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und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
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Das Licht
Wie in unserem Bericht zur mündlichen Verhandlung bereits erwähnt, bestand für Therapeuten in einem Worst-Case-Szenario die Gefahr, dass sie etwas von ihrer Vergütungserhöhung (in Höhe von 14,09 Prozent) zurückzahlen müssen. Hintergrund ist die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen den Schiedsspruch aus dem Sommer 2021. Darin greift er die Kalkulationsgrundlage der Schiedsstelle zur Vergütungserhöhung an.
Diese Klage hat das Gericht zurückgewiesen.
Begründung: Die Schiedsstelle hat einen sehr weiten Gestaltungsspielraum und dieser deckt die Art und Weise dieser Kalkulation.
Physiotherapiepraxen dürfen sich stattdessen über einen neuerlichen „warmen Regen“ freuen, denn die gemeinsame Klage des IFKs und des VDBs aus dem Frühjahr 2021 hatte Erfolg. Konkret ging es darum, dass die Schiedsstelle „Zahlbeträge“ für den verspäteten Schiedsspruch bereits ab 10. Januar 2021 hätte festlegen müssen. Sie tat dies aber erst ab dem 1. April 2021.
Somit steht den Praxen ein „Nachschlag“ für die Zeit vom 10.1.21 bis 31.3.21 zu. Wie hoch dieser ausfallen und wie dieser technisch umgesetzt werden wird, dies obliegt der Entscheidung der Schiedsstelle. Bislang hat sie sich dazu aber noch nicht geäußert. Eine Presseanfrage unserer Redaktion an die Schiedsstelle diesbezüglich läuft allerdings. So bald wir mehr wissen sollten, werden wir Sie darüber selbstverständlich informieren.
Die Schatten
„Die Vertragspartner haben zu beachten, dass die auszuhandelnden Preise eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen.“
Und mit dem zweiten Schiedsspruch wurde abschließend festgelegt, was unter „leistungsgerecht und wirtschaftlich“ zu verstehen ist. Wörtlich steht nämlich in der schriftlichen Ausführung des Schiedsspruches:
„Die Anpassung der Preise [...] mit 14,09 % [...] ist sachlich begründet. Dabei handelt es sich um den angemessenen, d.h. leistungsgerechten und wirtschaftlichen Preis“
Und es tat dies mit der gleichen formalen Begründung wie es auch obige Klage des GKV-Spitzenverbandes abgelehnte: Die Schiedsstelle darf das; sie hat vom Gesetzgeber einen sehr großen Ermessenspielraum eingeräumt bekommen.
Auch die Darstellung des Rechenweges durch die Schiedsstelle in der mündlichen Verhandlung wie sie seinerzeit auf 14,09 Prozent kam, war kein „Nachschieben“, sondern lediglich eine „Plausibilisierung“ und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Anwalts-, Reise- und Gerichtskosten werden für alle Beteiligten in diesem Verfahren beträchtlich sein und leicht ins sechsstellige gehen. Wie hoch die Gerichtskosten sein werden, ist aber noch nicht bekannt, da der die Streitwertfestsetzung noch nicht vorliegt.
Was allerdings bisher bekannt ist, ist die Verteilung der Gerichtskosten:
• IFK und VDB: je 15 Prozent
• ZVK und VPT: je 6 Prozent
• Schiedsstelle: 25 Prozent
=> Da die Schiedsstelle aber über kein „eigenes Geld“ verfügt, sondern paritätisch von GKV-SV und Berufsverbänden finanziert wird, teilen sich die Gerichtskosten am Ende wie folgt auf: GKV-SV 45,5 Prozent und Berufsverbände 54,5 Prozent.
Fragen, die bleiben
Eine Verletzung der Norm könnte nur vorliegen, wenn auch unter Beachtung des dem Beklagten zustehenden Beurteilungsspielraumes bei der Frage, wann ein Praxisbetrieb wirtschaftlich zu führen ist bzw. eine wirtschaftliche Versorgung gewährleistet ist, ein Schiedsergebnis getroffen worden wäre, bei welchem eine wirtschaftliche Führung ausgeschlossen ist. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.
Heißt das: Wäre es den Verbänden gelungen, dem Gericht nachzuweisen, dass die jetzigen Preise keine wirtschaftliche Führung einer Praxis zulassen, dann wäre noch einmal deutlich mehr drin gewesen?
