollen sich impfen lassen können ... dann sind die, die nicht wollen mal einfach sowas von egal und es braucht nichtmal an eine Verpflichtung gedacht werden...)
In BaWü sind binnen gut zwei Jahren Covid-Pandemie >1,2% der Infizierten verstorben.
An den Masern versterben ~1:5.000 der Infizierten binnen zehn Jahren und bei ~95% Impfquote ist die Impfpflicht für bestimmte Berufe und Kinder derzeit indiskutabel [aber mangels Kapazitäten der Gesundheitsämter auch nicht durchsetzbar]. Noch Fragen?
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Papa Alpaka schrieb:
@Elleng die Impfunwilligen sollen von mir aus machen was sie wollen; bei begrenzter Reichweite wären sie einfach unter dem Radar in der Herdenimmunität mitgeschwommen und niemanden hätt's interessiert - weil irrelevant. Selbst Schuld, wenn sie Testzentren anzünden, Gesundheitsdienstleister auf dem Heimweg überfallen und unter Gewaltanwendung ihre Meinung durchzusetzen versuchen: dann kann man's halt nicht einfach übersehen. Nun sorgen halt 600 gewaltaffine Menschen dafür, dass ein Lokalpolitiker verspricht, geltendes Recht nicht umzusetzen ... welches Signal sendet das an hunderttausende, die geltendes Recht friedlich kritisieren? Ist euch allen klar, was "ihr müsst nur genug Brandsätze zünden, Menschen verprügeln, und schon findet eure 0,004%-Minderheitsmeinung gehör" als Botschaft bedeutet?
(und ja, es gibt Menschen, welche die Impfung nicht vertragen. Und es gibt bei 25.000.000 verimpften Impfdosen binnen eines Jahres in Bayern vier (4!) anerkannte Impfschäden. Wer's nicht verträgt hat die freie Wahl, es trotzdem zu versuchen oder es bleiben zu lassen... es gibt halt nur einen Weg, die --verfassungskonform mögliche-- Impfpflicht zu verhindern: alle die sich impfen lassen können&wollen sollen sich impfen lassen können ... dann sind die, die nicht wollen mal einfach sowas von egal und es braucht nichtmal an eine Verpflichtung gedacht werden...)
In BaWü sind binnen gut zwei Jahren Covid-Pandemie >1,2% der Infizierten verstorben.
An den Masern versterben ~1:5.000 der Infizierten binnen zehn Jahren und bei ~95% Impfquote ist die Impfpflicht für bestimmte Berufe und Kinder derzeit indiskutabel [aber mangels Kapazitäten der Gesundheitsämter auch nicht durchsetzbar]. Noch Fragen?
Meinung ist das eine (E.v. H. auch..), aber Kommunikation, Respekt, Toleranz und Anstand wäre in unserer Gesellschaft auch nicht verkehrt.
Ich bin, trotz niedriger Erwartungen an ihre Aussagen, echt erschüttert.
Schämen Sie sich eine Runde für diesen Post. Er ist unerträglich.
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luzifer schrieb:
@LeviathanPT krass. Wer Menschen in Anführungszeichen setzt, als Subjekte bezeichnet und von "entfernen" spricht macht mir Angst und sollte nicht mehr im Gesundheitssektor mit "Menschen" arbeiten.
Meinung ist das eine (E.v. H. auch..), aber Kommunikation, Respekt, Toleranz und Anstand wäre in unserer Gesellschaft auch nicht verkehrt.
Ich bin, trotz niedriger Erwartungen an ihre Aussagen, echt erschüttert.
Schämen Sie sich eine Runde für diesen Post. Er ist unerträglich.
Ich sagte schon oben, manchmal müsste man hier einen Verlauf über die Meinungsäusserung, damit meine ich die EIGENE, in einer Übersicht sehen können, und wenn dieses Jahr die grossen Lockerungen kommen werden, überblicken, wie man wo geschrieben, geredet und Äusserungen getätigt hat. Ich finde dies zum Fremdschämen. Klar ist auch, dass Corona uns spaltet, aber es wird nunmal die Gegner und die Befürworter geben. Es wäre doch schön, wenn alle sich wieder auf den Auftrag konzentrieren, zu behandeln.
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viento schrieb:
@luzifer
Ich sagte schon oben, manchmal müsste man hier einen Verlauf über die Meinungsäusserung, damit meine ich die EIGENE, in einer Übersicht sehen können, und wenn dieses Jahr die grossen Lockerungen kommen werden, überblicken, wie man wo geschrieben, geredet und Äusserungen getätigt hat. Ich finde dies zum Fremdschämen. Klar ist auch, dass Corona uns spaltet, aber es wird nunmal die Gegner und die Befürworter geben. Es wäre doch schön, wenn alle sich wieder auf den Auftrag konzentrieren, zu behandeln.
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Elleng schrieb:
@viento nach über 30 Jahren Berufstätigkeit, stelle ich in zeiten der pandemie, die Bekämpfung dieser über die Tätigkeit als PT. Ich kenne genug Patienten, die nicht nach dem "wanz- prinzip" auf Kosten der Allgemeinheit behandelt werden sollten (von mir wenigstens nicht)....
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viento schrieb:
Die Pandemie kann und wird nur in eine Endemie verändert werden können. Ich bin PI und PT, und jeder hat für sich und seine Praxis ein Reglement aufgestellt. Ob jemand 30 oder weniger Jahre im Amt ist, spielt absolut keine Rolle. Behalte dir deinen Arbeitsauftrag, für die PatientInnen da zu sein, verlier dich nicht in Politisierungen, die eh bald wieder abgeschafft werden. Irgendwo wird wieder jmd klagen, dann bekommen manche grosse Augen, und fangen an mit den Schultern zu zucken ;)
Meine Generation hat sich noch dem Solidaritätsprinzip verantwortlich gefühlt und wollte weder Familie, noch Freunde, noch Nachbarn gefährden und schon gar nicht das eigene Land der Gefahr der Handlungsunfähigkeit aussetzen.
Die Impfungen waren nach Stand der Wissenschaft notwendig, also haben wir uns impfen lassen.
Und damals sind nicht wenige schwer nach der Impfung erkrankt und auch ein Freund von mir gestorben, da es damals nicht so optimale Vakzinstudien und Ausstattungen zur Prüfung gab. Und dennoch wäre niemand auf die Idee gekommen, deswegen die Impfung zu verweigern.
Es ist unerträglich, dass heute "Spaziergänger" und rechtsnationale Quarkdenker und andere blaubraune Spinner "demonstrieren" gehen und was von Freiheit, "mein Körper", Grundrechtsverletzungen etc etc palavern.
Das ist unsolidarisch, gefährlich, abscheulich, beschämend und intolerabel.
Gegenüber diesen Personen darf es niemals ein Nachgeben geben. Wer sehen will, wie long covid wirkt und wer sehen will, was mit Kindern passiert, wenn sie ungeimpft sind, sollte mal auf die Pneumologie oder die ITS einer Klinik gehen. Die Organe altern in unvorstellbarer Geschwindigkeit, viele werden im Erwachsenenalter auf regelmäßige Dialyse angewiesen sein und noch mehr werden nie wieder ein volles Lungenvolumen haben.
Alle diese Impfverweigerer sollten zu einer Selbsthilfegruppe von Eltern mit long Covid Kindern gehen und denen erklären, warum sie sich nicht daran beteiligt haben, Kindern dieses Leid zu ersparen, sondern lieber ihren Egoismus ausleben wollen und dem braun blauen Gefasel gefolgt sind oder dem goldenen Brett vorm Kopf Preisträger Bhakdi glauben und all den anderen gefährlichen Personen.
Meine Großneffe ist 7 Jahre alt und wurde, als wir auf dem Weg von seiner Erstimpfung zu seinen Eltern waren von einem "Spaziergänger" angespuckt, weil er einen Luftballon trug, auf dem Stand "Ich bin ein tapferer Impfheld", den er im Impfzentrum bekam. Das war vor 3 Wochen. Seit einer Woche liegt er auf Intensiv und seine Organe versagen eins nach dem anderen.
Verdammt noch Mal: Geht zur Impfung, bleibt zu hause, wenn es geht und überwindet Eure Angst und Euren Egoismus oder ihr müsst damit leben, dass ihr Menschen gefährdet und tötet!
Es gibt keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen.
Es gibt KEINEN Grund Impfverweigerern gegenüber in irgendeiner Weise respektvoll oder verständnisvoll oder gar tolerant zu sein.
Für mich als Juristen ist es nichts anderes als potentieller versuchter oder vollendeter Totschlag und Kollegen von mir gehen soweit (da Mordmerkmale in einigen Fällen erfüllt sind), dass es sich um potenziellen Mordversuch oder vollendeten Mord handelt.
Und das nur, weil man seinen unerträglichen Egoismus und die Angst vor einer kleinen Spritze über das Leben der Mehrheit der Bevölkerung stellt.
Schämt Euch!
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LeviathanPT schrieb:
@viento Es ist definitiv zum Fremdschämen, wenn man auch nur den Hauch von Verständnis oder Toleranz gegenüber Impfverweigerern äußert. Wenn meine Generation auch so unverantwortlich rumgejammert hätte, dann wären die Pocken und Poli in Deutschland immer noch nicht ausgerottet und viele der Quarkdenker und Zweifler und Impfgegner wären vielleicht nie geboren worden, weil sie selbst oder bereits ihre Eltern an diesen Krankheiten gestorben wären.
Meine Generation hat sich noch dem Solidaritätsprinzip verantwortlich gefühlt und wollte weder Familie, noch Freunde, noch Nachbarn gefährden und schon gar nicht das eigene Land der Gefahr der Handlungsunfähigkeit aussetzen.
