physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Innenstadt

Wir suchen Physiotherapeuten,
Masseure sowie
Lymphdrainagetherapeuten (w,m,d),
gerne auch Berufsanfänger oder
wiedereinsteiger, um unser junges
und dynamisches Team zu
unterstützen.
Wir bieten Ihnen:
* Festanstellung und
leistungsgerechte und gute
Bezahlung
* kollegiale, teamorientierte und
freundliche Atmosphäre
* ständig besetzte Anmeldung
* helle und moderne Praxisräume
Wir wünschen uns:
* abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeut, Masseur oder
Lymphtherapeut
* selbststän...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Freier Mitarbeiter und IK Nummer

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Freier Mitarbeiter und IK Nummer
Es gibt 23 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
annika511
16.05.2021 17:09
Ich habe eine Frage bezüglich einer IK Nummer für freie Mitarbeiter.
Meine Auftraggeberin teilte mir mit, dass wir freien Mitarbeiter zum abrechnen der GKV Verordnungen über ihre Praxis eine eigene IK Nummer bräuchten, da sonst eine Abhängigkeit bestehen würde. Diese Info brachte sie von einer Weiterbildung mit und verpflichtet uns nun zur Umsetzung.
Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?
1

Gefällt mir

Ich habe eine Frage bezüglich einer IK Nummer für freie Mitarbeiter. Meine Auftraggeberin teilte mir mit, dass wir freien Mitarbeiter zum abrechnen der GKV Verordnungen über ihre Praxis eine eigene IK Nummer bräuchten, da sonst eine Abhängigkeit bestehen würde. Diese Info brachte sie von einer Weiterbildung mit und verpflichtet uns nun zur Umsetzung. Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

annika511 schrieb:

Ich habe eine Frage bezüglich einer IK Nummer für freie Mitarbeiter.
Meine Auftraggeberin teilte mir mit, dass wir freien Mitarbeiter zum abrechnen der GKV Verordnungen über ihre Praxis eine eigene IK Nummer bräuchten, da sonst eine Abhängigkeit bestehen würde. Diese Info brachte sie von einer Weiterbildung mit und verpflichtet uns nun zur Umsetzung.
Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
16.05.2021 18:06
Hm, also Abrechnungsbetrug sicher nicht, ne IK Nummer kannst Du einfach beantragen. Mich wundert nur, wie Deine AG das dann abrechnen will ??? Noch nicht gehört, dass und wie das ginge. Wenn SIE das so abrechnen kann, na denn....Wo und wie hat Sie denn ne FoBi gemacht ?
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Hm, also Abrechnungsbetrug sicher nicht, ne IK Nummer kannst Du einfach beantragen. Mich wundert nur, wie Deine AG das dann abrechnen will ??? Noch nicht gehört, dass und wie das ginge. Wenn SIE das so abrechnen kann, na denn....Wo und wie hat Sie denn ne FoBi gemacht ?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

Hm, also Abrechnungsbetrug sicher nicht, ne IK Nummer kannst Du einfach beantragen. Mich wundert nur, wie Deine AG das dann abrechnen will ??? Noch nicht gehört, dass und wie das ginge. Wenn SIE das so abrechnen kann, na denn....Wo und wie hat Sie denn ne FoBi gemacht ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ollimika
16.05.2021 19:02
hallo, die krux der freien mitarbeiter ist ja gerade, daß ihnen keine eigene ik nummer zugestanden wird, da sie keine eigenen praxisräume haben. für die statusprüfung bei der drv ist dieser punkt für eine abhängigkeit jedoch nicht ausschlaggebend. hatte bei 3 prüfungen für verschiedene praxen noch nie ein problem damit, bzw wurde das garnicht abgefragt.
2

Gefällt mir

• ali
• Susulo
hallo, die krux der freien mitarbeiter ist ja gerade, daß ihnen keine eigene ik nummer zugestanden wird, da sie keine eigenen praxisräume haben. für die statusprüfung bei der drv ist dieser punkt für eine abhängigkeit jedoch nicht ausschlaggebend. hatte bei 3 prüfungen für verschiedene praxen noch nie ein problem damit, bzw wurde das garnicht abgefragt.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
annika511
16.05.2021 19:29
Mein Kollege, welcher in der selben Praxis als freier Mitarbeiter tätig ist, hat eine IK Nummer bekommen auch ohne eigene Räume. Wie das Abrechnungsmäßig laufen soll, weiß ich nicht. Dann macht die freie Mitarbeiterschaft keinen Sinn!
1