Kuriosum am Rande
Es begab sich aber im April des Jahres 2024, dass das Landessozialgericht zu Potsdam sein Urteil schriftlich veröffentlichte.
Einzig der Tatsache, dass der Sprecher des Gerichtes einen guten Kontakt zu einem Berliner Informationsportal für Physiotherapeuten pflegt, ist es zu verdanken, dass das Urteil nicht noch immer in Potsdam vor sich hinstaubt.
Erwähnter beflissener Diener der Rechtspflege kontaktierte nämlich nach der Urteilsverkündung den Autor dieser Zeilen und teilte ihm mit, dass mittlerweile ein Urteil ergangen sei. Sobald es anonymisiert sei, würde er es zur Berichterstattung der Redaktion zukommen lassen. Anlass für physio.de bei den Berufsverbänden einmal nachzuhaken. Diese wussten allerdings von nichts, wandten sich an ihre anwaltliche Vertretung und diese wiederum an das Gericht.
Erinnert alles ein wenig an ein Kindergedicht aus längst vergessenen Tagen: "Wär nicht ein Mann gekommen, hätt sich ein Herz genommen, wer weiß?"
So viel für heute und wie es weiterging lesen Sie hier.
Friedrich Merz / physio.de
Nachtrag vom 15. Mai 2024:
Die Antwort der Schiedsstelle auf unserer Presseanfrage kam prompt und lautet:
"Sehr geehrter Herr Merz,
danke für Ihre E-Mail an die Schiedsstelle.
Eine Erklärung zum LSG-Urteil ist nicht beabsichtigt.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die maßgeblichen Leistungserbringerverbände auf Bundesebene oder den GKV-Spitzenverband."
---
Korrektur: In einer früheren Version hieß es, dass das Urteil mündlich vor leeren Rängen verkündet wurde. Das war nicht der Fall, es war ein schriftliches Verfahren.
UrteilKlageRahmenvertragIFKVDBVerbändeGKV-SpitzenverbandSchiedsverfahren
Zwei streiten sich und dann kommt Streitschlichter-Jonny.
Der versucht zu vermitteln, schafft es natürlich nicht und am Ende sitzen dann 3 beim Direktor im Büro.
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Halbtitan schrieb:
Das habe ich schon in der Schule nicht verstanden:
Zwei streiten sich und dann kommt Streitschlichter-Jonny.
Der versucht zu vermitteln, schafft es natürlich nicht und am Ende sitzen dann 3 beim Direktor im Büro.
wie gewohnt, mal wieder ein Top-Beitrag von Dir. Das Wichtigste auf den Punkt gebracht, dazu noch mit einer Prise Humor und dat Janze auch noch in leserlicher deutscher Sprache, also ohne Gendergedöns, was für p.de allein schon bemerkenswert ist. Vielen Dank, für die Mühe, die Du Dir immer wieder machst!
Liebe Grüße aus dem Taunus,
Michael
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MikeL schrieb:
Lieber Friedrich,
wie gewohnt, mal wieder ein Top-Beitrag von Dir. Das Wichtigste auf den Punkt gebracht, dazu noch mit einer Prise Humor und dat Janze auch noch in leserlicher deutscher Sprache, also ohne Gendergedöns, was für p.de allein schon bemerkenswert ist. Vielen Dank, für die Mühe, die Du Dir immer wieder machst!
Liebe Grüße aus dem Taunus,
Michael
Danke für all die Mühen
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Andreas Bock schrieb:
Perfekte Zusammenfassung.
Danke für all die Mühen
ZVK und VPT waren schon immer überflüssig und sind es jetzt noch mehr.
Also sollten wir den IFK und VDB unterstützen und in einen von beiden eintreten.
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ZVK und VPT waren schon immer überflüssig und sind es jetzt noch mehr.
Also sollten wir den IFK und VDB unterstützen und in einen von beiden eintreten.
Bullsh...! thumbsdown
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MikeL schrieb:
Break schrieb am 15.05.2024 07:04 Uhr:Und jetzt kann man als Physio auch solidarisch sein und sehen, welcher Verband sich mehr engagiert und welcher weniger.
ZVK und VPT waren schon immer überflüssig und sind es jetzt noch mehr.
Also sollten wir den IFK und VDB unterstützen und in einen von beiden eintreten.
Bullsh...! thumbsdown
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sportie3046 schrieb:
Blöd nur, das nur der ZVK der einzige ist, der die WP-Anerkennung genießt und die anderen nicht. Also, Augen auf bei der Verbandswahl!
