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Therapiedauer ändern
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B.D.
Vor 3 Wochen
Hallo,
kann ich die Therapiedauer, nach Absprache mit dem Arzt, selbstständig ändern. Da der Patient 60 Minuten nicht durchhält, würde ich gerne auf 45 Minuten reduzieren.
Gruß B.D.
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Hallo, kann ich die Therapiedauer, nach Absprache mit dem Arzt, selbstständig ändern. Da der Patient 60 Minuten nicht durchhält, würde ich gerne auf 45 Minuten reduzieren. Gruß B.D.
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B.D. schrieb:

Hallo,
kann ich die Therapiedauer, nach Absprache mit dem Arzt, selbstständig ändern. Da der Patient 60 Minuten nicht durchhält, würde ich gerne auf 45 Minuten reduzieren.
Gruß B.D.

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LogoMijo
Vor 3 Wochen
Die Frequenz kann nach Rücksprache mit dem Arzt und Doku auf dem passenden Feld geändert werden.
Die Therapiezeit bedarf einer Änderung durch den verordnenden Arzt mit dessen eigener (nicht i. V. oder das beliebte i. A. !) Unterschrift und Datum.

Dazu empfehle ich fast täglich den KollegInnen die Lektüre der Rahmenverträge und deren Anhänge. Nur was dort steht gilt, keine Teamsitzungs-Diskussion.

Hier: Anlage 3a (notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung „Ärzte“) 
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Die Frequenz kann nach Rücksprache mit dem Arzt und Doku auf dem passenden Feld geändert werden. Die Therapiezeit bedarf einer Änderung durch den verordnenden Arzt mit dessen eigener (nicht i. V. oder das beliebte i. A. !) Unterschrift und Datum. Dazu empfehle ich fast täglich den KollegInnen die Lektüre der Rahmenverträge und deren Anhänge. Nur was dort steht gilt, keine Teamsitzungs-Diskussion. Hier: Anlage 3a (notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung „Ärzte“) 
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LogoMijo schrieb:

Die Frequenz kann nach Rücksprache mit dem Arzt und Doku auf dem passenden Feld geändert werden.
Die Therapiezeit bedarf einer Änderung durch den verordnenden Arzt mit dessen eigener (nicht i. V. oder das beliebte i. A. !) Unterschrift und Datum.

Dazu empfehle ich fast täglich den KollegInnen die Lektüre der Rahmenverträge und deren Anhänge. Nur was dort steht gilt, keine Teamsitzungs-Diskussion.

Hier: Anlage 3a (notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung und einheitliche Regelungen zur Abrechnung „Ärzte“) 

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silgreif
Vor 3 Wochen
die Änderung der Minutenzahl muss durch den Arzt auf der Verordnung notiert werden.
Das widerum bedeutet eigentlich ja neuausstellung, denn ihr habt ja 60min gemacht und wenn er das auf 45 min ändert stimmt das mti den geleisteten nicht mehr überein

Wir haben in der Vergangenheit immer mal wieder die Minutenzahl geändert wenn es weniger war als Verordnet. Dies geht aber nicht mehr (aktuelle Aussage des DBL und auch des Abrechnungszentrum)
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die Änderung der Minutenzahl muss durch den Arzt auf der Verordnung notiert werden. Das widerum bedeutet eigentlich ja neuausstellung, denn ihr habt ja 60min gemacht und wenn er das auf 45 min ändert stimmt das mti den geleisteten nicht mehr überein Wir haben in der Vergangenheit immer mal wieder die Minutenzahl geändert wenn es weniger war als Verordnet. Dies geht aber nicht mehr (aktuelle Aussage des DBL und auch des Abrechnungszentrum)
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silgreif schrieb:

die Änderung der Minutenzahl muss durch den Arzt auf der Verordnung notiert werden.
Das widerum bedeutet eigentlich ja neuausstellung, denn ihr habt ja 60min gemacht und wenn er das auf 45 min ändert stimmt das mti den geleisteten nicht mehr überein

Wir haben in der Vergangenheit immer mal wieder die Minutenzahl geändert wenn es weniger war als Verordnet. Dies geht aber nicht mehr (aktuelle Aussage des DBL und auch des Abrechnungszentrum)

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B.D.
Vor 2 Wochen
Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.
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Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.
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silgreif
Vor 2 Wochen
ja so hätten wir das auch gedacht. aber pustekuchen.
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ja so hätten wir das auch gedacht. aber pustekuchen.
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silgreif schrieb:

ja so hätten wir das auch gedacht. aber pustekuchen.

