Wir sind seit 30 Jahren eine
etablierte, familiäre Praxis in
Schwerte und bieten unseren
Patienten eine fachkundige und
individuelle Betreuung.
Ab Oktober 2024 suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Wir bieten:
- eine ausbaufähige Voll- oder
Teilzeitstelle
- flexible Arbeitszeiten
- eine entspannte Taktung
- Konzentration auf das Wesentliche
(Abrechnung und Terminierung
erfolgen durch eine
Rezeptionskraft)
- eine angehme Arbeitsatmosphäre
- eine offene Unternehmenskultur,
die a...
etablierte, familiäre Praxis in
Schwerte und bieten unseren
Patienten eine fachkundige und
individuelle Betreuung.
Ab Oktober 2024 suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Wir bieten:
- eine ausbaufähige Voll- oder
Teilzeitstelle
- flexible Arbeitszeiten
- eine entspannte Taktung
- Konzentration auf das Wesentliche
(Abrechnung und Terminierung
erfolgen durch eine
Rezeptionskraft)
- eine angehme Arbeitsatmosphäre
- eine offene Unternehmenskultur,
die a...
Für MigrantInnen und Kriegsflüchtlinge stellt sich dabei oft das Problem, dass sie ihren in der Heimat erworbenen Schulabschluss mühsam durch Einzelfallprüfungen anerkennen lassen müssen. Diese Hürde soll nun durch eine Änderung der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen durch das Land Nordrhein-Westfalen beseitigt werden.
Schulabschluss
Im Hinblick auf den hohen Bedarf an Nachwuchs im Gesundheitswesen werden die Anerkennungsverfahren in diesem Sektor zukünftig deutlich vereinfacht. In einer Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln wurde festgelegt, dass Bewerberinnen und Bewerber aus Algerien, Indien, dem Iran, Marokko, Tunesien, der Türkei und der Ukraine ihren Schulabschluss nicht länger durch eine Einzelfallprüfung anerkennen lassen müssen. Der Nachweis einer mindestens zehnjährigen Schulausbildung wird somit direkt dem Abschluss einer Sekundarstufe I gleichgesetzt. Für Ausbildungsinteressierte aus anderen Ländern besteht zudem die Möglichkeit, dass die Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe eine Vorabanerkennung dieser Stufe beantragen. Das beschleunigte Verfahren führt zu einer wesentlichen Erleichterung für die Betroffenen.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass auch ausländische Bewerberinnen und Bewerber ihre gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit vor Beginn der Ausbildung nachweisen müssen. Darüber hinaus werden die erforderlichen Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Aus dem Ausland direkt in die Fachschule
Auch ohne bereits bestehenden Migrations- oder Flüchtlingsstatus ist eine Bewerbung für eine Ausbildung in Nordrhein-Westfalen möglich. Interessierte werden dazu direkt an ihre potenzielle Ausbildungsstätte verwiesen. Da eine Berufsfachschule in der Regel bereits die vollständigen Bewerbungsunterlagen erhält, wird das Verfahren der Vorabprüfung ausgelöst. Die Kommunikation erfolgt dann ausschließlich zwischen der Bezirksregierung Köln und der Schule.
Martin Römhild B.Sc. / physio.de
AusbildungPhysiotherapieNRWAuslandGesundheitsberufe
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sabine963 schrieb:
Bleibt ja auch die Frage der Finanzierung. Indirekt trägt dann wohl der Staat alle Kosten.
Und die Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt! Ich habe Zweifel, ob das irgendetwas verändert. Und, werden solch fähige Menschen nicht in Ihrer Heimat gebraucht, sofern kein Flüchtling ?
Wie gerecht ist das gegenüber Migranten aus anderen Ländern? Ich will nicht schwarz malen, denke aber, wir müssen einfach nochmal neu anfangen, alles überdenken und einbeziehen.
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vater schrieb:
Gibt es denn in den aufgeführten Ländern Führungszeugnisse ;)....?
Und die Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt! Ich habe Zweifel, ob das irgendetwas verändert. Und, werden solch fähige Menschen nicht in Ihrer Heimat gebraucht, sofern kein Flüchtling ?
Wie gerecht ist das gegenüber Migranten aus anderen Ländern? Ich will nicht schwarz malen, denke aber, wir müssen einfach nochmal neu anfangen, alles überdenken und einbeziehen.
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sabine963 schrieb:
Ich sag mal so wenn es für hiesige junge Leute die Ausbildung kostenlos geben würden und eine anständige Ausbildungsvergütung eingeführt würde dann hätten wir sicher auch mehr einheimische Interessenten.
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Geert Jeuring schrieb:
@sabine963 Dann wird der angehende Kollege aber kein Klempner, Kindergärtner oder anderes. Wir haben Fachkräftemangel durch ein jahrenlang mißachtetes Problem. Ich gehöre zu der Gruppe die in dieser Grafik am breitesten ist. Überleg mal was passiert, wenn die in 3-8 Jahre in Rente gehen. Oder 20 Jahre später gepflegt werden muss. Da nützt eine finanzierte Ausbildung (den es soweit ich weiß mittlerweile gibt in NRW) nicht viel.
Das Problem ist aber auch dass die jungen Leute oft gar keine Berufe wo man richtig arbeiten muß mehr lernen wollen. Lieber studieren. Da gibt's genügend Auswahl.
Klempner, Kindergärtnerin, Lehrer werden wollen so oder nicht viele.
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sabine963 schrieb:
@Geert Jeuring
Das Problem ist aber auch dass die jungen Leute oft gar keine Berufe wo man richtig arbeiten muß mehr lernen wollen. Lieber studieren. Da gibt's genügend Auswahl.
Klempner, Kindergärtnerin, Lehrer werden wollen so oder nicht viele.
Kannst du dieses auch belegen? Meine Tochter arbeitet als Tierärztin sehr hart. Mein Sohn als angehender Notfallsanitäter auch. Die reden auch nicht von 4 - Tage Wochen.
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Geert Jeuring schrieb:
@sabine963
Kannst du dieses auch belegen? Meine Tochter arbeitet als Tierärztin sehr hart. Mein Sohn als angehender Notfallsanitäter auch. Die reden auch nicht von 4 - Tage Wochen.
Quelle: Landesbetrieb IT.NRW
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Geert Jeuring schrieb:
Quelle: Landesbetrieb IT.NRW
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Tanguera schrieb:
@sabine963 ja klar.
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Tanguera schrieb:
@sabine963 das ist doch schon längst so. Der Beruf ist trotzdem unattraktiv für junge Leute.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung mit dem Schulgeld. Und eine Ausbildungsvergütung bekommen nur Azubis die an den Schulen der Unikliniken /Krankenhäusern ihre Ausbildung machen.
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sabine963 schrieb:
@Tanguera
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung mit dem Schulgeld. Und eine Ausbildungsvergütung bekommen nur Azubis die an den Schulen der Unikliniken /Krankenhäusern ihre Ausbildung machen.
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Und was ist mit dem Führungszeugnis muss das zum Beginn der Ausbildung nicht vorgelegt werden?
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