WP meinst du damit die World Physiotherapie?
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Halbtitan schrieb:
@sportie3046
WP meinst du damit die World Physiotherapie?
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Break schrieb:
Und jetzt kann man als Physio auch solidarisch sein und sehen, welcher Verband sich mehr engagiert und welcher weniger.
ZVK und VPT waren schon immer überflüssig und sind es jetzt noch mehr.
Also sollten wir den IFK und VDB unterstützen und in einen von beiden eintreten.
Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass Zahlbeträge oder Kompensationsleistungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren stehen. Das dürfte dem Zeitspiel der Kassen ein Ende setzen und zu deutlich früheren Schiedsverfahren führen.
Unter dem Strich ist es ein ernüchterndes Urteil. Das Gericht räumt der Schiedsstelle weitgehende Handlungsfreiheit ein und stellt fest, dass es lediglich keine Willkür geben darf.
Findet das Gericht eine Begründung für einen Schiedsspruch, die auch nur halbwegs passt, ist das zulässig. Selbst eine Begründung eines Schiedsurteils könnte im Zweifel erst in weiteren Verfahren nachgereicht werden.
Das wird so manches Verfahren obsolet machen und den Einigungsdruck der Verhandlungsparteien erhöhen.
Man darf also gespannt sein, wie der GKV-SV gedenkt, die Versorgungssituation auf dem Lande zu stärken und ambulant vor stationär nunmehr auch für die Therapie umzusetzen.
Sind die Schritte der Verantwortlichen weiter so zögerlich und sachfremd, werden wir im kommenden Jahr die Pflege als Mangelberuf überholen.
Denn auch das ist wahr: das LSG-Urteil bezieht sich auf ein Schiedsverfahren, das im Jahr 2021 mit Zahlen aus dem Jahr 2018 und 2019 gearbeitet hat.
Seit dem hat sich die Situation deutlich verschärft und der Handlungsdruck ist gestiegen.
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Lieber Jens, ich glaube nicht, dass absehbar eine neue Leistungsbeschreibung verhandelt wird. Die aktuelle bietet den Praxen weiter die Möglichkeit relativ individuell die Arbeitsbedingungen festzulegen. Und ein gewisser Mangel an Therapeuten kommt den Kassen doch nur gelegen. Eigentlich stehen wir nüchtern betrachtet von den Rahmenbedingungen her nicht viel anders da, als noch vor dem Bundesrahmenvertrag. Einige Details wurden geändert. Nun wieder die Situation, dass sich die Erhöhungen bei Inflationsausgleich einpendeln. Jetzt allerdings von der Schiedsstelle festgelegt. An eine Einigung der Vertragspartner vorher glaube ich auch zukünftig nicht. Mal sehen, wie die Blankoverordnung wird. Einen Run auf Ausbildungsplätze mit den kommenden Berufsgesetzen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Eher wohl das Gegenteil. Dazu die Verrentungen der Boomer in den nächsten zehn Jahren. Es bleibt spannend für uns Unternehmer.
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Luiselou schrieb:
Ja, ein sehr ernüchterndes Urteil. Wahrscheinlich war es den Versuch wert. Wird aber trotzdem teuer.
Lieber Jens, ich glaube nicht, dass absehbar eine neue Leistungsbeschreibung verhandelt wird. Die aktuelle bietet den Praxen weiter die Möglichkeit relativ individuell die Arbeitsbedingungen festzulegen. Und ein gewisser Mangel an Therapeuten kommt den Kassen doch nur gelegen. Eigentlich stehen wir nüchtern betrachtet von den Rahmenbedingungen her nicht viel anders da, als noch vor dem Bundesrahmenvertrag. Einige Details wurden geändert. Nun wieder die Situation, dass sich die Erhöhungen bei Inflationsausgleich einpendeln. Jetzt allerdings von der Schiedsstelle festgelegt. An eine Einigung der Vertragspartner vorher glaube ich auch zukünftig nicht. Mal sehen, wie die Blankoverordnung wird. Einen Run auf Ausbildungsplätze mit den kommenden Berufsgesetzen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Eher wohl das Gegenteil. Dazu die Verrentungen der Boomer in den nächsten zehn Jahren. Es bleibt spannend für uns Unternehmer.
da würde ich von der Tendenz aber dagegen stimmen. Dei Verbände werden nun mit sicherheit gar nicht an Gebührenerhöhung einfordern, sondern im Leistungskatalog die Position so formulieren, dass durch die Administrativen Angelegenheiten, die Vergütung wie in der Ergo deutlich nach oben geht.