Die Impfungen waren nach Stand der Wissenschaft notwendig, also haben wir uns impfen lassen.
Und damals sind nicht wenige schwer nach der Impfung erkrankt und auch ein Freund von mir gestorben, da es damals nicht so optimale Vakzinstudien und Ausstattungen zur Prüfung gab. Und dennoch wäre niemand auf die Idee gekommen, deswegen die Impfung zu verweigern.
Es ist unerträglich, dass heute "Spaziergänger" und rechtsnationale Quarkdenker und andere blaubraune Spinner "demonstrieren" gehen und was von Freiheit, "mein Körper", Grundrechtsverletzungen etc etc palavern.
Das ist unsolidarisch, gefährlich, abscheulich, beschämend und intolerabel.
Gegenüber diesen Personen darf es niemals ein Nachgeben geben. Wer sehen will, wie long covid wirkt und wer sehen will, was mit Kindern passiert, wenn sie ungeimpft sind, sollte mal auf die Pneumologie oder die ITS einer Klinik gehen. Die Organe altern in unvorstellbarer Geschwindigkeit, viele werden im Erwachsenenalter auf regelmäßige Dialyse angewiesen sein und noch mehr werden nie wieder ein volles Lungenvolumen haben.
Alle diese Impfverweigerer sollten zu einer Selbsthilfegruppe von Eltern mit long Covid Kindern gehen und denen erklären, warum sie sich nicht daran beteiligt haben, Kindern dieses Leid zu ersparen, sondern lieber ihren Egoismus ausleben wollen und dem braun blauen Gefasel gefolgt sind oder dem goldenen Brett vorm Kopf Preisträger Bhakdi glauben und all den anderen gefährlichen Personen.
Meine Großneffe ist 7 Jahre alt und wurde, als wir auf dem Weg von seiner Erstimpfung zu seinen Eltern waren von einem "Spaziergänger" angespuckt, weil er einen Luftballon trug, auf dem Stand "Ich bin ein tapferer Impfheld", den er im Impfzentrum bekam. Das war vor 3 Wochen. Seit einer Woche liegt er auf Intensiv und seine Organe versagen eins nach dem anderen.
Verdammt noch Mal: Geht zur Impfung, bleibt zu hause, wenn es geht und überwindet Eure Angst und Euren Egoismus oder ihr müsst damit leben, dass ihr Menschen gefährdet und tötet!
Es gibt keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen.
Es gibt KEINEN Grund Impfverweigerern gegenüber in irgendeiner Weise respektvoll oder verständnisvoll oder gar tolerant zu sein.
Für mich als Juristen ist es nichts anderes als potentieller versuchter oder vollendeter Totschlag und Kollegen von mir gehen soweit (da Mordmerkmale in einigen Fällen erfüllt sind), dass es sich um potenziellen Mordversuch oder vollendeten Mord handelt.
Und das nur, weil man seinen unerträglichen Egoismus und die Angst vor einer kleinen Spritze über das Leben der Mehrheit der Bevölkerung stellt.
Schämt Euch!
Was mich aber doch nachdenklich macht ist die Tatsache, das ein vermutlich gesundes Kind mit 7 Jahren plötzlich mit Organversagen auf der Intensivstation liegt.
Genauso wie mich viele seltsame und v.a. plötzlich auftretende Gesundheitsprobleme bei vielen Menschen in meinem Umfeld hellhörig machen.
Auch wenn die Impfungen zum Glück selten zu einem sofortigen Notfall führen, sollten gerade die im Therapiebereich tätigen die Augen offen halten und Dinge mit dem nötigen professionellen Abstand betrachten.
Ich hoffe wirklich von Herzen, das alle, die sich auf die Wirkung der Impfung verlassen nicht enttäuscht werden und sich vielleicht durch den Wunsch nach Schutz ganz andere langfristige Probleme anlachen mit denen man sein Leben lang zu tun hat.
Bleibt aufmerksam und verschließt den Blick nicht, Schon gar nicht in eine Richtung.
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Holzwurm schrieb:
@LeviathanPT Das mit Deinem Neffen tut mir leid. Auch wegen der unschönen Begegnung vor einigen Wochen, das sollte egal was man für eine Meinung hat nicht in dieser Form passieren. Das nicht im Ton vergreifen sollte für alle Meinungsgruppen gelten.
Was mich aber doch nachdenklich macht ist die Tatsache, das ein vermutlich gesundes Kind mit 7 Jahren plötzlich mit Organversagen auf der Intensivstation liegt.
Genauso wie mich viele seltsame und v.a. plötzlich auftretende Gesundheitsprobleme bei vielen Menschen in meinem Umfeld hellhörig machen.
Auch wenn die Impfungen zum Glück selten zu einem sofortigen Notfall führen, sollten gerade die im Therapiebereich tätigen die Augen offen halten und Dinge mit dem nötigen professionellen Abstand betrachten.
Ich hoffe wirklich von Herzen, das alle, die sich auf die Wirkung der Impfung verlassen nicht enttäuscht werden und sich vielleicht durch den Wunsch nach Schutz ganz andere langfristige Probleme anlachen mit denen man sein Leben lang zu tun hat.
Bleibt aufmerksam und verschließt den Blick nicht, Schon gar nicht in eine Richtung.
Sie müssen nicht alles glauben was geschrieben wird.
Mir erschließt sich nicht in welcher Mission @LeviathanPT hier unterwegs ist. Ich schwanke zwischen "Diskurs vergiften" oder "Pro-Impf-Extremismus".
Es gibt keine andere Erklärung für diese Art der Kommunikation.
Und wir können nur ahnen wer oder was ihn antreibt.
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Sgulla schrieb:
@Holzwurm
Sie müssen nicht alles glauben was geschrieben wird.
Mir erschließt sich nicht in welcher Mission @LeviathanPT hier unterwegs ist. Ich schwanke zwischen "Diskurs vergiften" oder "Pro-Impf-Extremismus".
Es gibt keine andere Erklärung für diese Art der Kommunikation.
Und wir können nur ahnen wer oder was ihn antreibt.
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LeviathanPT schrieb:
@Holzwurm Es lag nicht an der Impfung! Die Impfung ist sicher! Es lag an dem spuckenden "Spaziergänger". Matteo wurde dadurch mit SASR CoV2 infiziert!
Dazwischen gibst zum Glück viele andere Menschen, welche geimpft oder ungeimpft sind ohne Spaziergänger zu sein. Welchen Raum man welcher Stimmungsmache gibt liegt zum Glück bei jedem selbst.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Sgulla Bei dieser Darstellung darf man durchaus kritisch werden. Radikalisierung und Polemik sind Dinge die niemand benötigt. Und trotzdem gibt's das immer wieder, meist vereinzelt ganz außen am Rand.
Dazwischen gibst zum Glück viele andere Menschen, welche geimpft oder ungeimpft sind ohne Spaziergänger zu sein. Welchen Raum man welcher Stimmungsmache gibt liegt zum Glück bei jedem selbst.
MfG :)
und wie weit soll es noch gehen. Patienten von mir haben Lungenentzündung also lasse ich mich gegen Lungenentzündung impfen. Und da gibt es noch die Impfung gegen Gürtelrose…na dann💉💉💉👍 und bevor gleich wieder was los geht, ich hatte Dienstag meine 3. Impfung und einen sehr harten Mittwoch🤒
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Adriane Fabian schrieb:
Meine Kollegin hat MS und ist unsicher, was Wechselwirkungen angehen usw. In ihrer MS-Gruppe haben sich natürlich einige impfen lassen und als es nun ums bustern ging, haben sie ihre Antikörper bestimmen lassen. Von 7 hatten 5 glatt Null. Da gehen ein langsam die Argumente aus. sie ist übervorsichtig im Umgang mit covid, denn erkranken möchte sie auch nicht…..und natürlich habe ich Verständnis für sie. Denn sie ist ein liebgewonnenes Mitglied meines Teams. Ich habe ihr geraten, nochmal ein Gespräch mit ihrer Neurologin zu suchen.
und wie weit soll es noch gehen. Patienten von mir haben Lungenentzündung also lasse ich mich gegen Lungenentzündung impfen. Und da gibt es noch die Impfung gegen Gürtelrose…na dann💉💉💉👍 und bevor gleich wieder was los geht, ich hatte Dienstag meine 3. Impfung und einen sehr harten Mittwoch🤒
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viento schrieb:
@LeviathanPT Ich habe Ihren 3km langen Artikel nicht zu Ende gelesen, seien Sie vorsichtig, als Jurist, hier Menschen zu belehren, oder gar zu beleidigen, die geboostert sind. Ich bin keine Impfverweignerin, Impfgegnerin! Nehmen Sie Ihre Aussagen zurück, mich anzugreifen!
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viento schrieb:
@Sgulla Ich habe diesen Artikel als Antwort auf mich gemeldet, ggf. werde ich bei Nichtlöschung Anzeige erstatten. Manche wähnen sich annonym sicher, aber es ist nicht das erste Mal, dass IP Adressen an die Staatsanwaltschaft gehen.
Vielleicht kann ich Sie unterstützen indem ich Ihnen meine Vermutung darlege: Genau darauf legt es besagter User an: Sie emotional in eine Richtung drängen um Reaktionen zu erzeugen die er dann letztendlich wieder gegen Sie verwenden wird.
Lassen Sie sich mal ganz fest von mir drücken!
