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Hallo, in der freien Mitarbeit ist die Ablehnung von VOs durch den Auftraggeber doch rechtens, oder ? Z.B KMT od. MLD 60. Was auch noch einmal den Unterschied zum angestellten Th. deutlich macht. Könnte mir da jemand kurz weiterhelfen?Vielen Dank und schönen Abend!
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...Mit Auftraggeber ist der PI gemeint. Von ihm bekomme ich die Patienten, zusätzlich zu meiner eigenen Pat.-Akquise.
Ich möchte lieber meine MT oder ZNS Pat. behandeln, nicht ewig lang lymphen... was sich eh nicht für mich lohnt. Zu viel jedenfalls nicht. Möchte aber auch nicht unfreundlich erscheinen...
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Ich plane meine Therapien selbst, gebe aber immer Info wenn Platz ist und die Rezi eintragen darf.
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AT : Du bist SELBSTSTÄNDIG und somit entscheidest du wen und was du behandelst bzw. behandeln möchtest.
an PT - Morris : Wenn ein FM sich eine Rechnung für die Tätigkeit der Rezikraft stellen /geben lässt (vom PI ) und sie für diese
Leistung zahlt dann kann auch die DRV keine Scheinselbstständigkeit unterstellen da ja der FM für diese Leistung extra zahlt ,wie das bei Selbstständig handelnden üblich ist bzw. möglich ist.