Gefällt mir

Mein Kollege, welcher in der selben Praxis als freier Mitarbeiter tätig ist, hat eine IK Nummer bekommen auch ohne eigene Räume. Wie das Abrechnungsmäßig laufen soll, weiß ich nicht. Dann macht die freie Mitarbeiterschaft keinen Sinn!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



annika511 schrieb:

Mein Kollege, welcher in der selben Praxis als freier Mitarbeiter tätig ist, hat eine IK Nummer bekommen auch ohne eigene Räume. Wie das Abrechnungsmäßig laufen soll, weiß ich nicht. Dann macht die freie Mitarbeiterschaft keinen Sinn!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
16.05.2021 19:58
@annika511 wie macht sie keinen Sinn ? Wie das laufen soll solltet Ihr schon wissen...Fragen über Fragen...
1

Gefällt mir

[mention]annika511[/mention] wie macht sie keinen Sinn ? Wie das laufen soll solltet Ihr schon wissen...Fragen über Fragen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@annika511 wie macht sie keinen Sinn ? Wie das laufen soll solltet Ihr schon wissen...Fragen über Fragen...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
16.05.2021 21:04
@annika511 Hört sich ja eher nach Praxisgemeinschaft an.
Du kannst ja gar nicht in einer einzigen Praxis als FM tätig sein.
1

Gefällt mir

[mention]annika511[/mention] Hört sich ja eher nach Praxisgemeinschaft an. Du kannst ja gar nicht in einer einzigen Praxis als FM tätig sein.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Susulo schrieb:

@annika511 Hört sich ja eher nach Praxisgemeinschaft an.
Du kannst ja gar nicht in einer einzigen Praxis als FM tätig sein.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
annika511
17.05.2021 07:03
@Susulo ich bin ja auch nicht nur in einer einzigen Praxis als freier Mitarbeiter tätig, sondern habe 2 Auftraggeber.
1

Gefällt mir

[mention]Susulo[/mention] ich bin ja auch nicht nur in einer einzigen Praxis als freier Mitarbeiter tätig, sondern habe 2 Auftraggeber.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



annika511 schrieb:

@Susulo ich bin ja auch nicht nur in einer einzigen Praxis als freier Mitarbeiter tätig, sondern habe 2 Auftraggeber.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Michael Woelky
17.05.2021 10:12
@annika511
Hallo Kollegin....
ich habe 2 FM bd. haben kein IK ! Statusfestellung wurde gemacht alles OK.
Wenn Du über die Praxis abrechnest, sollte Sie die VOs fertig(Stempel/Pos,-Nr.etc) machen Du schreibst nur Rechnngen..alles andere ist überflüssig.Der Leistungserbringer (rein formal) Stempelt und unterschreibt ja auch...zumindest bei uns in Berlin.Zur Aussage Du kannst nicht nur in einer Praxis tätig sein....meine FM sind das ;-)
V.G
Michael
1

Gefällt mir

• Susulo
[mention]annika511[/mention] Hallo Kollegin.... ich habe 2 FM bd. haben kein IK ! Statusfestellung wurde gemacht alles OK. Wenn Du über die Praxis abrechnest, sollte Sie die VOs fertig(Stempel/Pos,-Nr.etc) machen Du schreibst nur Rechnngen..alles andere ist überflüssig.Der Leistungserbringer (rein formal) Stempelt und unterschreibt ja auch...zumindest bei uns in Berlin.Zur Aussage Du kannst nicht nur in einer Praxis tätig sein....meine FM sind das ;-) V.G Michael
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Michael Woelky schrieb:

@annika511
Hallo Kollegin....
ich habe 2 FM bd. haben kein IK ! Statusfestellung wurde gemacht alles OK.
Wenn Du über die Praxis abrechnest, sollte Sie die VOs fertig(Stempel/Pos,-Nr.etc) machen Du schreibst nur Rechnngen..alles andere ist überflüssig.Der Leistungserbringer (rein formal) Stempelt und unterschreibt ja auch...zumindest bei uns in Berlin.Zur Aussage Du kannst nicht nur in einer Praxis tätig sein....meine FM sind das ;-)
V.G
Michael

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ollimika schrieb:

hallo, die krux der freien mitarbeiter ist ja gerade, daß ihnen keine eigene ik nummer zugestanden wird, da sie keine eigenen praxisräume haben. für die statusprüfung bei der drv ist dieser punkt für eine abhängigkeit jedoch nicht ausschlaggebend. hatte bei 3 prüfungen für verschiedene praxen noch nie ein problem damit, bzw wurde das garnicht abgefragt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
16.05.2021 21:02
Sorry - das ist doch Blödsinn. Auf Fortbildungen wird nach wie vor zu viel Zeugs geredet.
Das IK braucht der PI für die Abrechnung. Das Wesen des FM ist es, sich Auftraggeber zu suchen, die die Abrechnung für ihn erledigen. Deshalb rechnet ja der PI ab und nicht der FM.
Wenn du als FM selbst abrechnen würdest, dann wärest du kein FM, sondern eigenständig zugelassener Therapeut und bräuchtest keine Praxis als Auftraggeber. Zugelassen bist du aber nur, wenn du Räume hast. Da beißt sich also die berühmte Katze in den Schwanz.

Fazit: entweder trollt hier jemand rum oder der Infostand ist wie so oft eine mittlere Katastrophe ...
2

Gefällt mir

• Leni C.
• die neue
Sorry - das ist doch Blödsinn. Auf Fortbildungen wird nach wie vor zu viel Zeugs geredet. Das IK braucht der PI für die Abrechnung. Das Wesen des FM ist es, sich Auftraggeber zu suchen, die die Abrechnung für ihn erledigen. Deshalb rechnet ja der PI ab und nicht der FM. Wenn du als FM selbst abrechnen würdest, dann wärest du kein FM, sondern eigenständig zugelassener Therapeut und bräuchtest keine Praxis als Auftraggeber. Zugelassen bist du aber nur, wenn du Räume hast. Da beißt sich also die berühmte Katze in den Schwanz. Fazit: entweder trollt hier jemand rum oder der Infostand ist wie so oft eine mittlere Katastrophe ...
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
annika511
16.05.2021 21:19
So sehe ich das auch!
1

Gefällt mir

So sehe ich das auch!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



annika511 schrieb:

So sehe ich das auch!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Susulo schrieb:

Sorry - das ist doch Blödsinn. Auf Fortbildungen wird nach wie vor zu viel Zeugs geredet.
Das IK braucht der PI für die Abrechnung. Das Wesen des FM ist es, sich Auftraggeber zu suchen, die die Abrechnung für ihn erledigen. Deshalb rechnet ja der PI ab und nicht der FM.
Wenn du als FM selbst abrechnen würdest, dann wärest du kein FM, sondern eigenständig zugelassener Therapeut und bräuchtest keine Praxis als Auftraggeber. Zugelassen bist du aber nur, wenn du Räume hast. Da beißt sich also die berühmte Katze in den Schwanz.

Fazit: entweder trollt hier jemand rum oder der Infostand ist wie so oft eine mittlere Katastrophe ...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
16.05.2021 22:40
Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.3.2016 B 12 KR 20/14 Absatz 25 und 26 lässt sich aus der Tatsache, dass der PI mit seiner IK Nummer die Rezepte des FM abrechnet, keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruieren, da es laut BSG eine zwingende Vorgabe des Leistungserbringerrechts ist.
Zudem steht in den Rahmenverträgen mit den Kassen, dass der PI mit seiner Zulassung berechtigt ist die Leistungen seiner FM abzurechnen. Alles übers Internet einsehbar. Google weiß Bescheid.
2