Ich lese gerade von Arthur Koestler "Sonnenfinsternis" . Dort kann man es gut nachlesen
Die Untersuchungskommissare zu Zeiten der Stalinistischen Säuberung hatten den gleichen Tonfall bei ihren Vernehmungen wie oben von besagtem User angewandt um Häftlinge einzuschüchtern, zu verwirren um sie dann letztendlich zu irgendeinem Schuldeingeständnis zu zwingen. Sehr beunruhigend, weil ich dachte solche Umgangsformen hätten wir in unserer toleranten Demokratie längst überwunden.
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Sgulla schrieb:
@viento
Vielleicht kann ich Sie unterstützen indem ich Ihnen meine Vermutung darlege: Genau darauf legt es besagter User an: Sie emotional in eine Richtung drängen um Reaktionen zu erzeugen die er dann letztendlich wieder gegen Sie verwenden wird.
Lassen Sie sich mal ganz fest von mir drücken!
Ich lese gerade von Arthur Koestler "Sonnenfinsternis" . Dort kann man es gut nachlesen
Die Untersuchungskommissare zu Zeiten der Stalinistischen Säuberung hatten den gleichen Tonfall bei ihren Vernehmungen wie oben von besagtem User angewandt um Häftlinge einzuschüchtern, zu verwirren um sie dann letztendlich zu irgendeinem Schuldeingeständnis zu zwingen. Sehr beunruhigend, weil ich dachte solche Umgangsformen hätten wir in unserer toleranten Demokratie längst überwunden.
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LeviathanPT schrieb:
@viento Ich habe Sie angegriffen? Wo denn? Ich habe geboosterte beleidigt? Wo denn?
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LeviathanPT schrieb:
@viento Tun Sie sich keinen Zwang an. Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat. Wenn Sie denken, dass ich mich strafbar gemacht habe, dann steht es Ihnen frei, entsprechend zu reagieren. Wenn es um eine Beleidigung gehen sollte: Ich habe Sie persönlich in keinster Weise beleidigt, das liegt mir völlig fern. Ich habe mich lediglich allgemein über Impfverweigerer und illegale Demonstrationen geäußert. Sie persönlich habe ich weder angegriffen, noch beleidigt. Dass Sie es dennoch auf sich beziehen.... Tja.....
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LeviathanPT schrieb:
@Sgulla Sie vergleichen mich mit Verbrechern aus Zeiten der Stalinistischen Säuberung? Das ist absurd, beleidigend und völlig realitätsfremd.
Ich vergleiche nicht Sie mit diesen Leuten sondern ihre Kommunikationsform. Denn schließlich geben Sie nach getaner Arbeit hier nicht den Befehl zur Exekution von Impfgegnern im Keller.
Denn das erlaubt ihnen die derzeitige Rechtslage im Moment nicht wie Sie als Jurist wissen sollten.
Lesen Sie das Buch. Die Ähnlichkeit mit ihren Texten sind frappierend. Das sollte ein, durch geschulten Textkonsum erfahrener Jurist schnell erkennen können. Danach sind sie geläutert und bedienen sich konstruktiveren Umgangsformen.
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Sgulla schrieb:
@LeviathanPT
Ich vergleiche nicht Sie mit diesen Leuten sondern ihre Kommunikationsform. Denn schließlich geben Sie nach getaner Arbeit hier nicht den Befehl zur Exekution von Impfgegnern im Keller.
Denn das erlaubt ihnen die derzeitige Rechtslage im Moment nicht wie Sie als Jurist wissen sollten.
Lesen Sie das Buch. Die Ähnlichkeit mit ihren Texten sind frappierend. Das sollte ein, durch geschulten Textkonsum erfahrener Jurist schnell erkennen können. Danach sind sie geläutert und bedienen sich konstruktiveren Umgangsformen.
Quatsch!
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Arminia schrieb:
@LeviathanPT
Quatsch!
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viento schrieb:
@LeviathanPT Das letzte Wort an Sie: Sie haben von Menschen geschrieben, die mit Impfverweigerern sympathisieren, dies erzeugte ich in keine! meiner Äusserungen; ich hätte sogar die Möglichkeit gehabt, aufgrund meiner Erkrankungen, keine Impfung zu präferieren, aber ich tat es. Also kommen Sie mir nicht mit Ihrem unsäglichen Juragetue! Wenn Sie eine Meinung haben, dann schreiben Sie nicht @viento! So klug sollte ja ein Jurist sein, dass man einen Gesprächsbaum beachtet. Und jetzt sind Sie auf Igno! Ich habe hier noch niemanden beleidigt, aber Ihr Eis ist verdammt dünn!
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Problem beschreiben
luzifer schrieb:
Ganz konkret...wie handelt ihr das mit den umgeimpften MAs nach dem 15.3.?
Erstmal abwarten und alles so weiter wie bisher, in der Hoffnung (ist die realistisch), dass sich erstmal nicht tut?
MA "ausplanen"?
MA in Urlaub schicken?
Ich hab echt keine Ahnung wie man diese unsichere Situation bzgl. der Terminplanung elegant hinbekommt.
Freue mich und bin sehr dankbar über eure kreativen Vorschläge.
Ich hoffe sehr, dass wir irgendwie ein organisatorisches Chaos vermeiden können, ohne jemanden vorzeitig zu entlassen (muss ich in dem Fall eigentlich eine Kündigung aussprechen?)
Danke Euch und schönes Wochenende!
Frage: Was meinst Du damit?
Es gibt 2 Ebenen:
1. Ebene -> Meldung Gesundheitsamt uns abwarten, was dann passiert
2. Ebene -> Arbeitsrecht. Der Satz 1 im § 20 a IfSG formuliert eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis ("muss"). Wenn der AN nicht geimpft ist verstößt er nach herrschender Meinung gegen diese Nebenpflicht. Damit steht Dir als AG das volle Instrumentarium zur Verfügung. Das wird die Arbeitsgerichte ganz schön beschäftigen. Wir werden erst "danach" wissen, was rechtlich i.O. ist und was nicht......
Denk dran: Die Impfpflicht ist einrichtungsbezogen. Sie erfasst auch die Rezeptionskräfte etc.
(Nebenbemerkung: Passieren wird nicht viel, da die Gesundheitsämter überlastet sind. Aber den ein oder anderen wirds halt erwischen, wie seither bei anderen Dingen auch)
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Mir ging es primär auch um die organisatorische Umsetzung in den Praxen.
Wir haben volle Pläne, Dauerpatienten, wie macht ihr das? Ichs finde das schwierig zu handeln, nicht im rechtlichen Sinne sondern in der Orga.
Wenn die MAs von heute auf morgen ein Arbeitsverbot bekommen, dann ist doch Chaos. Kann man das vorab nicht eleganter lösen? Zeit wäre ja noch..
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luzifer schrieb:
Ja , Danke für die Antwort. So ist das gesetzlich geregelt. Obwohl ich nicht rausgelesen habe, dass ich Konsequenzen aus der Nichtgeimpftheit ziehen muss, sondern lediglich melden muss. So meine einzige Pflicht, bis eine etwaige Anordnung des GA kommt. Und die bekommt meiner Meinung nach ja der MA.
Mir ging es primär auch um die organisatorische Umsetzung in den Praxen.
Wir haben volle Pläne, Dauerpatienten, wie macht ihr das? Ichs finde das schwierig zu handeln, nicht im rechtlichen Sinne sondern in der Orga.
Wenn die MAs von heute auf morgen ein Arbeitsverbot bekommen, dann ist doch Chaos. Kann man das vorab nicht eleganter lösen? Zeit wäre ja noch..
Wenn du die einrichtungsbezogene Impfpflicht unterstützt und als richtig ansiehst wirst du das entsprechend deinen MA gegenüber kommunizieren und am 15.3 deine Meldung machen und bei impfunwilligen MA entsprechend der gedachten Gesetzeslage handeln.
PIs die das anders sehen werden versuchen alle möglichen Schlupflöcher zu nutzen um diese Regelung so gut es geht zu unterlaufen.
Darauf zu vertrauen, dass die GA überlastet sind und nicht kontrollieren kann sich allerdings als fatale Fehleinschätzung herausstellen.
Analog dazu sieht man ja welche Probleme die Selbstständigen haben die die Soforthilfe in Anspruch nahmen und diese dann nicht zurückzahlten nachdem sich für sie herausstellte dass die Inanspruchnahme unberechtigt war.
Das wurde auch nicht sofort kontrolliert - aber nun machen einige große Augen und jammern rum.
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mbone schrieb:
Darüberhinaus ist es ja auch ein Sache deiner Einstellung zur Thematik.
Wenn du die einrichtungsbezogene Impfpflicht unterstützt und als richtig ansiehst wirst du das entsprechend deinen MA gegenüber kommunizieren und am 15.3 deine Meldung machen und bei impfunwilligen MA entsprechend der gedachten Gesetzeslage handeln.
PIs die das anders sehen werden versuchen alle möglichen Schlupflöcher zu nutzen um diese Regelung so gut es geht zu unterlaufen.
Darauf zu vertrauen, dass die GA überlastet sind und nicht kontrollieren kann sich allerdings als fatale Fehleinschätzung herausstellen.
Analog dazu sieht man ja welche Probleme die Selbstständigen haben die die Soforthilfe in Anspruch nahmen und diese dann nicht zurückzahlten nachdem sich für sie herausstellte dass die Inanspruchnahme unberechtigt war.
Das wurde auch nicht sofort kontrolliert - aber nun machen einige große Augen und jammern rum.
"Obwohl ich nicht rausgelesen habe, dass ich Konsequenzen aus der Nichtgeimpftheit ziehen muss, sondern lediglich melden muss."
Das Problem ist der erste Satz im § 20 a!
Würdest Du einen PT beschäftigen, welcher keine Berufsurkunde hat? Juristisch betrachtet ist das "ähnlich". (Ich habs jetzt absichtlich unjuristisch geschrieben)
Genaueres wird aber erst klar, wenn Gerichte entschieden haben. Das ist ja alles ziemlich neu!