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Leni C.
Vor 2 Wochen
Ja , die freut sich . Weil sie die Bezahlung des ganzen Rezeptes sparen würde .
B.D. schrieb am 09.06.2022 07:53 Uhr:Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.
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• LogoMijo
Ja , die freut sich . Weil sie die Bezahlung des ganzen Rezeptes sparen würde . [zitat][b]B.D. schrieb am 09.06.2022 07:53 Uhr:[/b]Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.[/zitat]
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Leni C. schrieb:

Ja , die freut sich . Weil sie die Bezahlung des ganzen Rezeptes sparen würde .
B.D. schrieb am 09.06.2022 07:53 Uhr:Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.

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B.D. schrieb:

Vielen dank für die Rückmeldungen. Ich dachte, wenn man die Therapiedauer reduziert, dass man das, nach Absprache mit dem Arzt, nur vermerken muss. Krankenkasse freut sich doch, wenn sie was spart.

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massu
Vor 2 Wochen
Als PT: Könnt ihr „nach therapeutischem Ermessen“ kürzer behandeln als vorgeschrieben? Bei uns gibt es im HMK so ein Passus.
Pat soll nach Rezept 60min behandelt werden aber ihr hört mal nach 50min, mal nach 45min, mal nach 30min auf, mal hält er die 60min, weil der Pat. tagesabhängig unterschiedlich „durch“ ist. Bei neuro Patienten kann das schon mal vorkommen. Wichtig ist, dass das Therapieziel nicht gefährdet ist und für das nächste Rezept kennt ihr den Patient schon und könnt dem Arzt empfehlen kürzer zu verordnen.

Plan B: Fax schicken mit bitte um Zeitänderung. Uschrift und Datum.
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Als PT: Könnt ihr „nach therapeutischem Ermessen“ kürzer behandeln als vorgeschrieben? Bei uns gibt es im HMK so ein Passus. Pat soll nach Rezept 60min behandelt werden aber ihr hört mal nach 50min, mal nach 45min, mal nach 30min auf, mal hält er die 60min, weil der Pat. tagesabhängig unterschiedlich „durch“ ist. Bei neuro Patienten kann das schon mal vorkommen. Wichtig ist, dass das Therapieziel nicht gefährdet ist und für das nächste Rezept kennt ihr den Patient schon und könnt dem Arzt empfehlen kürzer zu verordnen. Plan B: Fax schicken mit bitte um Zeitänderung. Uschrift und Datum.
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silgreif
Vor 2 Wochen
genauso haben wir es bis data in der Logo auch immer gemacht. Nun wurde uns mitgeteilt, das dies nicht geht und zu Absetzungen führt.
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genauso haben wir es bis data in der Logo auch immer gemacht. Nun wurde uns mitgeteilt, das dies nicht geht und zu Absetzungen führt.
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silgreif schrieb:

genauso haben wir es bis data in der Logo auch immer gemacht. Nun wurde uns mitgeteilt, das dies nicht geht und zu Absetzungen führt.

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massu schrieb:

Als PT: Könnt ihr „nach therapeutischem Ermessen“ kürzer behandeln als vorgeschrieben? Bei uns gibt es im HMK so ein Passus.
Pat soll nach Rezept 60min behandelt werden aber ihr hört mal nach 50min, mal nach 45min, mal nach 30min auf, mal hält er die 60min, weil der Pat. tagesabhängig unterschiedlich „durch“ ist. Bei neuro Patienten kann das schon mal vorkommen. Wichtig ist, dass das Therapieziel nicht gefährdet ist und für das nächste Rezept kennt ihr den Patient schon und könnt dem Arzt empfehlen kürzer zu verordnen.

Plan B: Fax schicken mit bitte um Zeitänderung. Uschrift und Datum.



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