Gefällt mir

• ali
• hgb
Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.3.2016 B 12 KR 20/14 Absatz 25 und 26 lässt sich aus der Tatsache, dass der PI mit seiner IK Nummer die Rezepte des FM abrechnet, keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruieren, da es laut BSG eine zwingende Vorgabe des Leistungserbringerrechts ist. Zudem steht in den Rahmenverträgen mit den Kassen, dass der PI mit seiner Zulassung berechtigt ist die Leistungen seiner FM abzurechnen. Alles übers Internet einsehbar. Google weiß Bescheid.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Badde schrieb:

Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.3.2016 B 12 KR 20/14 Absatz 25 und 26 lässt sich aus der Tatsache, dass der PI mit seiner IK Nummer die Rezepte des FM abrechnet, keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruieren, da es laut BSG eine zwingende Vorgabe des Leistungserbringerrechts ist.
Zudem steht in den Rahmenverträgen mit den Kassen, dass der PI mit seiner Zulassung berechtigt ist die Leistungen seiner FM abzurechnen. Alles übers Internet einsehbar. Google weiß Bescheid.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
16.05.2021 22:42
BSG, Urteil vom 24. 3. 2016 – B 12 KR 20/14 R
1

Gefällt mir

• hgb
https://lexetius.com/2016,2295
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Badde schrieb:

BSG, Urteil vom 24. 3. 2016 – B 12 KR 20/14 R

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
17.05.2021 09:28
"Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?"
IK Nummer hin oder her - Du kannst nicht direkt mit der GKV abrechnen. Das kann nur der PI. Denn nur er (oder Sie) erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. (Also volle Zustimmung zu susulo!). Schade für das Geld für die Fortbildung!
2

Gefällt mir

• hgb
• Susulo
"Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?" IK Nummer hin oder her - Du kannst nicht direkt mit der GKV abrechnen. Das kann nur der PI. Denn nur er (oder Sie) erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. (Also volle Zustimmung zu susulo!). Schade für das Geld für die Fortbildung!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Bernie schrieb:

"Wäre das nicht Abrechnungsbetrug, wenn ich meine eigene IK Nummer eintragen würde zur Abrechnung der GKV Verordnungen ohne die nötigen Räume dafür vorweisen zu können?"
IK Nummer hin oder her - Du kannst nicht direkt mit der GKV abrechnen. Das kann nur der PI. Denn nur er (oder Sie) erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen. (Also volle Zustimmung zu susulo!). Schade für das Geld für die Fortbildung!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
17.05.2021 12:56
Leider wird auf solchen Fortbildungen oft der Mist erzählt, der auch in Bescheiden der DRV zu Statusfeststellungsverfahren steht.
Wer sich näher mit dieser Materie auseinandersetzt, merkt schnell, dass sich die DRV permanent selbst widerspricht und wahrscheinlich selbst wenig Ahnung hat. Trotzdem dürfen Sie diese Statusverfahren entscheiden.
3

Gefällt mir

• ali
• hgb
• Susulo
Leider wird auf solchen Fortbildungen oft der Mist erzählt, der auch in Bescheiden der DRV zu Statusfeststellungsverfahren steht. Wer sich näher mit dieser Materie auseinandersetzt, merkt schnell, dass sich die DRV permanent selbst widerspricht und wahrscheinlich selbst wenig Ahnung hat. Trotzdem dürfen Sie diese Statusverfahren entscheiden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Badde schrieb:

Leider wird auf solchen Fortbildungen oft der Mist erzählt, der auch in Bescheiden der DRV zu Statusfeststellungsverfahren steht.
Wer sich näher mit dieser Materie auseinandersetzt, merkt schnell, dass sich die DRV permanent selbst widerspricht und wahrscheinlich selbst wenig Ahnung hat. Trotzdem dürfen Sie diese Statusverfahren entscheiden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Buhjah
21.05.2021 18:18
wenn der therapeut auf die kassenzulassung eines anderen angewiesen ist um geld zu verdienen kann man doch nicht ernsthaft behaupten unabhängig tätig zu sein.

