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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Videotherapie ab 1. April auch nicht mehr bei den privaten Krankenkassen möglich?

Neues Thema
Videotherapie ab 1. April auch nicht mehr bei den privaten Krankenkassen möglich?
Es gibt 8 Beiträge
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W. H.
Vor 5 Monaten
Liebe KollegInnen,

bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.
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Liebe KollegInnen, bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten, W.H.
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W. H. schrieb:

Liebe KollegInnen,

bei den gesetzlichen ist es erstmal ab dem 1. April nicht mehr möglich. Weiß jemand von euch, wie es bei den privaten Krankenkassen aussieht?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,
W.H.

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silgreif
Vor 5 Monaten
dazu haben wir auch noch keine info.
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dazu haben wir auch noch keine info.
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silgreif schrieb:

dazu haben wir auch noch keine info.

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elena34
Vor 4 Monaten
Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.
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elena34 schrieb:

Ich meine gelesen zu haben, dass bei der GKV Videotherapie für Krankengymnastik und Mukoviszidose zu Regelversorgung wird. Erstkontakt in Präsenz und der Patienten muss einwilligen . Dann darf alles per Video weitergehen.

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W. H.
Vor 4 Monaten
Hallo elena34,

ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.
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Hallo elena34, ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr. Liebe Grüße W.H.
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silgreif
Vor 4 Monaten
PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.
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silgreif schrieb:

PKV geht in der Logopädie auch nicht mehr.

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W. H. schrieb:

Hallo elena34,

ich bin Logopädin und da gibt es bei der GKV seit dem 1. April leider keine Videotherapie mehr.
Liebe Grüße
W.H.

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regiologo
Vor 4 Monaten
Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
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Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.
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silgreif
Vor 4 Monaten
theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
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theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe
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silgreif schrieb:

theoretisch richtig, aber du darfst doch als logopäde nicht ohen Rezept deine Dienste anbieten, wenn ich das richtig im Kopf habe

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regiologo schrieb:

Das fällt doch in das freie Vertragsverhältnis zwischen Pat. und Behandler. Die/der Pat. wird zukünftig nur keine Erstattung mehr für eine Videotherapie bekommen.

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regiologo
Vor 4 Monaten
Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.

Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere. Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.
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regiologo schrieb:

Die Rechnungsstellung mit einer evtl. Teil-Kostenerstattung ist die eine Seite und der Verordnungswortlaut die andere.

Wenn die/der Selbstzahler/in per VT behandelt werden möchte, dann soll er es sich entsprechend verordnen lassen. Nach deutlich über 2 Jahrzehnten Praxis habe ich noch nie erlebt, dass einer/m Selbstzahler/in eine Verordnung nach Pat.-Wunsch von ärztlicher Seite verweigert worden wäre.



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