Was machst Du, wenn Du nach dem 15.03. einen Dir bekannten ungeimpften Therapeuten beschäftigst, welcher dann infektiös zum Arbeiten kommt? Dann wirds lustig. Schon klar: Die Kausalität zu irgendwelchen Infektionen bei Pat usw. herzustellen ist schwierig, aber was hat Deine Praxis für einen Ruf. Du hast zudem einen Garantenstellung Deinen Pat. gegenüber.
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Bernie schrieb:
@luzifer
"Obwohl ich nicht rausgelesen habe, dass ich Konsequenzen aus der Nichtgeimpftheit ziehen muss, sondern lediglich melden muss."
Das Problem ist der erste Satz im § 20 a!
Würdest Du einen PT beschäftigen, welcher keine Berufsurkunde hat? Juristisch betrachtet ist das "ähnlich". (Ich habs jetzt absichtlich unjuristisch geschrieben)
Genaueres wird aber erst klar, wenn Gerichte entschieden haben. Das ist ja alles ziemlich neu!
Was machst Du, wenn Du nach dem 15.03. einen Dir bekannten ungeimpften Therapeuten beschäftigst, welcher dann infektiös zum Arbeiten kommt? Dann wirds lustig. Schon klar: Die Kausalität zu irgendwelchen Infektionen bei Pat usw. herzustellen ist schwierig, aber was hat Deine Praxis für einen Ruf. Du hast zudem einen Garantenstellung Deinen Pat. gegenüber.
Ich bin also ziemlich sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis März reformiert werden muss oder eine allgemeine Impfpflicht beschlossen wird.
Wenn Mitarbeiter und Praxis die Planungsunsicherheit aushalten können, ist es also keine so schlechte Strategie, noch einige Wochen die Lage abzuwarten.
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Shakespeare schrieb:
Die ursprünglich sinnvolle Idee, mit der Impfpflicht v.a. die sogenannten vulnerablen Patientinnen und Patienten zu schützen ist ja aufgrund der heute vorherrschenden Mutationsvariante nicht oder nur einige Wochen bzw. Monate möglich. Da scheint eine FFP2 Maskenpflicht für beide Seiten effektiver. Welche Varianten bis März 2022 vorherrschen bzw. ob bereits eine weitgehende natürliche Immunisierung in der Bevölkerung vorhanden ist, wissen wir noch nicht. Im besten Fall könnte man die Impfpflicht damit begründen, kürzere und leichtere Verläufe zu bewirken und damit auch die sensiblen Systeme zu schützen. Dann wäre aber die Physio-Ergo-Logotherapie in einer Reihe mit Polizei, Feuerwehr, Energieversorger etc. zu sehen, für die bislang keine Impfpflicht herrscht.
Ich bin also ziemlich sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis März reformiert werden muss oder eine allgemeine Impfpflicht beschlossen wird.
Wenn Mitarbeiter und Praxis die Planungsunsicherheit aushalten können, ist es also keine so schlechte Strategie, noch einige Wochen die Lage abzuwarten.
Aber es klingt, als wäre das Abwarten sinnvoll. Ich möchte auch nicht voreilig Konsequenzen ziehen, die man evtl dann bereut. Gute Mitarbeiter fallen ja nicht zuhauf vom Himmel. Ich müsste dann schließen...
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luzifer schrieb:
@Shakespeare fällt mir sehr schwer, das Aushalten der Planungsunsicherheit. Ein blöde Situation. Zugegeben.
Aber es klingt, als wäre das Abwarten sinnvoll. Ich möchte auch nicht voreilig Konsequenzen ziehen, die man evtl dann bereut. Gute Mitarbeiter fallen ja nicht zuhauf vom Himmel. Ich müsste dann schließen...
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mark760 schrieb:
Auch für die Mitarbeiter eine blöde Situation.
Klar ist das planerisch heikel und kann total doof für Patienten und Mitarbeiter enden. Interessanter Ansatz: Impflicht beschließen und mal gucken, was draus gemacht wird.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@luzifer Es wurde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Wie die tatsächlich umgesetzt wird ist vollkommen offen. Und genau mit dem damit verzapfen Bockmist müssen nun alle erstmal klarkommen und ins Blaue planen. Für die Durchsetzung sind wir nun mal nicht verpflichtet. Ebenso nicht für die Umsetzung der Gurtpflicht, Helmpflicht, usw....
Klar ist das planerisch heikel und kann total doof für Patienten und Mitarbeiter enden. Interessanter Ansatz: Impflicht beschließen und mal gucken, was draus gemacht wird.
MfG :)
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physio und fitness schrieb:
@luzifer
Für mich stellt sich diese Frage genauso.
Ich habe 4 geimpfte und 3 ungeimpfte Mitarbeiter. Ich selbst bin geimpft.
Ich werde erst einmal meine Meldung an des GA machen, wie es das Gesetz vorsieht.
Praktisch habe ich folgende Befürchtung.
Fall 1: Lasse ich alle 3 Mitarbeiter nach dem 15.3. weiter arbeiten, sind deren Pläne voll mit Patienten und es gibt dazu eine Warteliste, so wie jetzt auch. Kommt das AUS der Mitarbeiter durch das Gesundheitsamt, sage ich (wir verbleibenden) allen betroffenen Patienten ihre Termine ab, d.h. wir geben Verordnungen zurück, haben den Unmut der Patienten, machen zusätzliche Überstunden und ärgern uns mindestens 2 Wochen mit diesen Problemen rum.
Fall 2: Lasse ich die 3 Mitarbeiter nicht mehr arbeiten, d. h. ich fülle ihre Pläne nicht mehr, haben sie für den Fall, das das GA entscheidet, dass sie weiter arbeiten sollen, vielleicht x Tage keinen Lohn und somit Freizeit. Ich bin in der Lage, Ihre Pläne innerhalb kürzester Zeit zu füllen. Ärger könnte es mit den nicht geimpften Mitarbeitern geben, dieser ist allerdings geringer, als all der Ärger mit den abzusagenden Patienten.
Zur Zeit führe ich mit allen Mitarbeitern die halbjährlichen Personalgespräche. Bezogen auf die Impfung wurde mir jetzt schon von einer ungeimpften MA gesagt, sie lässt es jetzt drauf ankommen und wartet, was passiert.
Stand heute, werde ich das genauso machen. Ich wähle den 2. Fall, weil es für mich und die geimpften Mitarbeiter die einfachere Lösung ist.
Sollte es in den nächsten Wochen, hierzu etwas Neues geben, werde ich neu entscheiden, in unserem Interesse.
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ptheike schrieb:
Meiner Meinung nach ist es egal, ob man Befürworter der Impfung ist oder nicht, es geht um die praktische Anwendung, die hier angefragt wird.
Für mich stellt sich diese Frage genauso.
Ich habe 4 geimpfte und 3 ungeimpfte Mitarbeiter. Ich selbst bin geimpft.
Ich werde erst einmal meine Meldung an des GA machen, wie es das Gesetz vorsieht.
Praktisch habe ich folgende Befürchtung.
Fall 1: Lasse ich alle 3 Mitarbeiter nach dem 15.3. weiter arbeiten, sind deren Pläne voll mit Patienten und es gibt dazu eine Warteliste, so wie jetzt auch. Kommt das AUS der Mitarbeiter durch das Gesundheitsamt, sage ich (wir verbleibenden) allen betroffenen Patienten ihre Termine ab, d.h. wir geben Verordnungen zurück, haben den Unmut der Patienten, machen zusätzliche Überstunden und ärgern uns mindestens 2 Wochen mit diesen Problemen rum.
Fall 2: Lasse ich die 3 Mitarbeiter nicht mehr arbeiten, d. h. ich fülle ihre Pläne nicht mehr, haben sie für den Fall, das das GA entscheidet, dass sie weiter arbeiten sollen, vielleicht x Tage keinen Lohn und somit Freizeit. Ich bin in der Lage, Ihre Pläne innerhalb kürzester Zeit zu füllen. Ärger könnte es mit den nicht geimpften Mitarbeitern geben, dieser ist allerdings geringer, als all der Ärger mit den abzusagenden Patienten.
Zur Zeit führe ich mit allen Mitarbeitern die halbjährlichen Personalgespräche. Bezogen auf die Impfung wurde mir jetzt schon von einer ungeimpften MA gesagt, sie lässt es jetzt drauf ankommen und wartet, was passiert.
Stand heute, werde ich das genauso machen. Ich wähle den 2. Fall, weil es für mich und die geimpften Mitarbeiter die einfachere Lösung ist.
Sollte es in den nächsten Wochen, hierzu etwas Neues geben, werde ich neu entscheiden, in unserem Interesse.
Genau darum ging es mir eingangs, wie ihr diese blöde Situation handelt.
Fall 2 finde ich auch erstmal eleganter, weil man sich nicht so mit den Terminverschiebungen/Absagen quälen muss und der Arbeitsaufwand überschaubar bleibt. Meine Überlegungen zu dieser Variante...wenn sich das Gesundheitsamt seehehr lange Zeit lässt mit der Entscheidung, vllt mehrere Wochen. In dieser Zeit hätten ja Patienten noch betreut werden können. Gerade Langzeitpatienten finden ja nicht so schnell für den Übergang eine andere Praxis.
Und wenn dann entschieden wird, dass der MA eh weiterarbeiten kann, weil benötigt/weil jetzt Impfpflicht eh für alle etc.....dann war all der Trubel umsonst. Hätte man genausogut durcharbeiten können. So meine Zweifel. pensive
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luzifer schrieb:
@ptheike Danke für diese sachliche Antwort!!!