wenn ein therapeut nun mal über die kasse abrechnen will muss er eben in den sauren apfel beißen und sich eben in eine praxis mit einmieten, daraufhin eine eigene zulassung beantragen und kann dann unabhängig von wem anderen auch kassenrezepte abrechnen.
wenn ich das auf biegen und brechen nicht will kann ich eben keine kassenpatienten behandeln und kann dann halt auch nur private patienten behandeln.

es ist ja nicht so das es keine optionen gäbe oder jeder therapeut dazu gezwungen wird kassenrezepte behandeln zu müssen.

wer das eine liebt muss das andere mögen ;)
1

Gefällt mir

wenn der therapeut auf die kassenzulassung eines anderen angewiesen ist um geld zu verdienen kann man doch nicht ernsthaft behaupten unabhängig tätig zu sein. wenn ein therapeut nun mal über die kasse abrechnen will muss er eben in den sauren apfel beißen und sich eben in eine praxis mit einmieten, daraufhin eine eigene zulassung beantragen und kann dann unabhängig von wem anderen auch kassenrezepte abrechnen. wenn ich das auf biegen und brechen nicht will kann ich eben keine kassenpatienten behandeln und kann dann halt auch nur private patienten behandeln. es ist ja nicht so das es keine optionen gäbe oder jeder therapeut dazu gezwungen wird kassenrezepte behandeln zu müssen. wer das eine liebt muss das andere mögen ;)
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hgb
21.05.2021 21:12
Die Unabhängigkeit des Therapeuten bezieht sich auf seine therapeutische Arbeit und nicht die weirtschaftliche Abhängigkeit (Räume, IK-NR), eigentlich alles ganz altes Brot!
mfg hgbblush
2

Gefällt mir

• Leni C.
• ollimika
Die Unabhängigkeit des Therapeuten bezieht sich auf seine therapeutische Arbeit und nicht die weirtschaftliche Abhängigkeit (Räume, IK-NR), eigentlich alles ganz altes Brot! mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



hgb schrieb:

Die Unabhängigkeit des Therapeuten bezieht sich auf seine therapeutische Arbeit und nicht die weirtschaftliche Abhängigkeit (Räume, IK-NR), eigentlich alles ganz altes Brot!
mfg hgbblush

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
22.05.2021 15:02
Bitte lese doch das von mir genannte Urteil des Bundessozialgerichts. Das Aktenzeichen findest Du weiter oben. Dann wird es hoffentlich klarer.
1

Gefällt mir

Bitte lese doch das von mir genannte Urteil des Bundessozialgerichts. Das Aktenzeichen findest Du weiter oben. Dann wird es hoffentlich klarer.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

Bitte lese doch das von mir genannte Urteil des Bundessozialgerichts. Das Aktenzeichen findest Du weiter oben. Dann wird es hoffentlich klarer.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Buhjah
28.05.2021 05:40
Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen.

In diesem Fall hier wurde letztes Jahr anderst entschieden.

LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
1

Gefällt mir

Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen. In diesem Fall hier wurde letztes Jahr anderst entschieden. LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Buhjah schrieb:

Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen.

In diesem Fall hier wurde letztes Jahr anderst entschieden.

LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
28.05.2021 22:19
Statusfeststellungsverfahren sind immer Einzelfallentscheidungen. Man sollte sich da gut auskennen. Das von mir, weiter oben, zitierte Urteil des BSG sieht auch im vorliegenden Fall eine abhängige Beschäftigung. Wichtig ist aber Absatz 25 und 26 im Urteil. Dort wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sich aus den Vorgaben durch das Leistungserbringerrecht keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruiert werden darf. Diese Aussage im Urteil steht im krassen Widerspruch zu der Argumentation der Deutschen Rentenversicherung in Ihren Statusbescheiden. Deshalb habe ich es oben im Kontext der Beiträge erwähnt.
Es lassen sich genau soviel Urteile von LSG finden, die für abhängig wie auch für selbständig entscheiden. Ich hab momentan das 15. Verfahren laufen..... Ich kann ein Lied von der Unfähigkeit der Dt. Rentenversicherung singen.
1

