Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
- • die mit einzubeziehenden Diagnosegruppen,
Vor allem Letzteres könnte sich für die Physiotherapie als noch sehr interessant herausstellen, da nicht selten derlei Beschlüsse auch auf andere Berufsgruppen der Heilmittelbranche ausgeweitet werden.• eine pauschalisierte Vergütung für den notwendigen erhöhten Dokumentationsaufwand und
• ein Ampelsystem zur Mengensteuerung beschlossen.
Drei Diagnosegruppen zum Blanko-Start
Die Verbände einigten sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Einbeziehung der Diagnosegruppen
- SB1
- PS3
- PS4
Die „Funktionsanalyse“ erhält zudem eine eigene Positionsnummer und kann nun im Rahmen der Blankoverordnung abgerechnet werden. Dabei stimmte der GKV-Spitzenverband einem „deutlichen Vergütungsplus“ für den erhöhten Dokumentationsaufwand aufgrund der notwendigen Analyse zu. Wie hoch die grundsätzliche Vergütung ausfällt, wird zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert.Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-
funktionellen Schädigungen) (6,11 Prozent Verordnungsanteil),
Wahnhafte und affektive Störungen/ Abhängigkeitserkrankungen (4,5 Prozent
Verordnungsanteil) und
Dementielle Syndrome (9,26 Prozent Verordnungsanteil).
Nicht schon wieder eine Ampel?
Wenn selbstverantwortlich gearbeitet werden soll, droht natürlich auch die Gefahr der „ausufernden Mengenerweiterung“ – so zumindest die Befürchtung des GKV-Spitzenverbandes. Auch wenn ein Großteil der TherapeutInnen wahrscheinlich die mögliche Freiheit angemessen nutzen wird, ist die Einführung von Steuerungsinstrumenten, die einem Missbrauch der Blankoverordnung entgegenwirken, wohl auch gerechtfertigt. Die große Frage bisher war, wie dies fair gestaltet werden kann. Ein Regressdruck, wie er bei ÄrztInnen üblich ist, sollte dabei vermieden werden.
Als Lösung wurde ein Ampel-System erarbeitet, dass die Behandlungsmengen erfasst:
- o Grün bedeutet hier, dass die vereinbarte Menge* an Therapie-Einheiten eingehalten wurde,
Weitere Details in der Regelung werden in den folgenden Sitzungen ausgehandelt. Die Vertragspartner beschreiben die Einigungen aber bereits als einen „großen Schritt“ in Richtung Blankoverordnung.o gelb wird die Ampel bei einer leichten Überschreitung der vereinbarten Menge.
o Bei einer roten Ampel, also eines erheblichen Überschreitens der vereinbarten Menge, verändert sich die Vergütungsleistung. Ab diesem Zeitpunkt werden noch 91 Prozent der Vergütungsleistung gezahlt. Ein Regress oder ähnliche Maßnahmen finden nicht statt.
Kommentar des Autors
Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Verantwortung. Auf dem Weg zur Professionalisierung befürchten viele einen unverhältnismäßigen Regressdruck seitens der Krankenkassen und dadurch eine Unterversorgung in den Therapieberufen.
Die Einigungen in der Ergotherapie sind überraschend "milde" und gerade deswegen wahrscheinlich wirklich ein Meilenstein. Einerseits besteht ein gewisser Druck, effizient zu behandeln, andererseits sind neun Prozent Abschlag pro Therapie zu verkraften, sollte es bei PatientInnen mit mehr Therapiebedarf zu einer „roten Ampel“ kommen. Zumal eine Blankoverordnung sowieso max. 16 Wochen dauern soll und die Ampel ab diesem Zeitpunkt wieder von vorne anfängt zu laufen.
