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Anonymer Teilnehmer
Vor 6 Monaten
Hallo. Ich mache nur HB die ich mir selbst organisiere. Reicht eine Praxis zum abrechnen oder sollten es dennoch 2 sein?
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Hallo. Ich mache nur HB die ich mir selbst organisiere. Reicht eine Praxis zum abrechnen oder sollten es dennoch 2 sein?
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Plexxus73
Vor 6 Monaten
Jeder Privatpatient ist übrigens auch ein Auftraggeber.
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Jeder Privatpatient ist übrigens auch ein Auftraggeber.
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Plexxus73 schrieb:

Jeder Privatpatient ist übrigens auch ein Auftraggeber.

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Tobias Vollenberg
Vor 6 Monaten
Soweit ist das richtig, aber es sollte nicht mehr als 5/6 nur über ein Auftraggeber laufen.
Sagen wir bei 60000€ Umsatz, müsste Anonymus mehr als 10000€ Umsatz mit Privat Patienten generieren.
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• Plexxus73
Soweit ist das richtig, aber es sollte nicht mehr als 5/6 nur über ein Auftraggeber laufen. Sagen wir bei 60000€ Umsatz, müsste Anonymus mehr als 10000€ Umsatz mit Privat Patienten generieren.
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Tobias Vollenberg schrieb:

Soweit ist das richtig, aber es sollte nicht mehr als 5/6 nur über ein Auftraggeber laufen.
Sagen wir bei 60000€ Umsatz, müsste Anonymus mehr als 10000€ Umsatz mit Privat Patienten generieren.

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knorzi
Vor 3 Monaten
Eine Praxis reicht!
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knorzi schrieb:

Eine Praxis reicht!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo. Ich mache nur HB die ich mir selbst organisiere. Reicht eine Praxis zum abrechnen oder sollten es dennoch 2 sein?

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Inche
Vor 6 Monaten
Nein es sollten schon 2 besser 3 Auftraggeber sein um einer Scheinselbstständigkeit vorzubeugen
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Nein es sollten schon 2 besser 3 Auftraggeber sein um einer Scheinselbstständigkeit vorzubeugen
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knorzi
Vor 3 Monaten
Stimmt nicht! Das ist ein Märchen!
Ein Statusfeststellungsverfahren wird für jedes Verhältnis extra gemacht!
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Stimmt nicht! Das ist ein Märchen! Ein Statusfeststellungsverfahren wird für jedes Verhältnis extra gemacht!
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knorzi schrieb:

Stimmt nicht! Das ist ein Märchen!
Ein Statusfeststellungsverfahren wird für jedes Verhältnis extra gemacht!

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Inche schrieb:

Nein es sollten schon 2 besser 3 Auftraggeber sein um einer Scheinselbstständigkeit vorzubeugen

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mark760
Vor 6 Monaten
Für die Statusfeststellung sollte die Menge der Auftraggeber unerheblich sein, da nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft wird. Trotzdem werden weitere Auftraggeber in der Statusfeststellung abgefragt.

Es gab eine Reform der Statusfeststellung. Leider ist es genauso schwammig geblieben wie bisher. Lediglich nimmt ab April nächstes Jahr die DRV bei festgestellter abhängiger Beschäftigung keine Leistungsforderungen mehr vor. Das muss dann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen. Macht dieser das nicht, bleibt dem Arbeitnehmer nur der eigene Klageweg.
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• knorzi
Für die Statusfeststellung sollte die Menge der Auftraggeber unerheblich sein, da nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft wird. Trotzdem werden weitere Auftraggeber in der Statusfeststellung abgefragt. Es gab eine Reform der Statusfeststellung. Leider ist es genauso schwammig geblieben wie bisher. Lediglich nimmt ab April nächstes Jahr die DRV bei festgestellter abhängiger Beschäftigung keine Leistungsforderungen mehr vor. Das muss dann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen. Macht dieser das nicht, bleibt dem Arbeitnehmer nur der eigene Klageweg.
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mark760
Vor 6 Monaten
„Auch die ausschließliche Tätigkeit für einen einzelnen Auftraggeber muss noch nicht automatisch zur Scheinselbstständigkeit führen. In diesem Fall kann auch eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit vorliegen, bei der auf jeden Fall Rentenversicherungspflicht vorliegt."

Da wir in unserer Tätigkeit ohne eigene Angestellte eh rentenversicherungspflichtig sind spielt das keine Rolle.

Clearingstelle | Scheinselbstständigkeit begegnen
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• Anonymer Teilnehmer
• Plexxus73
„Auch die ausschließliche Tätigkeit für einen einzelnen Auftraggeber muss noch nicht automatisch zur Scheinselbstständigkeit führen. In diesem Fall kann auch eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit vorliegen, bei der auf jeden Fall Rentenversicherungspflicht vorliegt." Da wir in unserer Tätigkeit ohne eigene Angestellte eh rentenversicherungspflichtig sind spielt das keine Rolle. https://clearingstelle.de/scheinselbststaendigkeit-mit-statusfeststellungsverfahren-begegnen.html
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mark760 schrieb:

„Auch die ausschließliche Tätigkeit für einen einzelnen Auftraggeber muss noch nicht automatisch zur Scheinselbstständigkeit führen. In diesem Fall kann auch eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit vorliegen, bei der auf jeden Fall Rentenversicherungspflicht vorliegt."

Da wir in unserer Tätigkeit ohne eigene Angestellte eh rentenversicherungspflichtig sind spielt das keine Rolle.

Clearingstelle | Scheinselbstständigkeit begegnen

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mark760 schrieb:

Für die Statusfeststellung sollte die Menge der Auftraggeber unerheblich sein, da nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft wird. Trotzdem werden weitere Auftraggeber in der Statusfeststellung abgefragt.

Es gab eine Reform der Statusfeststellung. Leider ist es genauso schwammig geblieben wie bisher. Lediglich nimmt ab April nächstes Jahr die DRV bei festgestellter abhängiger Beschäftigung keine Leistungsforderungen mehr vor. Das muss dann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen. Macht dieser das nicht, bleibt dem Arbeitnehmer nur der eigene Klageweg.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 4 Monaten
Also nur mal als Update.... Eine Praxis reicht. 😉 Statusfeststellung alles ohne Probleme!
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• knorzi
• mark760
Also nur mal als Update.... Eine Praxis reicht. 😉 Statusfeststellung alles ohne Probleme!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also nur mal als Update.... Eine Praxis reicht. 😉 Statusfeststellung alles ohne Probleme!

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Badde
Vor 3 Monaten
In den Statusverfahren bei einigen meiner FM haben wir wahrheitsgemäß nur einen Auftraggeber angegeben. Es ist im Rahmen eines Statusverfahrens kein entscheidendes Kriterium mehr.
Entscheidend ist die Frage woher die Patienten kommen.
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In den Statusverfahren bei einigen meiner FM haben wir wahrheitsgemäß nur einen Auftraggeber angegeben. Es ist im Rahmen eines Statusverfahrens kein entscheidendes Kriterium mehr. Entscheidend ist die Frage woher die Patienten kommen.
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Badde schrieb:

In den Statusverfahren bei einigen meiner FM haben wir wahrheitsgemäß nur einen Auftraggeber angegeben. Es ist im Rahmen eines Statusverfahrens kein entscheidendes Kriterium mehr.
Entscheidend ist die Frage woher die Patienten kommen.



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