Genau darum ging es mir eingangs, wie ihr diese blöde Situation handelt.
Fall 2 finde ich auch erstmal eleganter, weil man sich nicht so mit den Terminverschiebungen/Absagen quälen muss und der Arbeitsaufwand überschaubar bleibt. Meine Überlegungen zu dieser Variante...wenn sich das Gesundheitsamt seehehr lange Zeit lässt mit der Entscheidung, vllt mehrere Wochen. In dieser Zeit hätten ja Patienten noch betreut werden können. Gerade Langzeitpatienten finden ja nicht so schnell für den Übergang eine andere Praxis.
Und wenn dann entschieden wird, dass der MA eh weiterarbeiten kann, weil benötigt/weil jetzt Impfpflicht eh für alle etc.....dann war all der Trubel umsonst. Hätte man genausogut durcharbeiten können. So meine Zweifel. pensive
das mit dem x Tage keinen Lohn könnte problematisch werden. Hast du deine Angestellten auf Stundenbasis angestellt? Was machst du wenn sie mehr Stunden einfordern? Bekommen Sie ein Festgehalt liegt es an dir Ihnen Arbeit zu beschaffen, ansonsten kannst du sie bezahlt freistellen.
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LaraBe schrieb:
@ptheike
das mit dem x Tage keinen Lohn könnte problematisch werden. Hast du deine Angestellten auf Stundenbasis angestellt? Was machst du wenn sie mehr Stunden einfordern? Bekommen Sie ein Festgehalt liegt es an dir Ihnen Arbeit zu beschaffen, ansonsten kannst du sie bezahlt freistellen.
Sehr geehrte Frau ……,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfragen,
ich habe jetzt ein konkretes Beispiel, das ich in die Beratung mit dem Land und den anderen Gesundheitsämtern einfließen lassen kann.
Tatsächlich gibt es noch keinerlei Vorgaben / Handlungsanweisungen oder Durchführungsbestimmungen, die wir ja dringend brauchen. Ich möchte auch sämtliches Vorgehen mit unserer Rechtsabteilung abgestimmt wissen.
Sie hören von mir, sobald ich nähere Auskünfte erteilen kann.
Ich verstehe Ihre Sorgen und Probleme gut und werde mich für eine praktikable Lösung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Die wissen scheinbar selbst noch nicht, wie sie agieren sollen.
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Adriane Fabian schrieb:
Ich habe mich ans Gesundheitsamt gewand und nachgefragt. Die Antwort:
Sehr geehrte Frau ……,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfragen,
ich habe jetzt ein konkretes Beispiel, das ich in die Beratung mit dem Land und den anderen Gesundheitsämtern einfließen lassen kann.
Tatsächlich gibt es noch keinerlei Vorgaben / Handlungsanweisungen oder Durchführungsbestimmungen, die wir ja dringend brauchen. Ich möchte auch sämtliches Vorgehen mit unserer Rechtsabteilung abgestimmt wissen.
Sie hören von mir, sobald ich nähere Auskünfte erteilen kann.
Ich verstehe Ihre Sorgen und Probleme gut und werde mich für eine praktikable Lösung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Die wissen scheinbar selbst noch nicht, wie sie agieren sollen.
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ptheike schrieb:
@LaraBe Das verstehe ich nun gar nicht. Meine Mitarbeiter arbeiten immer die gleiche Stundenzahl für einen festen Lohn. Warum soll ich Ihnen Lohn zahlen, wenn sie bei mir keiner Arbeit nachgehen können, wollen oder dürfen? Es liegt doch nicht an mir, das sie nicht geimpft sind. Die Arbeit ist ja vollumfänglich vorhanden. Was meinst Du, wie toll das die anderen Mitarbeiter finden, wenn ich 3 bei Lohn einfach so freistelle und sie selbst dann noch Überstunden schruppen dürfen? Das kommt für mich gar nicht in Frage. Sie könnten noch Urlaub nehmen, das ist aber auch alles. Kündigen werde ich sie auch auf gar keinen Fall, weil sie ja bei mir arbeiten könnten. Warum soll ich sie kündigen?
Dürften deine Mitarbeiter denn bis das GA etwas anderes entscheidet ihre volle Stundenzahl arbeiten?
Falls nein könnten sie darauf bestehen und auch darauf ihren vollen Lohn zu bekommen.
Urlaub und unbezahlte Freistellung bedürfen der Zustimmung der Mitarbeiter.
Wenn das GA entscheidet dass sie nicht arbeiten dürfen dann ist die unbezahlte Freistellung klar.
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LaraBe schrieb:
@ptheike
Dürften deine Mitarbeiter denn bis das GA etwas anderes entscheidet ihre volle Stundenzahl arbeiten?
Falls nein könnten sie darauf bestehen und auch darauf ihren vollen Lohn zu bekommen.
Urlaub und unbezahlte Freistellung bedürfen der Zustimmung der Mitarbeiter.
Wenn das GA entscheidet dass sie nicht arbeiten dürfen dann ist die unbezahlte Freistellung klar.
Ich finde es mutig, einem Mitarbeiter den Zugang zum Job mit Einstellung der Lohnfortzahlung (veranlasst durch dich) zu verweigern.
(Link zum Thema Umsetzung:
Gesundheitsminister-Beschlüsse: PCR-Tests, Impfpflicht und Kontaktverfolgung - ZDFheute
Diese Vorgehensweise kann ja nur gut rausgehen, wenn das Gesundheitsamt tatsächlich ein Betretungsverbot ausspricht (kann/vielleicht/irgendwann).
Vielleicht hast du das ja juristisch klären lassen und alles ist gut.
Das nicht mindestens einer deiner Mitarbeiter vorm Arbeitsgericht landet halte ich für unvorstellbar.
Alles Gute :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@ptheike Das du vom Gesundheitsamt ein wünschenswerte flotte Antwort bekommst bezweifle ich persönlich stark.
Ich finde es mutig, einem Mitarbeiter den Zugang zum Job mit Einstellung der Lohnfortzahlung (veranlasst durch dich) zu verweigern.
(Link zum Thema Umsetzung:
Gesundheitsminister-Beschlüsse: PCR-Tests, Impfpflicht und Kontaktverfolgung - ZDFheute
Diese Vorgehensweise kann ja nur gut rausgehen, wenn das Gesundheitsamt tatsächlich ein Betretungsverbot ausspricht (kann/vielleicht/irgendwann).
Vielleicht hast du das ja juristisch klären lassen und alles ist gut.
Das nicht mindestens einer deiner Mitarbeiter vorm Arbeitsgericht landet halte ich für unvorstellbar.
Alles Gute :)
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Problem beschreiben
Bernie schrieb:
"Erstmal abwarten und alles so weiter wie bisher, in der Hoffnung (ist die realistisch), dass sich erstmal nicht tut?"
Frage: Was meinst Du damit?
Es gibt 2 Ebenen:
1. Ebene -> Meldung Gesundheitsamt uns abwarten, was dann passiert
2. Ebene -> Arbeitsrecht. Der Satz 1 im § 20 a IfSG formuliert eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis ("muss"). Wenn der AN nicht geimpft ist verstößt er nach herrschender Meinung gegen diese Nebenpflicht. Damit steht Dir als AG das volle Instrumentarium zur Verfügung. Das wird die Arbeitsgerichte ganz schön beschäftigen. Wir werden erst "danach" wissen, was rechtlich i.O. ist und was nicht......
Denk dran: Die Impfpflicht ist einrichtungsbezogen. Sie erfasst auch die Rezeptionskräfte etc.
(Nebenbemerkung: Passieren wird nicht viel, da die Gesundheitsämter überlastet sind. Aber den ein oder anderen wirds halt erwischen, wie seither bei anderen Dingen auch)
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mark760 schrieb:
Wer vollständig geimpft ist definiert das Paul Ehrlich Institut.
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Ahn schrieb:
Vollständig geimpft heißt: zweifache Impfung plus 14 Tage
Vollständig geimpft ist nur der, der 3 Impfungen hat (auch bei Johnson muss man mittlerweile 3 Impfungen haben)
Mit zwei Impfungen ist man nun "grundimmunisiert" . Geklärt ist jetzt aber nicht, wer zu 2G zählt.
Im Moment verspielt die Regierung immer weiter ihre Glaubwürdigkeit.
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Turnschwester17 schrieb:
@Ahn das ist seit dieser Woche geändert worden. Auch von heute auf morgen, wie die Dauer der Genesenen.
Vollständig geimpft ist nur der, der 3 Impfungen hat (auch bei Johnson muss man mittlerweile 3 Impfungen haben)
Mit zwei Impfungen ist man nun "grundimmunisiert" . Geklärt ist jetzt aber nicht, wer zu 2G zählt.
Im Moment verspielt die Regierung immer weiter ihre Glaubwürdigkeit.
drei Impfungen benötigt man um als geboostert zu gelten, für eine vollständige Impfung gelten die Vorgaben des PEI und das bedeutet aktuell das zwei Impfungen reichen.
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LaraBe schrieb:
@Turnschwester17
drei Impfungen benötigt man um als geboostert zu gelten, für eine vollständige Impfung gelten die Vorgaben des PEI und das bedeutet aktuell das zwei Impfungen reichen.
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Paul Kolep schrieb:
@Ahn plus Booster nach 12 Wochen 24 Wochen 36 Wochen 48 Wochen......Mahlzeit. gesund ist das garantiert nicht
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Inche schrieb:
@Turnschwester17 Die Corona Warn App wurde Aktualisiert und zeigt jetzt direkt den 2G status an der 2g plus geboostert wird noch eingespielt oder frisch 2 fach geimpft oder frisch genesen nicht älter als 3 Monate
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Bernie schrieb:
Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus und COVID-19Coronavirus und COVID-19
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Problem beschreiben
kvet schrieb:
Fallen die nicht Geboosterten auch unter das Beschäftigungsverbot?