Zustimmen würde ich dir mit den gewollten Engpässe in der Physio. Wären die Physios besser vernetzt, so hätten wir deutlich weniger Probleme.
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Andreas Bock schrieb:
@Luiselou
da würde ich von der Tendenz aber dagegen stimmen. Dei Verbände werden nun mit sicherheit gar nicht an Gebührenerhöhung einfordern, sondern im Leistungskatalog die Position so formulieren, dass durch die Administrativen Angelegenheiten, die Vergütung wie in der Ergo deutlich nach oben geht.
Zustimmen würde ich dir mit den gewollten Engpässe in der Physio. Wären die Physios besser vernetzt, so hätten wir deutlich weniger Probleme.
Das große Problem ist dabei aber, dass die Verwaltungstätigkeit bisher nie abgebildet wurde ( auch nicht in der schon verhandelten neuen Leistungsbeschreibung ).
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Luiselou schrieb:
@Andreas Bock Ja, die Leistungsbeschreibung kann gesondert gekündigt werden. Aber wollen die Verbände das überhaupt? Wäre man sich mit dem SV-GKV dann inhaltlich einig oder müsste die Schiedsstelle wieder ran?
Das große Problem ist dabei aber, dass die Verwaltungstätigkeit bisher nie abgebildet wurde ( auch nicht in der schon verhandelten neuen Leistungsbeschreibung ).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Da bist du schlecht informiert: Die Leistungsbeschreibung wird bereits seit mehr als einem Jahr aktiv verhandelt. Das sich die Parteien aber bislang festgebissen haben, wird der der nächsten Schritt das Schiedsgericht sein.
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ist die Leistungsbeschreibung denn gekündigt worden?
Die Vergütung der Ergo deutlich nach oben geht? Mit dem letzten Rahmenvertrag der Ergos und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung, die vorschreibt, dass für die Vor- und Nachbereitung 15 Minuten anfallen, hat den Ergos nicht wirklich geholfen. Die sensomotorisch-Perzeptive Behandlung bekommt für 45 Minuten am Patienten + 15 Minuten Vor/Nachbereitung derzeit 60,84 €. Die anderen Behandlungen pendeln sich alle in dem Bereich ein. Da kann man in der Physio wesentlich mehr in der Stunde verdienen.
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physiox100 schrieb:
@Andreas Bock
Die Vergütung der Ergo deutlich nach oben geht? Mit dem letzten Rahmenvertrag der Ergos und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung, die vorschreibt, dass für die Vor- und Nachbereitung 15 Minuten anfallen, hat den Ergos nicht wirklich geholfen. Die sensomotorisch-Perzeptive Behandlung bekommt für 45 Minuten am Patienten + 15 Minuten Vor/Nachbereitung derzeit 60,84 €. Die anderen Behandlungen pendeln sich alle in dem Bereich ein. Da kann man in der Physio wesentlich mehr in der Stunde verdienen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Die braucht nicht gekündigt zu werden. Seit Abschluss der Bundesrahmenvertrages wird die Leistungsbeschreibung vereinbarungsgemäß nur noch vorübergehend angewendet. Sie ist seitdem nur noch schwebend wirksam (wie die Juristen das nennen). Es war von Anfang an klar, dass die Leistungsbeschreibung und die Fobi-Vereinbarung als letzter Punkt verhandelt werden sollte.
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Mit dem Bundesrahmenvertrag habe ich auch die Leistungsbeschreibung anerkannt. Aber wer weiß, vielleicht passiert damit ja noch etwas ( zu unseren Gunsten ).
Die Leistungsbeschreibung wurde durch den ersten Schiedsspruch als vorläufig verbindlich erklärt. Auflage des Schiedsgericht war dabei auch die Leistungsbeschreibung im Nachgang entsprechend zu verhandeln. Daher ist sie auch lediglich schweben wirksam.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Na klar hast du den BRV inkl, Anlagen anerkannt. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit der Notwendigkeit einer Kündigung. Im Gegensatz zur Gebührenvereinbarung kann die Leistungsbeschreibung auch nicht einzeln gekündigt werden. Das ergibt sich schon daraus, dass die Heilmittelrichtlinie eine übergeordnete Leistungsbeschreibung enthält. Daher ist auch die G-BA mit im Boot, was die Sache unheimlich verkompliziert.
