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ist Deine Leidenschaft? Behandelst
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Verstand? Bist Du freundlich,
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Wir bieten ein tolles Arbeitsklima,
nette Menschen, Fortbildungen,
Möglichkeiten für den fachlichen
Austausch, einen unbefristeten
Arbeitsvertrag, Festgehalt u...
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Und zum zweiten : Passt ihr eure Preise bei den privat Patienten um 1,8-3,5 Prozent zu den neuen gültigen Sätzen an ? Ich frage weil wir immer wieder relativ viel Geschiss mit Beihilfeberechtigten Patienten / Beamten haben .
Vielen Danke für eure Meinungen und Anregungen und schöne Ostern 🐣
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1. Ja.
2. Die 1,8 möchte ich durchaus wieder ansetzen. Allerdings denke ich auch, dass das für manche Patienten nicht leicht ist... Die Kluft ist halt schon groß, aber meine teure GKV zahlt mir auch keiner. Wie gehabt: Wenn wir klar sind, gibt es weniger Gedöns. Dennoch beruhigen mich Statements von Kollegen, die die Erhöhung auch umsetzen...
LG Asima
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asima schrieb:
Hallo, mal konkret:
1. Ja.
2. Die 1,8 möchte ich durchaus wieder ansetzen. Allerdings denke ich auch, dass das für manche Patienten nicht leicht ist... Die Kluft ist halt schon groß, aber meine teure GKV zahlt mir auch keiner. Wie gehabt: Wenn wir klar sind, gibt es weniger Gedöns. Dennoch beruhigen mich Statements von Kollegen, die die Erhöhung auch umsetzen...
LG Asima
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Sabine Oberpriller schrieb:
Hallo zusammen, ich hätte zwei Fragen zu den neuen Preisen. 1. Gibt es wirklich nur noch eine Hausbesuch Position, kein „ mehrere Patienten in einer Einrichtung „?
Und zum zweiten : Passt ihr eure Preise bei den privat Patienten um 1,8-3,5 Prozent zu den neuen gültigen Sätzen an ? Ich frage weil wir immer wieder relativ viel Geschiss mit Beihilfeberechtigten Patienten / Beamten haben .
Vielen Danke für eure Meinungen und Anregungen und schöne Ostern 🐣
ad 2: bedenke, dass die Beihilfe jetzt wieder unterhalb der gkv liegt. Das allein sollte als Antwort eigentlich genügen.
nutze mal die Suchfunktion zum Thema Beihilfe. Es wurde bis zum Abwinken hier schon durchgekaut.
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Susulo schrieb:
ad 1: ja
ad 2: bedenke, dass die Beihilfe jetzt wieder unterhalb der gkv liegt. Das allein sollte als Antwort eigentlich genügen.
nutze mal die Suchfunktion zum Thema Beihilfe. Es wurde bis zum Abwinken hier schon durchgekaut.
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Logos Nordrhein schrieb:
Beihilfe bekommen staatl. Angestellte, die verbeamtet sind. Sie sind nicht in den gesetzlichen KK pflichtversichert und zahlen auch keine Beiträge für die Beihilfe (diese war noch nie kostendeckend). Alles andere kann und muss man selbst versichern... wenn man da spart.....Ich hatte schon Patienten, die Therapien für ihre Kinder nicht mitversichert hatten...
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regiologo schrieb:
Ganz einfach: Beihilfe ist keine Vollhilfe ! wink
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Schippi schrieb:
grinningzu 2. logo ,aber wer oder was ist beihilfejoy
Das deckt dann aber nicht die gesamten Kosten!
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Logos Nordrhein schrieb:
Beamte sind nicht in der staatlichen Krankenkasse versichert, sondern der Staat unterstützt sie mit einer Beihilfe (Zuschuss )zu ihren krankheitsbedingten Kosten. Sie zahlen also dafür keinen Beitrag! Dieser deckt je nach Status (verheiratet, Kinder) einen unterschiedlichen prozentualen Anteil der Kosten. Wenn man eine private Vollversicherung haben will kann man die prozentuale Restsumme bei einer privaten Krankenkasse versichern und alles was man sonst noch abgesichert haben will. Viele haben "Logopädie" für Kinder dann nicht auf dem Schirm und schließen das aus, so dass sie dann nur den Beihilfesatz bezahlt bekommen.
Das deckt dann aber nicht die gesamten Kosten!
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