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Gesundheitspolitik
Ausgleichszahlungen für Heilmittelerbringende endlich auf den Weg bringen
Pressemitteilung von Dr. Achim Kessler, MdB (DIE LINKE) vom 30. September 2020
03.10.2020 • 16 Kommentare
Dr. Achim Kessler, MdB Lizenz: CC-BY •
Die Bundesregierung hält an der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 1. Januar 2021 fest und verweigert Ausgleichszahlungen für die Heilmittelerbringenden. Dies geht aus einer von mir an die Bundesregierung gestellten Schriftlichen Frage zur Schaffung kurzfristiger und unbürokratischer Übergangsregelungen hervor.

Zu spät eingereichte Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter dürfen nicht dazu führen, dass den Heilmitterbringern finanzielle Nachteile entstehen. Wenn sich der ursprüngliche Zeitplan aufgrund von technischen Schwierigkeiten schon nicht umsetzen lässt, muss die Bundesregierung zumindest für das letzte Quartal 2020 kurzfristige und unbürokratische Übergangsregelungen schaffen, um die für die nächsten drei Monate entstehenden finanziellen Nachteile auszugleichen. Es darf nicht sein, dass die Heilmittelerbringer durch das Versagen Dritter weitere drei Monate auf die Anpassung ihrer Vergütung warten müssen. Gerade in einer Zeit, in der ohnehin zahlreiche Praxen aufgrund der Corona-bedingten Verdienstausfälle von Existenzsorgen geplagt sind, stellt die Verzögerung beim Inkrafttreten der neuen Heilmittelverordnung eine unzumutbare Belastung dar.

Die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage finden Sie hier.

Kontaktdaten:
Dr. Achim Kessler, MdB
Obmann im Ausschuss für Gesundheit
Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-73076

E-Mail: achim.kessler@bundestag.de
Website: achim-kessler.de

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PressemeldungKesslerDIE LINKE


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Olav
03.10.2020 07:24
... und stattdessen tauchen seit vorgestern immer mehr der neuen Verordnungsvordrucke auf, was den Bürokratieaufwand in den Heilmittelpraxen noch weiter erhöht!

Und die durch die SHV-Verbände angekündigte 3,5% lineare Erhöhung als „Entschädigung“ wird auf einmal totgeschwiegen.

Es wird einfach nicht besser...
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... und stattdessen tauchen seit vorgestern immer mehr der neuen Verordnungsvordrucke auf, was den Bürokratieaufwand in den Heilmittelpraxen noch weiter erhöht! Und die durch die SHV-Verbände angekündigte 3,5% lineare Erhöhung als „Entschädigung“ wird auf einmal totgeschwiegen. Es wird einfach nicht besser...
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Horatio72
03.10.2020 08:02
Diesem Gedankengang scheinen sich die Beteiligten nicht ganz verschlossen zu haben und vereinbarten - aus schlechtem Gewissen oder good will - Folgendes:


• Die Bundeshöchstpreise werden zum 1. Oktober 2020 linear um 3,5 Prozent erhöht.*

• Die Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalls soll ab dem 1. Oktober 2020 ausgesetzt und mit dem Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie gänzlich abgeschafft werden.

So war damals die Aussage. Wer hat denn nun diese Vereinbarung gebrochen? Und warum hat die Gegenpartei nichts dagegen gemacht?
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• michaelkarl
Diesem Gedankengang scheinen sich die Beteiligten nicht ganz verschlossen zu haben und vereinbarten - aus schlechtem Gewissen oder good will - Folgendes: • Die Bundeshöchstpreise werden zum 1. Oktober 2020 linear um 3,5 Prozent erhöht.* • Die Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalls soll ab dem 1. Oktober 2020 ausgesetzt und mit dem Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie gänzlich abgeschafft werden. So war damals die Aussage. Wer hat denn nun diese Vereinbarung gebrochen? Und warum hat die Gegenpartei nichts dagegen gemacht?
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Horatio72 schrieb:

Diesem Gedankengang scheinen sich die Beteiligten nicht ganz verschlossen zu haben und vereinbarten - aus schlechtem Gewissen oder good will - Folgendes:


• Die Bundeshöchstpreise werden zum 1. Oktober 2020 linear um 3,5 Prozent erhöht.*

• Die Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalls soll ab dem 1. Oktober 2020 ausgesetzt und mit dem Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie gänzlich abgeschafft werden.