Die Leistungsbeschreibung wurde durch den ersten Schiedsspruch als vorläufig verbindlich erklärt. Auflage des Schiedsgericht war dabei auch die Leistungsbeschreibung im Nachgang entsprechend zu verhandeln. Daher ist sie auch lediglich schweben wirksam.
§21: Die Anlagen nach § 1 Absatz 2 lit. a) und c) bis e) können unter Einhaltung der
Frist nach Absatz 1 gesondert gekündigt werden.
( a) ist die Leistungsbeschreibung )
Aber wie gesagt, vielleicht ändert sich etwas, weil eine der beiden Seiten bzw. die Schiedsstelle Verbesserungsbedarf sieht.
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Sehe ich anders:
§21: Die Anlagen nach § 1 Absatz 2 lit. a) und c) bis e) können unter Einhaltung der
Frist nach Absatz 1 gesondert gekündigt werden.
( a) ist die Leistungsbeschreibung )
Aber wie gesagt, vielleicht ändert sich etwas, weil eine der beiden Seiten bzw. die Schiedsstelle Verbesserungsbedarf sieht.
Wenn du Mitglied in einem der Verbände bist, könntest du das auch wissen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou Noch einmal, über die Leistungsbeschreibung wird bereits seit längerem zwischen der GKV-SV und der SHV verhandelt. Und zwar weil sie aufgrund des 1. Schiedsspruch lediglich schwebend wirksam ist. Seit Ende letztem Jahres stocken die Verhandlungen bzw stecken fest.
Wenn du Mitglied in einem der Verbände bist, könntest du das auch wissen.
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Luiselou schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nun gut. Vielleicht kommt es nach dem Urteil wieder in Fahrt. Genug gesagt, für mich.
ich kenne keine Praxis, die 60 min sensomoto. anbietet. Ist genauso realistisch, als wenn jemand sagt, 15 min in der Physio.
Ich kenne 11 Ergos die alle in 30MOFU/45SENSO/60Psych min Blöcken arbeiten und dann sieht die Sache deutlich besser aus. Zumal viele Kunden in einem Dauerverhältniss therapiert werden, was zu einsparungen an Rezeptionskräften führt. Zumal in der Ergo auch weniger Rezeptgebühr eingehalten wird, weil prozentual viel mehr Patienten befreit sind.
Hinzu kommt, dass die Mehrzahl in der Regel auch eher MOFU hat. 30 Min ich glaube 43€. Zwei Patienten von denen ergeben 86€. Davon könnten Physios nur träumen.
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Andreas Bock schrieb:
@physiox100
ich kenne keine Praxis, die 60 min sensomoto. anbietet. Ist genauso realistisch, als wenn jemand sagt, 15 min in der Physio.
Ich kenne 11 Ergos die alle in 30MOFU/45SENSO/60Psych min Blöcken arbeiten und dann sieht die Sache deutlich besser aus. Zumal viele Kunden in einem Dauerverhältniss therapiert werden, was zu einsparungen an Rezeptionskräften führt. Zumal in der Ergo auch weniger Rezeptgebühr eingehalten wird, weil prozentual viel mehr Patienten befreit sind.
Hinzu kommt, dass die Mehrzahl in der Regel auch eher MOFU hat. 30 Min ich glaube 43€. Zwei Patienten von denen ergeben 86€. Davon könnten Physios nur träumen.
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich persönlich könnte mit der Erhöhung zum Inflationsausgleich ganz gut Leben wenn bei der Leistungsbeschreibung was vernünftiges bei rumkommen würde. Dieser Flickenteppich mit Behandlungen von 15-25 Minuten (teilweise sogar 30) in unterschiedlichen Praxen bekommt uns als Physio in der Gesamtansicht nicht besonders gut. Und wenn ich meine Patienten mal davon überzeugen könnte das die Behandlung xx MInuten dauert und ich dann offiziell bon yy Minuten zur Doku bezahlt bekomme wäre das für mich top! (Bevor es jetzt kommt,,, es sind nur wenige Patienten, aber die nerven dann immer mit Sprüchen a.la.. die Thepie dauert doch 25 Minuten etc.)