Sollte die Vergütung der „Funktionsanalyse“ üppig ausfallen, besteht eine Chance darauf, dass effizient arbeitende ErgotherapeutInnen (also TherapeutInnen, die nicht in die "rote Phase" kommen) in Zukunft mehr Gewinne einfahren, als KollegInnen die Therapiemethoden nutzen, die weniger effektiv sind und so mehr Therapie-Einheiten benötigen. Ein sanfter Druck entstünde, der auch wirtschaftlich gesehen die Frage weckt: „Wie erhalte ich, mit so wenig Behandlungen wie nötig, so viel Erfolg wie möglich?“ Die Antwort auf diese Frage, die sich zuvor im Heilmittel-Sektor nie jemand stellen musste, findet sich in der evidenzbasierten Therapie. Auf einmal könnte ein wirtschaftlicher Druck für mehr Forschung in den Therapieberufen entstehen und als Motor für die dringend notwendige Akademisierung der Berufe fungieren, sozusagen ein wirtschaftlicher Schubs in Richtung Professionalisierung der Heilberufe.
Wissenschaftliche Erkenntnisse sollten allerdings auch in die Mengensteuerung miteinfließen. Wie auch bei den klassischen Verordnungen ist die „orientierende Behandlungsmenge“ eine „Pi mal Daumen“-Regelung. Evidenzbasiert ist das nicht gerade und müsste sich in Zukunft wahrscheinlich verbessern.
Aber: Ein Anfang ist gemacht. Veränderungen tun oft weh und mehr Verantwortung kann Angst machen, das ist menschlich. Entsprechend groß wird das Unbehagen vieler TherapeutInnen ausfallen. Hier würde der Branche mehr Optimismus guttun! Die Blankoverordnung kann eine Chance sein, die Therapieberufe zu verändern. Die KollegInnen aus der Ergotherapie legen dafür gerade den Grundstein.
Daniel Bombien / physio.de
*Recherchen unserer Redaktion ergaben, dass diese Mengen bereits vereinbart, aber noch nicht publiziert wurden. Man wolle eine isolierte und nicht zielführende Diskussion über die Mengenbemessung vermeiden, hieß es aus Verhandlerkreisen.
Update vom 10. August 2023:
Wie heute vermeldet wurde, seien die Verhandlungen nach 20 Verhandlungsrunden nun doch gescheitert. In einer Veröffentlichung des Bundesverbandes für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) ist von „Abweichung vom erzielten Konsens“ und „Wortbruch“ als Erklärung die Rede.
Das Schiedsverfahren sei nun eingeleitet und wir rechnen daher mit einer Regelung zur Blanko-Verordnung in der Ergotherapie gegen Ende des Jahres.
BlankoverordnungErgotherapieBEDDVEGKV-SpitzenverbandKommentar
Die ausgewerteten Zahlen zeigen, dass das vereinbarte System in der Physiotherapie 97% der Fälle abdeckt und keinen Vergütungsabschlag auslöst.
3% der Fälle werden nicht erfasst, weil die Verletzungen komplexer sind. Ein wesentlicher Teil dieser 3% ist aber über BVB oder BG abgedeckt.
Im Gegenzug erhalten wir die Möglichkeit, auch andere Instrumente (z.B. KG-Gruppe) einzuführen und zu testen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind weitreichend und haben das Potenzial, die Versorgung deutlich zu verbessern und gleichzeitig Reformen in der Praxisorganisation anzustoßen.
Bisher wurde der unternehmerische Aspekt der Betrachtung ausgespart. Das wird sich ändern, wenn wir flexibler werden und dafür minimale Verantwortung übernehmen müssen.
Zum ersten Mal zeichnet sich ein Instrument ab, das erkennen lässt, dass die Verhandlungspartner auch die Versorgung im Blick hatten.
Das Geweine wegen der Vergütungsabschläge kann ich nicht ernst nehmen. Es kommt ausgerechnet von den Leuten, die immer mehr wirtschaftliche Verantwortung gepredigt haben.
Wir haben uns intensiv damit beschäftigt und Dutzende Dinge nach den uns bekannten Daten simuliert.
Kein einziges Szenario hätte eine finanzielle Einbuße bedeutet, zumal wir das selber in der Hand haben.
Wir sollten uns davor hüten, die Dinge, für die wir so lange gekämpft haben, schon zu zerreden, bevor wir überhaupt alle Fakten kennen.