So war damals die Aussage. Wer hat denn nun diese Vereinbarung gebrochen? Und warum hat die Gegenpartei nichts dagegen gemacht?

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Philipp Morlock
03.10.2020 08:55
Ich empfehle dringend nicht nach Modellen zu etwas das man nicht will zu fragen.

Höchstens wie etwas entstanden ist kann interessant sein.

Also:
Wie kam es dazu, das die "Gegenpartei" bisher nicht reagiert hat?
Warum wird die "Gegenpartei" reagieren? Und wie?
Wesentlich ist das kommunizieren und besprechen dieser Fragen mit der "Gegenpartei".
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Ich empfehle dringend nicht nach Modellen zu etwas das man nicht will zu fragen. Höchstens wie etwas entstanden ist kann interessant sein. Also: Wie kam es dazu, das die "Gegenpartei" bisher nicht reagiert hat? Warum wird die "Gegenpartei" reagieren? Und wie? Wesentlich ist das kommunizieren und besprechen dieser Fragen mit der "Gegenpartei".
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Philipp Morlock schrieb:

Ich empfehle dringend nicht nach Modellen zu etwas das man nicht will zu fragen.

Höchstens wie etwas entstanden ist kann interessant sein.

Also:
Wie kam es dazu, das die "Gegenpartei" bisher nicht reagiert hat?
Warum wird die "Gegenpartei" reagieren? Und wie?
Wesentlich ist das kommunizieren und besprechen dieser Fragen mit der "Gegenpartei".

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JBB
03.10.2020 12:49
Olav schrieb:
... und stattdessen tauchen seit vorgestern immer mehr der neuen Verordnungsvordrucke auf, was den Bürokratieaufwand in den Heilmittelpraxen noch weiter erhöht!


Eigentlich sind diese Vordrucke ja noch nicht gültig. Gibt es vielleicht wieder einen Grund mehr für Absetzungen.


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• Olav
[zitat][b]Olav schrieb: [/b] ... und stattdessen tauchen seit vorgestern immer mehr der neuen Verordnungsvordrucke auf, was den Bürokratieaufwand in den Heilmittelpraxen noch weiter erhöht! [/zitat] Eigentlich sind diese Vordrucke ja noch nicht gültig. Gibt es vielleicht wieder einen Grund mehr für Absetzungen.
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JBB schrieb:

Olav schrieb:
... und stattdessen tauchen seit vorgestern immer mehr der neuen Verordnungsvordrucke auf, was den Bürokratieaufwand in den Heilmittelpraxen noch weiter erhöht!


Eigentlich sind diese Vordrucke ja noch nicht gültig. Gibt es vielleicht wieder einen Grund mehr für Absetzungen.


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idefix-
04.10.2020 13:10
@ Olav.
da es keine neuen Richtlinien ab 01.10.2020 gibt, werden wir auch keine neuen Formulare annehmen. Termine werden erst dann vergeben, wenn der Arzt die alten Formulare wieder nimmt und der Patient dann so eines vorlegt.
Ausbaden muss es eben der Patient.
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• Evemarie Kaiser
@ Olav. da es keine neuen Richtlinien ab 01.10.2020 gibt, werden wir auch keine neuen Formulare annehmen. Termine werden erst dann vergeben, wenn der Arzt die alten Formulare wieder nimmt und der Patient dann so eines vorlegt. Ausbaden muss es eben der Patient.
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idefix- schrieb:

@ Olav.
da es keine neuen Richtlinien ab 01.10.2020 gibt, werden wir auch keine neuen Formulare annehmen. Termine werden erst dann vergeben, wenn der Arzt die alten Formulare wieder nimmt und der Patient dann so eines vorlegt.
Ausbaden muss es eben der Patient.