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Luiselou schrieb:
@Horatio72 Die meistens Patienten gehen von 20 Minuten reiner Therapiezeit aus. Das ist dann ein Problem, wenn man stramm im 20 Minutentakt plant und setzt so die Therapeuten unnötig unter Druck.
》Die meisten Patienten gehen von 20 Minuten reiner Therapiezeit aus.《
Wie kommst du denn darauf? Kann ich für unsere Region absolut nicht bestätigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Luiselou
》Die meisten Patienten gehen von 20 Minuten reiner Therapiezeit aus.《
Wie kommst du denn darauf? Kann ich für unsere Region absolut nicht bestätigen.
Heue Morgen, als ich die KG-Behandlung einer neuen Patientin nach 25 Minuten beendete: "Oh, ist die Stunde schon zu Ende?"
Ich habe sie dann darüber aufgeklärt, dass nicht alle Behandlungen so lange dauern würden und ich mir nur in der ersten Behandlung 25 Minuten Zeit nehmen würde, um die Basics wie Anamnese, Befund und Doku zu machen. Die Frau ist tatsächlich von 60 Minuten ausgegangen und war etwas irritiert, als ich ihr sagte, dass selbst 15 Minuten im Rahmen meiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber ihrer Krankenkasse lägen.
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MikeL schrieb:
@Luiselou
Heue Morgen, als ich die KG-Behandlung einer neuen Patientin nach 25 Minuten beendete: "Oh, ist die Stunde schon zu Ende?"
Ich habe sie dann darüber aufgeklärt, dass nicht alle Behandlungen so lange dauern würden und ich mir nur in der ersten Behandlung 25 Minuten Zeit nehmen würde, um die Basics wie Anamnese, Befund und Doku zu machen. Die Frau ist tatsächlich von 60 Minuten ausgegangen und war etwas irritiert, als ich ihr sagte, dass selbst 15 Minuten im Rahmen meiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber ihrer Krankenkasse lägen.
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Horatio72 schrieb:
@Luiselou ich hab 25 Minuten plus büro Zeiten. Trotzdem kommt es immer wieder vor das mal länger gemacht wird und dann beim nächsten mal dann ein blöder Spruch kommt.
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Meitao schrieb:
Klingt für mich irgendwie so als hätten wir als finales Ergebnis eigentlich nur die Grundlohnsummenbindung gegen die Infaltionsbindung getauscht. Da die EZB 2,5 % anstrebt, haben wir nicht wirklich was bei gewonnen. Zumal der Warenkorb der Inflation gerne über die "Neugewichtung" für die Bürger geschönt wird.
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steupel schrieb:
@MikeL Hiho, dass passiert bei uns mindestens 3x wöchentlich.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Für die Zukunft ergeben sich aus dem Urteil wichtige Verhandlungspunkte. Ein zentraler Punkt wird die Leistungsbeschreibung sein, denn was wir bekommen, wissen wir nun. Was müssen wir jedoch an Leistung dafür abgeben? 15 min oder 25 min? Müssen wir das Inkasso weiter leisten? Wie wird die konsentierte Verwaltungszeit vergütet?
Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass Zahlbeträge oder Kompensationsleistungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren stehen. Das dürfte dem Zeitspiel der Kassen ein Ende setzen und zu deutlich früheren Schiedsverfahren führen.
Unter dem Strich ist es ein ernüchterndes Urteil. Das Gericht räumt der Schiedsstelle weitgehende Handlungsfreiheit ein und stellt fest, dass es lediglich keine Willkür geben darf.
Findet das Gericht eine Begründung für einen Schiedsspruch, die auch nur halbwegs passt, ist das zulässig. Selbst eine Begründung eines Schiedsurteils könnte im Zweifel erst in weiteren Verfahren nachgereicht werden.
Das wird so manches Verfahren obsolet machen und den Einigungsdruck der Verhandlungsparteien erhöhen.
Man darf also gespannt sein, wie der GKV-SV gedenkt, die Versorgungssituation auf dem Lande zu stärken und ambulant vor stationär nunmehr auch für die Therapie umzusetzen.
Sind die Schritte der Verantwortlichen weiter so zögerlich und sachfremd, werden wir im kommenden Jahr die Pflege als Mangelberuf überholen.
Denn auch das ist wahr: das LSG-Urteil bezieht sich auf ein Schiedsverfahren, das im Jahr 2021 mit Zahlen aus dem Jahr 2018 und 2019 gearbeitet hat.