Nehmt Patienten an und wenn ihr Pech habt wird der Mitarbeiter sofort frei gestellt und dann??
Wenn sich ein Patient sich am ungeimpften Mitarbeiter ansteckt, was passiert mit dem Ruf euer Praxis?
Und wenn Ihr eine Strafe bezahlen müßt, was ist dann?
Jeder kann frei entscheiden ob er sich an Gesetze halten will oder nicht, aber muss dann mit den Konsequenzen leben.
Eine schwangere Mitarbeiterin muß ich der Behörde auch melden, es wird dann nicht vom Amt festgelegt ob sie arbeiten kann oder nicht. Wenn diese sich während der Arbeitszeit verletzt oder sich nicht an die Regeln hält und etwas passiert, dann hafte ich als Arbeitgeber. Wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann bis zu 30.000 € kosten, habe ich dazu Lust. Nein, ich schicke sie ins Beschäftigungsverbot und bin dann raus aus der Haftung.
Wenn ich einen Mitarbeiter arbeiten machen lasse, die er nicht machen darf (z.B. Zertifikatsleistungen), dann hafte ich als Arbeitgeber und nicht der Angestellte, außer diese Person ist die Praxisleitung, dann hafte sie natürlich selbst.
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Vielleicht erkennst du ja den Unterschied zwischen deiner persönlichen Einstellung und der beschlossenen Impfpflicht.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anke F Es steht dir vollkommen frei, diese AN zu entlassen. Mach das doch einfach, vielleicht auch einfach schon vorher, warum warten. Einfach raus mit den AN....
Vielleicht erkennst du ja den Unterschied zwischen deiner persönlichen Einstellung und der beschlossenen Impfpflicht.
MfG :)
Ich habe keine ungeimpften Mitarbeiter. Eine einzige Mitarbeiterin hat sich entschieden nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, weil sie keine Lust hatte sich testen zu lassen.
Ich habe weder das Gesetz verabschiedet, dass eine Testpflicht für Ungeimpfte fordert noch das Gesetz für die Impflicht verabschiedet, ich muss mich nur daran halten.
Jeder muss mit den Konsequenzen seiner Entscheidung leben. Wenn ein Ungeimpfter nicht mehr im Gesundheitswesen arbeiten darf und er sich nicht impfen lassen will, muss er sich eine andere Arbeit suchen, oder darauf hoffen, dass in ein oder zwei Jahren das Bundesverfassungsgericht, das Gesetz für Verfassungwidrig erklärt.
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Anke F schrieb:
@Ingo Friedrich
Ich habe keine ungeimpften Mitarbeiter. Eine einzige Mitarbeiterin hat sich entschieden nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, weil sie keine Lust hatte sich testen zu lassen.
Ich habe weder das Gesetz verabschiedet, dass eine Testpflicht für Ungeimpfte fordert noch das Gesetz für die Impflicht verabschiedet, ich muss mich nur daran halten.
Jeder muss mit den Konsequenzen seiner Entscheidung leben. Wenn ein Ungeimpfter nicht mehr im Gesundheitswesen arbeiten darf und er sich nicht impfen lassen will, muss er sich eine andere Arbeit suchen, oder darauf hoffen, dass in ein oder zwei Jahren das Bundesverfassungsgericht, das Gesetz für Verfassungwidrig erklärt.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anke F Ist doch alles gut. Du musst dir noch keinen Kopf über etwas machen, zu dem die zuständigen Ämter noch gar keine Infos oder Richtlinien haben.
MfG :)
Da sich die fachspezifischen Juristen nicht mal einig sind, was das für arbeitsrechtliche Konsequenzen hat und die Gesetze immer noch von der Judikative ausgelegt werden, muss sich aktuell jeder selbst eine Meinung bilden. Nach den ersten Urteilen werden wir mehr wissen.
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Bernie schrieb:
@Ingo Friedrich
Da sich die fachspezifischen Juristen nicht mal einig sind, was das für arbeitsrechtliche Konsequenzen hat und die Gesetze immer noch von der Judikative ausgelegt werden, muss sich aktuell jeder selbst eine Meinung bilden. Nach den ersten Urteilen werden wir mehr wissen.
Oder mal krass ausgedrückt: Ich persönlich als PI stehe hinterm Impfen weil Eigenschutz. Setze ich jetzt einfach einen AN vor die Tür (kann ich ja machen) und stellt sich die juristische Sache mal irgendwann ganz anders dar, möchte ich mich immer noch im Spiegel anschauen können und mir nicht sagen müssen, aufgrund meiner persönlichen Einschätzung der Sachlage habe ich einen Arbeitsplatz abgeschafft. Und mehr als meine persönliche Meinung steht mir derzeit nicht zur Verfügung.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Bernie Da stimme ich dir voll und ganz zu. Es ist viel zu viel ungeklärt und was unsere nicht ganz unbelastete Branche nicht benötigt ist blinder Aktionismus, angetrieben von einer persönlichen Meinung.
Oder mal krass ausgedrückt: Ich persönlich als PI stehe hinterm Impfen weil Eigenschutz. Setze ich jetzt einfach einen AN vor die Tür (kann ich ja machen) und stellt sich die juristische Sache mal irgendwann ganz anders dar, möchte ich mich immer noch im Spiegel anschauen können und mir nicht sagen müssen, aufgrund meiner persönlichen Einschätzung der Sachlage habe ich einen Arbeitsplatz abgeschafft. Und mehr als meine persönliche Meinung steht mir derzeit nicht zur Verfügung.
MfG :)
ich bin nur gespannt wie diejenigen welche ein Tätigkeitsverbot bekommen entschädigt werden, sollte das BVG das Gesetz für verfassungswidrig erklären.
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michael558 schrieb:
@Anke F
ich bin nur gespannt wie diejenigen welche ein Tätigkeitsverbot bekommen entschädigt werden, sollte das BVG das Gesetz für verfassungswidrig erklären.
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viento schrieb:
@michael558 Dann bin ich gespannt, welche Gesetze und Urteile greifen, wenn ein Pat. von einem ungeimpften Physio behandelt wird, von diesem ungeimpften Physio sich ansteckt, und der Pat. möglicherweise klagt. Ist das schon grob fahrlässiges Verhalten. Wer trägt dafür die Verantwortung? Der PI oder das GA?
Ich bin auch 3 x geimpft , aber eine Frage an dich : wie haben wir denn vor dem Impfen gearbeitet ? Ungeimpft Patienten behandelt wenn ich es recht überlege .
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Leni C. schrieb:
@viento
Ich bin auch 3 x geimpft , aber eine Frage an dich : wie haben wir denn vor dem Impfen gearbeitet ? Ungeimpft Patienten behandelt wenn ich es recht überlege .
Vor dem Impfen haben wir hoffentlich die bestmöglichen Schutzmassnahmen ergriffen: ursprünglich mal mit selbstgenähten Stoffmasken, dann dank Verfügbarkeit ffp2 Masken und regelmäßigen Tests, jetzt ist das bestmögliche eben geimpft.
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LaraBe schrieb:
@Leni C.
Vor dem Impfen haben wir hoffentlich die bestmöglichen Schutzmassnahmen ergriffen: ursprünglich mal mit selbstgenähten Stoffmasken, dann dank Verfügbarkeit ffp2 Masken und regelmäßigen Tests, jetzt ist das bestmögliche eben geimpft.
Aber diese ganzen Hygienemaßnahmen machen wir doch jetzt auch noch . Jeder weiß , daß auch ein Geimpfter übertragen kann .
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Leni C. schrieb:
@LaraBe
Aber diese ganzen Hygienemaßnahmen machen wir doch jetzt auch noch . Jeder weiß , daß auch ein Geimpfter übertragen kann .
Es arbeiten ja auch Physios auf Intensivstationen, Pflegeheimen etc.
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mbone schrieb:
Vielleicht sollte man die Tätigkeit eines Physios auch nicht nur so verengt auf den Praxisalltag sehen.
Es arbeiten ja auch Physios auf Intensivstationen, Pflegeheimen etc.
Mit dem Argument Geimpfte können auch übertragen, könnte man genauso argumentieren dass auf Masken verzichtbar ist, denn auch Maskenträger können andere anstecken oder dass auf Desinfektion verzichtet werden kann denn auch da wo desinfiziert wird stecken sich trotzdem Leute an.
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LaraBe schrieb:
@Leni C. Klar machen wir die, aber warum sollten wir auf eine Impfung verzichten wenn wir die Möglichkeit haben und eine Impfung das Risiko minimiert?
Mit dem Argument Geimpfte können auch übertragen, könnte man genauso argumentieren dass auf Masken verzichtbar ist, denn auch Maskenträger können andere anstecken oder dass auf Desinfektion verzichtet werden kann denn auch da wo desinfiziert wird stecken sich trotzdem Leute an.
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viento schrieb:
@Leni C. Ich habe ohne BG, GA, denn die waren scheinbar am 20.03.20 in Bayern handlungsunfähig, die vermutlich strengsten Vorgaben beim Betreten meiner Praxis vorgegeben. Hier wurde viel debattiert, geschwätzt, ich bin und war immer eine Macherin. Meine Strenge: kein Coronafall in der Praxis, kein "Angstschlüssen" 2020. Ich bin sehr stolz auf meine Handlungen, und meine Pat. auch. Jetzt bin ich froh, mich auf meine Krebserkrankung konzentrieren zu dürfen, und steige aus dem ganzen Akt aus. Mein Höhepunkt der beruflichen Tätigkeiten war da, für manche muss er noch kommen. Ja, es wird eine Zeit nach Corona geben, die Zeit mit Corona. Ich hoffe, manche verpassen es nicht, und erinnern sich, wie sie hier diskutiert haben.