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JBB
04.10.2020 14:43
Wenn der Arzt bereits die neue Software nutzt und die HMV selbst ausdruckt, hat er vermutlich gar keinen Zugriff auf die alten Formulare mehr.
Anstatt Erleichterungen treten jetzt nur noch mehr Probleme auf mit dem ganzen hin und her.
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• doreens
Wenn der Arzt bereits die neue Software nutzt und die HMV selbst ausdruckt, hat er vermutlich gar keinen Zugriff auf die alten Formulare mehr. Anstatt Erleichterungen treten jetzt nur noch mehr Probleme auf mit dem ganzen hin und her.
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JBB schrieb:

Wenn der Arzt bereits die neue Software nutzt und die HMV selbst ausdruckt, hat er vermutlich gar keinen Zugriff auf die alten Formulare mehr.
Anstatt Erleichterungen treten jetzt nur noch mehr Probleme auf mit dem ganzen hin und her.

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Olav schrieb:

... und stattdessen tauchen seit vorgestern immer mehr der neuen Verordnungsvordrucke auf, was den Bürokratieaufwand in den Heilmittelpraxen noch weiter erhöht!

Und die durch die SHV-Verbände angekündigte 3,5% lineare Erhöhung als „Entschädigung“ wird auf einmal totgeschwiegen.

Es wird einfach nicht besser...

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PT-Morris
03.10.2020 09:19
Es gab doch in diesem Jahr schon eine Ausgleichszahlung über 810 Mio. € für die Heilmittelerbringer. Anscheinend stellt diese Summe eine deutliche Überkompensation dar. Wir sollten deshalb lieber kleine Brötchen backen und hoffen, dass die bisher verhandelten Einvernehmlichkeiten der Vertragspartner in unserer aller Sinne sind. Erfahren werden wir dies spätestens am 1.1.21.
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Es gab doch in diesem Jahr schon eine Ausgleichszahlung über 810 Mio. € für die Heilmittelerbringer. Anscheinend stellt diese Summe eine deutliche Überkompensation dar. Wir sollten deshalb lieber kleine Brötchen backen und hoffen, dass die bisher verhandelten Einvernehmlichkeiten der Vertragspartner in unserer aller Sinne sind. Erfahren werden wir dies spätestens am 1.1.21.
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Olav
03.10.2020 10:05
Überkompensation? Sagt wer...?
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Überkompensation? Sagt wer...?
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Olav schrieb:

Überkompensation? Sagt wer...?

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PT-Morris
03.10.2020 10:30
Eine Überkompensation ist definiert als:

„Allgemein versteht man unter Überkompensation einen Ausgleich (Kompensation), der höher ist als die Differenz zum Normalzustand und somit „übers Ziel hinausschießt“."

Wikipedia

Jetzt muss man sich fragen, wie hoch der Umsatzverlust der GKV Vergütungen in dem Zeitraum war. Im allgemeinen wird immer zum Vorjahreszeitraum geguckt. Also 1. Halbjahr 2020 zu 1. Halbjahr 2019. Die GKV sagt:

„Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent."*

Welches Volumen haben aber in Euro diese 1,8% Umsatzrückgang?

Das finden wir ebenfalls hier unter Downloads ganz unten. In dem Link dann auf Seite 2 in der Tabelle:

*
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2020 - Bundesgesundheitsministerium

Die Antwort ist also 1,8% entsprechen 80 Mio. €. Es handelt sich demnach um eine sehr deutliche Überkompensation der Umsatzausfälle durch den Rettungsschirm.
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• Nickiiiii
Eine Überkompensation ist definiert als: „Allgemein versteht man unter Überkompensation einen Ausgleich (Kompensation), der höher ist als die Differenz zum Normalzustand und somit „übers Ziel hinausschießt“." Wikipedia Jetzt muss man sich fragen, wie hoch der Umsatzverlust der GKV Vergütungen in dem Zeitraum war. Im allgemeinen wird immer zum Vorjahreszeitraum geguckt. Also 1. Halbjahr 2020 zu 1. Halbjahr 2019. Die GKV sagt: „Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und [b]bei Heilmitteln von 1,8 Prozent[/b]."* Welches Volumen haben aber in Euro diese 1,8% Umsatzrückgang? Das finden wir ebenfalls hier unter Downloads ganz unten. In dem Link dann auf Seite 2 in der Tabelle: * https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzergebnisse-gkv-q2-2020.html Die Antwort ist also 1,8% entsprechen 80 Mio. €. Es handelt sich demnach um eine sehr deutliche Überkompensation der Umsatzausfälle durch den Rettungsschirm.
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PT-Morris schrieb:

Eine Überkompensation ist definiert als:

„Allgemein versteht man unter Überkompensation einen Ausgleich (Kompensation), der höher ist als die Differenz zum Normalzustand und somit „übers Ziel hinausschießt“."

