Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams einen engagierten
Physiotherapeut/in in Voll-oder
Teilzeit oder als freie/r
Mitarbeiter/in .
Wir bieten moderne Praxisräume,
geregelte Arbeitszeiten, gute
Bezahlung und ein tolles
Arbeitsklima.
Für eventuelle Hausbesuche steht
ein PKW zur Verfügung.
Anforderungen:
Teamfähigkeit ,
Zuverlässigkeit,Motivation und
Spaß am Selbständigen Arbeiten
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
email: physio.vital@web.de
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Wenn ich ein Angestelltenverhältniss und nebenbei in einer freien Mitarbeit arbeite.
Und ich mache mehr Stunden und verdiene auch mehr Geld im Angestelltenverhältniss als mit der freien Mitarbeit.
Muss ich mich dann trotzdem selbst Krankenversichern und zudem rentenversicherungsbeiträge abführen? Oder muss erst Rentenversicherung und Krankenkasse bedient werden sobald ich in der freien Mitarbeit meinen Beruflichen Mittelpunkt habe?
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mika90 schrieb:
Hi Kollegen,
Wenn ich ein Angestelltenverhältniss und nebenbei in einer freien Mitarbeit arbeite.
Und ich mache mehr Stunden und verdiene auch mehr Geld im Angestelltenverhältniss als mit der freien Mitarbeit.
Muss ich mich dann trotzdem selbst Krankenversichern und zudem rentenversicherungsbeiträge abführen? Oder muss erst Rentenversicherung und Krankenkasse bedient werden sobald ich in der freien Mitarbeit meinen Beruflichen Mittelpunkt habe?
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Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
Nebenberufliche Selbständigkeit: Sozialversicherung? | BMWK-Existenzgründungsportal.
Gruß von Monique
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Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
thinking_face
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Physiocrazy schrieb:
@M0nique
M0nique schrieb am 05.10.2022 12:33 Uhr:Nicht unbedingt.
Schaust Du z.B. hier:
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Gruß von Monique
Ihre Selbständigkeit kann zu einer Versicherungspflicht und damit zur Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur in geringfügigem Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
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Wolltest Du mir etwas damit sagen? Wenn ja, was?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Physiocrazy
Wolltest Du mir etwas damit sagen? Wenn ja, was?
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Physiocrazy schrieb:
Kurz und knapp--> ja, du bist versicherungspflichtig.
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