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Adam Stremel schrieb:
@viento Da die Impfung keine sterile Immunität bietet, ist es wahrscheinlicher dass diese Person von einem Impfling angesteckt wird... denn der Ungeimpfte hat sich mit Sicherheit testen müssen. Siehe Studien... Impflinge und Ungeimpfte tragen die gleiche "Virenlast", können beide daran erkranken, auch schwer und geben es gleichermaßen weiter.
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Anke F schrieb:
Dann probiert es doch aus.
Nehmt Patienten an und wenn ihr Pech habt wird der Mitarbeiter sofort frei gestellt und dann??
Wenn sich ein Patient sich am ungeimpften Mitarbeiter ansteckt, was passiert mit dem Ruf euer Praxis?
Und wenn Ihr eine Strafe bezahlen müßt, was ist dann?
Jeder kann frei entscheiden ob er sich an Gesetze halten will oder nicht, aber muss dann mit den Konsequenzen leben.
Eine schwangere Mitarbeiterin muß ich der Behörde auch melden, es wird dann nicht vom Amt festgelegt ob sie arbeiten kann oder nicht. Wenn diese sich während der Arbeitszeit verletzt oder sich nicht an die Regeln hält und etwas passiert, dann hafte ich als Arbeitgeber. Wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann bis zu 30.000 € kosten, habe ich dazu Lust. Nein, ich schicke sie ins Beschäftigungsverbot und bin dann raus aus der Haftung.
Wenn ich einen Mitarbeiter arbeiten machen lasse, die er nicht machen darf (z.B. Zertifikatsleistungen), dann hafte ich als Arbeitgeber und nicht der Angestellte, außer diese Person ist die Praxisleitung, dann hafte sie natürlich selbst.
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einfachistnichts schrieb:
Das kann nur Ironie sein?
Die Ungeimpften sind in der Minderheit.
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LaraBe schrieb:
@einfachistnichts
Die Ungeimpften sind in der Minderheit.
grinwas ist das denn für ein Einwand? Bitte erstmal überlegen, bevor man irgendwas schreibt... Ratschen bitte woanders. Sorry. Bin genervt.
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luzifer schrieb:
@ cloud: Ist doch egal wieviele insgesamt... wenn Du nur einen umgeimpften MA hast, musst Du dich mit der Situation auseinandersetzen. Und JEDER MA ist ein Verlust für unsere Branche!! So viele Therapeuten, die in den Startlöchern für freigewordene Stellen stehen, sehe ich bei uns auf jeden Fall nicht!
grinwas ist das denn für ein Einwand? Bitte erstmal überlegen, bevor man irgendwas schreibt... Ratschen bitte woanders. Sorry. Bin genervt.
Alle Therapeuten, die ich persönlich kenne, sind geimpft.
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mia73 schrieb:
Ich wundere mich auch.
Alle Therapeuten, die ich persönlich kenne, sind geimpft.
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Cloud schrieb:
Eigentlich dürfte es doch gar nicht so große Probleme geben, oder gibt es so viele Ungeimpfte in unserer Branche?
Tagesschau Ticker
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mark760 schrieb:
„Von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betroffene sollen laut dem Gesundheitsministerium "bevorzugt" die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Impfstoff Novavax impfen zu lassen. Novavax ist ein proteinbasierter Corona-Impfstoff, Impfungen mit solchen Stoffen sind eine im Kampf gegen andere Krankheiten seit langem bekannte und genutzte Methode. Daher könnte der Impfstoff auch für Menschen interessant sein, die Vorbehalte gegen die neuartigen Technologien der mRNA- und Vektorimpfstoffe haben. Das Verfahren für den Novavax-Impfstoff wird seit Jahrzehnten bei Vakzinen gegen Hepatits B und Keuchhusten eingesetzt."
Tagesschau Ticker
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laut diesem Fragenkatalog des BMG hat ein Widerspruch oder eine Klage keine aufschiebende Wirkung.
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LaraBe schrieb:
Link
laut diesem Fragenkatalog des BMG hat ein Widerspruch oder eine Klage keine aufschiebende Wirkung.
der Link bezieht sich auf einen Widerspruch gegen eine Anordnung des Gesundheitsamt nach der Meldung. Bei Masern wurde ja das Datum der Nachweispflicht bzw. Meldung verschoben und das könnte noch kommen
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Bojo schrieb:
@LaraBe
der Link bezieht sich auf einen Widerspruch gegen eine Anordnung des Gesundheitsamt nach der Meldung. Bei Masern wurde ja das Datum der Nachweispflicht bzw. Meldung verschoben und das könnte noch kommen
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Cloud schrieb:
Der Unterschied zwischen der Masern und Coronaimpfung liegt darin, dass bei Masern auch ein AK Nachweis gilt, bei Corona nicht.
die Begründung der Verschiebung war aber die Coronapandemie analog zu vielen weiteren Nachweispflichten oder Fristen die verschoben wurden oder deren Verfolgung ausgesetzt wurde. Dieses Argument macht bei der Coronaimpfung keinen Sinn.
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LaraBe schrieb:
@Bojo
die Begründung der Verschiebung war aber die Coronapandemie analog zu vielen weiteren Nachweispflichten oder Fristen die verschoben wurden oder deren Verfolgung ausgesetzt wurde. Dieses Argument macht bei der Coronaimpfung keinen Sinn.
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Bojo schrieb:
Es gibt ja auch noch immer einige Therapeüten, die nicht gegen Masern geimpft sind, da die Nachweispflicht bis zum Urteil des Verfassungsgerichts (momentan bis 31.7.22) ausgesetzt ist. Vermutlich läuft es bei der Coronaimpfpflicht so ähnlich um Regreßansprüche zu vermeiden. Das Urteil wird dann zwar wesentlich schneller kommen, aber ich denke nicht, dass das bis 15.3. durch ist.
Solange es kein Beschäftigungsverbot von Amtsseite gibt, dürfen die MA weiterarbeiten...so wie bisher auch. Der AG muss nicht weiter tätig werden außer seiner Meldepflicht nachkommen. Vorauseilender Gehorsam und ein Fass aufmachen mit Abmahnung oder fristloser Kündigung mit den damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen sehe ich nicht als zielführend. Ebenfalls die Freisetzung und dem damit verbundenen Umsatzverlust sehe ich nicht als betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Bei aller Diskussion: Bisher gab es mit umgeimpften MA in PT-Praxen, so weit ich das beurteilen und überblicken kann, unterdurchschnittliche Infektionsgeschehen. Auch weil wir Hygiene können.
Und zur Klarstellung: Es sollten sich aus ethischen und gesellschaftlichen Gründen ALLE impfen lassen. Mein Verständnis für Ungeimpfte ist null.
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Was ist mit den Nebenpflichten aus § 241Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 280 ff BGB? Viele Arbeitsrechtler sehen das anders als Du. Es gibt aber natürlich auch gegenteilige Meinungen. Gesetze werden ja erst von den Gerichten ausgelegt. Aber so definitiv wie Du es formulierst sieht es keiner der mir bekannten Juristen .........
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Bernie schrieb:
"Solange es kein Beschäftigungsverbot von Amtsseite gibt, dürfen die MA weiterarbeiten...so wie bisher auch. Der AG muss nicht weiter tätig werden" Auch hier wieder: Hast Du eine sichere, kompetente Quelle?
Was ist mit den Nebenpflichten aus § 241Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 280 ff BGB? Viele Arbeitsrechtler sehen das anders als Du. Es gibt aber natürlich auch gegenteilige Meinungen. Gesetze werden ja erst von den Gerichten ausgelegt. Aber so definitiv wie Du es formulierst sieht es keiner der mir bekannten Juristen .........
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MikeS schrieb:
@Bernie Was hältst Du davon mal selbst eine Quelle für Deine nicht haltbare Behauptung abzugeben "VIELE Arbeitsrechtler sehen das anders als Du". Ich bin sehr gespannt, wen Du alles benennen kannst. Die Rechtslage ist genauso wie von Moromädchen dargelegt. Meldepflicht und MEHR nicht. Und das geht eindeutig aus dem IFSG hervor.
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PT BLN schrieb:
Auf der Seite des Gesundheitsministerium ist ein Fragen Antworten Katalog, da steht alles genau erklärt: erstmal nur melden und dann abwarten.
Gerne. Ich gebe Dir mal EIN Beispiel: Arbeitsrechtliche Aspekte der Impfpflicht im Gesundheitswesen | Rechtsboard
Es gibt auch eine gegenteilige Auffassung des DGB. Meine Recherchen und meine persönlichen Gespräche jedoch lassen für mich aber eher den Schluss zu, dass auch die arbeitsrechtliche Komponente zu beachten ist.
Aktuell habe ich gerade mit der Leiterin einer größeren Einrichtung gesprochen. Die haben das von Ihrem Arbeitsrechtler prüfen lassen. Er sieht es genauso. Unabhängig davon reicht ein Blick in die von mir aufgeführten §§ des BGB. Wenn man - so wie Du - sich juristisch auskennt, müsstest Du es erkennen.
Aber nochmal: Es geht hier nicht um meine persönliche Meinung, oder um eine Aufforderung oder Pflicht etwas zu tun!. Ich möchte nur, dass einige über den Tellerrand des IfSG blicken. Die Meldepflicht geht eindeutig aus dem IfSG hervor. Da hast Du so was von recht! Aber das ist halt nur der eine Teil. Der erste Satz des § 20 a IfSg ist das arbeitsrechtliche Problem.
