Das kleine und sehr kollegiale Team
der bene+ GbR freut sich auf eine
neue Kollegin, einen neuen
Kollegen. Wir brauchen Dich! Du
vermittelst unseren Teilnehmenden
des Anpassungslehrgangs das Wissen,
damit sie nach dem Lehrgang und dem
bestandenen Abschluss als
Physiotherapeuten in Deutschland
praktizieren dürfen. Du bringst
Dich also aktiv ein, den
Fachkräftemangel zu verringern.
Aufgaben angestellte/r Dozent:in
? Planung, Gestaltung und
Durchführung der Lehre in
einzelnen Modulen des Anp...
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damit sie nach dem Lehrgang und dem
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Physiotherapeuten in Deutschland
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sprewi schrieb:
Widerspruch natürlich.
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mark760 schrieb:
Was du meinst gibt es nur in der Ergotherapie. Weiß auch nicht, warum das bei uns nicht im Vertrag ist.
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sprewi schrieb:
Liebe Kollegen, mir wurde ein Rezept vom letzten Sommer abgesetzt. Behandlungsbeginn am 30 Tag. Zu spät, ich weiß. Aber das Heim hatte gesammelt Rezepte bestellt und unser laufendes war noch nicht fertig. Der letzte Termin des vorigen Rezeptes lag genau auf dem 28. Tag des Beginns des neuen Rezeptes. Wir konnten also erst frühestens am 29. Tag beginnen. Das war aber ein Samstag. Ist die VO trotzdem ungültig oder lohnt es sich einen Wiederspruch zu formulieren? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass wenn eine Verirdnung noch abzuarbeiten ist die 28 Tage dann nach der letzten Behandlung zu rechnen sind und nicht nach dem Austellungsdatum. Kann mir jemand helfen?
(3) ... muss mit der Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
(5) Kann die Heilmittelbehandlung in den genannten Zeiträumen nach Absatz 3 nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Das war´s.
Und bitte nicht "irgendwo" lesen. Gültig ist der mit den gnadenlosen Berufsverbänden "vereinbarte" Rahmenvertrag, der u. a. auch auf den Seiten der KostenträgerInnen zu finden ist.
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LogoMijo schrieb:
Rahmenvertrag §6 Beginn der Behandlung
(3) ... muss mit der Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
(5) Kann die Heilmittelbehandlung in den genannten Zeiträumen nach Absatz 3 nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Das war´s.
Und bitte nicht "irgendwo" lesen. Gültig ist der mit den gnadenlosen Berufsverbänden "vereinbarte" Rahmenvertrag, der u. a. auch auf den Seiten der KostenträgerInnen zu finden ist.
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Logolo schrieb:
Hatte das leider neulich auch. Leider keine Chance, die KK kennt keine Kulanz.
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