Seit dem hat sich die Situation deutlich verschärft und der Handlungsdruck ist gestiegen.
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Horatio72 schrieb:
Ja..Lustigerweise hat unser lieber Tom auf der ZVK Facebookseite gestern schon gefordert das die natürlich sofort ab die Mitarbeiter weiter zu geben sei. Ist aber jetzt gelöscht, entweder war es den Betreibern zu blöd oder er hat selbst mal erkannt was er doch für einen Unsinn schreibt ( ich tippe auf ersteres)
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GüSta schrieb:
wenn PI es nur von der rein finanziellen Seite betrachtet, dann hast Du recht.
Der in Mode gekommene inflationäre Gebrauch des Adjektivs "historisch" vor allem bei politischen und sportlichen Ereignissen macht offensichtlich auch nicht mehr halt vor der Bewertung von zweitrangigen sozialgerichtlichen Entscheidungen.
"Historisch" war für mich - Jahrgang 1950 - mal was ganz anderes. So ändern sich die Zeiten und die Wertigkeiten (nicht nur bei den Schulnoten).
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GüSta schrieb:
Kleine kritische Anmerkung zur Überschrift des ansonsten sehr informativen Artikels:
Der in Mode gekommene inflationäre Gebrauch des Adjektivs "historisch" vor allem bei politischen und sportlichen Ereignissen macht offensichtlich auch nicht mehr halt vor der Bewertung von zweitrangigen sozialgerichtlichen Entscheidungen.
"Historisch" war für mich - Jahrgang 1950 - mal was ganz anderes. So ändern sich die Zeiten und die Wertigkeiten (nicht nur bei den Schulnoten).
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Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Also gibt es nur für 2 Monate in ferner Vergangenheit ein paar Euro Kompensation und das war es, habe ich das richtig verstanden? Ernüchternd.
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Problem beschreiben
ACW schrieb:
Kleine Einmalzahlung für den Pöbel und ansonsten einen Freifahrtschein für zukünftige Schlichtungsgericht Urteile halte ich für eine lächerliche Niederlage.
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Grüße
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helmingas schrieb:
Genau, und die abrechnungsfirmen halten gewiss auch schon die Hände auf.
Grüße
Und das obwohl es anerkannt falsche bzw. inkomplette Zahlen enthält.... Glückwunsch, wenn das so kommt!
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302er schrieb:
Und das GKV-HIS System bestimmt dann die Höhe des Ausgleichs?
Und das obwohl es anerkannt falsche bzw. inkomplette Zahlen enthält.... Glückwunsch, wenn das so kommt!
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Stefan Arnold schrieb:
Könnte mir vorstellen dass es wie bei den Corona Hilfen damals läuft. Die schauen was du in dem jeweiligen Quartal durchschnittlich verdient hast und es gibt eine Einmalzahlung über die Krankenkasse.
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marc525 schrieb:
Die Probleme werden leider erst noch kommen, siehe die Heilbarkeit der Rezepte🤔, umsonst arbeiten wird langsam die Normalität, wieviele Computerprogramme überprüfen die Rezepte? Sowas dürfte es nicht geben, oder ? Bei jeder Änderung wird es nur noch schlimmer, keiner weiß mehr welche Rezepte in Ordnung sind?
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marc525 schrieb:
Hallo 🙋♂️, daran sieht man wie unwichtig wir sind, als Praxisinhaber m/w/d, ist es kaum möglich mit solchen Umsätzen eine ordentliche Rente aufzubauen, ein Mitarbeiter m/w/d verdient schon mehr🤔
Zitat:
"... als dass in künftigen Schiedsverfahren (nicht zu verwechseln mit den Verhandlungen zwischen Verbänden und GKV-SV) in puncto Vergütungserhöhungen nur noch über den Inflationsausgleich verhandelt wird."
Mal ganz pessimistisch gedacht - wenn der GKV-SV weiss, dass in einem Schiedsverfahren nur noch über den Inflationsausgleich verhandelt wird, warum sollte er dann höheren Honoraren zustimmen? Einfach alle Forderungen der Verbände nach Honorarerhöhungen abschmettern (egal mit welchem Argument) und dann vors Schiedsgericht gehen. Das verhandelt dann im Rahmen eines Infaltionsausgleichs. Wenn dann noch die festgelegten Parameter (Personalkosten, Sachkosten, Gemeinkosten) in ihrer jetzigen Gewichtung Berücksichtigung finden, werden zukünftige Honorarerhöhungen nur noch wenige Prozent betragen. Die für viele Praxen trotz der bisherigen durchaus beachtlichen Honorarerhöhungen in den letzten Jahren unbefriedigende Einnahmesituation wird sich also zukünftig kaum noch ändern, denn der Inflationsausgleich gleicht eben nur die höheren Kosten durch die Inflation aus. Eine wirkliche Honorarerhöhung, die mehr Geld für den Praxisinhaber und seine Mitarbeiter bedeutet, ist das nicht.
Ich hoffe ich irre mich.
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marc525 schrieb:
Der Beruf wird zwangsläufig abgeschafft, ich sag es immer wieder, woanders verdient man mittlerweile mehr, ohne die lästigen Fortbildungspflicht
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marc525 schrieb:
Sogar ungelernt, 2 Wochen Einarbeitung und fertig
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marc525 schrieb:
Ich bin leider Fassungslos, ich habe Urkunden ohne Ende und es hat einfach keinen richtigen Wert, unsere Nachbarn, Luxenburg, Schweiz, Österreich, u.s.w. , bekommen mehr Wertschätzung
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marc525 schrieb:
Die Wahrheit will keiner hören, man kann noch so viele Fortbildungen machen wie man will, man bleibt immer nur die Hilfskraft und eine Hilfskraft wird immer schlecht entlohnt
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marc525 schrieb:
Wer macht denn da noch freiwillig den Beruf, wenn man in der Ausbildung nichts bekommt? Nach der Ausbildung wird es auch nicht besser, 🤔
Ich befürchte allerdings, dass wir die nächsten Jahre keine großen Sprünge bei den TVöD Gehältern sehen werden. Besser wäre es die Vergütung unserer Behandlungen auf die tatsächlich gezahlten Gehälter abzustellen. Wer sagt, dass die Schiedsstelle dazu nicht in Lage wäre? Das Urteil hat doch gerade gesagt, dass die Schiedsstelle großen Spielraum hat.
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Luiselou schrieb:
Die Inflation betrifft nur einen kleinen Anteil der Kosten. Beim letzten Schiedsspruch wurde vor allem auf die prognostizierten Gehaltssteigerungen im TVöD abgestellt und hat uns doch ziemlich überrascht.
Ich befürchte allerdings, dass wir die nächsten Jahre keine großen Sprünge bei den TVöD Gehältern sehen werden. Besser wäre es die Vergütung unserer Behandlungen auf die tatsächlich gezahlten Gehälter abzustellen. Wer sagt, dass die Schiedsstelle dazu nicht in Lage wäre? Das Urteil hat doch gerade gesagt, dass die Schiedsstelle großen Spielraum hat.
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Cornelia Schwerdt schrieb:
Hallo zusammen, ich bin neu hier und möchte nur auf einen Punkt hinweisen, der mir wichtig erscheint:
Zitat:
"... als dass in künftigen Schiedsverfahren (nicht zu verwechseln mit den Verhandlungen zwischen Verbänden und GKV-SV) in puncto Vergütungserhöhungen nur noch über den Inflationsausgleich verhandelt wird."
Mal ganz pessimistisch gedacht - wenn der GKV-SV weiss, dass in einem Schiedsverfahren nur noch über den Inflationsausgleich verhandelt wird, warum sollte er dann höheren Honoraren zustimmen? Einfach alle Forderungen der Verbände nach Honorarerhöhungen abschmettern (egal mit welchem Argument) und dann vors Schiedsgericht gehen. Das verhandelt dann im Rahmen eines Infaltionsausgleichs. Wenn dann noch die festgelegten Parameter (Personalkosten, Sachkosten, Gemeinkosten) in ihrer jetzigen Gewichtung Berücksichtigung finden, werden zukünftige Honorarerhöhungen nur noch wenige Prozent betragen. Die für viele Praxen trotz der bisherigen durchaus beachtlichen Honorarerhöhungen in den letzten Jahren unbefriedigende Einnahmesituation wird sich also zukünftig kaum noch ändern, denn der Inflationsausgleich gleicht eben nur die höheren Kosten durch die Inflation aus. Eine wirkliche Honorarerhöhung, die mehr Geld für den Praxisinhaber und seine Mitarbeiter bedeutet, ist das nicht.
Ich hoffe ich irre mich.
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