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Dreizack schrieb:
Verantwortung gibt es nicht nur im finanziellen. Wenn mit der Blankoverordnung jeder Patient zum Sportstudenten in die Trainingstherapie geschickt wird, weil der Profit so am höchsten ist, wäre das ein schlechter Weg, besonders weil die Blankoverordnung nicht on top zu den Heilmittelbudgets der Ärzte kommt. Der Zugang zur Blankoverordnung muss limitiert und die fachliche Ausführung gesondert kontrolliert werden. Bitte nicht noch mehr Wildwuchs.
Wir können aber auch limitieren, reglementieren, vorschreiben, einschränken und einfach noch ein bisschen mehr Bürokratie veranstalten ok_hand
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Dreizack Lt. Gesetz soll das Instrument erprobt und dann in die Regelversorgung überführt werden.
Wir können aber auch limitieren, reglementieren, vorschreiben, einschränken und einfach noch ein bisschen mehr Bürokratie veranstalten ok_hand
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Dreizack schrieb:
@Jens Uhlhorn Ich gehe davon aus, dass der Vertrag zur Blankoverordnung nicht nochmal neu geschrieben wird. Es sollte daher von Anfang an passen. Für eine Erprobung benötigt man aber auch Kontrollinstrumente. Eine Ampel kann nur ein Teil davon sein. Wir werden sehen, wie weit inhaltlich gedacht wird und wie groß das gegenseitige Vertrauen der Vertragspartner ist.
...
Die Antwort finde ich auch bei der Betrachtung meiner Warteliste...
Regelmäßig beenden wir vorzeitig mit der Begründung: Therapieziel erreicht.
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tinki schrieb:
Ein sanfter Druck entstünde, der auch wirtschaftlich gesehen die Frage weckt: „Wie erhalte ich, mit so wenig Behandlungen wie nötig, so viel Erfolg wie möglich?“ Die Antwort auf diese Frage, die sich zuvor im Heilmittel-Sektor nie jemand stellen musste, findet sich in der evidenzbasierten Therapie
...
Die Antwort finde ich auch bei der Betrachtung meiner Warteliste...
Regelmäßig beenden wir vorzeitig mit der Begründung: Therapieziel erreicht.
Die Pläne für KG, MT, ZNS sind eh in fast allen Praxen voll- da sehe ich den Vorteil, dass Patientensteuerung wegen Dringlichkeit besser koordiniert werden kann und Therapien beenden bzw , nicht mehr notwendig Einzeltherapien in zb. Kleingruppen überführt werden kann.
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Äntz schrieb:
Ich kann mir vorstellen, dass in unserer Branche vor allen sekundäre Maßnahmen (Elektro, Ultraschall, Fango, etc) einen neuen Boom erleben könnten (hoffentlich in sinnvollem Ausmaß).
Die Pläne für KG, MT, ZNS sind eh in fast allen Praxen voll- da sehe ich den Vorteil, dass Patientensteuerung wegen Dringlichkeit besser koordiniert werden kann und Therapien beenden bzw , nicht mehr notwendig Einzeltherapien in zb. Kleingruppen überführt werden kann.
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Wonderwoman schrieb:
Ach ich weine nicht über eine rote Ampel... ich setze diese Patienten ab (sollten dieses wider Erwarten vorkommen, denn ich behandle immer optimal :-Q) und nehmen einen von meiner riiiiiiesigen Warteliste.
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marc525 schrieb:
@Jens Uhlhorn Wer schlau ist wählt einen anderen Beruf, man verdient woanders mehr Geld und braucht nicht noch weitere Hunderte Fortbildungen um die Bürokratie zu lernen🤔🤔🤔
Praxen gehen vereinzelt bereits heute damit in die Werbung, dass sie z.B. Patienten mit Demenz in 10 Therapieeinheiten oder weniger betätigungsorientiert „behandeln“.
Um so interessanter ist da doch die bislang vorenthaltene Information über den Behandlungsumfang. Warum veröffentlichen die Verbände diesen nicht, wenn sie doch keinen Gegenwind zu befürchten hätten?