Wikipedia

Jetzt muss man sich fragen, wie hoch der Umsatzverlust der GKV Vergütungen in dem Zeitraum war. Im allgemeinen wird immer zum Vorjahreszeitraum geguckt. Also 1. Halbjahr 2020 zu 1. Halbjahr 2019. Die GKV sagt:

„Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent."*

Welches Volumen haben aber in Euro diese 1,8% Umsatzrückgang?

Das finden wir ebenfalls hier unter Downloads ganz unten. In dem Link dann auf Seite 2 in der Tabelle:

*
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2020 - Bundesgesundheitsministerium

Die Antwort ist also 1,8% entsprechen 80 Mio. €. Es handelt sich demnach um eine sehr deutliche Überkompensation der Umsatzausfälle durch den Rettungsschirm.

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Mc Frank
03.10.2020 11:33
Was mich interessiert, ob in der schönen Berechnung der Ausgaben für Heilmittelerbringer die Ausgleichszahlung mit eingerechnet wurde oder nicht? Den die Auflistung spricht von Gesamtausgaben des ersten Halbjahres und die Ausgleichszahlung erfolgte im ersten Halbjahr und ist so in der Statistik eigentlich mit einzurechnen. Zwei kleine Fehler: 1. Wir haben am bis zum 30.06.2019 deutlich weniger pro Behandlung abgerechnet. 2. Bei uns hatten wir im Quartal 2 2020 trotz Ausgleichszahlung ca. 25 % weniger auf dem Konto als sonst im Quartal nach dem 01.07.2019. Aktuell ist es so., dass wir immer noch ca. 30% weniger Auslastung in unserer Praxis haben, wodurch die GKV"en für den Rest des Jahres noch weiter kräftig sparen werden. Des Weiteren hält sich mein Mitleid für die KK in sehr starken Grenzen, weil ich in der Zeit meiner Selbstständigkeit Jahrelang Vergütungserhöhung unterhalb des Inflationsausgleich hinnehmen musste, so dass rein rechnerisch ca. 18% von den tollen knapp 34% Erhöhung bis zum 01.07.2019 nichts anderes war als ein rückwirkender Inflationsausgleich. Kurzum: ich habe eine Nettoerhöhung der Vergütung für die letzten knapp 20 Jahren von 16 % bekommen, also noch nicht mal 1% pro Jahr und dann wird hier von Überkompensation gesprochen???
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Was mich interessiert, ob in der schönen Berechnung der Ausgaben für Heilmittelerbringer die Ausgleichszahlung mit eingerechnet wurde oder nicht? Den die Auflistung spricht von Gesamtausgaben des ersten Halbjahres und die Ausgleichszahlung erfolgte im ersten Halbjahr und ist so in der Statistik eigentlich mit einzurechnen. Zwei kleine Fehler: 1. Wir haben am bis zum 30.06.2019 deutlich weniger pro Behandlung abgerechnet. 2. Bei uns hatten wir im Quartal 2 2020 trotz Ausgleichszahlung ca. 25 % weniger auf dem Konto als sonst im Quartal nach dem 01.07.2019. Aktuell ist es so., dass wir immer noch ca. 30% weniger Auslastung in unserer Praxis haben, wodurch die GKV"en für den Rest des Jahres noch weiter kräftig sparen werden. Des Weiteren hält sich mein Mitleid für die KK in sehr starken Grenzen, weil ich in der Zeit meiner Selbstständigkeit Jahrelang Vergütungserhöhung unterhalb des Inflationsausgleich hinnehmen musste, so dass rein rechnerisch ca. 18% von den tollen knapp 34% Erhöhung bis zum 01.07.2019 nichts anderes war als ein rückwirkender Inflationsausgleich. Kurzum: ich habe eine Nettoerhöhung der Vergütung für die letzten knapp 20 Jahren von 16 % bekommen, also noch nicht mal 1% pro Jahr und dann wird hier von Überkompensation gesprochen???
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Mc Frank schrieb:

Was mich interessiert, ob in der schönen Berechnung der Ausgaben für Heilmittelerbringer die Ausgleichszahlung mit eingerechnet wurde oder nicht? Den die Auflistung spricht von Gesamtausgaben des ersten Halbjahres und die Ausgleichszahlung erfolgte im ersten Halbjahr und ist so in der Statistik eigentlich mit einzurechnen. Zwei kleine Fehler: 1. Wir haben am bis zum 30.06.2019 deutlich weniger pro Behandlung abgerechnet. 2. Bei uns hatten wir im Quartal 2 2020 trotz Ausgleichszahlung ca. 25 % weniger auf dem Konto als sonst im Quartal nach dem 01.07.2019. Aktuell ist es so., dass wir immer noch ca. 30% weniger Auslastung in unserer Praxis haben, wodurch die GKV"en für den Rest des Jahres noch weiter kräftig sparen werden. Des Weiteren hält sich mein Mitleid für die KK in sehr starken Grenzen, weil ich in der Zeit meiner Selbstständigkeit Jahrelang Vergütungserhöhung unterhalb des Inflationsausgleich hinnehmen musste, so dass rein rechnerisch ca. 18% von den tollen knapp 34% Erhöhung bis zum 01.07.2019 nichts anderes war als ein rückwirkender Inflationsausgleich. Kurzum: ich habe eine Nettoerhöhung der Vergütung für die letzten knapp 20 Jahren von 16 % bekommen, also noch nicht mal 1% pro Jahr und dann wird hier von Überkompensation gesprochen???

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PT-Morris
03.10.2020 11:44
Das hatte ich mich auch gefragt. Die Antwort ist, dass die Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds gezahlt wurden und damit extra zu den sonstigen Heilmittelzahlungen sind.

Im Einzelfall kann die Jahresbilanz trotz Rettungsschirm, Soforthilfe und Kurzarbeit schon schlecht ausfallen. Eigentlich müssten die gesteigerten Hygienemaßnahmen auch zu geringerem Therapieangebot führen.
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Das hatte ich mich auch gefragt. Die Antwort ist, dass die Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds gezahlt wurden und damit extra zu den sonstigen Heilmittelzahlungen sind. Im Einzelfall kann die Jahresbilanz trotz Rettungsschirm, Soforthilfe und Kurzarbeit schon schlecht ausfallen. Eigentlich müssten die gesteigerten Hygienemaßnahmen auch zu geringerem Therapieangebot führen.
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PT-Morris schrieb:

Das hatte ich mich auch gefragt. Die Antwort ist, dass die Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds gezahlt wurden und damit extra zu den sonstigen Heilmittelzahlungen sind.

Im Einzelfall kann die Jahresbilanz trotz Rettungsschirm, Soforthilfe und Kurzarbeit schon schlecht ausfallen. Eigentlich müssten die gesteigerten Hygienemaßnahmen auch zu geringerem Therapieangebot führen.

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Mc Frank
03.10.2020 11:50
Danke für die Info, ich bleibe aber weiterhin gespannt auf die Endabrechnung für dieses Jahr, vor allem wenn das 2 HJ 2019 mit dem 2 HJ 2020 verglichen wird.
:wink:
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Danke für die Info, ich bleibe aber weiterhin gespannt auf die Endabrechnung für dieses Jahr, vor allem wenn das 2 HJ 2019 mit dem 2 HJ 2020 verglichen wird. :wink:
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Mc Frank schrieb:

Danke für die Info, ich bleibe aber weiterhin gespannt auf die Endabrechnung für dieses Jahr, vor allem wenn das 2 HJ 2019 mit dem 2 HJ 2020 verglichen wird.
:wink:

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PT-Morris
03.10.2020 12:04
Ich persönlich tippe auf eine Nullrunde dieses Jahr, obwohl es ja mit den letzten Erhöhungen eher +10% hätten sein müssen.
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Ich persönlich tippe auf eine Nullrunde dieses Jahr, obwohl es ja mit den letzten Erhöhungen eher +10% hätten sein müssen.
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PT-Morris schrieb:

Ich persönlich tippe auf eine Nullrunde dieses Jahr, obwohl es ja mit den letzten Erhöhungen eher +10% hätten sein müssen.

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PT-Morris schrieb:

Es gab doch in diesem Jahr schon eine Ausgleichszahlung über 810 Mio. € für die Heilmittelerbringer. Anscheinend stellt diese Summe eine deutliche Überkompensation dar. Wir sollten deshalb lieber kleine Brötchen backen und hoffen, dass die bisher verhandelten Einvernehmlichkeiten der Vertragspartner in unserer aller Sinne sind. Erfahren werden wir dies spätestens am 1.1.21.

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Horatio72
03.10.2020 09:28
Wenn dies der Grund sein sollte, kann man es doch ganz normal kommunizieren. Aber hier wird wieder mal kein Grund genannt und sowas nervt mich einfach. Mann muss den Grund ja weder gut noch schlecht finden, aber wissen würd ich das schon gern wollen.
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• Olav
Wenn dies der Grund sein sollte, kann man es doch ganz normal kommunizieren. Aber hier wird wieder mal kein Grund genannt und sowas nervt mich einfach. Mann muss den Grund ja weder gut noch schlecht finden, aber wissen würd ich das schon gern wollen.
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Horatio72 schrieb:

Wenn dies der Grund sein sollte, kann man es doch ganz normal kommunizieren. Aber hier wird wieder mal kein Grund genannt und sowas nervt mich einfach. Mann muss den Grund ja weder gut noch schlecht finden, aber wissen würd ich das schon gern wollen.

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Philipp Morlock
03.10.2020 11:59
Genau so ein Schwachsinn ist die Konsequenz von unangebrachten Warumfragen!

"Überkompensation"


Man kann beliebig Modellieren!

Physios gehören normal entlohnt.
Ist das der Fall? Selten!

Warum gehören PT's normal entlohnt?
Wie wird das erreicht?
!!

Oder mal ein extremes Beispiel um auch wirklich jedem der zumindest lesen kann klarzumachen was Warumfragen machen.:


1.Warum willst Du Dir Wehtun und Dein Leben versauen?
Wie erreichst Du das? Was kannst Du dafür tun?

Alternativ

2. Warum willst Du Dich gut behandeln und ein für Dich schönes Leben machen?
Wie erreichst Du das? Was kannst Du dafür tun?


1 oder 2 auswählen und sich ein paar Jahre damit beschäftigen!
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Genau so ein Schwachsinn ist die Konsequenz von unangebrachten Warumfragen! "Überkompensation" Man kann beliebig Modellieren! Physios gehören normal entlohnt. Ist das der Fall? Selten! Warum gehören PT's normal entlohnt? Wie wird das erreicht? !! Oder mal ein extremes Beispiel um auch wirklich jedem der zumindest lesen kann klarzumachen was Warumfragen machen.: 1.Warum willst Du Dir Wehtun und Dein Leben versauen? Wie erreichst Du das? Was kannst Du dafür tun? Alternativ 2. Warum willst Du Dich gut behandeln und ein für Dich schönes Leben machen? Wie erreichst Du das? Was kannst Du dafür tun? 1 oder 2 auswählen und sich ein paar Jahre damit beschäftigen!
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Horatio72
03.10.2020 20:27
Wahrscheinlich bin ich zu doof für deine Ergüsse. Mir erschließt sich nie was du der Welt damit sagen willst. Schönes Restwochenende euch allen.. :smile:
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Horatio72 schrieb:

Wahrscheinlich bin ich zu doof für deine Ergüsse. Mir erschließt sich nie was du der Welt damit sagen willst. Schönes Restwochenende euch allen.. :smile:

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Philipp Morlock schrieb:

Genau so ein Schwachsinn ist die Konsequenz von unangebrachten Warumfragen!

"Überkompensation"


Man kann beliebig Modellieren!

Physios gehören normal entlohnt.
Ist das der Fall? Selten!

Warum gehören PT's normal entlohnt?
Wie wird das erreicht?
!!

Oder mal ein extremes Beispiel um auch wirklich jedem der zumindest lesen kann klarzumachen was Warumfragen machen.:


1.Warum willst Du Dir Wehtun und Dein Leben versauen?
Wie erreichst Du das? Was kannst Du dafür tun?

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