Aber ich habe auch sehr gerne Unrecht und lasse mich überzeugen..........
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Bernie schrieb:
@MikeS
Gerne. Ich gebe Dir mal EIN Beispiel: Arbeitsrechtliche Aspekte der Impfpflicht im Gesundheitswesen | Rechtsboard
Es gibt auch eine gegenteilige Auffassung des DGB. Meine Recherchen und meine persönlichen Gespräche jedoch lassen für mich aber eher den Schluss zu, dass auch die arbeitsrechtliche Komponente zu beachten ist.
Aktuell habe ich gerade mit der Leiterin einer größeren Einrichtung gesprochen. Die haben das von Ihrem Arbeitsrechtler prüfen lassen. Er sieht es genauso. Unabhängig davon reicht ein Blick in die von mir aufgeführten §§ des BGB. Wenn man - so wie Du - sich juristisch auskennt, müsstest Du es erkennen.
Aber nochmal: Es geht hier nicht um meine persönliche Meinung, oder um eine Aufforderung oder Pflicht etwas zu tun!. Ich möchte nur, dass einige über den Tellerrand des IfSG blicken. Die Meldepflicht geht eindeutig aus dem IfSG hervor. Da hast Du so was von recht! Aber das ist halt nur der eine Teil. Der erste Satz des § 20 a IfSg ist das arbeitsrechtliche Problem.
Aber ich habe auch sehr gerne Unrecht und lasse mich überzeugen..........
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Moromädchen schrieb:
@Bernie Wie zu erwarten und nach derzeitigem Stand nicht anders möglich: Viele Konjunktive im verlinkten Text. Und damit nicht relevant bis Gerichte darüber entscheiden zu beginnen. Dazu braucht es Fälle, sprich Kündigungen, die angefochten werden. Bis dahin gilt, was ich oben geschrieben habe. Vorauseilender Gehorsam ist nicht angesagt. Schon gar nicht vor dem Hintergrund, das z.B. Kreis Bautzen und Greifswald die Impflicht nicht durchsetzen wollen, weil sonst alle kündigen und sie keine Zeit haben...so ist das mittlerweile in D: Gesetze sind nur grobe Verhaltensangebote, die man beachten kann, wenn einem gar nichts anderes einfällt.
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anika666 schrieb:
@Moromädchen Da ist aber der Gesetzgeber schuld. Eine Impfpflicht wurde ja nicht beschlossen. Die Entscheidungsgewalt wurde den GAs übertragen. Es besteht ja nur eine Pflicht zur Meldung. Eigentlich müssten die GAs klare Vorgaben bekommen, wann eine Ausnahme zulässig ist. Und das muss bundesweit gleich sein. So ist es eine sehr willkürliche Geschichte. Da muss nur ein Impfskeptiker in einer entsprechenden Position sitzen und die Ausnahme wird die Regel.
Die Impfpflicht wie die daraus sich ergebenden Folgerungen bis hin zu einem Tätigkeits/Betretungsverbot sind öffentlich-rechtlich und hier hoheitlich geregelt. Ein (befristetes, unbefristetes) Tätigkeits/Betretungsverbot ist dabei nicht die zwangsläufige Rechtsfolge einer Impfverweigerung. Hier hat die darüber zu befindende Behörde in einem Abwägungsprozess (z. B. aus in der Person/den persönlichen Verhältnisse liegenden Gründen oder im öffentlichen Interesse z. B. bei Fachpersonalmangel) zu entscheiden, gegen die der Betroffene dann auch noch Rechtsmittel einlegen kann.
Meines Erachtens bedarf es erst einer solchen endgültigen bzw. mit Sofortvollzug bedachten Entscheidung aus dem hoheitlichen Bereich ehe arbeits- und damit zivilrechtliche Konsequenzen gezogen werden können (sollten). Ich kann mir nicht vorstellen, dass über den Weg Abmahnung und (fristloser) Kündigung ein Präjudiz für eine hoheitliche Entscheidung gesetzt werden bzw. sie ohne negative Folgen für den Arbeitgeber konterkariert werden kann.
Deswegen mein Credo:
Solange kein (Teil-)Tätigkeits/Betretungsverbot ausgesprochen wurde, Weiterbeschäftigung des ungeimpften AN wie in den Zeiten vor der Impfpflicht.
Hinweis: GüSta ist die Teilnehmer-Fortführung von W.Stangner
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GüSta schrieb:
@Bernie
Die Impfpflicht wie die daraus sich ergebenden Folgerungen bis hin zu einem Tätigkeits/Betretungsverbot sind öffentlich-rechtlich und hier hoheitlich geregelt. Ein (befristetes, unbefristetes) Tätigkeits/Betretungsverbot ist dabei nicht die zwangsläufige Rechtsfolge einer Impfverweigerung. Hier hat die darüber zu befindende Behörde in einem Abwägungsprozess (z. B. aus in der Person/den persönlichen Verhältnisse liegenden Gründen oder im öffentlichen Interesse z. B. bei Fachpersonalmangel) zu entscheiden, gegen die der Betroffene dann auch noch Rechtsmittel einlegen kann.
Meines Erachtens bedarf es erst einer solchen endgültigen bzw. mit Sofortvollzug bedachten Entscheidung aus dem hoheitlichen Bereich ehe arbeits- und damit zivilrechtliche Konsequenzen gezogen werden können (sollten). Ich kann mir nicht vorstellen, dass über den Weg Abmahnung und (fristloser) Kündigung ein Präjudiz für eine hoheitliche Entscheidung gesetzt werden bzw. sie ohne negative Folgen für den Arbeitgeber konterkariert werden kann.
Deswegen mein Credo:
Solange kein (Teil-)Tätigkeits/Betretungsverbot ausgesprochen wurde, Weiterbeschäftigung des ungeimpften AN wie in den Zeiten vor der Impfpflicht.
Hinweis: GüSta ist die Teilnehmer-Fortführung von W.Stangner
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Moromädchen schrieb:
Am 15.03. werden Ungeimpfte gemeldet. GA muss sich dann rühren.
Solange es kein Beschäftigungsverbot von Amtsseite gibt, dürfen die MA weiterarbeiten...so wie bisher auch. Der AG muss nicht weiter tätig werden außer seiner Meldepflicht nachkommen. Vorauseilender Gehorsam und ein Fass aufmachen mit Abmahnung oder fristloser Kündigung mit den damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen sehe ich nicht als zielführend. Ebenfalls die Freisetzung und dem damit verbundenen Umsatzverlust sehe ich nicht als betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Bei aller Diskussion: Bisher gab es mit umgeimpften MA in PT-Praxen, so weit ich das beurteilen und überblicken kann, unterdurchschnittliche Infektionsgeschehen. Auch weil wir Hygiene können.
Und zur Klarstellung: Es sollten sich aus ethischen und gesellschaftlichen Gründen ALLE impfen lassen. Mein Verständnis für Ungeimpfte ist null.
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LaraBe schrieb:
Nein eine Auskunftspflicht ist in den Plänen nicht vorgesehen. Täglicher Schnelltest ist nur für Ungeimpfte verpflichtend.
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Elleng schrieb:
Gibt es denn ab 15.3. evtl. eine Auskunftspflicht für Therapeuten hinsichtlich des Impfstatus gegenüber der Patienten ? Als vulnerabler Patient möchte ich mich nicht nur auf den täglichen Schnelltest verlassen müssen.....
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Arminia schrieb:
Mein Tipp: Dann braucht man keine allgemeine Impfpflicht mehr, weil die Mutationen immer weniger krank machen
erstmal dürften die Mutationen immer leichter übertragbar sein (Darwin regelt), klar ist aber auch dass je mehr sich Viren ausbreiten können desto mehr Möglichkeiten gibt es zu mutieren. Und mit jeder Mutation gibt es auch das Risiko dass eine Mutation kränker macht. Bei der Grippe ist das sehr schön zu sehen, da gibt es Jahre mit milden Verläufen und Jahre mit mehr Grippetoten und schwereren Verläufen.
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LaraBe schrieb:
@Arminia
erstmal dürften die Mutationen immer leichter übertragbar sein (Darwin regelt), klar ist aber auch dass je mehr sich Viren ausbreiten können desto mehr Möglichkeiten gibt es zu mutieren. Und mit jeder Mutation gibt es auch das Risiko dass eine Mutation kränker macht. Bei der Grippe ist das sehr schön zu sehen, da gibt es Jahre mit milden Verläufen und Jahre mit mehr Grippetoten und schwereren Verläufen.
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Adam Stremel schrieb:
Auch Novovax nutzt Nanolipide... wodurch es dann für Leute die mit Allergie und Autoimmunerkrankungen reagieren nicht in Frage kommt. Es ist also kein klassischer proteinbasierter Impfstoff.
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mark760 schrieb:
@Adam Stremel Ich denke du verwechselst Nanopartikel mit Nanolipiden.
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Adam Stremel schrieb:
@mark760 Nein. Hier ein kleines Zitat vom Bayrischer Rundfunk: "Protein-Impfstoffe enthalten hingegen bereits winzige Nanopartikel des Erregers, gegen den die Impfung schützen soll. Beim Corona-Impfstoff von Novavax ist dies ebenfalls das Spike-Protein. Es wird zunächst in Insektenzellkulturen massenhaft erzeugt und dann mit künstlichen Lipid-Nanopartikeln kombiniert."
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mark760 schrieb:
Wenn im Sommer Novavax in ausreichender Menge zur Verfügung steht kommt die allgemeine Impfpflicht. Dann gibt es keine Ausreden mehr.
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