Gefällt mir

Statusfeststellungsverfahren sind immer Einzelfallentscheidungen. Man sollte sich da gut auskennen. Das von mir, weiter oben, zitierte Urteil des BSG sieht auch im vorliegenden Fall eine abhängige Beschäftigung. Wichtig ist aber Absatz 25 und 26 im Urteil. Dort wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sich aus den Vorgaben durch das Leistungserbringerrecht keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruiert werden darf. Diese Aussage im Urteil steht im krassen Widerspruch zu der Argumentation der Deutschen Rentenversicherung in Ihren Statusbescheiden. Deshalb habe ich es oben im Kontext der Beiträge erwähnt. Es lassen sich genau soviel Urteile von LSG finden, die für abhängig wie auch für selbständig entscheiden. Ich hab momentan das 15. Verfahren laufen..... Ich kann ein Lied von der Unfähigkeit der Dt. Rentenversicherung singen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

Statusfeststellungsverfahren sind immer Einzelfallentscheidungen. Man sollte sich da gut auskennen. Das von mir, weiter oben, zitierte Urteil des BSG sieht auch im vorliegenden Fall eine abhängige Beschäftigung. Wichtig ist aber Absatz 25 und 26 im Urteil. Dort wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sich aus den Vorgaben durch das Leistungserbringerrecht keine Abhängigkeit zum Auftraggeber konstruiert werden darf. Diese Aussage im Urteil steht im krassen Widerspruch zu der Argumentation der Deutschen Rentenversicherung in Ihren Statusbescheiden. Deshalb habe ich es oben im Kontext der Beiträge erwähnt.
Es lassen sich genau soviel Urteile von LSG finden, die für abhängig wie auch für selbständig entscheiden. Ich hab momentan das 15. Verfahren laufen..... Ich kann ein Lied von der Unfähigkeit der Dt. Rentenversicherung singen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Buhjah
31.05.2021 18:57
ja nur wofür wichtig und inwiefern bei der eingehenden frage von nutzen?
1

Gefällt mir

ja nur wofür wichtig und inwiefern bei der eingehenden frage von nutzen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Buhjah schrieb:

ja nur wofür wichtig und inwiefern bei der eingehenden frage von nutzen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
31.05.2021 22:57
Das habe ich mir bei Deinem Beitrag auch gefragt und deshalb meine Beiträge ergänzt um Klarheit zu schaffen, was ich meine.
Der Bezug zur eingangs gestellten Frage ergibt sich aus dem Kontext.
Letzten Endes hängt es vom einzelnen LSG ab, wie es das BSG Urteil auslegt. In BW wird häufig pro FM entschieden. In Bayern pro DRV.
1

Gefällt mir

Das habe ich mir bei Deinem Beitrag auch gefragt und deshalb meine Beiträge ergänzt um Klarheit zu schaffen, was ich meine. Der Bezug zur eingangs gestellten Frage ergibt sich aus dem Kontext. Letzten Endes hängt es vom einzelnen LSG ab, wie es das BSG Urteil auslegt. In BW wird häufig pro FM entschieden. In Bayern pro DRV.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

Das habe ich mir bei Deinem Beitrag auch gefragt und deshalb meine Beiträge ergänzt um Klarheit zu schaffen, was ich meine.
Der Bezug zur eingangs gestellten Frage ergibt sich aus dem Kontext.
Letzten Endes hängt es vom einzelnen LSG ab, wie es das BSG Urteil auslegt. In BW wird häufig pro FM entschieden. In Bayern pro DRV.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Buhjah
01.06.2021 18:30
Naja wie es hier ausgeht werden wir, wie bei so vielen gestarteten Beiträgen, wohl nie erfahren.

Ich kann es weiterhin immer nur belächeln wenn sich die light Version des selbständigen Physiotherapeuten darüber beschwert keinen Anspruch auf Pro-Funktionen (hier die GKV Abrechnung) zu haben.

Es wäre so einiges einfacher wenn die, die 100% erwarten dann wenigstens auch in der Lage wären 100% in den Topf zu werfen.