Der Ruf nach Transparenz stößt leider bei den Ergotherapieverbänden noch immer auf taube Ohren. Schade.
Hoffen wir fachübergreifend auf gute Lösungen bezüglich der Blankoverordnung und nicht auf gravierende Einschnitte in der Versorgung unserer GKV-Patienten.
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Maggi207 schrieb:
Der Trend in der Ergotherapie geht zur betätigungsorientierten Ergotherapie. Ein Training von wenigen Alltagsfertigkeiten löst die Wiedererlangung von grundlegenden Funktionen ab und das in möglichst kurzer Zeit. Der Therapieansatz ist im englischsprachigen Raum und in der Forschung bereits breit etabliert und findet hier zunehmend Anklang.
Praxen gehen vereinzelt bereits heute damit in die Werbung, dass sie z.B. Patienten mit Demenz in 10 Therapieeinheiten oder weniger betätigungsorientiert „behandeln“.
Um so interessanter ist da doch die bislang vorenthaltene Information über den Behandlungsumfang. Warum veröffentlichen die Verbände diesen nicht, wenn sie doch keinen Gegenwind zu befürchten hätten?
Der Ruf nach Transparenz stößt leider bei den Ergotherapieverbänden noch immer auf taube Ohren. Schade.
Hoffen wir fachübergreifend auf gute Lösungen bezüglich der Blankoverordnung und nicht auf gravierende Einschnitte in der Versorgung unserer GKV-Patienten.
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Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Ergänzend zu der ausgezeichneten Darstellung des Sachverhaltes müsste man über den Bereich sprechen, der so viel diskutiert wird. Wie oft läuft man Gefahr, in einen Vergütungsabschlag wegen Erreichung des roten Bereiches zu laufen?
Die ausgewerteten Zahlen zeigen, dass das vereinbarte System in der Physiotherapie 97% der Fälle abdeckt und keinen Vergütungsabschlag auslöst.
3% der Fälle werden nicht erfasst, weil die Verletzungen komplexer sind. Ein wesentlicher Teil dieser 3% ist aber über BVB oder BG abgedeckt.
Im Gegenzug erhalten wir die Möglichkeit, auch andere Instrumente (z.B. KG-Gruppe) einzuführen und zu testen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind weitreichend und haben das Potenzial, die Versorgung deutlich zu verbessern und gleichzeitig Reformen in der Praxisorganisation anzustoßen.
Bisher wurde der unternehmerische Aspekt der Betrachtung ausgespart. Das wird sich ändern, wenn wir flexibler werden und dafür minimale Verantwortung übernehmen müssen.
Zum ersten Mal zeichnet sich ein Instrument ab, das erkennen lässt, dass die Verhandlungspartner auch die Versorgung im Blick hatten.
Das Geweine wegen der Vergütungsabschläge kann ich nicht ernst nehmen. Es kommt ausgerechnet von den Leuten, die immer mehr wirtschaftliche Verantwortung gepredigt haben.
Wir haben uns intensiv damit beschäftigt und Dutzende Dinge nach den uns bekannten Daten simuliert.
Kein einziges Szenario hätte eine finanzielle Einbuße bedeutet, zumal wir das selber in der Hand haben.
Wir sollten uns davor hüten, die Dinge, für die wir so lange gekämpft haben, schon zu zerreden, bevor wir überhaupt alle Fakten kennen.
Je nach Geldbeutel wurden die Therapien in der Anzahl angewandt.
Diese Art der Selbstversorgung bestimmt einzig und allein der Patient ,das gilt bis Heute.....!
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Problem beschreiben
Norbert Meyer schrieb:
Nach der Einheit 1990 musste Ich bereits neue Wege der Versorgung finden, denn die Pat. waren ehemals regelmäßig versorgt mit Heilmittel. Folglich blieb nur ein Weg , der des SELBSTZAHLER.
Je nach Geldbeutel wurden die Therapien in der Anzahl angewandt.
Diese Art der Selbstversorgung bestimmt einzig und allein der Patient ,das gilt bis Heute.....!
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