Die Regelungen zur sog. Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Rezept werden bis 31. März 2022 verlängert. Dies gilt sowohl für alle GKV-Rezepte als auch für alle Verordnungen der Berufsgenossenschaften.
Die privaten Krankenkassen erstatten – Stand heute – bis einschließlich 31. Dezember 2021 eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Behandlung.
Zugegeben, wir haben die handelnden Akteure in unserem Beitrag vom 13. November 2021 in der Tat unterschätzt. Daher hier ein aufrichtiges "Mea culpa maxima" und herzliches "Vergelt's Gott".
Die privaten Krankenkassen erstatten – Stand heute – bis einschließlich 31. Dezember 2021 eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Behandlung.
Unseren großen Artikel "Die Sonderregelungen für Therapeuten ab dem 1. Oktober 2021" haben wir dementsprechend angepasst.
Zugegeben, wir haben die handelnden Akteure in unserem Beitrag vom 13. November 2021 in der Tat unterschätzt. Daher hier ein aufrichtiges "Mea culpa maxima" und herzliches "Vergelt's Gott".
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
HygieneAbrechnungGKVBerufsgenossenschaftCorona
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HJS111 schrieb:
...was ja zu erwarten war. :-)
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