Nicht jeder Beruf ist nun mal für ein rumtingeln ohne eigene Praxis gedacht.
Und das Institutionskennzeichen auch keine Erfindung für den Physiotherapeuten alleine, der Beruf ist da halt auch nur einer von vielen und die Vergabe noch nicht mal an eine Praxiszulassung gebunden (Wer sich den Antrag mal genauer angeschaut hat).
1

Gefällt mir

Naja wie es hier ausgeht werden wir, wie bei so vielen gestarteten Beiträgen, wohl nie erfahren. Ich kann es weiterhin immer nur belächeln wenn sich die light Version des selbständigen Physiotherapeuten darüber beschwert keinen Anspruch auf Pro-Funktionen (hier die GKV Abrechnung) zu haben. Es wäre so einiges einfacher wenn die, die 100% erwarten dann wenigstens auch in der Lage wären 100% in den Topf zu werfen. Nicht jeder Beruf ist nun mal für ein rumtingeln ohne eigene Praxis gedacht. Und das Institutionskennzeichen auch keine Erfindung für den Physiotherapeuten alleine, der Beruf ist da halt auch nur einer von vielen und die Vergabe noch nicht mal an eine Praxiszulassung gebunden (Wer sich den Antrag mal genauer angeschaut hat).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Buhjah schrieb:

Naja wie es hier ausgeht werden wir, wie bei so vielen gestarteten Beiträgen, wohl nie erfahren.

Ich kann es weiterhin immer nur belächeln wenn sich die light Version des selbständigen Physiotherapeuten darüber beschwert keinen Anspruch auf Pro-Funktionen (hier die GKV Abrechnung) zu haben.

Es wäre so einiges einfacher wenn die, die 100% erwarten dann wenigstens auch in der Lage wären 100% in den Topf zu werfen.

Nicht jeder Beruf ist nun mal für ein rumtingeln ohne eigene Praxis gedacht.
Und das Institutionskennzeichen auch keine Erfindung für den Physiotherapeuten alleine, der Beruf ist da halt auch nur einer von vielen und die Vergabe noch nicht mal an eine Praxiszulassung gebunden (Wer sich den Antrag mal genauer angeschaut hat).

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Buhjah schrieb:

wenn der therapeut auf die kassenzulassung eines anderen angewiesen ist um geld zu verdienen kann man doch nicht ernsthaft behaupten unabhängig tätig zu sein.

wenn ein therapeut nun mal über die kasse abrechnen will muss er eben in den sauren apfel beißen und sich eben in eine praxis mit einmieten, daraufhin eine eigene zulassung beantragen und kann dann unabhängig von wem anderen auch kassenrezepte abrechnen.
wenn ich das auf biegen und brechen nicht will kann ich eben keine kassenpatienten behandeln und kann dann halt auch nur private patienten behandeln.

es ist ja nicht so das es keine optionen gäbe oder jeder therapeut dazu gezwungen wird kassenrezepte behandeln zu müssen.

wer das eine liebt muss das andere mögen ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
02.06.2021 22:07
Die eingangs gestellte Frage wurde ja beantwortet. Diese von der Fobi mitgebrachte Info ist falsch. Es wurde in der Frage nie der Anspruch erhoben selbst abrechnen zu dürfen. Es wurde angenommen, dass das notwendig ist um als FM selbständig zu sein. Diese Fortbildung ist, wie so viele, Ihr Geld nicht wert gewesen.
1

Gefällt mir

Die eingangs gestellte Frage wurde ja beantwortet. Diese von der Fobi mitgebrachte Info ist falsch. Es wurde in der Frage nie der Anspruch erhoben selbst abrechnen zu dürfen. Es wurde angenommen, dass das notwendig ist um als FM selbständig zu sein. Diese Fortbildung ist, wie so viele, Ihr Geld nicht wert gewesen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Badde schrieb:

Die eingangs gestellte Frage wurde ja beantwortet. Diese von der Fobi mitgebrachte Info ist falsch. Es wurde in der Frage nie der Anspruch erhoben selbst abrechnen zu dürfen. Es wurde angenommen, dass das notwendig ist um als FM selbständig zu sein. Diese Fortbildung ist, wie so viele, Ihr Geld nicht wert gewesen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Freier Mitarbeiter und IK Nummer

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns